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Name Bereich Information V.-Datum

MISTRAL

Media AG Frankfurt am Main

Verschiedene Bekanntmachungen

Angebot an die damaligen Inhaber der von der Republik Griechenland begebenen Anleihen zum Erwerb von Ansprüchen von damaligen Inhabern gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld in Höhe von 0,01% des Nennbetrages der Anleihen

02.12.2015



MISTRAL Media AG


Frankfurt am Main Wichtiger Hinweis für alle depotführenden Institute, auch wenn diese in der ISIN GR0110021236 / WKN A0T6US ISIN GR0114020457 / WKN A0LN5U ISIN GR0114021463 / WKN A0TS58 ISIN GR0114023485 / WKN A1AS0K ISIN GR0118012609 / WKN A1AVSQ ISIN GR0124021552 / WKN 724072 ISIN GR0124024580 / WKN A0ABV1 ISIN GR0124028623 / WKN A0GL2Y ISIN GR0124029639 / WKN A0G4X8 ISIN GR0124030645 / WKN A0TVAF ISIN GR0124031650 / WKN A0T7KR ISIN GR0124032666 / WKN A1AUMV ISIN GR0128001584 / WKN 248017 ISIN GR0128002590 / WKN 276701 ISIN GR0133001140 / WKN 451111 ISIN GR0133002155 / WKN 855100 ISIN GR0133003161 / WKN A0NWR0 ISIN GR0138002689 / WKN A0LMFU ISIN GR0338001531 / WKN 842378 ISIN GR0338002547 / WKN A0NRT9 ISIN GR0124018525 / WKN 830275 ISIN GR0114022479 / WKN A0T56A ISIN GR0124025595 / WKN A0GXRG ISIN GR0124026601 / WKN A0DY4P ISIN GR0124027617 / WKN A0G236 ISIN GR0133004177 / WKN A1APQ5 ISIN GR0138001673 / WKN A0DZVX ISIN GR0528002315 / WKN A0D01R ISIN GR0514020172 / WKN A1AR68


keinen Bestand halten:


Die Wertpapiere mit den vorbezeichneten WKN / ISIN befinden sich aktuell nicht mehr in Depots der damaligen Inhaber dieser Wertpapiere. Die vorbezeichneten Wertpapiere wurden am 9. März 2012 zwangsumgetauscht. Dieses Angebot ist für die damaligen Inhaber der Wertpapiere wirtschaftlich von erheblicher Bedeutung und sollte den damaligen Inhabern der Wertpapiere mit den vorbezeichneten WKN

/ISIN unbedingt umgehend zur Kenntnis gebracht werden, da Ansprüche wegen des Zwangsumtausches zum 31.12.2015 zu verjähren drohen.


Hierzu ist es erforderlich, dass alle depotführenden Kreditinstitute anhand ihrer Unterlagen über den Umtausch per 9. März 2012 die damaligen Inhaber der Wertpapiere mit den vorbezeichneten WKN / ISIN feststellen und diesen damaligen Inhabern dieses Angebot übermitteln.


Angebot


der MISTRAL Media AG Westendstraße 41, 60325 Frankfurt, Deutschland

(Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 100226) ('MISTRAL Media')


an die damaligen Inhaber der von der Republik Griechenland begebenen Anleihen ISIN GR0110021236 / WKN A0T6US

ISIN GR0114020457 / WKN A0LN5U ISIN GR0114021463 / WKN A0TS58 ISIN GR0114023485 / WKN A1AS0K ISIN GR0118012609 / WKN A1AVSQ ISIN GR0124021552 / WKN 724072 ISIN GR0124024580 / WKN A0ABV1 ISIN GR0124028623 / WKN A0GL2Y ISIN GR0124029639 / WKN A0G4X8 ISIN GR0124030645 / WKN A0TVAF ISIN GR0124031650 / WKN A0T7KR ISIN GR0124032666 / WKN A1AUMV ISIN GR0128001584 / WKN 248017 ISIN GR0128002590 / WKN 276701 ISIN GR0133001140 / WKN 451111 ISIN GR0133002155 / WKN 855100 ISIN GR0133003161 / WKN A0NWR0 ISIN GR0138002689 / WKN A0LMFU ISIN GR0338001531 / WKN 842378 ISIN GR0338002547 / WKN A0NRT9

ISIN GR0124018525 / WKN 830275 ISIN GR0114022479 / WKN A0T56A ISIN GR0124025595 / WKN A0GXRG ISIN GR0124026601 / WKN A0DY4P ISIN GR0124027617 / WKN A0G236 ISIN GR0133004177 / WKN A1APQ5 ISIN GR0138001673 / WKN A0DZVX ISIN GR0528002315 / WKN A0D01R ISIN GR0514020172 / WKN A1AR68


zum Erwerb von

Ansprüchen von damaligen Inhabern der von der Republik Griechenland begebenen Anleihen gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld


in Höhe von 0,01% des Nennbetrages der Anleihen, die den Ansprüchen zugrunde liegen, die an die MISTRAL Media nach diesem Angebot veräußert werden, zuzüglich einer Nachbesserung (im Folgenden die 'Nachbesserung') in Höhe von 40% des folgenden Betrages, der sich wie folgt berechnet: Geldbetrag, zu dem die Republik Griechenland oder andere Prozessgegner auf die Ansprüche aus einer der obigen Anleihen an die MISTRAL Media AG rechtskräftig verurteilt wurden oder ein Vergleich abgeschlossen wird abzüglich etwaiger Beschaffungskosten der MISTRAL Media für Zug-um-Zug oder sonstige Leistungen, die die MISTRAL Media AG im Rahmen eines Urteils oder Vergleichs erbringen muss.


Das Angebot richtet sich ausschließlich an damalige Inhaber von Anleihen der Republik Griechenland, die zum Zeitpunkt der griechischen Zwangsumschuldung am 09. März 2012 Anleihen der Republik Griechenland gehalten haben und dem Umtausch der Anleihen nicht zugestimmt haben.


  1. Präambel


    Die Republik Griechenland hatte verschiedene Staatsanleihen ausgegeben, unter anderem in der Währung Euro notierte Staatsanleihen, nach deren Anleihebedingungen griechisches Recht zur Anwendung kommen soll. Im Jahr 2011 verschlechterte sich die finanzielle Situation der Republik Griechenland. Auf politischer Ebene wurden Überlegungen angestellt, wie die Umschuldung der Republik Griechenland durchgeführt werden kann. Schließlich erließ die Republik Griechenland das Gesetz Nr. 4050/2012. Griechenland hat mit dem Gesetz Nr. 4050/2012 nachträglich sogenannte 'Collective Action Clauses' in die von der Republik Griechenland ausgegebenen Staatsanleihen eingeführt, welche den Umtausch der Anleihen auch gegenüber denjenigen Gläubigern ermöglichen sollte, die das Umtauschangebot nicht angenommen haben.


    Tatsächlich wurden in sämtlichen Wertpapierdepots die oben genannten griechischen Staatsanleihen am 9. März 2012 ausgebucht und im Gegenzug andere Wertpapiere, unter anderem vom EFSF, eingebucht. Dies geschah unabhängig davon, ob der betreffende Berechtigte des Wertpapierdepots diesem Umtausch der Wertpapiere zugestimmt hatte oder nicht.


    Die MISTRAL Media ist der Ansicht, dass Ansprüche von Inhabern der oben genannten griechischen Staatsanleihen gegen die Republik Griechenland und/oder dritte Parteien mit Ablauf des 31. Dezember 2015 zu verjähren drohen, jedenfalls soweit sie in Deutschland, nach deutschem Recht vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden können.


    Nach den von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ('SdK') in ihrem Newsletter 25 aus 2015 mitgeteilten Informationen sollen die bisher von mehreren Kanzleien in Deutschland nach deutschem Recht eingereichten Klagen gegen Griechenland nach Kenntnis der SdK durchgehend erfolglos geblieben sein. Die MISTRAL Media bietet gleichwohl den Inhabern, die zum Zeitpunkt der griechischen Zwangsumschuldung am 09. März 2012 oben genannte Anleihen der Republik Griechenland gehalten haben und dem Umtausch der Anleihen nicht zugestimmt haben an, ihnen etwaig gegen die Republik Griechenland und/oder Dritte zustehende Ansprüche abzukaufen. Die MISTRAL Media beabsichtigt, die durch dieses Angebot erworbenen etwaigen Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Die MISTRAL Media übernimmt jedoch keine Rechtsberatung und weist darauf hin, dass sie keinesfalls eine Zusicherung dahingehend abgibt, dass Ansprüche gegen die Republik Griechenland oder Dritte bestehen.


    Die MISTRAL Media trägt die gesamten Kosten einer gerichtlichen Geltendmachung und damit das Risiko der Durchsetzung der Ansprüche.


  2. Gegenstand des Angebots


    Gegenstand des Angebots sind sämtliche Ansprüche einschließlich der Zinsansprüche und andere Nebenansprüche von solchen Personen, die zum Zeitpunkt der griechischen Zwangsumschuldung am 09. März 2012 Inhaber von Anleihen der Republik Griechenland (auch 'damalige Inhaber' oder 'Anleihe-Inhaber' genannt) waren und dem Umtausch der Anleihen nicht zugestimmt haben, gegen die Republik Griechenland und andere Parteien, etwa Clearstream und die Depotbanken, aus und im Zusammenhang mit den folgenden Anleihen der Republik Griechenland (zusammen die 'Ansprüche'):


    ISIN GR0110021236 / WKN A0T6US ISIN GR0114020457 / WKN A0LN5U ISIN GR0114021463 / WKN A0TS58 ISIN GR0114023485 / WKN A1AS0K ISIN GR0118012609 / WKN A1AVSQ ISIN GR0124021552 / WKN 724072 ISIN GR0124024580 / WKN A0ABV1 ISIN GR0124028623 / WKN A0GL2Y ISIN GR0124029639 / WKN A0G4X8 ISIN GR0124030645 / WKN A0TVAF ISIN GR0124031650 / WKN A0T7KR ISIN GR0124032666 / WKN A1AUMV ISIN GR0128001584 / WKN 248017 ISIN GR0128002590 / WKN 276701 ISIN GR0133001140 / WKN 451111 ISIN GR0133002155 / WKN 855100 ISIN GR0133003161 / WKN A0NWR0 ISIN GR0138002689 / WKN A0LMFU ISIN GR0338001531 / WKN 842378 ISIN GR0338002547 / WKN A0NRT9 ISIN GR0124018525 / WKN 830275 ISIN GR0114022479 / WKN A0T56A ISIN GR0124025595 / WKN A0GXRG ISIN GR0124026601 / WKN A0DY4P

    ISIN GR0124027617 / WKN A0G236 ISIN GR0133004177 / WKN A1APQ5 ISIN GR0138001673 / WKN A0DZVX ISIN GR0528002315 / WKN A0D01R ISIN GR0514020172 / WKN A1AR68


    (alle Anleihen zusammen die 'Anleihen')


  3. Angebot


    Die MISTRAL Media bietet allen Anleihe-Inhabern nach Maßgabe der Bedingungen dieses Angebots an, die ihnen etwaig zustehenden Ansprüche gegen Zahlung des Kaufpreises sowie einer Nachbesserung (vgl. Ziffer 4)zu erwerben.


    Die Anleihe-Inhaber übernehmen keine Gewährleistung gegenüber der MISTRAL Media AG für Bestand und/oder Höhe etwaig bestehender Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit Anleihen. Die Anleihe-Inhaber sind jedoch verpflichtet, im Fall der gerichtlichen Geltendmachung der von ihnen erworbenen Ansprüchen gegen die Republik Griechenland die MISTRAL Media auf deren Verlangen bei einer etwaigen gerichtlichen Geltendmachung zu unterstützen und ihnen vorliegende Unterlagen (insbesondere den Beleg über den Umtausch der damaligen Wertpapiere am 09. März 2012 und die Bestätigung der Depotbank, dass einem Umtausch nicht zugestimmt wurde), soweit diese zur Geltendmachung der erworbenen Ansprüche gegen die Republik Griechenland dienlich sind, herauszugeben. Die MISTRAL Media übernimmt keine Gewährleistung für die Durchsetzbarkeit oder das Bestehen der Ansprüche.


    Der dieses Angebot annehmende Anleihe-Inhaber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, sich selbst über die Vor- und Nachteile einer gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen auf eigene Kosten, die Verjährungsfristen etc. zu informieren und sich hierzu von geeigneten Rechtsanwälten beraten zu lassen.


    Sollte die MISTRAL Media bis zum 15. Dezember 2016 keine freiwillige Zahlung von der Republik Griechenland oder von anderen Parteien auf die Ansprüche erhalten und keine Klage gegen die Republik Griechenland oder gegen andere Parteien auf Zahlung der Ansprüche erhoben haben, wird die MISTRAL Media auf Anforderung der Anleihe-Inhaber die an sie abgetretenen Ansprüche an die dieses Angebot annehmenden Anleihe-Inhaber zurück übertragen. Für den Fall der Rückübertragung übernimmt die MISTRAL Media keine Gewährleistung oder Haftung für den Bestand, die Durchsetzbarkeit und/oder die Höhe etwaig bestehender Ansprüche. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der MISTRAL Media, einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen oder für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der MISTRAL Media oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Der dieses Angebot annehmende Anleihe-Inhaber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ansprüche im Zeitpunkt der Rückübertragung möglicherweise verjährt sein können und allein schon deswegen möglicherweise nicht mehr durchsetzbar sein werden. Der dieses Angebot annehmende Anleihe-Inhaber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, sich selbst über die Vor- und Nachteile einer gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen auf eigene Kosten, die Verjährungsfristen etc. zu informieren und sich hierzu von geeigneten Rechtsanwälten beraten zu lassen.


  4. Kaufpreis und Nachbesserung


    Der Kaufpreis für alle etwaigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit den damaligen Wertpapieren, die Gegenstand dieses Angebots sind, beträgt 0,01% des jeweils eingereichten Nennbetrages der Anleihen (entsprechend 0,10 Euro je 1.000 Euro Nennbetrag der Anleihen), mindestens jedoch 0,10 Euro je angebrochenem Nennbetrag von 1.000 Euro, auf deren Basis Ansprüche an die MISTRAL Media nach diesem Angebot veräußert werden (der 'Kaufpreis'). Dieser Kaufpreis ist sofort fällig.


    Darüber hinaus gewährt die MISTRAL Media den Anleihe-Inhabern, die dieses Angebot angenommen haben und ihre Ansprüche an die MISTRAL Media veräußert haben,

    zuzüglich zu dem Kaufpreis eine Nachbesserung (im Folgenden die'Nachbesserung') in Höhe von 40% des folgenden Betrages, der sich wie folgt berechnet:

    Geldbetrag, zu dem die Republik Griechenland oder andere Prozessgegner auf die Ansprüche aus einer der obigen Anleihen an die MISTRAL Media AG rechtskräftig verurteilt wurden oder ein Vergleich abgeschlossen wird

    abzüglich etwaiger Beschaffungskosten für Zug-um-Zug oder sonstige Leistungen, die die MISTRAL Media AG im Rahmen eines Urteils oder Vergleichs aufwenden muss.

    So ist es denkbar, dass die MISTRAL Media im Erfolgsfall Schadensersatz nur erhält, wenn sie im Gegenzug die zwangsweise eingebuchten Wertpapiere an die beklagte(n) Partei(en) überträgt.


    Die Nachbesserung ist zur Zahlung fällig mit Zahlungspflicht der Prozessgegner gemäß rechtskräftigem Urteil oder wirksamen Vergleich.


    Die Zahlung des Kaufpreises und der Nachbesserung erfolgt ausschließlich auf ein von dem das Angebot annehmenden damaligen Anleihe- Inhaber bezeichneten Konto mit schuldbefreiender Wirkung für die MISTRAL Media.


    Etwaige Prozess- und Gerichtskosten werden vollständig von der MISTRAL Media getragen. Die MISTRAL Media trägt damit die gesamten Kosten einer gerichtlichen Geltendmachung und damit das Risiko der Durchsetzung der Ansprüche.


    Der Anspruch auf den Kaufpreis und der Anspruch auf die Nachbesserung ist jeweils nur mit Zustimmung der MISTRAL Media abtretbar.


  5. Annahmefrist


    Die Annahmefrist beginnt mit Veröffentlichung des Angebots im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der MISTRAL Media am 2. Dezember 2015, und endet, vorbehaltlich einer Verlängerung der Annahmefrist, am 17. Dezember 2015, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).


    Die MISTRAL Media behält sich eine Verlängerung der Annahmefrist ausdrücklich vor. Eine Verlängerung der Annahmefrist wird die MISTRAL Media unverzüglich vor Ablauf der Annahmefrist durch Veröffentlichung auf der Internetseite der MISTRAL Media mitteilen und nachfolgend auch im Bundesanzeiger veröffentlichen. Im Fall der Verlängerung der Annahmefrist verschieben sich die in dieser Angebotsunterlage genannten Fristen für die Abwicklung des Angebots entsprechend.


    Eine Verlängerung ist wegen einer nach Ansicht der MISTRAL Media zum 31.12.2015 drohenden Verjährung allerdings sehr unwahrscheinlich.


  6. Durchführung des Angebots


    Grundsätzlich ist vorgesehen, dass die MISTRAL Media die etwaig bestehenden Ansprüche gegenüber der Republik Griechenland und/oder dritten Parteien geltend macht. Ein Anspruch der Anleihe-Inhaber auf eine solche gerichtliche oder außergerichtliche Geltendmachung gegenüber der MISTRAL Media AG besteht jedoch nicht. Ob die Ansprüche bestehen und/oder in welcher Höhe Ansprüche bestehen ist ungewiss. Die MISTRAL Media wird deshalb den Kaufpreis sofort bezahlen, die Nachbesserung jedoch erst, wenn die Zahlungspflicht der

    Prozessgegner eingetreten ist. Die MISTRAL Media übernimmt keine Gewährleistung für eine erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche und keine Zusicherung, dass sie die Ansprüche geltend macht. Die MISTRAL Media behält sich ausdrücklich vor, ob und welche der eingereichten Ansprüche sie geltend macht. Insofern besteht kein Anspruch der dieses Angebot annehmenden Anleihe-Inhaber auf Geltendmachung der Ansprüche durch die MISTRAL Media.


  7. Annahmeerklärung, Bankabrechnung und Bankbestätigung


    Die Anleihe-Inhaber können dieses Angebot nur innerhalb der unter Ziffer 5 benannten Annahmefrist annehmen. Die Annahme kann nur gegenüber der MISTRAL Media AG, Westendstraße 41, 60325 Frankfurt, erklärt werden.


    Die Anleihe-Inhaber, die dieses Angebot annehmen wollen, müssen zur Annahme des Angebots


  8. die Annahme schriftlich gegenüber der MISTRAL Media erklären (Formular A)


    und


  9. die Originale oder Kopien aller Kaufabrechnungen von Anleihen des depotführenden Kreditinstituts oder eines depotführenden Finanzdienstleistungsunternehmens an die MISTRAL Media AG schicken


    und


  10. eine von einem depotführenden Kreditinstitut oder einem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder der inländischen Niederlassung eines depotführenden Kreditinstituts oder eines depotführenden Finanzdienstleistungsunternehmens (nachfolgend 'depotführendes Institut') auf den dieses Angebot annehmenden Anleihe-Inhaber ausgestellte Bescheinigung über den Bestand der Anleihen am Umtauschtag und darüber, dass dem Umtausch der damaligen Anleihen nicht zugestimmt wurde (Formular B) an die MISTRAL Media AG schicken.


    Die Annahme des Erwerbsangebots wird mit Zugang der Annahmeerklärung (Formular A im Original) und den Kaufabrechnungen (im Original oder in Kopie) und der Bankbestätigung (Formular B im Original) bei der MISTRAL Media wirksam. Der Zugang der Annahmeerklärung ist nur dann fristgerecht innerhalb der Annahmefrist erfolgt, wenn die Annahmeerklärung (Formular A im Original) und die Bankabrechnungen (im Original oder in Kopie) und die Bankbestätigung (Formular B im Original) bis spätestens zum Ablauf der Annahmefrist, also bis 17. Dezember 2015, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) erfolgt ist. Die MISTRAL Media behält sich vor, bis zum 21. Dezember 2015 eingehende Belege und Annahmeerklärungen ebenfalls zu akzeptieren.


    Mit der Annahme des Angebots kommt zwischen der MISTRAL Media und dem annehmenden Anleihe-Inhaber ein Kaufvertrag gemäß den Bestimmungen der am 2. Dezember 2015 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der MISTRAL Media veröffentlichten Angebotsunterlage hinsichtlich der Durchführung des Erwerbsangebots zustande. Mit der Annahme des Angebots einigen sich der Anleihe-Inhaber und die MISTRAL Media zugleich über die Übertragung und Abtretung sämtlicher Ansprüche (gemäß den Regelungen dieser Angebotsunterlage) aus und im Zusammenhang mit den betreffenden Anleihen auf die MISTRAL Media. Die Anleihe-Inhaber erklären mit der Annahme, dass sie bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Annahmeerklärung zu diesem Angebot keinerlei anderweitige Verfügungen über die diesem Angebot unterliegenden Ansprüche getroffen haben oder tätigen werden, insbesondere diese Ansprüche nicht bereits selbst geltend gemacht haben, und dass diese Ansprüche frei von Rechten Dritter sind.


    Mit Zugang der Annahmeerklärung des Angebots bei der MISTRAL Media werden sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang mit den in der Annahmeerklärung bezeichneten Anleihen unwiderruflich an die MISTRAL Media abgetreten. Auf den Zugang einer weiteren Annahmeerklärung durch die MISTRAL Media verzichten die dieses Angebot annehmenden Anleihe-Inhaber (§ 151 BGB). Die MISTRAL Media behält sich jedoch das Recht vor, einzelne Annahmeerklärungen zurückzuweisen. Die MISTRAL Media wird die betreffenden Personen davon unverzüglich informieren.


    Rein vorsorglich beauftragen und bevollmächtigen die jeweiligen das Angebot annehmenden Anleihe-Inhaber die MISTRAL Media, unter Befreiung von sämtlichen Beschränkungen gemäß § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung dieses Angebots vorzunehmen sowie Erklärungen insbesondere gegenüber dem jeweiligen depotführenden Institut abzugeben und entgegenzunehmen sowie mit ihnen gegebenenfalls Verhandlungen zu führen. Der dieses Angebot annehmende Anleihe-Inhaber befreit mit der Annahme dieses Angebots sein depotführendes Institut nur insoweit von dem Bankgeheimnis zugunsten der MISTRAL Media. Die MISTRAL Media ist insoweit berechtigt, direkt mit dem depotführenden Institut des Anleihe-Inhabers zu kommunizieren.


    Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Angebots und seiner Durchführung unwiderruflich erteilt.


  11. Abwicklung des Angebots und Kaufpreiszahlung


    Für die weitere Abwicklung des Angebots ist es erforderlich,


  12. dass der jeweilige Anleihe-Inhaber spätestens bis zum Ablauf der Annahmefrist der MISTRAL Media schriftlich die Annahme des Angebots erklärt hat und die Annahmeerklärung (Formular A) der MISTRAL Media im Original zugegangen ist, unter Angabe seiner Kontoverbindung zur Überweisung des Kaufpreises,


    und


  13. dass alle Kaufabrechnungen des depotführenden Instituts, bezogen auf die jeweiligen damaligen Anleihen, aus denen die Ansprüche folgen, für die dieses Angebot angenommen worden ist, bei der MISTRAL Media im Original oder in Kopie innerhalb der Annahmefrist eingegangen sind


    und


  14. dass eine von den depotführenden Kreditinstituten oder den depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen eines depotführenden Kreditinstituts oder eines depotführenden Finanzdienstleistungsunternehmens (nachfolgend 'depotführendes Institut') auf den dieses Angebot annehmenden Anleihe-Inhaber ausgestellte Bescheinigung über den Bestand der Anleihen am Umtauschtag und darüber, dass dem Umtausch der damaligen Anleihen nicht zugestimmt wurde (Formular B) an die MISTRAL

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