Nur die Schokolade von Ritter Sport darf quadratisch sein.

Nach jahrelangem Streit wies der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag die Rechtsbeschwerde von Milka ab. "Die Löschungsanträge sind nicht begründet", urteilte der BGH. "Das einzige wesentliche Merkmal der als Marken eingetragenen Warenverpackungen sind deren quadratische Grundflächen."

Das familiengeführte Unternehmen Alfred Ritter GmbH & Co KG aus Waldenbuch bei Stuttgart produziert seit 1932 seine Schokoladentafeln im Quadrat und wirbt seit 1970 mit dem Slogan: "Quadratisch. Praktisch. Gut." Die Idee dahinter war, eine Schokolade auf den Markt zu bringen, die in eine Jackentasche passt und dabei nicht zerbricht. Vor Jahren zog Milka-Eigner Mondelez allerdings gegen Ritter Sport vor Gericht mit dem Ziel, den Markenschutz für die quadratische Verpackung zu löschen.