ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht

keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder

teilweisen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung von

Aktionärsrechten in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts

ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von

Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Ausübung von

Aktionärsrechten in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts.

Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum

Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, können Aktionärsrechte in

Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung nur ausüben, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur

Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die

Dividendenberechtigung.

Nach form- und fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes unter einer

der oben genannten Kontaktmöglichkeiten werden den Aktionären Stimmrechtskarten für die Ausübung der

Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der

Stimmrechtskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Stimmrechtskarte

bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung sowie der Nachweis des

Aktienbesitzes werden in diesen Fällen direkt durch das depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre,

die rechtzeitig eine Stimmrechtskarte bei ihrem depotführenden Institut angefordert haben, brauchen daher

nichts weiter zu veranlassen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre können ihr Stimmrecht, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, im Wege elektronischer

Kommunikation abgeben ('elektronische Briefwahl'). Hierzu sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und der

ordnungsgemäße Nachweis des Aktienbesitzes erforderlich (siehe hierzu Ziffer 3 'Voraussetzungen für die

Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung'). Die Stimmabgabe im Wege der

elektronischen Briefwahl kann über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse

https://muehl.ag

im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung' und dort unter '2021' vorgenommen

werden.

Die Stimmabgabe über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse


4.            https://muehl.ag

im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung' und dort unter '2021' ist ab dem

24. September 2021, 0:00 Uhr (MESZ), bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung

am 15. Oktober 2021 möglich. Bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 15.

Oktober 2021 kann im Aktionärsportal der Gesellschaft eine über das Aktionärsportal der Gesellschaft

vorgenommene Stimmabgabe auch geändert oder widerrufen werden.

Wird im Übrigen bei der elektronischen Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder

eindeutige Stimme abgegeben, so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung gewertet. Sollte

zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der

Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch

als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Weitere Hinweise zur elektronischen Briefwahl sind auf der Stimmrechtskarte, die den Aktionären nach

form- und fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes bei der Gesellschaft

übermittelt wird, abgedruckt.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung auch durch einen

Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder

eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann

die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der

Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB) oder haben unter Verwendung der Eingabemaske in dem

Aktionärsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse

https://muehl.ag

im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung' und dort unter '2021' zu erfolgen.

Intermediäre im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere

Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden, abweichende

Regelungen vorsehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.

Bevollmächtigte können ebenfalls weder physisch noch im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne von

§ 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen

vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)

Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben.

Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht ist auf der Stimmrechtskarte, die den Aktionären nach

form- und fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes bei der Gesellschaft

übermittelt wird, abgedruckt. Das Formular für die Erteilung einer Vollmacht steht außerdem auf der

Internetseite der Gesellschaft unter

https://muehl.ag

im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung' und dort unter '2021' zum Download

bereit.

Die Bevollmächtigung kann gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt oder gegenüber der Gesellschaft

erklärt bzw. nachgewiesen werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis einer

gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft

müssen der Gesellschaft auf einem der folgenden Wege aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum 14.

Oktober 2021, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:


5.                          Mühl Product & Service Aktiengesellschaft 
                            c/o FAE Management GmbH 
                            Oskar-Then-Straße 7 
                            63773 Goldbach 
                            oder 
                            Telefax: +49 (0) 6021 589735 
                            oder 
                            E-Mail: hvstelle@fae-gmbh.de 

Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf sind darüber hinaus unter Verwendung der Eingabemaske

über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse

https://muehl.ag

im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung' und dort unter '2021' bis zum

Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 15. Oktober 2021 möglich. Bis zum Beginn

der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 15. Oktober 2021 ist auch ein Widerruf oder eine

Änderung einer zuvor in Textform (§ 126b BGB) übersendeten oder über das Aktionärsportal der Gesellschaft

erteilten Vollmacht möglich.

Gehen bei der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Erteilung und dem Widerruf einer Vollmacht auf

unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen für ein und dieselbe Aktie am

selben Tag ein oder ist sonst bei voneinander abweichenden Erklärungen im Zusammenhang mit der Erteilung

und dem Widerruf einer Vollmacht für die Gesellschaft nicht erkennbar, welche dieser Erklärungen zuletzt

erfolgt ist, werden diese Erklärungen jeweils unabhängig vom Eingangszeitpunkt in folgender Reihenfolge

der Übermittlungswege als verbindlich behandelt: (1) Aktionärsportal, (2) E-Mail, (3) Telefax und (4)

Papierform.

Die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung über das Aktionärsportal

der Gesellschaft durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Aktionär den

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September 07, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)