MAGDEBURG (dpa-AFX) - "Volksstimme" zum BGH-Urteil gegen Facebook:

"Der Bundesgerichtshof hat das Recht auf Anonymität im Netz bestärkt. Wenn auch nur für die, die sich vor der EU-Datenschutzgrundverordnung angemeldet haben. Das ist falsch. Erstens müssen sich Bürger in vielen Bereichen laufend einer neuen Gesetzeslage anpassen. Zweitens ist es grundsätzlich falsch, Anonymität im Netz zu fördern. Sie ist die Grundlage für Hass und Hetze. Während der anonyme Brief in analogen Zeiten noch als feige Ausnahmeerscheinung galt, ist er heute ein Massenphänomen. Der BGH befindet dagegen, dass das Posten von Beiträgen oder das Kommentieren auf dem Portal unter Pseudonym für Facebook zumutbar sei. Das mag für die Firma gelten. Aber die Frage ist, ob es für die Gesellschaft weiter zumutbar ist. Für Kommunalpolitiker, die bedroht werden, für Frauen, die sexistisch beleidigt, für Menschen, die durch Fake-News verunsichert werden. Ihnen versagt der Gesetzgeber die Mittel, sich zur Wehr zu setzen."/yyzz/DP/he