Einzelabschluss HGB

2021

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Einzelabschluss der Medios AG

HGB 2021

Inhaltsverzeichnis

Corporate Governance

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Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB der Medios AG

3

(ungeprüfter Teil des Konzernlageberichts)

Berichterstattung gemäß Angaben §§ 289a, 315a HGB

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(geprüfter Teil des Konzernlageberichts)

Zusammengefasster Lagebericht des Medios-Konzerns

13

und der Medios AG zum 31. Dezember 2021

Allgemeine Informationen

13

I.

Grundlagen des Konzerns

13

II.

Wirtschaftsbericht

18

III.

Nachtragsbericht

25

IV.

Risiko-, Chancen- und Prognosebericht

25

V.

Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

34

VI.

Bericht über Zweigniederlassungen

34

VII.

Schlusserklärung nach § 312 Ziffer 3 Abs. 3 AktG

34

G Bilanz zum 31. Dezember 2021

35

Medios AG Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021

37

Medios AG Anhang für das Geschäftsjahr 2021

38

Medios AG Eigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2021

58

Medios AG Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2021

59

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

60

Bestätigungsvermerk

61

Bericht des Aufsichtsrats

72

Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben aufgrund kaufmännischer Rundung, Differenzen auftreten können.

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Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB der Medios AG, Hamburg (ungeprüfter* Teil des Konzernlageberichts)

Die Medios AG versteht die jährliche Erklärung zur Unter- nehmensführung nach §§ 289 f. Abs. 1 S. 2 und 315d HGB in Übereinstimmung mit Grundsatz 22 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) als das zentrale Instrument der Corporate-Governance-Berichterstattung. Sie ist daher mit dem Corporate-Governance-Bericht zusammengefasst und wird für die Medios AG und den Konzern abgegeben. Dabei geben Vorstand und Aufsichtsrat die Erklärung zur Unternehmensführung gemeinsam ab und sind jeweils für die sie betreffenden Berichtsteile zuständig. Die komplette Erklärung zur Unternehmensführung finden Sie auch auf der Unternehmenswebsite unter https://medios.ag/investor- relations/corporate-governance. Gemäß § 317 Abs. 2 S. 6 HGB ist die Prüfung der Angaben durch den Abschlussprüfer nach

  • 289 f. Abs. 2 und 5 sowie 315d HGB darauf zu beschränken, ob die Angaben gemacht wurden.

Entsprechenserklärung

Vorstand und Aufsichtsrat der Medios AG ("Gesellschaft") erklären gemäß § 161 AktG:

"Die Medios AG hat seit der letzten, im März 2021 abge- gebenen Entsprechenserklärung sämtlichen vom Bundes- ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am

20. März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers be- kannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommis- sion Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fas- sung vom 16. Dezember 2019 ("DCGK 2019") mit nachfol- genden Ausnahmen entsprochen:

Empfehlung B.5 des Kodex: Für Vorstandsmitglieder soll eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden.

Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass eine all- gemeine Altersgrenze für Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates kein sachgerechtes Kriterium für die Suche bzw. den Ausschluss von Mitgliedern dieser Organe darstellt. Auswahlkriterien sind vielmehr die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen. Eine darüber hinausgehende Erläuterung und Angabe in der Er- klärung zur Unternehmensführung ist damit entbehrlich.

Empfehlungen C.1 des Kodex: Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten.

Dabei soll der Aufsichtsrat auf Diversität achten. Vor- schläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll in der Erklä- rung zur Unternehmensführung veröffentlicht werden. Diese soll auch über die nach Einschätzung der Anteils- eignervertreter im Aufsichtsrat angemessene Anzahl unabhängiger Anteilseignervertreter und die Namen dieser Mitglieder informieren.

Empfehlung C.2 des Kodex: Für Aufsichtsratsmitglieder soll eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden.

Um eine pflichtgemäße Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben sicherzustellen, wird sich der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen auch zukünftig in erster Linie von den Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen der in Be- tracht kommenden Kandidatinnen und Kandidaten leiten lassen. Die Gesellschaft ist insbesondere der Ansicht, dass das Erreichen einer Altersgrenze keine Rückschlüsse auf die Kompetenz eines Aufsichtsratsmitglieds zulässt. Nichtsdesto- trotz achtet der Aufsichtsrat auf Diversität. Eine vorherige Festlegung von über die gesetzlich geforderte Festsetzung einer Frauenzielquote für den Aufsichtsrat nach § 111 Abs. 5 AktG hinausgehenden konkreten Zielen oder Quoten er- achtet der Aufsichtsrat indes weder für erforderlich noch für angemessen, da hierdurch die Auswahl geeigneter Kandida- tinnen und Kandidaten mit einem nur aus vier Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat pauschal eingeschränkt würde. Dementsprechend erfolgt in der Erklärung zur Unterneh- mensführung auch keine Berichterstattung über eine dies- bezügliche Zielsetzung. Aktuell liegt der Frauenanteil im Auf- sichtsrat bei 25 %.

Berlin, 25. März 2022

Medios AG

Vorstand und Aufsichtsrat"

* Die mit dem Wort "ungeprüft" gekennzeichneten Abschnitte wurden vom Abschlussprüfer inhaltlich nicht geprüft.

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Weiterführende Angaben zur Corporate Governance

Unternehmensführungspraktiken

Die Leitungs- und Kontrollorgane der Medios AG bekennen sich zu den Grundsätzen guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Das in den konzernweiten Management - und Überwachungsstrukturen fest verankerte Compliance -Programm ist Teil unserer Führungskultur.

Partnerschaftliche Intelligenz (Leitbild)

Die Grundlage für Geschäftsführung und Geschäftsbetrieb bilden eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen. Die Einhaltung gesetzlicher, sozialer und ökologischer Regeln und Standards ist selbstverständlich. Um sie unternehmens- weit zu gewährleisten, werden unsere Mitarbeiter regel- mäßig bezüglich aller wichtigen Compliance-Themen fort- gebildet. Neben der Einhaltung obengenannter Regeln und Standards ist das Unternehmertum in der Medios-Gruppe durch Werte geprägt, die weit darüber hinausgehen. Hier- zu zählen Leistungsbereitschaft und Vertrauen genauso wie Geschwindigkeit und Toleranz. Sowohl untereinander als auch gegenüber Dritten verhalten sich Medios-Mitarbeiter fair, transparent und zuverlässig.

Verhaltenskodex und UN Global Compact

Das Selbstverständnis der Medios AG ist in einem Verhal- tenskodex fest in der Compliance verankert. Dieser Kodex gilt im gesamten Konzern für Vorstand, Aufsichtsrat, Ge- schäftsführung und Mitarbeiter. Außerdem sind dort Anfor- derungen für Lieferanten festgehalten - auch von Geschäfts- partnern wird erwartet, dass sie sich an die anwendbaren Gesetze, Vorschriften, Branchenrichtlinien, Vertragsbedin- gungen sowie an die Wahrung der Menschenrechte und an hohe Nachhaltigkeitsstandards halten. Aus dieser Über- zeugung heraus engagiert sich die Medios-Gruppe parallel für die Corporate-Responsibility-Initiative des UN Global Compact und ihre Grundsätze in den Bereichen Menschen- rechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung.

Aufsichtsrat durch Billigung festgestellt. Vorgelagert ist ein integrierter Risikomanagement-Ansatz, der an die Lehre der sogenannten drei Abwehrlinien angelehnt ist.

  • Ebene 1 - Risiken entstehen zunächst in den operativen
    Einheiten. Damit sich hier Risiken nicht materialisieren können, gibt es unterschiedliche Hilfestellungen (Ar- beitsanweisungen, interne Regelwerke usw.) und Kon- trollen. Zusätzlich sind auf allen Konzernebenen Com- pliance-Beauftragte bestellt. Im Übrigen folgt Medios' Compliance-Management-System dem methodischen
    Ansatz "Prevent - Detect - Respond". Um Compliance-
    Risiken zu erkennen und um das konzernweite Compli- ance-Management-System kontinuierlich zu verbessern, werden regelmäßig Compliance Risk Assessments in den Einheiten durchgeführt.
  • Ebene 2 - Die Überwachung der Risiken erfolgt in den entsprechenden Abteilungen, in denen die Risiken ent- deckt werden können. Alle Mitarbeiter werden geschult, damit jeder für die Rechnungslegung relevante Umstand vollständig und richtig dokumentiert und weitergegeben wird. Zudem ist sicherzustellen, dass die Geschäftsbücher und die zugehörigen Unterlagen alle Geschäftsvorgänge vollständig und sachlich zutreffend abbilden und die
    Bilanzansätze den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilan- zierung entsprechen und damit korrekt sind.

Corporate Governance, Compliance-Management und Risi- komanagement arbeiten in engem Austausch. Das gesamte Compliance-Programm wird fortlaufend auf Anpassungs- bedarf an aktuelle rechtliche und gesellschaftliche Entwick- lungen hin überprüft, entsprechend verbessert und weiter- entwickelt. Verstöße gegen geltendes Recht und interne Richtlinien werden angemessen sanktioniert. Gegebenen- falls werden entsprechende korrektive und präventive Maß- nahmen ergriffen, um ähnliche Vorkommnisse in Zukunft zu vermeiden.

Compliance und Risikomanagement

Der verantwortungsbewusste Umgang mit geschäftlichen Risiken gehört zu den Grundsätzen guter Corporate Gover- nance. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung. Es besteht ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen; Einzelheiten zum Risikomanagement der Medios AG sind im Geschäftsbericht (Lagebericht) unter den Punkten "Risiko-, Chancen- und Prognosebericht" sowie "Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanz- instrumenten" dargestellt.

Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht werden vom Vorstand aufgestellt, vom Abschlussprüfer geprüft und vom

Schulungen

Schulungen sind Teil der Medios-Compliance. 2021 wurde ein neues eLearning-Konzept konzipiert. 2022 wird der Roll-out erfolgen, zunächst mit den Modulen "Allgemeine Complian- ce", "Verhaltenskodex" sowie "Geschenke & Einladungen".

Hinweisgebersystem

Zur Einhaltung von Gesetzen und ethischen Standards haben Mitarbeiter und externe Personen die Möglichkeit, eventuelle Bedenken in Bezug auf jegliche Art von gesetzes- widrigem Verhalten im Unternehmen oder von Verhalten, das gegen international anerkannte Konventionen verstößt, über ein Hinweisgebersystem mitzuteilen.

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Vermeidung von Interessenkonflikten

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind dazu verpflichtet, etwaige Interessenkonflikte dem Auf- sichtsrat unverzüglich mitzuteilen. Wesentliche Geschäfte zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Vorstands oder ihnen nahestehenden Personen bedürfen der Zu- stimmung des Aufsichtsrats. Berater- und sonstige Dienst- leistungs- und Werkverträge zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Aufsichtsrats bedürfen ebenfalls der Zu- stimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat berichtet der Hauptversammlung über etwaige Interessenkonflikte und deren Behandlung. Im Berichtsjahr sind weder bei den Vor- stands- noch bei den Aufsichtsratsmitgliedern Interessen- konflikte aufgetreten.

Insiderhandelsverbot

Die Medios AG unterhält ein System zur Einhaltung des In- siderhandelsverbotes ("Artikel 14 Marktmissbrauchsverord- nung - MAR"). Alle Mitarbeiter wurden und werden über die Regeln zur Einhaltung der Gesetze zum Insiderhandel sowie zur Vermeidung von Interessenkonflikten aufgeklärt. Da- neben besteht ein Kommunikations- und Ad-hoc-Komitee, welches die Ad-hoc- und Insiderrelevanz von Informationen prüft und den gesetzeskonformen Umgang damit sicher- stellt. Neben diesem hochspezialisierten MAR-Team besteht auf allen Ebenen ein allgemeines Compliance-Management- System, das wie das Hinweisgebersystem ("Whistleblowing") weiter oben beschrieben ist. Zusätzlich wurde eine Insider- beauftragte ernannt.

Transparenz

Medios setzt die Teilnehmer am Kapitalmarkt und die in- teressierte Öffentlichkeit im Rahmen ihrer Investor-Relations- Arbeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen quartals- weise über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft, die Geschäftsentwicklung sowie über die Finanz- und Ertrags- lage und neue Informationen in Kenntnis. Auf der Investor- Relations-Website werden zudem Mitteilungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz bzw. der Marktmissbrauchsver- ordnung (MAR), Analystenpräsentationen, Pressemittei- lungen und der jährliche Finanzkalender vorgehalten. Der Jahresfinanzbericht und der Einzelabschluss nach HGB, der Halbjahresfinanzbericht sowie die Quartalsmitteilungen werden im Rahmen der dafür vorgegebenen Fristen veröf- fentlicht und zuvor im Wege einer Hinweisbekanntmachung der Öffentlichkeit angekündigt. Stimmrechtsmitteilungen die Medios AG betreffend sind zudem im Geschäftsbericht 2021 im Kapitel "Corporate Governance" genannt. Die Me- dios AG führt Insiderlisten nach Artikel 18 MAR. Die betroffe- nen Personen werden jeweils über die gesetzlichen Pflich- ten und Sanktionen informiert. Für die Aktionäre werden über die gesetzlichen Publizitätspflichten hinausgehend Informationen auf der Homepage der Gesellschaft (www. medios.ag) angeboten.

Corporate Governance

Die Medios AG führt regelmäßig eine Prüfung der Einhal- tung der Empfehlungen und der Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex durch. Darüber hinaus ist die konsequente Einhaltung der gesetzlichen, sozialen und öko- logischen Regeln und Standards sowie ethischer Grundsätze Basis der Unternehmenskultur der Medios-Gruppe. Auf allen Ebenen des Unternehmens leiten interne geschäfts- ethische Grundsätze Entscheidungsfindungsprozesse und jegliches Handeln. Dazu zählt der respektvolle Umgang mit Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern, die aktive Vermei- dung von Interessenkonflikten, die Verhinderung und ak- tive Ahndung von Korruption, ein sorgsamer Umgang mit Informationen und personenbezogenen Daten, die Beach- tung der Schweigepflicht über Unternehmens- und Geschäfts- daten, die Nulltoleranz von Diskriminierung jeglicher Art und umweltfreundliches Handeln.

Mehr-Augen-Prinzip

Medios fördert in besonderem Maße die Eigenverantwort- lichkeit der Mitarbeiter und setzt gleichzeitig auf das Mehr- Augen-Prinzip. Im Rahmen ihrer Eigenverantwortlichkeit sollen Mitarbeiter bei risikobehafteten Entscheidungen kritisch prüfen, ob die Einbeziehung weiterer Mitarbeiter ange- bracht ist. Dieser Kompetenz-Mix reduziert das Risiko von Fehlentscheidungen wie auch Missbrauchsmöglichkeiten auf ein Minimum. Darüber hinaus ist für zahlreiche Kons- tellationen intern festgelegt, dass Entscheidungen von er- heblicher rechtlicher, wirtschaftlicher oder tatsächlicher Be- deutung von mindestens zwei Personen getroffen werden.

Nachhaltigkeit

Die Medios AG und ihre Tochtergesellschaften übernehmen gesellschaftliche Verantwortung im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens ("Corporate Social Responsibility"). Dies be- trifft Arbeitssicherheit, Mitarbeiterzufriedenheit, Energieeffi- zienz und Mindeststandards in der Lieferkette. Verlässlichkeit gegenüber allen Stakeholdern ist Kernstück der Unterneh- mensphilosophie der Medios AG. Bereits der Unternehmens- zweck fördert das Wohlergehen der Menschen mittels einer hochwertigen und flächendeckenden pharmazeutischen Versorgung. Im operativen Geschäft wird mit Energie und Ressourcen wie Wasser und natürlichen Rohstoffen so spar- sam wie möglich umgegangen. Verfahren zur Ressourcen- schonung werden optimiert, wann und wo immer sich Poten- zial hierfür ergibt. Der im Geschäftsbericht 2021 integrierte freiwillige Nachhaltigkeitsbericht mit der "Nichtfinanziellen Konzernerklärung 2021" enthält weiterführende Informatio- nen zum Thema Nachhaltigkeit.

Darüber hinaus erstellt die Gesellschaft bereits freiwillig eine "Nichtfinanzielle Konzernerklärung" im Sinne des Handels- gesetzbuches (HGB) zur Einhaltung des CSR-Richtlinie- Umsetzungsgesetzes (CSR: Corporate Social Responsibility). In dieser Erklärung berichtet Medios über Nachhaltigkeits- themen. Ziel ist es, einen nachhaltigen wirtschaftlichen Wert

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Medios AG published this content on 21 June 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 21 June 2022 12:24:03 UTC.