HYGIENEKONZEPT

Hauptversammlung Marinomed Biotech AG, 17.06.2021

Der Marinomed Biotech AG ist die Gesundheit der Aktionäre sowie der Vertreter des Unternehmens und aller Beteiligten ein hohes Anliegen. Entsprechend ist für die Hauptversammlung der Marinomed Biotech AG am 17.06.2021 folgendes Hygienekonzept entwickelt worden:

Zutrittskontrollen

  • Alle Teilnehmer der Hauptversammlung sind verpflichtet einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr bei sich zu tragen. Dieser wird am Einlass kontrolliert. Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr gilt:
  1. ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf,
  2. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf,
  3. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf,
  4. eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde,
  5. ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte
  1. Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder
  2. Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
  3. Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
  4. Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf,
  1. ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde,
  2. ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.

Kann ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr nicht vorgelegt werden, wird ein SARS-CoV-2-Antigentest durch eine befugte Stelle am Einlass durchgeführt. Das negative Testergebnis ist für die Dauer der Hauptversammlung bereitzuhalten. Sollte das Testergebnis positiv ausfallen, wird die positiv getestete Person von der anwesenden Ärztin gebeten sich umgehend in Heimquarantäne zu begeben und den positiven Test telefonisch über die Gesundheitshotline 1450 bekannt zu geben.

HYGIENEKONZEPT

Hauptversammlung Marinomed Biotech AG, 17.06.2021

FFP2-Maskenpflicht

  • Generell gilt für Personen die Pflicht im Veranstaltungsort eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen.

Abstandsregeln

  • Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben oder einer gemeinsamen Besuchergruppe angehören, ist ein Abstand von mindestens zwei Meter einzuhalten.
  • Bei der Zutrittskontrolle am Einlass zur Räumlichkeit sind Bodenmarkierungen angebracht worden, die den Abstand zwischen wartenden Personen sicherstellen sollen.
  • Grundsätzlich sind Warteschlangen zu vermeiden und das Platzangebot vor dem Einlass zu nutzen.
  • Die Abstandsregeln gelten auch nach Ende der Hauptversammlung.
  • Das Verlassen des Veranstaltungsortes erfolgt geordnet nach Information durch den Aufsichtsratsvorsitzenden.
  • Es wird gebeten, Geduld zu bewahren und den gebotenen Sicherheitsabstand stets einzuhalten.

Hygiene

  • Spender von Desinfektionsmitteln sind vor dem Saaleingang und den Toiletten aufgestellt und zu benutzen.
  • Händewaschen unterstützt die Desinfektion.

Raumplanung

  • Bestuhlung "Schachbrett" mit mind. 2m Abstand
  • Die Sitzplatzzuteilung ist festgelegt: Stimmkartennummer ist gleich Sitzplatznummer. So sind gemeinsam mit dem Teilnehmerverzeichnis alle Kontaktdaten der Teilnehmer für die Behörde, falls notwendig, vorhanden.
  • Auf dem Podium, auf dem der Notar, der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Vorstand sitzen, gilt der gleiche Sicherheitsabstand, wie im Saal.
  • Für Fragen steht den Aktionären ein Rednerpult zur Verfügung.
  • Die Fragesteller werden gebeten, sich erst nachdem sie aufgerufen wurden, nach vorne zu begeben.
  • Das Rednerpult wird nach jedem Fragesteller desinfiziert.

Organisatorischer Rahmen

  • Unterlagen für die Hauptversammlung werden auf den Sitzplätzen bereitgestellt.
  • Auf Verpflegung, insbesondere das Buffet nach der Hauptversammlung wird verzichtet.
  • Wasserflaschen und ein Carragelose®-Nasenspray werden unter den Sitzplätzen bereitgestellt.
  • Plätze sollen nur bei absoluter Notwendigkeit verlassen werden.
  • Die Dauer der Veranstaltung ist mit 3 Stunden veranschlagt.
  • Auf Stehtische oder Sitzgelegenheiten im Foyer wird verzichtet, um Gruppenbildung zu vermeiden.
  • Das Zählservice-Personal arbeitet mit FFP2-Masken ohne Ausatemventil und Handschuhen.

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Marinomed Biotech AG published this content on 27 May 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 27 May 2021 13:02:00 UTC.