8. April 2021

Stellungnahme der Verwaltung zu den Gegenanträgen des Dachverbands Kritischer Aktionärinnen und Aktionäre zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3

der ordentlichen Hauptversammlung am 21. April 2021

Stellungnahme der Verwaltung zu dem Gegenantrag für Tagesordnungspunkt 2:

Wir halten den Gegenantrag des Dachverbandes der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre zu Tagesordnungspunkt 2 für unbegründet.

Die MTU nimmt die gesetzlich geregelte Kurzarbeit wie zahlreiche andere deutsche Un- ternehmen in Anspruch, um Arbeitsplätze während der Corona Pandemie zu sichern. Das Kurzarbeitergeld wird aus den Beiträgen zur Sozialversicherung durch die Arbeit- nehmer und Arbeitgeber finanziert.

Der Vorstand und Aufsichtsrat haben die Interessen aller Stakeholder umsichtig und sorgfältig im Rahmen des Dividendenvorschlags abgewogen. Trotz Rekordergebnissen in 2019 musste der Vorstand angesichts der Corona-Krise zur Sicherung der Liquidität eine für die Aktionäre unpopuläre Entscheidung treffen und die Dividende auf das ge- setzliche Minimum reduzieren. Damit nahm die MTU bereits im Vorjahr eine Vorreiter- rolle ein und hat de facto den Dividendenausfall vorgezogen.

Dividendenzahlungen werden aktuell kontrovers diskutiert. Allerdings ist uns auch be- wusst, dass die Dividende für die Aktionäre als Eigentümer der MTU sehr wichtig ist. Die Aktionäre stellen als Investoren ihr Kapital zur Verfügung und haben daher auch ei- nen Anspruch auf Teilhabe am erwirtschafteten Gewinn in Form einer Dividendenaus- schüttung. Des Weiteren ist Kontinuität bei der Ausschüttung für die MTU von hoher Be- deutung am Kapitalmarkt.

Angesichts der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die internationale Luftfahrt wird die MTU ihre Personalkapazitäten um 10-15% bis zum Ende des Jahres 2021 an

8. April 2021

den deutschen und internationalen Standorten reduzieren. Die MTU hebt ausdrücklich hervor, dass es sich hier nicht in erster Linie um den Abbau von Arbeitsplätzen handelt. Der Schwerpunkt liegt vielmehr auf individuellen Vereinbarungen wie z.B. verstärkter Nutzung von Altersteilzeit, Vorruhestandsregelungen und weiteren Angeboten. Zudem umfasst die Maßnahme einen weitgehenden Einstellungsstopp und nicht erfolgende Nachbesetzungen von freiwerdenden Stellen ebenso wie die Reduktion von Arbeitszei- ten. Ziel ist es, eine möglichst große Zahl hochqualifizierte Kolleginnen und Kollegen weiter mit an Bord zu haben, wenn die Erholung der Luftfahrt wieder Fahrt aufnimmt. Die MTU hat zudem das bislang in 2020 und 2021 gezahlte Kurzarbeitergeld aus eige- nen Mitteln für die Mitarbeiter:innen erheblich aufgestockt.

Die MTU investiert weiterhin umfangreiche Mittel in ihre bestehenden und neuen in- und ausländischen Standorte und in ihre Zukunftsfähigkeit. Der Fokus liegt hier nach wie vor auf den Themen der operativen Exzellenz, sowie Technologie- und Kostenführerschaft. Mit Investitionen in die Digitalisierung und Automatisierung soll die Flexibilität des Unter- nehmens weiter vorangetrieben werden. Wir bekräftigen unser klares Bekenntnis zur nachhaltigen Mobilität und unseren Weg zum emissionsfreien Fliegen.

Stellungnahme der Verwaltung zu dem Gegenantrag für Tagesordnungspunkt 3:

Wir halten den Gegenantrag des Dachverbandes der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre zu Tagesordnungspunkt 3 für unbegründet.

Die Geschäftsaktivitäten der MTU Aero Engines stehen seit jeher im Einklang mit den Exportrichtlinien der Bundesregierung. Im militärischen Bereich umfassen sie im we- sentlichen europäische Gemeinschaftsprogramme. Neutriebwerksgeschäfte oder in- standhaltungsbezogene Lieferungen erfolgen nur nach individueller Behördenfreigabe. Dies gilt ohne Einschränkung und an dieser Haltung wird sich auch nichts ändern.

Zudem basieren europäische Projekte auf langfristigen vertraglichen Verpflichtungen ihrer Partner.

8. April 2021

Ethische Verantwortung gilt für den gesamten MTU-Konzern und somit auch für das Mi- litärgeschäft. Wir akzeptieren das Primat der Politik bei Exportentscheidungen von mili- tärischem Fluggerät.

Die Entscheidung der Bundesregierung, in militärische Projekte zu investieren, sorgt insbesondere in Krisenzeiten für eine stabile Auftragslage der Unternehmen und sichert zugleich Arbeitsplätze.

Darüber hinaus erweist sich der Technologiekreislauf aus militärischen und zivilen An- trieben als Beschleuniger von Entwicklungen und bringt ein hohes Maß an Synergien.

Die Achtung der Menschenrechte ist eine wesentliche Grundlage für die MTU und geht weit über die Lieferketten hinaus. Mit einem umfassenden Compliance-System gewähr- leisten wir Ethik und Integrität im Unternehmen.

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MTU Aero Engines AG published this content on 08 April 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 08 April 2021 11:03:02 UTC.