(Im ersten Satz wurde der Zusatz "allseits bekannte" hinzugefügt. In einzelnen Supermarktketten gibt es eine in der großen 200-Gramm-Variante quadratische Kokosschokolade. Ritter toleriert das nach eigenen Angaben, weil es sich aus Unternehmenssicht um ein Nischenprodukt handelt.)

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Ritter Sport bleibt die einzige allseits bekannte quadratische Schokolade in deutschen Supermarktregalen. Der Traditionshersteller aus Waldenbuch bei Stuttgart darf sich die charakteristische Verpackungsform weiter als Marke schützen lassen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in letzter Instanz entschieden. Die Konkurrenz von Milka hatte zehn Jahre lang versucht, das Monopol zu kippen - am Ende vergeblich. (Az. I ZB 42/19 u.a.)

Es scheint etwas widersinnig, aber eine Marke kann immer dann keinen Schutz beanspruchen, wenn sie ausschließlich aus einer Form besteht, "die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht". Das ist für die Richter bei Ritter Sport nicht der Fall. Der Verbraucher sehe die Verpackung zwar als Hinweis auf die Herkunft der Schokolade und verbinde damit Qualitätserwartungen. Die Form habe aber keinen künstlerischen Wert und führe auch nicht zu Preisunterschieden./sem/DP/mis