DGAP-Ad-hoc: Friedrich Vorwerk Group SE / Schlagwort(e): Börsengang/Expansion 
FRIEDRICH VORWERK legt Preisspanne für geplanten Börsengang auf 41 EUR bis 56 EUR je Aktie fest 
2021-03-15 / 18:55 CET/CEST 
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR 
FRIEDRICH VORWERK legt Preisspanne für geplanten Börsengang auf 41 EUR bis 56 EUR je Aktie fest 
- Angebot 2,0 Mio. neuer Aktien aus einer Kapitalerhöhung zur Beschleunigung des Wachstums im Wasserstoffmarkt 
- Zusätzlich 6,0 Mio. bestehende Aktien aus einer Umplatzierung der Altaktionäre sowie weitere 1,2 Mio. bestehende 
Aktien zur Abdeckung einer möglichen Mehrzuteilung 
- Streubesitz von bis zu 46,0 % nach dem Börsengang 
- Angebotsfrist beginnt voraussichtlich heute und endet am oder um den 23. März 2021 
- Erster Handelstag im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) voraussichtlich am oder um 
den 25. März 2021 
Tostedt, 15. März 2021 - Die FRIEDRICH VORWERK Group SE, ein führender Anbieter von Lösungen im Bereich der 
Energieinfrastruktur für Gas-, Strom- und Wasserstoffanwendungen ("FRIEDRICH VORWERK" oder das "Unternehmen"), hat für 
den geplanten Börsengang (das "Angebot") eine Preisspanne von 41,00 EUR bis 56,00 EUR pro Aktie festgelegt. Der endgültige 
Angebotspreis wird im Rahmen eines Bookbuilding-Verfahrens ermittelt. Das Angebot umfasst 2,0 Mio. neu ausgegebene 
Aktien aus einer Kapitalerhöhung und 6,0 Mio. bestehende Aktien der Altaktionäre MBB SE und ALX 
Beteiligungsgesellschaft mbH sowie 1,2 Mio. bestehende Aktien, die von den Altaktionären zur Abdeckung einer möglichen 
Mehrzuteilung zur Verfügung gestellt werden. Es wurde ein Lock-up von 180 Tagen für das Unternehmen und 365 Tagen für 
die Altaktionäre vereinbart. Der Streubesitz nach dem Börsengang wird vorbehaltlich der vollständigen Ausübung der 
Mehrzuteilungsoption bis zu 46,0 % betragen. FRIEDRICH VORWERK wird auch in Zukunft ein inhabergeführtes Unternehmen 
bleiben, an dem der Vorstandsvorsitzende Torben Kleinfeldt und auch MBB SE einen wesentlichen Anteil halten. 
FRIEDRICH VORWERK plant, sein Geschäft in den nächsten Jahren insbesondere im Wasserstoff- und Strommarkt deutlich 
auszubauen. Der erwartete Bruttoerlös aus der Platzierung neu ausgegebener Aktien in Höhe von 97 Mio. EUR in der Mitte 
der Preisspanne soll daher insbesondere für die Entwicklung von Lösungen für die industrielle Produktion, den Transport 
und die Speicherung von Wasserstoff verwendet werden. Zum 31. Dezember 2020 entfielen bereits 7 % bzw. 21 Mio. EUR des 
Auftragsbestandes der Gesellschaft auf das Clean Hydrogen Segment. Darüber hinaus sieht das Unternehmen großes 
Potenzial in einer weiteren internationalen Expansion und in Akquisitionen, um seine organischen Wachstumspläne zu 
beschleunigen. FRIEDRICH VORWERK hat einen langen Track-Record erfolgreicher M&A-Transaktionen, wobei die letzte 
Akquisition vor gerade einmal zwei Wochen verkündet wurde. 
Das Angebot steht unter dem Vorbehalt der Billigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für 
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Nach der Billigung wird der Prospekt im Bereich Investor Relations auf der 
Website der Gesellschaft www.friedrich-vorwerk.de veröffentlicht. Der Zeitraum, in dem Anleger Kaufangebote abgeben 
können, beginnt voraussichtlich am 15. März 2021 nach Veröffentlichung des Prospekts und endet am oder um den 23. März 
2021. Der Handel mit den Aktien im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird 
voraussichtlich am oder um den 25. März 2021 unter dem Handelssymbol "VH2" und der ISIN DE000A255F11 beginnen. 
Kontaktdaten 
FRIEDRICH VORWERK Group SE 
Niedersachsenstraße 19-21 
21255 Tostedt 
Tel +49 4182 - 1047 
Fax +49 4182 - 6155 
tostedt@friedrich-vorwerk.de 
www.friedrich-vorwerk.de/ 
Vorstand 
Torben Kleinfeldt (CEO) 
Tim Hameister 
Vorsitzender des Aufsichtsrats 
Dr. Christof Nesemeier 
Registergericht 
Amtsgericht Tostedt, HRB 208170 
 
Haftungsausschluss 
Diese Unterlagen dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien oder Japan oder in 
einer anderen Jurisdiktion, in der die Verbreitung oder Veröffentlichung rechtswidrig wäre, veröffentlicht, verteilt 
oder übertragen werden. Diese Unterlagen stellen weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung 
zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die "Wertpapiere") der Friedrich Vorwerk Group SE (die 
"Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Jurisdiktion dar, in der ein 
solches Angebot oder eine solche Aufforderung ungesetzlich ist. Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den 
Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer 
Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit 
gültiger Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Es wird kein öffentliches Angebot der 
Wertpapiere in den Vereinigten Staaten stattfinden. Die Wertpapiere der Gesellschaft wurden und werden nicht gemäß dem 
Securities Act registriert. Die Wertpapiere dürfen nicht in Australien, Kanada oder Japan oder an oder auf Rechnung 
oder zugunsten von Staatsangehörigen, Einwohnern oder Bürgern Australiens, Kanadas oder Japans angeboten oder verkauft 
werden, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen. 
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf der Wertpapiere dar. Das 
Angebot erfolgt ausschließlich mittels und auf der Grundlage eines noch zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts. Eine 
Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der Gesellschaft sollte nur auf der Grundlage 
des Wertpapierprospekts getroffen werden. Der Wertpapierprospekt wird zeitnah nach Billigung durch die Bundesanstalt 
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht und auf der Internetseite der Friedrich Vorwerk Gruppe SE 
kostenlos zur Verfügung gestellt. 
Diese Mitteilung darf im Vereinigten Königreich nur an Personen verteilt werden und ist nur an diese gerichtet, die 
"qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EU) 2017/1129 sind, wie sie aufgrund des European Union 
(Withdrawal) Act 2018 Bestandteil des nationalen Rechts ist, und die außerdem (i) professionelle Anleger sind, die 
unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in seiner geänderten 
Fassung (die "Order") fallen, oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften 
mit hohem Eigenkapital, Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit usw. ) (alle diese Personen werden zusammen als 
"Relevante Personen" bezeichnet). Diese Mitteilung richtet sich nur an Relevante Personen und darf von Personen, die 
keine Relevanten Personen sind, nicht befolgt werden oder auf sie vertrauen. Jegliche Anlage oder Anlagetätigkeit in 
Aktien der Gesellschaft steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt. 
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immer, durch die Verwendung eines in der Zukunft liegenden Datums oder von Wörtern wie "wird", "erwartet", "zielt ab", 
"könnte", "könnte", "sollte", "erwartet", "glaubt", "beabsichtigt", "plant", "bereitet vor" oder "zielt ab" (auch in 
ihrer negativen Form oder anderen Variationen) gekennzeichnet. Zukunftsgerichtete Aussagen sind ihrer Natur nach 
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ist, dass diese und ähnliche Kennzahlen in den Märkten, in denen es tätig ist, weithin als Mittel zur Bewertung der 
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March 15, 2021 13:57 ET (17:57 GMT)