c) Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:

Herr Prof. Dr. Meier ist nicht Mitglied in anderen in- und ausländischen Gesellschaften

gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien von

Wirtschaftsunternehmen.

Herr Dr. Andreas Rittstieg, wohnhaft in Hamburg, Deutschland, Geschäftsführender

Direktor ('Vorstand') der Hubert Burda Media Holding Geschäftsführung SE, Offenburg,

Deutschland, wird mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 19.

Mai 2021 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für

das Geschäftsjahr 2025 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt.

Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:

Mitgliedschaften von Herrn Dr. Rittstieg in anderen bei inländischen Gesellschaften

gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:


                                          *             Mitglied des Aufsichtsrats der Brenntag SE, Mülheim an der Ruhr 

Mitgliedschaften von Herrn Dr. Rittstieg in vergleichbaren in- und ausländischen

Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 6.


                                                        Mitglied im Verwaltungsrat der Hubert Burda Media Holding 
                                          *             Geschäftsführung SE, Offenburg 
                                                        Mitglied des Verwaltungsrats der Kühne Holding AG, 
                                          *             Schindellegi, Schweiz 
                                          *             Mitglied des Beirats der Huesker Holding GmbH, Gescher 

Herr Jean-Paul Schmetz, wohnhaft in Icking, Deutschland, Chief Scientist der Hubert

Burda Media Holding Kommanditgesellschaft, München, Deutschland, wird mit Wirkung ab der

Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 19. Mai 2021 für die Zeit bis zur

Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025

beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt.

Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:

Herr Jean-Paul Schmetz ist nicht Mitglied in anderen bei inländischen Gesellschaften

gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten.

e)

Mitgliedschaften von Herrn Jean-Paul Schmetz in vergleichbaren in- und ausländischen

Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:


                                          *             Mitglied des Aufsichtsrats der OPMS Limited, Seoul, Südkorea 

Frau Anette Weber, wohnhaft in Zug, Schweiz, Group CFO der Bucherer AG, Luzern,

Schweiz, wird mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 19. Mai

2021 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das

Geschäftsjahr 2025 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt.

Frau Weber qualifiziert sich aufgrund ihrer Ausbildung und beruflichen Tätigkeit als

unabhängige Finanzexpertin im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.

Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:

Frau Anette Weber ist nicht Mitglied in anderen bei inländischen Gesellschaften

f) gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten.

Mitgliedschaften von Frau Weber in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

von Wirtschaftsunternehmen:


                                          *             Non-Executive Board Member, GN Store Nord, Kopenhagen, Dänemark 

Angaben zur Unabhängigkeit der Kandidaten von der Gesellschaft und vom Vorstand:

Gemäß Ziffer C.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll mehr als die Hälfte der

Anteilseignervertreter unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht keiner der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen

Kandidaten in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand,

die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann (vgl. Ziffer C.7

DCGK).

Angaben gemäß Ziffer C.13 Deutscher Corporate Governance Kodex:

Nach Ziffer C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll der Aufsichtsrat bei seinen

Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden

Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft

beteiligten Aktionär offen legen.

Hierzu wird erklärt:


                            Herr Martin Weiss ist Geschäftsführender Direktor ('Vorstand') der Hubert Burda Media 
                            Holding Geschäftsführung SE und Mitglied des Verwaltungsrats der Burda Digital SE. Die 
              *             Burda Digital SE hält derzeit unmittelbar 50,24 % der Aktien der New Work SE, die der 
                            Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft zugerechnet werden. 
                            Herr Dr. Andreas Rittstieg ist Geschäftsführender Direktor ('Vorstand') und 
                            Verwaltungsratsmitglied der Hubert Burda Media Holding Geschäftsführung SE, der die durch 
              *             die Burda Digital SE unmittelbar gehaltenen 50,24 % der Aktien der New Work SE zugerechnet 
                            werden. 
              *             Herr Jean-Paul Schmetz steht als Chief Scientist in einem Arbeitsverhältnis mit der Hubert 
                            Burda Media Holding Kommanditgesellschaft. 

Davon abgesehen bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine persönlichen oder geschäftlichen

Beziehungen der Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der New Work SE oder einem wesentlich an der New

Work SE beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Ziffer C.13 des Deutschen Corporate Governance

Kodex empfohlen wird.

Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass sie den für das Amt zu

erwartenden Zeitaufwand erbringen können.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen.

Weitere Informationen zu den Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft (Kurzvita,

die Auskunft über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen gibt) finden sich auf der

Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.new-work.se/de/hv

Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Der Aufsichtsrat legt der Hauptversammlung nachfolgend das von ihm beschlossene System der Vergütung

der Vorstandsmitglieder zur Billigung gemäß § 120a Abs. 1 S. 1 AktG vor.

Das System berücksichtigt die Anforderungen des Aktiengesetzes einschließlich der Neuerungen durch das

ARUG II und weitestgehend des Deutschen Corporate Governance Kodex in der aktuellen Fassung vom 16.

Dezember 2019.

Die nachstehenden Ausführungen beschreiben das aktuelle Vorstandsvergütungssystem der Gesellschaft, so

wie es im Jahr 2021 in Kraft ist. Der Aufsichtsrat erwägt, das Vergütungssystem im laufenden 7. Geschäftsjahr 2021 mit Wirkung für folgende Geschäftsjahre zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Hintergrund der Überprüfung durch den Aufsichtsrat ist die durch die Auswirkungen der COVID19-Pandemie

verstärkt hervorgetretene Problemstellung, die Vergütung des Vorstands einerseits langfristig mit den

Aktionärsinteressen in Einklang zu bringen sowie andererseits dem Vorstand einen nachhaltigen

finanziellen Anreiz für eine erfolgreiche Tätigkeit zu bieten. Sollte es hierdurch zu Änderungen des

Vorstandsvergütungssystems der Gesellschaft mit Wirkung für nachfolgende Geschäftsjahre kommen, wird der

Aufsichtsrat das System der Vergütung des Vorstands der Hauptversammlung erneut zur Billigung vorlegen

Dies vorausgeschickt schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, das nachfolgend erläuterte

System der Vergütung des Vorstands zu billigen.

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April 08, 2021 09:07 ET (13:07 GMT)