Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft

Wien, FN 81906 a

ISIN AT0000938204

("Gesellschaft")

Einberufung der 29. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionär:innen ein zur 29. ordentlichen Hauptversammlung der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft

am Mittwoch, dem 26. April 2023, um 10:00 Uhr,

in den Wiener Börsensälen,

1010 Wien, Wipplingerstrasse 34.

  • I. TAGESORDNUNG

  • 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und konsolidierten Corporate Governance-Bericht, des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts, des Konzernab-schlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2022

  • 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

  • 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Ge-schäftsjahr 2022

  • 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Ge-schäftsjahr 2022

  • 5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

  • 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

  • 7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022

  • 8. Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE

Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab 5. April 2023 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft un-terwww.mm.group bzw.https://www.mm.group/fuer-investoren/hauptversammlung/ zugänglich:

  • Geschäftsbericht 2022, mit Konzernabschluss und Konzernlagebericht,

  • Jahresabschluss mit Lagebericht 2022,

  • Konsolidierter Corporate Governance-Bericht 2022,

  • Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht 2022,

  • Bericht des Aufsichtsrats 2022,

  • Vergütungsbericht 2022,

  • Gewinnverwendungsvorschlag,

  • Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungs-punkten 2 bis 8,

  • Formular für die Erteilung einer Vollmacht,

  • Formular für den Widerruf einer Vollmacht,

  • Information über die Rechte der Aktionär:innen nach den §§ 109, 110, 118 und 119

    AktG,

  • vollständiger Text dieser Einberufung.

III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEIL-NAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionär:innenrechte, die im Rahmen der Hauptversamm-lung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 16. April 2023 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Ak-tionär:in ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die sich auf den Nachweisstichtag bezieht und die der Gesellschaft spätestens am 21. April 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß Punkt V § 17 Abs 8 genügen lässt

Per E-Mail

anmeldung.mm@hauptversammlung.at (Depotbestätigungen bitte im Format PDF)

(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform Per Post oder Boten Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

Per SWIFT GIBAATWGGMS

(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000938204 im Text angeben)

Die Aktionär:innen werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitglied-staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD aus-zustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

  • Angaben über den:die Aussteller:in: Name/Firma und Anschrift oder eines im Ver-kehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),

  • Angaben über den:die Aktionär:in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei na-türlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,

  • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des:der Aktionär:in; ISIN AT0000938204 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),

  • Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,

  • Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptver-sammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 16. April 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen.

Identitätsnachweis

Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

Die Aktionär:innen und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

Wenn Sie als Bevollmächtigte:r zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Voll-macht bereits an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:EINER VERTRETER:IN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN

Jeder:Jede Aktionär:in, der:die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt III. dieser Einberufung nach-gewiesen hat, hat das Recht einen:eine Vertreter:in zu bestellen, der:die im Namen des:der Aktionär:in an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der:die Aktionär:in hat, den:die er:sie vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adres-sen zugehen:

Per Post oder Boten Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

Per E-Mail

Per SWIFTanmeldung.mm@hauptversammlung.at (Vollmachten bitte im Format PDF) GIBAATWGGMS

(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000938204 im Text angeben)Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:

Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persön-lich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 24. April 2023, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, bei der Gesellschaft einzulangen.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind spätes-tens am 5. April 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft unterwww.mm.group bzw.https://www.mm.group/fuer-investoren/hauptversammlung/Fehler! Linkreferenz ungültig. abrufbar. Die Verwendung eines der Formulare ist nicht zwingend im Sinne des § 114 Abs 3 AktG. Wir bitten aber im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die be-reitgestellten Formulare zu verwenden.

Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Voll-macht, ergeben sich aus dem den Aktionär:innen zur Verfügung gestellten Vollmachts-formular.

Hat der:die Aktionär:in seinem:ihrem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Voll-macht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Aktionär:innen können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversamm-lung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher er-teilten Vollmacht.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

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Mayr-Melnhof Karton AG published this content on 28 March 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 28 March 2023 05:57:02 UTC.