Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/1052 Erwerb eigener Aktien - Zwischenmeldung 14.

Im Zeitraum vom 03. August 2020 bis einschließlich 07. August 2020 wurden keine Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der NEXUS AG gekauft, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 08. Mai 2020 mitgeteilt wurde.

Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der NEXUS AG (www.nexus-ag.de - Investor Relations - Aktienrückkauf) veröffentlicht.
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 97.358 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der NEXUS AG erfolgt durch ein beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).

Donaueschingen, 09. August 2020
NEXUS AG

Der Vorstand

Nexus AG veröffentlichte diesen Inhalt am 10 August 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 09 August 2020 22:09:07 UTC.

Originaldokumenthttp://de-de.nexus-ag.de/web/0/inter/index.php?art_id=dc_2020_08_07_0c78d557ee895b056a

Public permalinkhttp://www.publicnow.com/view/48E43F2E38F8B47ADA87D16B8F1C4B2DB0BFECEF