Gesellschaft bedürfen der Textform oder können elektronisch erfolgen und übermittelt werden, indem das

unter

https://www.mineralbrunnen-kgaa.de/investor-relations/hauptversammlung.html

bereitgestellte InvestorPortal genutzt wird.

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und diesen durch das Aktiengesetz

gleichgestellte Personen können im Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen Sonderregelung (§

135 AktG) abweichende Anforderungen an die ihnen zu erteilenden Vollmachten vorsehen. Diese Anforderungen

können bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden erfragt werden.

Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, sich bei der Ausübung des Stimmrechts

durch, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Soweit

Aktionäre die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen, müssen sie diesen in 3. jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht

ungültig. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können

elektronisch über das InvestorPortal der Gesellschaft unter

https://www.mineralbrunnen-kgaa.de/investor-relations/hauptversammlung.html

erteilt werden. Diese Möglichkeit besteht bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung.

Zugangsdaten erhalten die Aktionäre nach ihrer Anmeldung.

Alternativ können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

unter Verwendung der von der Gesellschaft dafür vorgesehenen Vollmachtsformulare erteilt werden. Die

Aktionäre erhalten diese Vollmachtsformulare mit der Anmeldebestätigung. Die Vollmacht und die Weisungen

für den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen aus organisatorischen Gründen

spätestens bis zum Dienstag, den 06. Juli 2021 (Eingang bei der Gesellschaft) an die folgende Anschrift

übersendet werden:


              Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA 
              c/o Computershare Operations Center 
              80249 München 
              Telefax: + 49 (0) 89 30903-74675 
              E-Mail: minag-hv2021@computershare.de 

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen auch im Wege elektronischer Kommunikation oder schriftlich abgeben, ohne

an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch

Briefwahl ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung.

Für die elektronische Briefwahl steht das InvestorPortal der Gesellschaft unter

https://www.mineralbrunnen-kgaa.de/investor-relations/hauptversammlung.html 4.               bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Zugangsdaten erhalten die 

Aktionäre nach ihrer Anmeldung.

Alternativ können die Aktionäre für die Briefwahl auch das mit der Anmeldebestätigung zugesandte

Formular benutzen. Die schriftlichen Stimmabgaben müssen spätestens bis Dienstag, den 06. Juli 2021 (Tag

des Eingangs) bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen sein:


              Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA 
              c/o Computershare Operations Center 
              80249 München 
              Telefax: + 49 (0) 89 30903-74675 
              E-Mail: minag-hv2021@computershare.de 

Ergänzungsverlangen

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag

von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die

Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine

Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich oder in elektronischer Form

gemäß § 126a BGB mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 12. Juni

2021 (24:00 Uhr), unter folgender Adresse zugehen: 5.


              Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA 
              Investor Relations 
              Badstr. 41 
              75385 Bad Teinach-Zavelstein 
              E-Mail: investor.relations@mineralbrunnen-kgaa.de 

Zugänglichmachen von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen

Gegenanträge von Aktionären zu den Beschlussvorschlägen von persönlich haftender Gesellschafterin und/

oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten und Wahlvorschlägen zur Wahl des Abschlussprüfers

und des Aufsichtsrats werden - soweit sie den anderen Aktionären zugänglich zu machen sind - bei Nachweis

der Aktionärseigenschaft unverzüglich im Internet unter

https://www.mineralbrunnen-kgaa.de/investor-relations/hauptversammlung.html

veröffentlicht, wenn sie mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens zum

Ablauf des 22. Juni 2021 (24:00 Uhr), der Gesellschaft an die folgende Adresse übersandt wurden: 6.


              Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA 
              Investor Relations 
              Badstr. 41 
              75385 Bad Teinach-Zavelstein 
              E-Mail: investor.relations@mineralbrunnen-kgaa.de 

Nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden in der virtuellen

Hauptversammlung als gestellt behandelt, wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß zur

Hauptversammlung angemeldet ist. Das Recht des Versammlungsleiters, zuerst über die Vorschläge der

Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt davon unberührt.

Fragerecht

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz können zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre ihr

Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben. Die persönlich haftende Gesellschafterin der

Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass Fragen spätestens einen Tag vor der

Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind, um einen reibungslosen Ablauf der

Hauptversammlung zu ermöglichen.

Dementsprechend werden nur solche Fragen berücksichtigt, die bis spätestens Dienstag, den 6. Juli 2021

(24:00 Uhr) über das InvestorPortal der Gesellschaft unter


7.            https://www.mineralbrunnen-kgaa.de/investor-relations/hauptversammlung.html

eingereicht werden.

Die Fragenbeantwortung erfolgt durch die persönlich haftende Gesellschafterin in der Hauptversammlung.

Dabei entscheidet die persönlich haftende Gesellschafterin gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz nach

pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie sie Fragen beantwortet. Die persönlich haftende Gesellschafterin

behält es sich insoweit insbesondere vor, eingereichte Fragen einzeln oder mehrere Fragen zusammengefasst

zu beantworten und die Reihenfolge der Beantwortung im Interesse aller Aktionärinnen und Aktionäre zu

bestimmen.

Erklärung Widerspruch

Aktionäre, die ihr Stimmrecht wie oben erläutert ausgeübt haben, haben abweichend von § 245 Nr. 1 AktG

die Möglichkeit, ohne Erscheinen in der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen oder mehrere Beschlüsse

der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation zu erklären. Die Erklärung des Widerspruchs

kann, unter Angabe des Beschlusses, gegen den sich der Widerspruch richtet, bis zum Ende der 8. Hauptversammlung über das InvestorPortal der Gesellschaft unter

https://www.mineralbrunnen-kgaa.de/investor-relations/hauptversammlung.html

erfolgen.


              Informationen zum Datenschutz 
              Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien 
              personenbezogener Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen: Kontaktdaten (z. B. Name oder die 
              E-Mail-Adresse), Informationen über die von jedem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z. B. Anzahl der 
              Aktien) und Verwaltungsdaten (z. B. die Nummer der Anmeldebestätigung). Die Verarbeitung von 
              personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c 
              Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn 
              die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist 
              rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, 

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May 28, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)