Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 8. Juni 2021 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von EUR 181.856.124,83 wie folgt zu ver- wenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,76 je Stückaktie mit voller Gewinnanteilberechtigung
für das Geschäftsjahr 2020
EUR 10.440.765,28
b) Vortrag auf neue Rechnung
EUR 171.415.359,55
Die Dividende wird vom 11. Juni 2021 an unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie des darauf entfallenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (gesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die de- potführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Hauptzahlstelle ist die DZ Bank AG, Frankfurt.
Die Kapitalertragsteuer wird bei den inländischen, nicht von der Steuer befreiten Aktionären gegen Vorlage der vom depotführenden Kreditinstitut auszustellenden Bescheinigung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer der inländischen Aktionäre angerechnet. Der einzubehal- tende Solidaritätszuschlag wird auf den Solidaritätszuschlag des Aktionärs angerechnet.
Der Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag entfällt bei solchen Aktionären, die ihrer Depotbank eine "Nicht-Veranlagungsbescheinigung" des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. In diesem Fall wird auch das Steuerguthaben durch die auszahlende Bank vergütet. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistel- lungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag genannte Freistellungsvolumen nicht bereits durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.
Bei ausländischen Aktionären kann sich die einzubehaltende Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppel- besteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat bei Vorla- ge einer Freistellungsbescheinigung ermäßigen.
Unter der Website des Bundeszentralamtes für Steuern können sich ausländische Anleger kos- tenlos über das Verfahren informieren. Ausländischen Aktionären wird empfohlen, sich wegen der steuerlichen Behandlung der Dividende beraten zu lassen.
Berlin, im Juni 2021
Der Verwaltungsrat
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