DGAP-News: Multitude SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Multitude SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.09.2021 in Helsinki, Finnland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2021-08-27 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP

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Multitude SE Helsinki 
AN DIE AKTIONÄRE DER MULTITUDE SE 
MITTEILUNG ZUR EINBERUFUNG 
DER AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE SE 
              Die Aktionäre der Multitude SE (die "Gesellschaft") werden hiermit darüber informiert, dass die 
              außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 16. September 2021 um 10:00 Uhr (finnischer 
              Sommerzeit) in den Geschäftsräumen der Kanzlei Castrén & Snellman Attorneys Ltd, Eteläesplanadi 14, 
              Helsinki, Finnland stattfindet. 
              Um die Ausbreitung der COVID-19-Epidemie einzudämmen, hat der Verwaltungsrat (Board of Directors) der 
              Gesellschaft beschlossen, das außerordentliche Verfahren zur Abhaltung der Hauptversammlung anzuwenden, 
              wie durch das Finnische Gesetz 375/2021 (Finnish Act 375/2021) (das sogenannte Übergangsgesetz) 
              ermöglicht, das vorübergehende Abweichungen von bestimmten Bestimmungen des finnischen Gesetzes für 
              Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Limited Liability Companies Act) vorsieht. Der Verwaltungsrat 
              hat sich dazu entschlossen, die durch diese Übergangsregelung eröffneten Maßnahmen zu ergreifen, um die 
              Hauptversammlung in sicherer Weise abhalten zu können und hat dabei auch die Gesundheit und Sicherheit 
              der Aktionäre, Arbeitnehmer und anderer Stakeholder der Gesellschaft berücksichtigt. 
              Die Aktionäre der Gesellschaft können nur dadurch an der Hauptversammlung teilnehmen und ihre Stimmrechte 
              ausüben, indem sie vorab ihre Stimmabgabe sowie etwaige Gegenanträge und Fragen übermitteln. Bitte 
              beachten Sie hierzu die weiteren Informationen unter Abschnitt 3 (Hinweise für die Teilnehmer an der 
              Hauptversammlung). 
              Es wird nicht möglich sein, physisch an der Hauptversammlung teilzunehmen und es wird auch keine 
              Videoübertragung vom Versammlungsort zur Verfügung gestellt. Weder der Verwaltungsrat noch der CEO oder 
              sonstige Führungskräfte der Gesellschaft werden am Versammlungsort anwesend sein. 
              TAGESORDNUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG 
1 
              Auf der Hauptversammlung werden die folgenden Tagesordnungspunkte behandelt: 
(1)           Eröffnung der Hauptversammlung 
              Einberufung der Hauptversammlung 
              Die Versammlungsleitung wird durch Rechtsanwalt Janne Lauha übernommen. 
(2) 
              Sollte Herr Janne Lauha aus wichtigem Grund verhindert sein, die Versammlungsleitung zu übernehmen, wird 
              der Verwaltungsrat eine/n geeignete/n andere/n Versammlungsleiter/in wählen. 
              Wahl der Person, die für die Überprüfung des Protokolls und für die Überwachung der Stimmenzählung 
              zuständig ist 
              Die Überprüfung des Hauptversammlungsprotokolls und die Überwachung der Stimmzählung wird durch 
              Rechtsanwältin Teresa Kauppila übernommen. 
(3) 
              Sollte Frau Teresa Kauppila aus wichtigem Grund verhindert sein, die Überprüfung des 
              Hauptversammlungsprotokolls und die Überwachung der Stimmzählung zu übernehmen, wird der Verwaltungsrat 
              eine geeignete Ersatzperson für die Überprüfung des Hauptversammlungsprotokolls und die Überwachung der 
              Stimmzählung wählen. 
(4)           Feststellung der Rechtmäßigkeit der Hauptversammlung 
              Feststellung der Präsenz in der Hauptversammlung und der Abstimmungsliste 
              Alle Aktionäre, die ihr Stimme vorab innerhalb der Abstimmungsfrist abgegeben haben und die gemäß Kapitel 
              5, Ziffer 6 und 6a des finnischen Gesetzes für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Limited Liability 
(5)           Companies Act) zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt sind, werden als teilnehmende Aktionäre 
              der Hauptversammlung erfasst. 
              Die Feststellung der Präsenz in der Hauptversammlung und der Abstimmungsliste wird auf Grundlage der von 
              Euroclear Finland Oy bereitgestellten Informationen erfolgen. 
              Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von Finnland nach Deutschland 
              Die außerordentliche Hauptversammlung der Multitude SE (damals Ferratum Plc) hat am 10. Juni 2021 
              beschlossen, den Entwurf eines Umwandlungsplans (Terms of Conversion) der Ferratum Plc in eine 
              Europäische Gesellschaft (SE) ("Umwandlungsplan") und den entsprechenden Umwandlungsbericht über die 
              beabsichtigte Umwandlung der Gesellschaft von einer finnischen Aktiengesellschaft (Plc) in eine 
              Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, "SE") (die "Umwandlung"), zu genehmigen. Die 
              außerordentliche Hauptversammlung vom 10. Juni 2021 hat zudem beschlossen, die Umwandlung gemäß dem 
              Umwandlungsplan durchzuführen und die Satzung gemäß dem Umwandlungsplan zu ändern. Die Umwandlung wurde 
              am 15. Juni 2021 in das finnische Handelsregister eingetragen. 
              Gemäß Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der 
              Europäischen Gesellschaft (SE) ("SE-Verordnung") kann der Sitz einer SE nach Maßgabe der Absätze 2 bis 13 
              des genannten Artikels in einen anderen Mitgliedstaat verlegt werden. Die Sitzverlegung führt weder zur 
              Auflösung der SE noch zur Gründung einer neuen juristischen Person. 
              Die Multitude SE hat am 9. Juli 2021 bekannt gegeben, dass der Verwaltungsrat einen Verlegungsplan für 
              die Verlegung des Sitzes der Multitude SE von Finnland nach Hamburg, Deutschland (die "Sitzverlegung") 
              gemäß Art. 8 der SE-Verordnung (der "Verlegungsplan") und den entsprechenden Bericht, in dem die 
              rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Sitzverlegung erläutert und begründet werden und die 
              Auswirkungen der Sitzverlegung für die Aktionäre, Gläubiger und Arbeitnehmer dargelegt werden (der " 
              Verlegungsbericht"), beschlossen hat. 
              Der Verlegungsplan und der Verlegungsbericht sind dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt; beide 
              Dokumente sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar. 
              Der Verlegungsplan wurde am 14. Juli 2021 in das finnische Handelsregister eingetragen. 
(6) 
              Der Verwaltungsrat schlägt vor, dass die außerordentliche Hauptversammlung dem Verlegungsplan (inklusive 
              der vorgeschlagenen neuen Satzung (die "Neue Satzung"), die mit der Eintragung der Multitude SE in das 
              Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, Deutschland, an die Stelle der bisherigen Satzung der 
              Gesellschaft tritt) zustimmt und die Sitzverlegung gemäß dem Verlegungsplan beschließt. 
              Aktionäre, die in der Hauptversammlung gegen die Sitzverlegung gestimmt haben und deren Aktien am 
              Stichtag der Hauptversammlung, d. h. am 6. September 2021, in ihrem persönlichen finnischen Depot 
              registriert sind, haben das Recht, den Rückkauf ihrer Aktien wie im Verlegungsplan dargelegt, zu 
              verlangen, indem sie dies schriftlich beantragen. Der Antrag muss bis spätestens zum Start der 
              Vorabstimmung durch Übermittlung des auf der Website der Gesellschaft unter 
              https://www.multitude.com/investors/annual-general-meeting/egm2

verfügbaren Formulars oder durch entsprechende Information an die Gesellschaft entweder per E-Mail an


              ir@multitude.com 

oder per Post an Multitude SE, "EGM 2021", Ratamestarinkatu 11 A 00520 Helsinki, Finland, gestellt

werden und muss bei Übermittlung per E-Mail bis zum 16. September 2021, 10:15 Uhr (finnischer Sommerzeit)

oder bei Übermittlung per Post bis zum 15. September 2021, 19:00 Uhr (finnischer Sommerzeit) bei der

Gesellschaft eingehen.

Übertragung der Aktien der Gesellschaft zur deutschen Wertpapiersammelbank Clearstream Banking

Aktiengesellschaft und Löschung aus dem von Euroclear Finland Oy geführten Buchungssystem

Vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung zur Sitzverlegung der Gesellschaft von Finnland nach

Deutschland gemäß vorstehendem Tagesordnungspunkt (6) schlägt der Verwaltungsrat vor, dass die

außerordentliche Hauptversammlung beschließt, die Aktien der Gesellschaft in die Sammelverwahrung durch (7) Clearstream Banking Aktiengesellschaft zu übertragen und folglich die Anteile aus dem von Euroclear

Finland Oy geführten Buchungsverwahrsystem zu löschen.

Der Verwaltungsrat schlägt vor, dass die vorstehende Übertragung und Löschung der Aktien an dem Tag,

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August 27, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)