einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden 
Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 BGB 
sind nicht entsprechend anzuwenden. 
 
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand der OSRAM Licht AG zu 
richten und muss der Gesellschaft spätestens bis 
Samstag, den 23. Januar 2021, 24:00 Uhr (MEZ), zugehen. 
Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende 
Adresse: 
 
 Vorstand der OSRAM Licht AG 
 Marcel-Breuer-Str. 6 
 80807 München 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
- soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt 
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie 
werden außerdem unter der Internetadresse 
 
www.osram-group.de/hauptversammlung 
 
bekannt gemacht und den Aktionären gemäß § 125 
Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt. Solchen 
Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung beiliegende 
Beschlussvorlagen werden so behandelt, als ob sie in 
der Hauptversammlung mündlich gestellt worden wären. 
 
_Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 
Abs. 1, 127 AktG_ 
 
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von 
Aktionären, einschließlich des Namens des 
Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung, den in § 125 Abs. 2 und 3 
AktG genannten Berechtigten unter den dortigen 
Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der Aktionär 
mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der 
Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag 
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten 
Punkten der Tagesordnung mit Begründung an die unten 
stehende Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs und 
der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. 
Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Montag, der 8. 
Februar 2021, 24:00 Uhr (MEZ). Ein Gegenantrag braucht 
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der 
Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG 
vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht 
zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr 
als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen 
nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge werden nur 
zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten 
Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im 
Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu 
deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten enthalten (vgl. § 127 Satz 3 AktG i.V.m. 
§ 124 Abs. 3 Satz 4 AktG und § 125 Abs. 2, Abs. 1 Satz 
5 AktG). Nach § 127 Satz 1 AktG i.V.m. § 126 Abs. 2 
AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen 
Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich 
gemacht werden müssen. Im Übrigen gelten die 
Voraussetzungen und Regelungen für das Zugänglichmachen 
von Anträgen entsprechend. 
 
Etwaige Anträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 
AktG (nebst Begründung) und Wahlvorschläge von 
Aktionären nach § 127 AktG sind ausschließlich zu 
richten an: 
 
 OSRAM Licht AG 
 Marcel-Breuer-Str. 6 
 80807 München 
 oder per Telefax an: +49 (0) 89 6213-3629 
 oder per E-Mail an: gegenantrag@osram.com 
 
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von 
Aktionären (einschließlich des Namens des 
Aktionärs und - im Falle von Anträgen - der Begründung) 
werden nach ihrem Eingang unter der Internetadresse 
 
www.osram-group.de/hauptversammlung 
 
zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der 
Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten 
Internetadresse zugänglich gemacht. 
 
Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender 
Gegenantrag oder Wahlvorschlag wird im Rahmen der 
virtuellen Hauptversammlung als gestellt 
berücksichtigt, wenn der antragstellende bzw. den 
Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär 
ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist. 
 
_Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten_ 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 
1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C19-AuswBekG 
finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
www.osram-group.de/hauptversammlung 
 
_Internetseite, über die die Informationen gemäß § 
124a AktG zugänglich sind, Teilnehmerverzeichnis und 
Abstimmungsergebnisse_ 
 
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die der 
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und 
weitere Informationen im Zusammenhang mit der 
Hauptversammlung sind ab der Einberufung der 
Hauptversammlung über die Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.osram-group.de/hauptversammlung 
 
zugänglich, auf der sich zudem die Informationen 
gemäß § 124a AktG sowie die derzeit gültige 
Fassung der Satzung der OSRAM Licht AG befinden. 
 
Weiterhin wird während der virtuellen Hauptversammlung 
das Teilnehmerverzeichnis vor der ersten Abstimmung 
über das Aktionärsportal unter der Internetadresse 
 
www.osram-group.de/hauptversammlung 
 
zur Verfügung stehen. 
 
Nach der Hauptversammlung werden die 
Abstimmungsergebnisse unter der Internetadresse 
 
www.osram-group.de/hauptversammlung 
 
bekannt gegeben. 
 
Den Aktionären wird nach der Hauptversammlung im 
Aktionärsportal automatisch eine Bestätigung über die 
Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG 
bereitgestellt, die der Abstimmende innerhalb eines 
Monats nach dem Tag der Hauptversammlung herunterladen 
kann. 
 
_Hinweise zum Datenschutz_ 
 
Wir führen die Hauptversammlung als Versammlung ohne 
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten unter Verwendung von Bild- und 
Tonübertragungen (virtuelle Hauptversammlung) mit der 
Möglichkeit zur Zuschaltung zur virtuellen 
Hauptversammlung durch. 
 
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter 
Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), 
des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des AktG, des 
C19-AuswBekG sowie aller weiteren relevanten 
Rechtsvorschriften. Die Datenverarbeitung ist 
erforderlich, um die Anmeldung und Zuschaltung der 
Aktionäre und Aktionärsvertreter zur virtuellen 
Hauptversammlung abzuwickeln und den Aktionären und 
Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen 
der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Wenn 
Sie uns die erforderlichen personenbezogenen Daten 
nicht mitteilen, können wir Ihnen möglicherweise keine 
Zuschaltung zur Hauptversammlung oder Ausübung der 
Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, 
ermöglichen. 
 
Verantwortliche für die Verarbeitung Ihrer 
personenbezogenen Daten ist: 
 
 OSRAM Licht AG 
 Marcel-Breuer-Str. 6 
 80807 München 
 Telefon: +49 (0) 89 6213-0 
 Telefax: +49 (0) 89 6213-2020 
 E-Mail: privacy@osram.com 
 
Soweit wir uns zur Durchführung der virtuellen 
Hauptversammlung Dienstleister bedienen, verarbeiten 
diese personenbezogene Daten nur in unserem Auftrag und 
sind im Übrigen zur Vertraulichkeit verpflichtet. 
 
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen steht 
jedem Betroffenen ein jederzeitiges Auskunfts-, 
Berichtigungs-, Einschränkungs-, Löschungs- und ggf. 
Widerspruchsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner 
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf 
Datenübertragung zu. 
 
Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren 
personenbezogenen Daten sowie Zweck und Rechtsgrundlage 
im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung und 
zu Ihren Rechten nach der DSGVO können jederzeit auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.osram-group.de/hauptversammlung 
 
(dort im Bereich 'Datenschutz für Aktionäre') abgerufen 
oder unter folgender Adresse angefordert werden: 
 
 OSRAM Licht AG 
 Marcel-Breuer-Str. 6 
 80807 München 
 E-Mail: privacy@osram.com 
 
_Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung_ 
 
Für die Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung 
sowie zur Nutzung des Aktionärsportals und zur Ausübung 
von Aktionärsrechten benötigen Sie eine 
Internetverbindung und ein Endgerät (z. B. einen 
Computer). Für die Bild- und Tonübertragung der 
virtuellen Hauptversammlung benötigen Sie zudem 
Lautsprecher oder Kopfhörer. Um die Bild- und 
Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben 
zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit 
einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit 
empfohlen. 
 
Ab dem 22. Februar 2021, 10:00 Uhr (MEZ), wird unter 
der Internetadresse 
 
www.osram-group.de/hauptversammlung 
 
eine Testsequenz (Bild und Ton) angeboten werden, mit 
welcher Sie die Eignung Ihrer Hard- und Software für 
die Zuschaltung zu der virtuellen Hauptversammlung 
überprüfen können. 
 
Für den Zugang zum Aktionärsportal der Gesellschaft 
benötigen Sie Ihre individuellen Zugangsdaten, mit 
denen Sie sich im Aktionärsportal anmelden können 
(siehe dazu oben im Abschnitt 'Aktionärsportal'). 
 
Am 23. Februar 2021 können sich die Aktionäre oder ihre 
Bevollmächtigten ab 9:30 Uhr (MEZ) unter der 
Internetadresse 
 
www.osram-group.de/hauptversammlung 
 
durch Eingabe der Zugangsdaten im Aktionärsportal zur 
Live-Übertragung der virtuellen Hauptversammlung 
zuschalten. 
 
Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von 
Aktionärsrechten durch technische Probleme während der 
virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird 
*empfohlen* - soweit möglich - *die Aktionärsrechte 

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January 08, 2021 09:05 ET (14:05 GMT)