mybet Holding SE: Gläubigerversammlung gemäß § 19 Abs. 2 des Gesetztes
über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz-SchVG)

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mybet Holding SE: Gläubigerversammlung gemäß § 19 Abs. 2 des Gesetztes
über
Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen
(Schuldverschreibungsgesetz-SchVG)

12.10.2018 / 18:05
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mybet Holding SE: Gläubigerversammlung gemäß § 19 Abs. 2 des Gesetztes
über
Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen
(Schuldverschreibungsgesetz-SchVG)

In dem Insolvenzverfahren (36m IN 4011/18) über das Vermögen d. mybet
Holding SE,

vertreten durch den Vertreter Markus Peuler, Karl-Liebknecht-Straße 32,
10178 Berlin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.:
HRB 182840
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht- durch die
Rechtspflegerin Henning am 02.10.2018 beschlossen:

Die Gläubigerversammlung gemäß § 19 Abs. 2 des Gesetztes über
Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen
(Schuldverschreibungsgesetz-SchVG) vom 31.07.2009 (verkündet als Art.1 des
Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei der Schuldverschreibung
aus Gesamtemissionen vom 31.07.2009) für die Inhaber der folgenden von der
Schuldnerin ausgegebenen Inhaberschuldverschreibungen ("Anleihegläubiger"):

1) 6,25 % Wandelschuldverschreibung 2015/2020, ISIN DE000A1X3GJ8, WKN A1X3GJ
("Anleihe 2015/2020")

2) 6,25 % Wandelschuldverschreibung 2017/2020, ISIN DE000A2G8472, WKN A2G847
("Anleihe 2017/2020")

wird bestimmt auf

Freitag, den 16.11.2018, 10:20 Uhr, Raum 218, 2. Etage, Amtsgericht
Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin

I. Tagesordnung

1. Kurzbericht (ohne Beschlussfassung)

Kurzbericht Insolvenzverwalters der mybet Holding SE, Herr Rechtsanwalt
Sascha Feies, zum laufenden Insolvenzverfahren.

2. Wahl eines gemeinsamen Vertreters

Erörterung und Beschlussfassung über Bestellung eines gemeinsamen Vertreters
für alle
Gläubiger der lnhaber-Schuldverschreibung 2015/2020, sowie der
Inhaber-Schuldverschreibung 2017/2020.

Erläuterung: Die Gläubiger der lnhaber-Schuldverschreibungen 2015/2020 und
2017/2020 können durch Mehrheitsbeschluss zur Wahrnehmung ihrer Rechte im
Insolvenzverfahren einen gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger der
lnhaber-Schuldverschreibungen 2015/2020 und 2017/2020 bestellen, der allein
berechtigt und verpflichtet ist, die Rechte der Gläubiger der
lnhaber-Schuldverschreibungen 2015/2020 und 2017/2020 im Insolvenzverfahren
geltend zu machen. Zum gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger kann jede
geschäftsfähige natürliche Person oder eine juristische Person bestellt
werden, die für das Amt geeignet ist und die Bereitschaft zur Übernahme des
Amtes erklärt hat.

II. Teilnahmeberechtigung, Stimmrecht, Nachweise

1. Die Gläubigerversammlung gemäߧ 19 Abs. 2 SchVG ist nicht
öffentlich, §§
74 ff. lnsO.

2. Zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechtes ist jeder Inhaber der zu der lnhaber-Schuldverschreibungen
2015/2020 sowie 2017/2020 der mybet Holding SE gehörenden
Teilschuldverschreibungen berechtigt. Entscheidend ist die Inhaberschaft am
Tag der Gläubigerversammlung.

3. An der Abstimmung nimmt jeder Gläubiger nach Maßgabe des Nennbetrags der
von ihm gehaltenen Teilschuldverschreibung(en) teil.

4. Die Gläubiger müssen ihr Teilnahme- und Stimmrecht bei Einlass zur
Gläubigerversammlung nachweisen. Als Nachweis genügt ein in Textform (§ 126b
BGB) erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts oder des
Clearingsystems über die Inhaberschaft des Gläubigers an den
Teilschuldverschreibungen nach Ziffer 2. Der Nachweis sollte den vollen
Namen des Inhabers der Teilschuldverschreibung(en) und einen Nennbetrag in
Euro ausweisen.
Ist der besondere Nachweis nicht auf den Tag der Gläubigerversammlung
ausgestellt, so kann der Nachweis auf den Tag der Gläubigerversammlung durch
einen Sperrvermerk des depotführenden Instituts, wonach die vom Gläubiger
gehaltenen Teilschuldverschreibungen bis zum Ende der Gläubigerversammlung
beim depotführenden Institut gesperrt gehalten werden, geführt werden.
Dieser Nachweis ist am Tag der Anleihegläubigerversammlung im Original
vorzulegen.

5. Die Teilnahme an der Gläubigerversammlung setzt ferner den Nachweis der
Identität des Teilnehmers in geeigneter Weise (z.B. durch Vorlage eines
gültigen Ausweispapieres) voraus.

6. Sofern Gläubiger keine natürlichen Personen sind, sondern als juristische
Person oder Personengesellschaft (z.B. als Aktiengesellschaft, GmbH,
Kommanditgesellschaft. Offene Handelsgesellschaft, Unternehmergesellschaft,
GbR) existieren, müssen deren Vertreter in der Gläubigerversammlung ihre
Vertretungsbefugnis durch Vorlage eines aktuellen Auszugs (nicht älter als
14 Tage) von einer registerführenden Stelle (z.B. Handelsregister,
Vereinsregister) nachweisen. Nicht deutschsprachige Dokumente sind in
deutscher Übersetzung beizubringen.

III. Vertretung In der Gläubigerversammlung durch Bevollmächtigte

Jeder Anleihegläubiger kann sich in der Gläubigerversammlung durch einen
Bevollmächtigten nach Maßgabe des § 79 ZPO vertreten lassen. Das Stimmrecht
kann durch den Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht und Weisungen
des Vollmachtgebers an den Vertreter bedürfen der Textform (§ 126b BGB), Bei
Einlass zur Gläubigerversammlung ist die Vollmacht nachzuweisen.

IV. Beschlussfähigkeit und Bindungswirkung der Beschlussfassung

Die Gläubigerversammlung ist beschlussfähig, wenn ein Anleihegläubiger
anwesend oder vertreten ist. Beschlüsse, die mit der erforderlichen Mehrheit
gefasst wurden, sind für alle Gläubiger bindend, auch wenn sie an der
Beschlussfassung nicht mitgewirkt oder gegen den Beschlussvorschlag gestimmt
haben.

Diese Einladung zur Gläubigerversammlung ist im elektronischen
Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) sowie unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Die Einladung ist zudem auf
der Internetseite www.mybet-se.com abrufbar.


Kontakt:
mybet Holding SE
Investor & Public Relations
Tel: +49 30 229083-161
Fax: +49 30 229083-150
Mail: ir@mybet.com


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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    mybet Holding SE
                   Karl-Liebknecht-Straße 32
                   10178 Berlin
                   Deutschland
   Telefon:        +49 30 22 90 83 0
   Fax:            +49 30 22 90 83 150
   E-Mail:         ir@mybet.com
   Internet:       www.mybet-se.com
   ISIN:           DE000A2LQ009
   WKN:            A2LQ00
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
                   Stuttgart, Tradegate Exchange



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