Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Jede Stammaktie gewährt in 
              der ordentlichen Hauptversammlung eine Stimme. Die Vorzugsaktien gewähren kein Stimmrecht. Den 
              ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären oder ihren Bevollmächtigten steht im Rahmen der gesetzlichen 
              Bestimmungen ein Fragerecht zu. Von diesem kann über das Aktionärsportal im Wege der elektronischen 
              Kommunikation Gebrauch gemacht werden. Über das Aktionärsportal besteht im Wege der elektronischen 
              Kommunikation auch die Möglichkeit, Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu erklären. 
              Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte 
              Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung bzw. zur elektronischen Zuschaltung zur Hauptversammlung 
              über das Aktionärsportal sind die Stamm- und Vorzugsaktionäre berechtigt. Zur Ausübung des Stimmrechts 
              sind ausschließlich die Stammaktionäre berechtigt. 
              Voraussetzung für die Teilnahme und zur Ausübung der Aktionärsrechte über das Aktionärsportal ist, dass 
              sich die Aktionäre unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilbesitzes bis zum Ablauf des 30. Juni 2021, 
              24:00 Uhr MESZ, bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126 b BGB) 
              anmelden. 
              Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 16. Juni 2021, 0:00 Uhr MESZ, 
              (Nachweisstichtag) beziehen und ist in deutscher oder englischer Sprache in Textform zu erbringen. 
              Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter 
              folgender Adresse zugehen: 
              Maschinenfabrik Berthold Hermle AG 
              c/o Computershare Operations Center 
              80249 München 
              Telefax: +49 (0) 89 30903-74675 
              E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
III. 
              Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Versammlung oder die Ausübung des 
              Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
              Teilnahme an der virtuellen Versammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich 
              nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für 
              die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
              Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der virtuellen 
              Versammlung und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
              Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
              Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Versammlung und auf den Umfang des 
              Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
              Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
              teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die 
              Dividendenberechtigung. 
              Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten 
              Aktionären Zugangskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre, die an der 
              virtuellen Hauptversammlung im Internet teilnehmen oder ihr Stimmrecht per elektronischer Briefwahl oder 
              durch Bevollmächtigte ausüben wollen, frühzeitig ihre Zugangskarten bei ihrem depotführenden Institut 
              anzufordern. Die erforderliche Anmeldung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen 
              direkt durch das depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Zugangskarte bei 
              ihrer Depotbank angefordert haben, brauchen daher nichts weiter zu veranlassen. 
              Vollmacht und Stimmrechtsvertretung 
              Aktionäre, die die Hauptversammlung nicht persönlich verfolgen und/oder ihr Stimmrecht nicht persönlich 
              ausüben möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein 
              Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl vertreten lassen. Auch in 
              diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und Übersendung des Nachweises des 
              Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als 
              eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. 
              Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
              Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Das Erfordernis der Textform gilt nicht, wenn 
              Intermediäre, also z. B. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 und 
              10 AktG gleichgestellte andere Person oder Institution bevollmächtigt werden soll. In diesen Fällen sind 
              die vorgenannten Personen oder Institutionen jedoch verpflichtet, die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten; 
              sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen 
              enthalten. Darüber hinaus sind in diesen Fällen die Regelungen in § 135 AktG sowie möglicherweise weitere 
              Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. 
              Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten können der Gesellschaft bis 6. Juli 2021, 24:00 Uhr 
              MESZ, wie folgt übermittelt werden: 
              Maschinenfabrik Berthold Hermle AG 
              c/o Computershare Operations Center 
              80249 München 
              Telefax: +49 89 30903-74675 
              E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
              Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der 
              Rückseite der Zugangskarte, die den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten 
              Anmeldung zugesandt wird. Ein Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
              www.hermle.de/hauptversammlung IV.              abgerufen werden. 

Vollmachten können alternativ auch unter Verwendung der Daten der Zugangskarte gemäß dem von der

Gesellschaft festgelegten Verfahren elektronisch über das Aktionärsportal auf der Internetseite erteilt

werden. Die Nutzung der Zugangsdaten durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der

Bevollmächtigung.

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wird in diesem Jahr auf der Grundlage von § 1 Abs.

1, Abs. 2 COVID-19-GesR-G in Verbindung mit § 7 der Neufassung dieses Gesetzes vom 22. Dezember 2020 als

virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme

der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten. Dies bedeutet, dass auch im Falle der

Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Vereinigung von Aktionären oder eines sonstigen Dritten die

eigentliche Stimmabgabe letztlich durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft (siehe folgend) oder

durch den Bevollmächtigten per elektronischer Briefwahl (siehe hierzu die näheren Erläuterungen unter

Ziffer V.) erfolgen muss.

Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Stammaktionären an, sich bei der Ausübung des Stimmrechts

durch von der Gesellschaft bestimmte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Soweit

Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilt werden, kann

dies ebenfalls elektronisch über das Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft unter


              www.hermle.de/hauptversammlung 

erfolgen. Diese Möglichkeit besteht bis zu Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung am 7. Juli

2021.

Vollmachten und Weisungen in Textform müssen bis zum Ablauf des 6. Juli 2021, 24:00 Uhr MESZ, bei der

Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen sein:

Maschinenfabrik Berthold Hermle AG

c/o Computershare Operations Center

80249 München

Telefax: +49 89 30903-74675

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch elektronische Briefwahl

Stammaktionäre können ihre Stimmen auch im Wege elektronischer Kommunikation abgeben, ohne an der

Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl

ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung.

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 25, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)