Der Vorstand der MicroPort CardioFlow Medtech Corporation gab bekannt, dass Herr Jeffrey R. Lindstrom mit Wirkung vom 27. März 2025 von seinem Amt als geschäftsführendes Vorstandsmitglied zurückgetreten ist, da er mehr Zeit für seine anderen Verpflichtungen und Engagements aufwenden möchte. Der Vorstand gab bekannt, dass Herr Zhang mit Wirkung vom 27. März 2025 zum Executive Director ernannt wurde. Die biographischen Daten von Herrn Zhang sind im Folgenden aufgeführt: Herr Zhang ist 61 Jahre alt und verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in den Bereichen Herz-Kreislauf, allgemeine Chirurgie, Orthopädie, Neurochirurgie und neurovaskuläre Erkrankungen, In-vitro-Diagnostik, Diabetes und medizinische Analysegeräte.
Von Januar 2023 bis Mai 2024 diente Herr Zhang als Vizepräsident von Jenscare Scientific Co. Ltd., dessen Aktien an der Börse notiert sind, wo er von Juli 2024 bis März 2025 auch als Berater tätig war. Von April 2021 bis Dezember 2022 war Herr Zhang als General Manager der Region Greater China bei Corcym Medical Technology (Shanghai) Co.
Ltd. tätig. Von April 2018 bis Juni 2020 war er als Chief Executive Director bei Suzhou Jiecheng Medical Technology Co. Ltd. Davor war er in leitenden Positionen bei verschiedenen bekannten globalen und nationalen Unternehmen tätig, darunter Xi'an Janssen Pharmaceutical Co.
Ltd, Rhone-Poulenc Rorer S. A (China) Limited, Medtronic (China) Co. Ltd, Baxter Healthcare Co. Ltd, Edward Lifesciences Corporation, Applied Biosystems Inc, Johnson & Johnson Medical (China) Ltd, MicroPort Scientific Corporation, deren Aktien an der Börse notiert sind, Alcon Vision Products (China) Co.
Ltd., unter anderem. Herr Zhang erwarb im Juli 1987 seinen Bachelor-Abschluss in klinischer Medizin an der Shanghai Jiao Tong University School of Medicine (früher bekannt als Shanghai Second Medical University) und im Januar 2004 seinen Master-Abschluss in Betriebswirtschaft an der University of British Columbia. Herr Zhang bleibt nur bis zur nächsten Jahreshauptversammlung des Unternehmens im Amt und kann auf dieser Versammlung gemäß der Satzung des Unternehmens (Satzung) wiedergewählt werden.

















