Zürich (awp) - An der Generalversammlung des Solarzulieferers Meyer Burger haben die Aktionäre den Vergütungsbericht für das Jahr 2017 abgelehnt. Allen anderen Anträgen des Verwaltungsrats sei zugestimmt worden, teilte das Unternehmen am Mittwoch mit. Man bleibe diesbezüglich mit grösseren Aktionären und Stimmrechtsberatern im Gespräch.

Der Vergütungsbericht wurde in einer konsultativen Abstimmung nur knapp mit einem 49,69 Prozent Ja-Stimmen und 49,08 Prozent Nein-Stimmen bei 1,23 Prozent Enthaltungen nicht angenommen worden. Die knappe Ablehnung sei unter anderem auf die Stimmrechtsempfehlung von zwei unabhängigen Stimmrechtsberatern zurückzuführen, präzisiert ein Sprecher auf Anfrage von AWP.

An der Generalversammlung waren laut Mitteilung 161'782'478 Namenaktien vertreten, was gut einem Viertel des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals entspreche. Die Mehrheit davon, konkret 104'528'136 Namenaktien, vertraten unabhängige Stimmrechtsvertreter. Der Rest der Stimmrechte entfiel auf 271 Aktionäre, die persönlich an der Generalversammlung teilnahmen oder sich durch Dritte vertreten liessen, heisst es weiter.

VR-MITGLIEDER WIEDERGEWÄHLT

Ferner genehmigte die Generalversammlung den Lagebericht, die Jahresrechnung und die Konzernrechnung für das Geschäftsjahr 2017 sowie die Verwendung des Bilanzergebnisses. Zudem erteilten die Aktionäre den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017.

Auch bestätigte die Versammlung neben dem bisherigen Verwaltungsratspräsidenten Alexander Vogel die Mitglieder des Verwaltungsrates Wanda Eriksen-Grundbacher, Franz Richter, Michael Splinter und Hans-Michael Hauser. Neu ins Gremium gewählt wurde Eric Meurice. Dieser wurde neben Franz Richter und Wanda Eriksen-Grundbacher ebenfalls in den Nominierungs- und Entschädigungsausschuss gewählt.

Zudem wurde dem Antrag betreffend genehmigtes Kapital stattgegeben. Damit sei der Verwaltungsrat ermächtigt, das Aktienkapital der Gesellschaft bis zum 2. Mai 2020 um höchstens 4,65 Millionen Franken zu erhöhen. Dazu dürfen höchstens 93 Millionen voll zu liberierende Namenaktien mit einem Nennwert von je 5 Rappen ausgegeben werden, heisst es dazu.

sta/tp