einzelne Vorstandsmitglieder nicht separat aufgestellt werden. Vielmehr soll an der bisherigen, einfach 
              ausgestalteten effizienten und klaren Praxis auch im Vergütungssystem festgehalten werden. Dabei sollen 
              wie in der Vergangenheit mit dem Gesamtvorstand Zielerwartungen erörtert, aber mit einzelnen 
              Vorstandsmitgliedern keine konkreten Leistungskriterien und auch keine verbindliche konkrete 
              Ziel-Gesamtvergütung festgelegt werden. 
              Auch für den Gesamtvorstand gelten im Hinblick auf die Vergütung ausschließlich finanzielle 
              Leistungskriterien. Nichtfinanzielle, teilweise nur schwer zu quantifizierende Themen insbesondere aus 
              dem Bereich der Corporate Social Responsibility (CSR) wie beispielsweise Umwelt und Soziales sind vom 
              Vorstand entsprechend der bisherigen Praxis bei allen Unternehmensentscheidungen gebührend zu 
              berücksichtigen, ohne dass sich diese als konkret zu definierendes Leistungskriterium unmittelbar auf die 
              Vorstandsvergütung auswirken sollen. Als finanziellem Leistungskriterium für die variable Vergütung aller 
              Vorstände soll aufgrund der guten Erfahrungen in den letzten Jahrzehnten am Jahresüberschuss gem. § 275 
              HGB festgehalten werden. 
              Das Vergütungssystem ist so austariert, dass sich zur Förderung der vorgenannten Ziele der 
              Maschinenfabrik Berthold Hermle AG in einem Geschäftsjahr mit einem guten bis sehr guten Jahresergebnis 
              die fixe Vergütung und die ergebnisorientierte variable Vergütung ganz grob betrachtet in etwa die Waage 
              halten, wobei letztere wiederum je zur Hälfte einer kurzfristigen einjährigen und einer längerfristigen 
              dreijährigen Betrachtung unterliegt. 
              Insgesamt soll die Vergütung der Vorstände im Rahmen der Marktüblichkeit attraktiv sein und der Größe, 
              der Komplexität und der wirtschaftlichen Lage unseres Unternehmens Rechnung tragen. 
              Komponenten der Vergütung der Vorstände 
              Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG besteht aus einer festen 
              erfolgsunabhängigen Grundvergütung einschließlich diverser Nebenleistungen und aus variablen 
              erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten. 
                            Erfolgsunabhängige Komponenten 
                            Die feste, erfolgsunabhängige Vergütung setzt sich aus der Grundvergütung in Höhe von 
                            maximal 400.000,00 Euro brutto pro Jahr, den Nebenleistungen und den Versorgungszusagen 
                            (beitragsorientierte Altersversorgung) zusammen. 
                            Jedes Vorstandsmitglied erhält eine in gleichen monatlichen Teilbeträgen jeweils 
                            nachträglich auf den Schluss eines Kalendermonats auszubezahlende Grundvergütung. Bei 
                            Krankheit oder Tod erfolgt eine Fortzahlung der Grundvergütung für einen überschaubaren, 
                            angemessenen Zeitraum, in letzterem Fall an den überlebenden Ehegatten bzw. die ehelichen 
                            Kinder. 
                            Ferner erhalten die Vorstandsmitglieder Ersatz aller von ihnen im Gesellschaftsinteresse 
                            getätigten Aufwendungen, wobei die jeweiligen steuerlichen Vorschriften über Reisekosten, 
                            Bewirtungsaufwendungen usw. zu beachten sind. 
              a)            Ferner schließt die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG für jedes Vorstandsmitglied bei 
                            einer von ihr auszuwählenden Versicherungsgesellschaft - evtl. im Rahmen einer 
                            Gruppen-Unfallversicherung - eine Unfallversicherung mit angemessenen 
                            Versicherungsleistungen bei Invalidität und bei Unfalltod ab. 
                            Ferner übernimmt die Maschinenfabrik Berthold Hermle AG die Kosten einer betrieblichen 
                            Altersversorgung bis zur maximalen Höhe des Pauschalbetrages gem. § 40 b) EStG von derzeit 
3.                          jährlich 1.752,00 Euro pro Vorstandsmitglied. 
                            Für die Dauer seiner Tätigkeit hat jedes Vorstandsmitglied Anspruch auf die Bereitstellung 
                            eines den Aufgaben und seiner Stellung entsprechenden Personenkraftwagens der gehobenen 
                            Mittelklasse oder bei Verzicht auf einen Dienstwagen auf eine angemessene 
                            Ausgleichszahlung. 
                            Als Vergütungsbestandteil sind alle Nebenleistungen vom einzelnen Vorstandsmitglied zu 
                            versteuern. 
                            Erfolgsabhängige Komponenten 
                            Die erfolgsabhängige Vergütung setzt sich aus einer kurzfristigen und einer längerfristigen 
                            variablen Vergütung zusammen. 
                            Die kurzfristige variable Vergütung honoriert die Gesamtleistung der Vorstände und damit 
                            auch die Leistungen jedes Vorstandsmitglieds während des letzten Geschäftsjahres. Diese 
                            kurzfristige variable Vergütung soll pro Vorstandsmitglied bei ganzjähriger 
                            Vorstandstätigkeit 0,4 % des Jahresüberschusses im Sinn des § 275 HGB der Maschinenfabrik 
              b)            Berthold Hermle AG betragen. 
                            Die längerfristig orientierte variable Vergütung soll pro Vorstandsmitglied bei 
                            ganzjähriger Vorstandstätigkeit weitere 0,4 % des Jahresüberschusses im Sinn des § 275 HGB 
                            der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG betragen, wobei diese längerfristig orientierte 
                            variable Vergütung entfällt, sofern im Durchschnitt der beiden Folgejahre ein Fehlbetrag 
                            entsteht, und zwar in Höhe von 0,4 % des durchschnittlichen Fehlbetrages dieser zwei Jahre. 
                            Der Anspruch auf diese längerfristig orientierte variable Vergütung soll erst mit Schluss 
                            des dritten Geschäftsjahres entstehen. Frühere Abschlagszahlungen sind nur mit einem 
                            Rückforderungsvorbehalt für den Fall des Nichtentstehens des Anspruchs möglich. 

Maximale Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder

Die maximale Gesamtvergütung jedes Vorstandsmitglieds liegt bei 1.400.000,00 Euro.

Nachdem in unserem Unternehmen im Rekordjahr 2019 erstmals in der Unternehmensgeschichte

Gesamtvergütungen von Vorstandsmitgliedern bei knapp über 1.000.000,00 Euro pro Vorstandsmitglied lagen,

erschien uns bei der Festlegung der Maximalvergütung die Vornahme eines sachgerechten ausreichenden 4. Puffers für etwaige zukünftige weitere Rekordergebnisse geboten, auch wenn diese sich aufgrund der

konjunkturellen Gesamtsituation aktuell nicht abzeichnen. Bei unserer Entscheidung haben wir uns auch von

der Tatsache leiten lassen, dass wir selbst mit der jetzt festgelegten Maximalvergütung gemessen an

anderen vergleichbaren Unternehmen eher im unterdurchschnittlichen Bereich liegen.

Sollte die Hauptversammlung eine Absenkung der maximalen Gesamtvergütung beschließen, wird dieses

Votum bei zukünftigen Abschlüssen von Vorstands-Dienstverträgen selbstverständlich beachtet werden.

Vergütung für Nebentätigkeiten

Tantiemen und Vergütungen für Mandate und Ämter, die ein Vorstandsmitglied in seiner Eigenschaft als

Mitglied des Vorstands der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG übernimmt, sind grundsätzlich an die

Gesellschaft abzuführen, es sei denn, der Aufsichtsrat der Maschinenfabrik Berthold Hermle AG trifft eine 5. hiervon abweichende Entscheidung.

Im Übrigen dürfen Vorstandsmitglieder Nebentätigkeiten nicht ohne vorherige Zustimmung des

Aufsichtsrats aufnehmen. Bei Übernahme einer solchen Nebentätigkeit entscheidet der Aufsichtsrat in jedem

Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und inwieweit die Vergütung anzurechnen ist (G. 16 des DCGK

2020).

Angaben zu Aufschubzeiten für die Auszahlung von Vergütungsbestandteilen

Entsprechend der bisherigen jahrzehntelangen Praxis sieht das Vergütungssystem für die

Vorstandsmitglieder Aufschubzeiten für die Auszahlung von Vergütungsbestandteilen nur insoweit vor, als

der Anspruch auf die längerfristig orientierte variable Vergütung erst mit Schluss des dritten

Geschäftsjahres entsteht und erst mit Feststellung des Jahresabschlusses des dritten Geschäftsjahres

fällig werden soll. 6.

Allerdings kann auf diese längerfristig orientierte variable Vergütung mit der Auszahlung der

einjährigen variablen Vergütung ein Abschlag in der Höhe ausbezahlt werden, der für den Fall, dass im

Durchschnitt der beiden Folgejahre ein positiver Jahresüberschuss im Sinne des § 275 HGB erzielt wird,

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May 25, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)