DGAP-News: Multitude SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Multitude SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.09.2021 in Helsinki, Finnland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2021-08-27 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Multitude SE Helsinki
AN DIE AKTIONÄRE DER MULTITUDE SE
MITTEILUNG ZUR EINBERUFUNG
DER AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE SE
Die Aktionäre der Multitude SE (die "Gesellschaft") werden hiermit darüber informiert, dass die
außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 16. September 2021 um 10:00 Uhr (finnischer
Sommerzeit) in den Geschäftsräumen der Kanzlei Castrén & Snellman Attorneys Ltd, Eteläesplanadi 14,
Helsinki, Finnland stattfindet.
Um die Ausbreitung der COVID-19-Epidemie einzudämmen, hat der Verwaltungsrat (Board of Directors) der
Gesellschaft beschlossen, das außerordentliche Verfahren zur Abhaltung der Hauptversammlung anzuwenden,
wie durch das Finnische Gesetz 375/2021 (Finnish Act 375/2021) (das sogenannte Übergangsgesetz)
ermöglicht, das vorübergehende Abweichungen von bestimmten Bestimmungen des finnischen Gesetzes für
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Limited Liability Companies Act) vorsieht. Der Verwaltungsrat
hat sich dazu entschlossen, die durch diese Übergangsregelung eröffneten Maßnahmen zu ergreifen, um die
Hauptversammlung in sicherer Weise abhalten zu können und hat dabei auch die Gesundheit und Sicherheit
der Aktionäre, Arbeitnehmer und anderer Stakeholder der Gesellschaft berücksichtigt.
Die Aktionäre der Gesellschaft können nur dadurch an der Hauptversammlung teilnehmen und ihre Stimmrechte
ausüben, indem sie vorab ihre Stimmabgabe sowie etwaige Gegenanträge und Fragen übermitteln. Bitte
beachten Sie hierzu die weiteren Informationen unter Abschnitt 3 (Hinweise für die Teilnehmer an der
Hauptversammlung).
Es wird nicht möglich sein, physisch an der Hauptversammlung teilzunehmen und es wird auch keine
Videoübertragung vom Versammlungsort zur Verfügung gestellt. Weder der Verwaltungsrat noch der CEO oder
sonstige Führungskräfte der Gesellschaft werden am Versammlungsort anwesend sein.
TAGESORDNUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG
1
Auf der Hauptversammlung werden die folgenden Tagesordnungspunkte behandelt:
(1) Eröffnung der Hauptversammlung
Einberufung der Hauptversammlung
Die Versammlungsleitung wird durch Rechtsanwalt Janne Lauha übernommen.
(2)
Sollte Herr Janne Lauha aus wichtigem Grund verhindert sein, die Versammlungsleitung zu übernehmen, wird
der Verwaltungsrat eine/n geeignete/n andere/n Versammlungsleiter/in wählen.
Wahl der Person, die für die Überprüfung des Protokolls und für die Überwachung der Stimmenzählung
zuständig ist
Die Überprüfung des Hauptversammlungsprotokolls und die Überwachung der Stimmzählung wird durch
Rechtsanwältin Teresa Kauppila übernommen.
(3)
Sollte Frau Teresa Kauppila aus wichtigem Grund verhindert sein, die Überprüfung des
Hauptversammlungsprotokolls und die Überwachung der Stimmzählung zu übernehmen, wird der Verwaltungsrat
eine geeignete Ersatzperson für die Überprüfung des Hauptversammlungsprotokolls und die Überwachung der
Stimmzählung wählen.
(4) Feststellung der Rechtmäßigkeit der Hauptversammlung
Feststellung der Präsenz in der Hauptversammlung und der Abstimmungsliste
Alle Aktionäre, die ihr Stimme vorab innerhalb der Abstimmungsfrist abgegeben haben und die gemäß Kapitel
5, Ziffer 6 und 6a des finnischen Gesetzes für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Limited Liability
(5) Companies Act) zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt sind, werden als teilnehmende Aktionäre
der Hauptversammlung erfasst.
Die Feststellung der Präsenz in der Hauptversammlung und der Abstimmungsliste wird auf Grundlage der von
Euroclear Finland Oy bereitgestellten Informationen erfolgen.
Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von Finnland nach Deutschland
Die außerordentliche Hauptversammlung der Multitude SE (damals Ferratum Plc) hat am 10. Juni 2021
beschlossen, den Entwurf eines Umwandlungsplans (Terms of Conversion) der Ferratum Plc in eine
Europäische Gesellschaft (SE) ("Umwandlungsplan") und den entsprechenden Umwandlungsbericht über die
beabsichtigte Umwandlung der Gesellschaft von einer finnischen Aktiengesellschaft (Plc) in eine
Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, "SE") (die "Umwandlung"), zu genehmigen. Die
außerordentliche Hauptversammlung vom 10. Juni 2021 hat zudem beschlossen, die Umwandlung gemäß dem
Umwandlungsplan durchzuführen und die Satzung gemäß dem Umwandlungsplan zu ändern. Die Umwandlung wurde
am 15. Juni 2021 in das finnische Handelsregister eingetragen.
Gemäß Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der
Europäischen Gesellschaft (SE) ("SE-Verordnung") kann der Sitz einer SE nach Maßgabe der Absätze 2 bis 13
des genannten Artikels in einen anderen Mitgliedstaat verlegt werden. Die Sitzverlegung führt weder zur
Auflösung der SE noch zur Gründung einer neuen juristischen Person.
Die Multitude SE hat am 9. Juli 2021 bekannt gegeben, dass der Verwaltungsrat einen Verlegungsplan für
die Verlegung des Sitzes der Multitude SE von Finnland nach Hamburg, Deutschland (die "Sitzverlegung")
gemäß Art. 8 der SE-Verordnung (der "Verlegungsplan") und den entsprechenden Bericht, in dem die
rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Sitzverlegung erläutert und begründet werden und die
Auswirkungen der Sitzverlegung für die Aktionäre, Gläubiger und Arbeitnehmer dargelegt werden (der "
Verlegungsbericht"), beschlossen hat.
Der Verlegungsplan und der Verlegungsbericht sind dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt; beide
Dokumente sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar.
Der Verlegungsplan wurde am 14. Juli 2021 in das finnische Handelsregister eingetragen.
(6)
Der Verwaltungsrat schlägt vor, dass die außerordentliche Hauptversammlung dem Verlegungsplan (inklusive
der vorgeschlagenen neuen Satzung (die "Neue Satzung"), die mit der Eintragung der Multitude SE in das
Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, Deutschland, an die Stelle der bisherigen Satzung der
Gesellschaft tritt) zustimmt und die Sitzverlegung gemäß dem Verlegungsplan beschließt.
Aktionäre, die in der Hauptversammlung gegen die Sitzverlegung gestimmt haben und deren Aktien am
Stichtag der Hauptversammlung, d. h. am 6. September 2021, in ihrem persönlichen finnischen Depot
registriert sind, haben das Recht, den Rückkauf ihrer Aktien wie im Verlegungsplan dargelegt, zu
verlangen, indem sie dies schriftlich beantragen. Der Antrag muss bis spätestens zum Start der
Vorabstimmung durch Übermittlung des auf der Website der Gesellschaft unter
https://www.multitude.com/investors/annual-general-meeting/egm2
verfügbaren Formulars oder durch entsprechende Information an die Gesellschaft entweder per E-Mail an
ir@multitude.com
oder per Post an Multitude SE, "EGM 2021", Ratamestarinkatu 11 A 00520 Helsinki, Finland, gestellt
werden und muss bei Übermittlung per E-Mail bis zum 16. September 2021, 10:15 Uhr (finnischer Sommerzeit)
oder bei Übermittlung per Post bis zum 15. September 2021, 19:00 Uhr (finnischer Sommerzeit) bei der
Gesellschaft eingehen.
Übertragung der Aktien der Gesellschaft zur deutschen Wertpapiersammelbank Clearstream Banking
Aktiengesellschaft und Löschung aus dem von Euroclear Finland Oy geführten Buchungssystem
Vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung zur Sitzverlegung der Gesellschaft von Finnland nach
Deutschland gemäß vorstehendem Tagesordnungspunkt (6) schlägt der Verwaltungsrat vor, dass die
außerordentliche Hauptversammlung beschließt, die Aktien der Gesellschaft in die Sammelverwahrung durch (7) Clearstream Banking Aktiengesellschaft zu übertragen und folglich die Anteile aus dem von Euroclear
Finland Oy geführten Buchungsverwahrsystem zu löschen.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, dass die vorstehende Übertragung und Löschung der Aktien an dem Tag,
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
August 27, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)