dies ist gesetzlich oder durch geltende Börsenregeln vorgeschrieben.

Informationen für Distributoren

Ausschließlich für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen, die enthalten sind in: (a) der EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils geltenden Fassung ("MiFID II"); (b) der Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung von MiFID II; und (c) lokale Durchführungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID II-Produkt-Governance-Anforderungen"), und unter Ausschluss jeglicher Haftung, ob aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein "Hersteller" (für die Zwecke der MiFID II-Produkt-Governance-Anforderungen) ansonsten in Bezug darauf haben könnte, wurden die Anteile an MGI einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dem festgestellt wurde, dass diese Anteile: (i) mit einem Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien professioneller Kunden und geeigneter Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II definiert, erfüllen, kompatibel sind; und (ii) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die "Zielmarktbewertung"). Ungeachtet der Zielmarktbeurteilung sollten die Vertriebsstellen beachten, dass der Preis der Anteile an MGI fallen kann und die Anleger ihre Anlage ganz oder teilweise verlieren könnten; die Anteile an MGI keinen garantierten Ertrag und keinen Kapitalschutz bieten; und eine Anlage in die Anteile an MGI nur mit Anlegern vereinbar ist, die keinen garantierten Ertrag oder Kapitalschutz benötigen, die (entweder allein oder in Verbindung mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorzüge und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um etwaige Verluste, die sich daraus ergeben könnten, tragen zu können. Die Zielmarktbeurteilung erfolgt unbeschadet der Erfordernisse vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf die Emission von gerichteten Anteilen.

Um Zweifel auszuschließen, stellt die Zielmarktbeurteilung nicht dar: (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke von MiFID II; oder (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien von MGI zu investieren oder sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf sie zu ergreifen.

Jede Vertriebsstelle ist dafür verantwortlich, ihre eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Anteile an MGI vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

2021-01-18 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


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January 18, 2021 01:50 ET (06:50 GMT)