Es handelt sich bei diesem Dokument weder um ein Angebot zum Verkauf noch um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren. Desgleichen handelt es sich bei diesem Dokument nicht um einen Prospekt im Sinne des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG); eine Prüfung durch eine zuständige Behörde erfolgt nicht. Die Wertpapiere der Gesellschaft werden einzig im Wege und auf Grundlage eines Prospekts angeboten, der u. a. ausführliche Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung, die angebotenen Wertpapiere (insbesondere die damit verbundenen Rechte, Pflichten und Risiken) sowie das Angebot selbst enthält. Dieses Dokument stellt eine Werbung im Sinne von Art. 68 FIDLEG dar. Unter Werbungen in diesem Sinne sind Mitteilungen an Anleger zu verstehen, die deren Aufmerksamkeit auf Finanzinstrumente zu lenken trachten. Auf Grundlage derartiger Werbungen sollten keinerlei Anlageentscheidungen im Hinblick auf Wertpapiere getroffen werden. Jeder, der den Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft in Erwägung zieht, muss sich selbst unabhängig dazu informieren, und zwar einzig auf Grundlage des Prospekts (einschließlich seiner Nachträge). Der von einer durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA zugelassenen Prüfstelle genehmigte Prospekt ist unentgeltlich verfügbar bei Montana Aerospace AG, Alte Aarauerstrasse 11, 5734 Reinach (AG), Schweiz (E-mail: ir@montana-aerospace.com (mailto:ir@montana-aerospace.com)). Des Weiteren wird Anlegern geraten, vor einer Anlageentscheidung ihre Bank oder ihren Finanzberater zu konsultieren.

Bei diesem Dokument handelt es sich nicht um ein "öffentliches Angebot von Wertpapieren" im Sinne von Verordnung (EU) 2017/1129, da es kraft des EU-Austrittsgesetzes (EU Withdrawal Act 2018) dem nationalen Recht (UK Prospectus Regulation) des Vereinigten Königreichs unterliegt. Die Wertpapiere werden im Vereinigten Königreich nur auf Basis einer Ausnahmeregelung nach der UK Prospectus Regulation angeboten, wonach die Erstellung eines Prospekts zum Angebot der Wertpapiere nicht erforderlich ist. Im Vereinigten Königreich richtet sich dieses Dokument nur an qualifizierte Anleger im Sinne der UK Prospectus Regulation. Ferner richtet sich dieses Dokument einzig an (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden, oder (ii) Anlagespezialisten, die unter den Geltungsbereich von Art. 19 Abs. 5 des britischen Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 ("FSMA Order")) fallen, oder (iii) Personen, die unter den Geltungsbereich von Art. 49 Abs. 2 lit. a-d fallen (d. h. Unternehmen mit einem hohen Nettowert, nichtrechtsfähige Vereine usw.), oder (iv) Personen, denen aus anderen Gründen ein Angebot für Anlageaktivitäten im Sinne von Section 21 des Financial Services and Markets Act 2000 rechtmäßig übermittelt werden darf (ob direkt oder indirekt) (auf derartige Personen wird zusammen als "relevante Personen" Bezug genommen). Die Wertpapiere sind nur für relevante Personen verfügbar, und jede Einladung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, Wertpapiere zu zeichnen, zu kaufen oder in anderer Weise zu erwerben, wird nur relevanten Personen unterbreitet bzw. mit diesen getroffen. Personen, die nicht unter die relevanten Personen fallen, sollten das vorliegende Dokument nicht als Entscheidungs- oder Handlungsgrundlage heranziehen.

Bei diesem Dokument handelt es sich in keinem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") um ein "öffentliches Angebot von Wertpapieren" im Sinne von Verordnung (EU) 2017/1129 der Europäischen Union in geltender Fassung ("Prospektverordnung"). Die Wertpapiere werden Personen im EWR nur auf Basis einer Ausnahmeregelung nach der Prospektverordnung angeboten, wonach die Erstellung eines Prospekts zum Angebot der Wertpapiere nicht erforderlich ist. In den Mitgliedstaaten des EWR richtet sich dieses Dokument nur an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektverordnung.

Bei den hierin enthaltenen Aussagen kann es sich auch um zukunftsbezogene Aussagen handeln. Zukunftsgerichtete Aussagen erkennt man in der Regel an Wörtern wie "kann", "mag", "sollte", "dürfte", "planen", "erwarten", "annehmen", "schätzen", "glauben", "beabsichtigen", "prognostizieren", "Ziel", "Absicht" oder "Zielsetzung" bzw. deren Negationen und anderen Variationen dieser Wörter bzw. vergleichbaren Begriffen.

Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich auf bekannte und unbekannte Risiken, Unwägbarkeiten und andere Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Um- oder Absatzvolumen, Erfolge und Leistungen der Gesellschaft oder ihrer Branche in erheblicher Weise von den Ergebnissen, Um- oder Absatzvolumen, Erfolgen oder Leistungen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder angedeutet werden. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder anzupassen, sei es infolge neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.

(Ende)

Aussender: Montana Aerospace AG Adresse: Alte Aarauerstrasse 11, 5734 Reinach Land: Schweiz Ansprechpartner: Marc Vesely Recte Riha Tel.: +41 62 7652500 E-Mail: ir@montana-aerospace.com Website: www.montana-aerospace.com

ISIN(s): CH1110425654 (Aktie) Börsen: Kotierter Markt in SIX Swiss Exchange

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May 12, 2021 01:00 ET (05:00 GMT)