Geschäftsbericht 2020

Wachstumsbranchen im Fokus

Die Manz AG

auf einen Blick

Finanzkalender 2021

04. Mai 2021

Veröffentlichung der Quartalsmitteilung 1. Quartal 2021

07. Juli 2021

Ordentliche Hauptversammlung 2021

05. August 2021

Veröffentlichung des Halbjahresberichts 2021

09. November 2021

Veröffentlichung der Quartalsmitteilung 3. Quartal 2021

Konzernergebnisse im Überblick

(in Mio. EUR)

2020

2019

Veränderung in %

Umsatz

236,8

264,4

Gesamtleistung

241,7

259,5

-6,9%

EBITDA

19,4

9,2

+110,9 %

EBITDA-Marge (in %)

8,0

3,6

+4,4 pp

EBIT

7,2

-7,6

+194,7 %

EBIT-Marge (in %)

3,0

-2,9

+5,9 pp

EBT

5,0

-9,9

+150,5 %

Konzernergebnis

3,4

-11,2

+130,4 %

Ergebnis je Aktie,

unverwässert (in EUR)

0,44

-1,43

+130,8 %

Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit

20,6

-24,1

+185,5 %

Cashflow aus Investitionstätigkeit

-9,4

6,3

-249,2%

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

14,7

10,3

+42,7 %

31.12.2020

31.12.2019

Veränderung in %

Bilanzsumme

357,9

341,5

Eigenkapital

131,4

132,4

-0,8%

Eigenkapitalquote (in %)

36,7

38,8

-2,1 pp

Finanzschulden

77,0

57,9

+33,0 %

Liquide Mittel

69,7

44,0

+58,4%

Nettoverschuldung

7,2

13,9

-48,2%

-10,4 %

+4,8 %

Umsatz

EBITDA

(in Mio. EUR)

2015 2016 2017

222,0 215,2

266,1

2018 2019 2020

296,9264,4236,8

(in Mio. EUR)

  • 2015-41,9

  • 2016-20,7

201710,1

20189,5

20199,2

202019,4

EBIT

EBIT nach Geschäftsbereichen 2020

(in Mio. EUR)

  • 2015-58,2

  • 2016-34,7

2017

2018

2019

2020

0,6-3,4-7,67,2

(in Mio. EUR)

Solar-7,8

Electronics-5,4

Energy Storage6,9

Contract Manufacturing12,2

Service1,3

Umsatz nach Geschäftsbereichen 1. Januar bis 31. Dezember 2020

Service

9,0 %

Umsatz nach Regionen 1. Januar bis 31. Dezember 2020

USA

3,3 %

2020

Das Jahr im Überblick

14. Januar

Manz und Shenzhen Yinghe Technology vereinbaren strategische Kooperation im Bereich Lithium-Ionen-Zell- und Modulfertigung

20. März

Manz reagiert auf Corona-Pandemie und lässt Geschäftsbetrieb an den deutschen Standorten und am Standort in Italien bis Ostern ruhen

7. Juli

Manz baut mit Folgeauftrag im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich die erfolgreiche Partnerschaft mit einem weltweit führenden Batteriehersteller im Segment Energy Storage aus

11. November

Veräußerung der Anteile an der Talus Manufacturing Ltd. zur Finanzierung des weiteren Wachstums

17. November

Vertragsabschluss über Folgeauftrag für Montagelinie für Zellkontaktiersysteme im Bereich Elektromobilität

Leitbild der Manz AG

Mit langjähriger Expertise in der Automation, Laserbearbeitung, Bildverarbeitung und Messtechnik, Nasschemie sowie Rolle-zu-Rolle-Prozessen bieten wir als weltweit agieren- des Hightech-Maschinenbauunternehmen Herstellern und deren Zulieferern innovative Produktionslösungen in den Bereichen Photovoltaik, Elektronik und Lithium-Ionen-Batte- rietechnik. Unser Produktportfolio umfasst sowohl kundenspezifische Entwicklungen als auch Einzelmaschinen und Module, die zu kompletten, individuellen Systemen verkettet werden können. Vor allem durch die frühzeitige Einbindung in Kundenprojekte leisten wir mit qualitativ hochwertigen, bedarfsorientierten Lösungen einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg unserer Kunden.

Neben der schlüsselfertigen Produktionslinie CIGSfab im Segment Solar legen wir in den Segmenten Electronics und Energy Storage besonderes Augenmerk auf die Automobilin- dustrie. So unterstützen zum Beispiel wirtschaftliche und wettbewerbsfähige Anlagen zur Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien - von der Zelle bis zum fertigen Pack - und auto- matisierte Montagelinien für Zellkontaktiersysteme die Branche bei der Transformation vom klassischen zum elektrischen Antriebsstrang.

Wir fokussieren uns auf 5 Zukunftsindustrien. Für neue Wachstumschancen.

Und eine stärkere Marktposition.

Automobil und Elektromobilität. Batteriefertigung. Elektronik. Energie. Medizintechnik.

Die Chancen dynamischer Wachstumsmärkte konsequent nutzen - dafür steht Manz. Wir richten daher unser Technologie- und Produktportfolio in allen Segmenten künftig noch stärker an den Bedürfnissen und Herausforderungen ausgewählter Industrien aus und ent-wickeln es branchenorientiert weiter. Unser diesjähriger Geschäftsbericht steht daher ganz im Zeichen unserer fünf Zielindustrien sowie deren Potenziale.

Den gesamten Geschäftsbericht sowie weitere Informationen zu unserem Branchenfokus finden Sie auf unserer Internetseite, die wir im Rahmen eines Relaunches entsprechend der Ausrichtung auf Wachstumsindustrien umgestaltet haben.

Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir durchgängig auf geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. "Investorinnen und Investoren" oder "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter"). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktio-nelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Inhalt

Inhalt

Gesamtübersicht

  • 010 An unsere Aktionäre

    • 012 Brief des Vorstands

    • 015 Aktie der Manz AG

    • 021 Bericht des Aufsichtsrats

  • 027 Konzernlagebericht

    • 029 Grundlagen des Konzerns

    • 039 Wirtschaftsbericht

    • 051 Corporate Governance

    • 071 Chancen- und Risikobericht

    • 085 Prognosebericht

  • 089 Konzernabschluss

091

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

092

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

093

Konzernbilanz

095

Konzernkapitalflussrechnung

096

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 2019

097

Konzern-Eigenkapitalaveränderungsrechnung 2020

098

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020

181

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

182

Bestätigungsvermerk

193

Impressum

Geschäftsbericht 2020

Historie

der Manz AG

Manz baut starke Marktposition im Segment Energy

2020

Storage weiter aus

Shanghai Electric wird strategischer Ankerinvestor der Manz AG

2014

Akquisition der Maschinenbausparte von Kemet Electronics Italy (ehemalige Arcotronics) zur Erweiterung des Technologieportfolios im Bereich Battery

2012

Übernahme der CIGS-Innovationslinie von Würth Solar; Werkseröffnung für Solar- und Displayfertigungsanlagen in Suzhou/ChinaEinstieg in den Markt von Lithium-Ionen-Batterien

2009

2006

IPO im Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse

2005

Eintritt in den Dünnschicht-Markt mit einer Anlage für die mechanische Strukturierung von Solarmodulen

2000

Lieferung des ersten Automationssystems für eine vollständig automatisierte Produktionslinie von kristallinen Solarzellen

1994

Lieferung der ersten Automationslösung für FPD-Industrie nach Asien

1987

Gründung durch Dieter Manz

An unsere

Aktionäre

Inhalt

  • 012 Brief des Vorstands

  • 015 Aktie der Manz AG

    • 015 Kursentwicklung

    • 016 Aktionärsstruktur

    • 017 Investor Relations

    • 017 Hauptversammlung

    • 018 Finanzkalender 2021

  • 021 Bericht des Aufsichtsrats

Brief des Vorstands

Sehr geehrte Aktionäre,

in einem außergewöhnlichen Jahr 2020 hat die Manz AG sich auf ihre Stärken Innovation, Qualität und Effizienz fokussiert und Bemerkenswertes geleistet. Auf die Herausforderun- gen infolge der COVID-19-Pandemie haben wir vorausschauend, flexibel und anpackend reagiert. Mit Umsicht haben wir dabei unsere Organisation auf diese besondere Situation vorbereitet, sind mit globalem Remote Working innovative Wege gegangen und haben zahlreiche Prozesse in unserem Konzern angepasst. So ist es uns gelungen, einen konti- nuierlichen und vertrauensvollen Dialog mit unseren Kunden aufrechtzuerhalten, laufende Projekte konsequent abzuarbeiten und gleichzeitig Chancen, die sich für uns als innovativer

Hightech-Maschinenbauer etwa im Batteriebereich geboten haben, gewinnbringend zu nutzen. Unsere Produkte überzeugen Kunden weltweit und werden stark nachgefragt.

Trotz eines zu erwartenden Rückgangs beim Umsatz aufgrund der angespannten gesamt- wirtschaftlichen Rahmenbedingungen steigerten wir unsere Profitabilität deutlich. Das

Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) erhöhte sich deutlich auf knapp 20 Mio. EUR. Hieraus resultiert eine stark verbesserte EBITDA-Marge von 8,0%, nach 3,6% im Vorjahr. Auch das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) verzeichnet einen deutlichen Zuwachs von rund 14 Mio. EUR auf mehr als 7 Mio. EUR.

Differenziert gestaltet sich die Betrachtung unserer jeweiligen Segmente. Zwar kam es unter anderem aufgrund der Auswirkungen von COVID-19 in den Segmenten Solar und Electronics zu Umsatzeinbußen, jedoch entwickelte sich das Segment Energy Storage sehr positiv, wenngleich sich die Auftragsvergabe für geplante Projekte teilweise, und entgegen unserer initialen Planung, zeitlich nach hinten verschob. Insgesamt konnten wir trotzdem zahlreiche Großaufträge im hohen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich vermel- den. Von der anhaltenden Dynamik auf dem Markt für Elektromobilität werden wir auch künftig nicht nur mit unseren Produktionsanlagen zur Batterieherstellung profitieren, son- dern auch mit unseren Montagelösungen rund um weitere Komponenten des elektrischen Antriebsstrangs.

Die sehr positive Entwicklung im Bereich der Elektromobilität 2020 ist nach unserer Ein- schätzung erst der Anfang und wir wollen weiter mit unseren Segmenten Electronics und Energy Storage von diesem Trend profitieren. Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung in der Montageautomatisierung und der Entwicklung hocheffizienter Produktionsanlagen im Batteriebereich sind wir sehr gut für weiteres Wachstum im Zuge der weltweiten Mobili- tätswende positioniert. Wie dynamisch dieser Markt sich entwickelt, zeigt das hohe Tempo, in dem die Kapazitäten im Markt erweitert und neue technologische Anwendungsfelder nachgefragt werden. Die Förderungszusage der Europäischen Kommission zur Weiterent- wicklung der Li-Ion-Batterietechnologie im Rahmen des Important Projects of Common

European Interest (IPCEI), welche wir im Januar 2021 erhalten haben, hat uns in unsererAusrichtung auf diesen Wachstumsmarkt nochmals bestärkt. Die europäischen Fördermit- tel wollen wir zur Umsetzung des Projektes "Lithium-Ionen-Batteriefabrik der Zukunft" verwenden. Und auch der im November 2020 beschlossene Anteilsverkauf an der Talus Manufacturing Ltd., einem Unternehmen, welches wir gemeinsam mit der Lam Research Corporation aufgebaut haben, fügt sich in diese Fokussierungsstrategie ein. Den erzielten Gewinn im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich investieren wir ebenfalls in die Wachstumsbereiche Batterie und Elektromobilität.

Durch die positive Ergebnisentwicklung in einem sehr herausfordernden und durch die Corona-Krise geprägten Marktumfeld sehen wir uns in unserem langfristigen Optimie- rungsprozess und den vorausschauenden strategischen Entscheidungen bestätigt. Unser Ziel ist es, einerseits das umfassende Technologieportfolio weiterzuentwickeln und ande- rerseits unsere Marktposition in allen Segmenten mit einem noch stärkeren Fokus auf ausgewählte Industrien zu stärken und auszubauen. Wir werden daher unser Technologie- und Produktportfolio zukünftig insbesondere an den Bedürfnissen der Industrien Automobil

und Elektromobilität, Batteriefertigung, Elektronik, Energie sowie Medizintechnik ausrichten.

Bei einem Auftragsbestand von 202 Mio. EUR unterstreichen vor allem die Entwicklungen auf dem Markt für Elektromobilität die aktuellen Potenziale für die Manz AG. Daher blicken wir auch optimistisch auf das Jahr 2021. So erwarten wir einen geringen bis moderaten Umsatzanstieg gegenüber dem Jahr 2020, eine EBITDA-Marge im oberen positiven ein- stelligen Prozentbereich sowie eine EBIT-Marge im niedrigen bis mittleren positiven ein- stelligen Prozentbereich.

Die Leistungen des vergangenen Jahres und die zukunftsträchtige Ausrichtung der Manz AG wären jedoch nicht ohne den Einsatz und das Engagement unserer Mitarbeiter möglich gewesen. Hierfür möchten wir uns herzlich bei ihnen bedanken!

Wir hoffen, dass Sie, liebe Aktionäre, uns auf diesem vor uns liegenden spannenden Weg weiterhin begleiten - bleiben Sie gesund!

Der Vorstand

Martin Drasch

Manfred Hochleitner

Jürgen Knie

Aktie der Manz AG

Kursentwicklung

Die Aktie der Manz AG startete mit einem Kurs von 21,95 EUR am 2. Januar 2020 in das Geschäftsjahr 2020. Im Zuge des durch die COVID-19-Pandemie verursachten Börsencrashs erreichte die Aktie am 12. März 2020 ihren Tiefpunkt mit 10,08 EUR. Danach folgte eine starke Rallye bis zu einem Jahreshöchstwert von 34,70 EUR am 14. Oktober 2020. Am 30. Dezember 2020 schloss die Aktie bei 34,00 EUR, was einer Marktkapitalisierung von 263,2 Mio. EUR und einem Kursanstieg von rund 55% entspricht. Zu Jahresbeginn 2021 legte die Aktie weiter zu und erreichte mit 56,00 EUR am 3. Februar einen weiteren Höchst- stand.

Aktie der Manz AG (XETRA, in EUR)

40,0040,00

35,0035,00

30,0030,00

25,0025,00

20,0020,00

15,0015,00

10,0010,00

5,005,00 01/20

02/20

03/20

04/20

05/20

06/20

07/20

08/20

09/20

10/20

11/20

12/20

Manz AGSDAXITecDAX

Stammdaten und Kennzahlen zur Aktie

WKN

A0JQ5U

Börsenkürzel Handelssegment Art der Aktien

M5Z

Regulierter Markt (Prime Standard)

Auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils 1,00 EUR

Grundkapital Erstnotiz Erstausgabepreis

7.744.088 EUR 22. September 2006

Aktienkurs zum Beginn der Berichtsperiode* Aktienkurs zum 31.12.2020*

Prozentuale Veränderung in der Berichtsperiode Periodenhoch

Periodentief

19,00 EUR 21,95 EUR 34,00 EUR +54,90 % 34,70 EUR 10,10 EUR

* jeweils Schlusskurse des XETRA Handelssystems der Deutsche Börse AG

Aktionärsstruktur

Die Manz AG weist zum Stichtag 31. Dezember 2020 einen Streubesitz von 45,78% auf und verfügt über eine breite Aktionärsbasis. Dieter Manz, Gründer und Aufsichtsratsmitglied der Manz AG, hält mit seiner Familie insgesamt 28,09% der Aktien an der Gesellschaft, die Shanghai Electric Germany Holding GmbH hält zum 31. Dezember 2020 insgesamt 19,67 % der Anteile. Die Investmentgesellschaft Invesco Advisers, Inc., verfügt über 6,46% der Aktien.

Aktionärsstruktur

Invesco Advisers, Inc.

6,46%

* Dieter Manz 12,32%, Ulrike Manz 5,44%, Stephan Manz 5,16%, Laura Manz 5,16%

Investor Relations

Die Manz AG misst dem aktiven Dialog mit Aktionären, institutionellen Investoren, Analysten und Finanzjournalisten eine hohe Bedeutung bei und hat auch im Geschäftsjahr 2020 einen kontinuierlichen, proaktiven Informationsaustausch gepflegt. Die regelmäßige und zeitnahe Publikation von unternehmensrelevanten Meldungen unterstreicht die Zielsetzung, umfas- send über die Unternehmensentwicklung zu informieren. Dabei erfüllt die Manz AG mit der Notierung im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse die höchsten Transparenzan- forderungen. Das Bestreben der Manz AG ist es, diese Standards zu übertreffen.

Neben den gesetzlichen Verpflichtungen nahm die Manz AG 2020 an neun Kapitalmarkt- konferenzen und drei Roadshows im In- und Ausland teil. Manz veröffentlichte 23 Corporate

News und Pressemitteilungen sowie eine Ad-hoc-Mitteilung. Durch das regelmäßige Angebot von Telefonkonferenzen mit Webcast zur Veröffentlichung der Finanzberichte sowie Audio- Replays als Onlineangebot auf der Internetseite, trägt die Manz AG zu einer größtmöglichen Transparenz ihrer Kapitalmarktkommunikation bei.

Die Manz AG wurde im Laufe des Geschäftsjahrs 2020 von den folgenden Instituten gecovert:

  • • Pareto Securities

  • • Stifel Europe

  • • Bankhaus Lampe

Hauptversammlung

Die ordentliche Hauptversammlung 2020 fand am 30. Juni 2020 Corona-bedingt erstmals als rein virtuelle Veranstaltung statt. Der Vorstand nutzte die neuen Möglichkeiten, den Aktionären auch unter diesen besonderen Umständen detailliert über die operative und strategische Entwicklung der Manz AG im Geschäftsjahr 2019 zu berichten, für das Vorstand und Aufsichtsrat von der Hauptversammlung mit großer Mehrheit entlastet wurden. Insge- samt waren 61,0% des stimmberechtigten Grundkapitals vertreten (Vorjahr: 60,35%).

Detaillierte Abstimmungsergebnisse können jederzeit auf der Internetseitewww.manz.com im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung abgerufen werden.

An unsere Aktionäre

Aktie der Manz AG

Finanzkalender 2021

04. Mai 2021

Veröffentlichung der Quartalsmitteilung 1. Quartal 2021

07. Juli 2021

Ordentliche Hauptversammlung 2021

05. August 2021

Veröffentlichung des Halbjahresberichts 2021

09. November 2021

Veröffentlichung der Quartalsmitteilung 3. Quartal 2021

Manz AG

Geschäftsbericht 2020

Wachstumsbranchen im Fokus: Automotive & Elektromobilität

Das Auto der Zukunft ist digital und fährt elektrisch

Mit zunehmender Digitalisierung und der rasanten Weiterentwicklung Richtung E-Mobilität steht die Automotive-Industrie vor großen Herausforderungen. Unser Anspruch ist es, als Entwicklungspartner und Wegbereiter diesen Fort-schritt mitzugestalten.

Intelligent, integriert und hoch innovativ

Unser besonderes Augenmerk liegt auf intelligenten und integ- rierten Produktionslösungen für unterschiedliche Komponenten in den Bereichen Automobilelektronik sowie dem klassischen und elektrischen Antriebsstrang.

Als Technologie- und Prozessexperte für die Automobilindustrie bündeln wir unsere Kompetenzen - etwa aus den Bereichen Bildverarbeitung, Messtechnik und Laserapplikationen - zu passgenauen und kundenspezifischen Produktionslösungen für:

Batteriezellen und -module (Li-Ion-Batteriefertigung)

Zellkontaktiersysteme

Batteriemanagementsysteme & Inverter

Displays

Elektronische Komponenten und Steuergeräte

Sensoren und Kameras für Assistenzsysteme

In unseren modularen Produktionslinien integrieren und kombi- nieren wir unterschiedlichste Technologien: von Montage, Ultra- schallschweißen, Kleben und Löten bis hin zu Laserschweißen und automatisierten Funktionstests. So unterstützen wir OEMs und deren Zulieferer dabei, mit unseren Maschinen und Anlagen ihre Produktionsabläufe zu optimieren und effizienter zu gestalten.

Mit kreativem und innovativem Engineering arbeiten wir mit Hochdruck an neuen Produktionslösungen, die zur Steigerung von Leistungsparametern der Endprodukte und schlussendlich zur Kostenreduktion für die Automobilindustrie beitragen.

...in Technologiefeldern wie Automation, Montage, Laser und integrierten Prüfsystemen bündeln wir in wegweisenden Produktionslösungen für die

Automotive-Industrie.

Unsere Aufgabe: der E-Mobilität zum Durchbruch zu verhelfen

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionäre,

das Berichtsjahr 2020 war für das Unternehmen eine große Herausforderung, der sich die Mitarbeiter mit außerordentlicher Leistung stellten. Das Unternehmen zeigte so trotz der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sehr gute Ergebnisse. Hierbei hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens fortlaufend beraten sowie seine Geschäfts- führung kontinuierlich überwacht. Dabei haben wir die uns nach Gesetz, Satzung und Ge- schäftsordnung obliegenden Aufgaben sorgfältig wahrgenommen und uns von der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Arbeit des Vorstands überzeugt. Der Aufsichtsrat hat die Organisation des Unternehmens mit dem Vorstand er- örtert. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich zudem kontinuierlich über die strategische Ausrichtung des Unternehmens abgestimmt. In sämtliche Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft und den Konzern war der Aufsichtsrat eingebunden.

Während des gesamten Geschäftsjahres 2020 standen der Vorstand und der Aufsichtsrat in einem vertrauensvollen und intensiven Austausch. Dabei ist der Vorstand seinen aus dem Gesetz und der Geschäftsordnung ergebenden Informationspflichten nachgekommen und unterrichtete uns regelmäßig, ausführlich und zeitnah in schriftlicher und mündlicher Form über alle für das Unternehmen relevanten Maßnahmen und Ereignisse. Hierbei ging der Vorstand auch auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen ein. Der Aufsichtsrat wurde somit stets über die Ge- schäftslage und -entwicklung, die beabsichtigte Geschäftspolitik, die kurz-, mittel und langfristige Unternehmensplanung einschließlich der Investitions-, Finanz- und Personal- planung sowie die Rentabilität der Gesellschaft, organisatorische Maßnahmen und die Konzernlage insgesamt informiert. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsfluss über die Risikolage und das Risikomanagement statt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorge- legten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere haben wir alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf der Grundlage der Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität geprüft. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäfts- lage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Das Geschäftsjahr 2020 war für die Manz AG von der strategischen Fortentwicklung des

Unternehmens in seinen einzelnen Geschäftsbereichen zur Erreichung des Ziels eines nachhaltig profitablen Geschäftsmodells geprägt. Die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage, die Kapazitätsauslastung und die Maßnahmen zur Verbesserung der Profitabilität sowie das Risikomanagement standen neben diesen und weiteren strategischen und operativen The- men regelmäßig im Mittelpunkt der Berichterstattung des Vorstands sowie der Kontrolle und beratenden Begleitung durch den Aufsichtsrat. Die CIGS-Großaufträge im Geschäfts- bereich Solar und die Entwicklung der weiteren Geschäftsbereiche stellten hierbei Schwer- punkte der Beratungen im Aufsichtsrat dar. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat im Berichts- jahr zu einzelnen Geschäftsvorgängen seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.

Insgesamt fanden im Berichtsjahr vier Sitzungen statt, die pandemiebedingt teilweise als Videokonferenzen durchgeführt wurden, an denen stets sämtliche Mitglieder des Aufsichts- rats teilnahmen. An den Aufsichtsratssitzungen haben auch die Mitglieder des Vorstands teilgenommen, soweit nicht deren persönliche Angelegenheiten zu behandeln waren. Da- rüber hinaus wurden sechs schriftliche Beschlussfassungen des Aufsichtsrats herbeigeführt.

Inhaltlich standen bei den Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats insbeson- dere folgende Themen im Zentrum der Beratungen:

In der Sitzung vom 23. März 2020 berichtete der Vorstand über die aktuelle Geschäftsent-wicklung einschließlich des Auftragsbestands, die Planungen in den einzelnen Geschäfts- bereichen sowie über die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Unternehmen und die eingeleiteten Gegenmaßnahmen im laufenden Geschäftsjahr 2020. Schwerpunkte dieser Sitzung waren der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019, der Lagebericht, der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 und der Konzernlagebericht sowie der Prüfungs- bericht des Abschlussprüfers. Nach Erörterung mit dem Abschlussprüfer billigte der Auf- sichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019. Der Aufsichts- rat behandelte und verabschiedete des Weiteren den Bericht des Aufsichtsrats an die

Hauptversammlung, die Erklärung zur Unternehmensführung und den Corporate Governance

Bericht für das Geschäftsjahr 2019. Die Beschlussvorschläge für die Hauptversammlung 2020 wurden im Rahmen der Sitzung diskutiert und am 7. Mai 2020 vom Aufsichtsrat ver- abschiedet. Außerdem erläuterte der Vorstand anhand des jährlichen Risikoberichts die wesentlichen Risiken bei der Manz-Gruppe.

In der Sitzung vom 7. Mai 2020 stand im Vordergrund, unter Berücksichtigung der wirtschaft- lichen Lage unter Pandemiebedingungen, die Berichterstattung des Vorstands zum Abschluss des ersten Quartals 2020 sowie die Erörterung der aktuellen Geschäfts- und Finanzlage. In diesem Zusammenhang sprachen wir auch über die finanzielle Situation des Unternehmens, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung der Geschäftsbereiche und deren Ergebnisbei- träge. Weitere Themen waren die Liquiditätslage, der Auftragseingang und die Beschluss-vorschläge für die Hauptversammlung. Außerdem stimmt der Aufsichtsrat dem Beschluss

MANZ AG Geschäftsbericht 2014

des Vorstandes zu, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten und würdigte den zeitweisen Gehaltsverzicht des Vorstands in Höhe von 10% als solidarischen Beitrag in Pandemiezeiten. Der Gehaltsverzicht wird durch Beschluss des Aufsichtsrats als Nachtrag zu den Dienstverträgen des Vorstands festgesetzt.

In der Sitzung vom 21.Juli 2020 berichtete der Vorstand über den Zwischenabschluss des ersten Halbjahres 2020, die Finanz- und Ertragslage sowie über die aktuelle Geschäftsent- wicklung und den Auftragseingang und insbesondere über die Auswirkungen der COVID-19- Pandemie. Hierbei befasste sich das Gremium insbesondere mit den Bereichen Energy Storage und Electronics und deren Chancenentwicklung und Vertriebsaktivitäten. Der

Vorstand berichtete außerdem über die Entwicklungen der CIGS-Großaufträge im Geschäfts- bereich Solar sowie den aktuellen Stand in wesentlichen Projekten.

In der letzten Sitzung des Berichtsjahres am 24. November 2020 berichtete der Vorstand über die Geschäftsentwicklung in den ersten drei Quartalen, die Finanz- und Ertragslage sowie die Geschäftsaussichten für das Gesamtjahr. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit war die ausführliche Befassung mit der Planung und die Profitabilität in den ein- zelnen Geschäftsbereichen unter Berücksichtigung des Auftragseingangs. Auf Basis des Vorstandsberichts erörterte der Aufsichtsrat die Finanz- und Liquiditätsplanung der Manz-Gruppe und das hierauf bezogene Risikomanagement.

Auf der Grundlage der Prüfung der Einhaltung der Empfehlungen des Deutschen Corporate

Governance Kodex durch die Manz AG verabschiedete der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem

Vorstand am 24. November 2020 die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG.

Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss des Aufsichtsrats

Der aus zwei Mitgliedern bestehende Wirtschaftsausschuss der Manz AG soll bestimmte Überwachungsaufgaben übernehmen sowie die Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats, insbesondere in den Bereichen Rechnungslegung, Abschlussprüfung, Finan-zen einschließlich Planung, Vorstandsangelegenheiten, Corporate Governance und Compli-ance, vorbereiten. Ihm gehören Prof. Dr. Heiko Aurenz und Dieter Manz als Mitglieder an.

Im Berichtsjahr tagte der Wirtschaftsausschuss sieben Mal. Regelmäßige Arbeitsschwer- punkte waren die aktuelle Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage einschließlich des Auftrags- bestands, der Status wesentlicher Projekte sowie strategische Maßnahmen zur strukturellen Fortentwicklung der Manz-Gruppe. Ferner behandelte er den Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019, die Erklärung zur Unternehmensführung und den Corporate Gover- nance Bericht für das Geschäftsjahr 2019, die Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung 2020 sowie den jährlichen Risikobericht. Der Wirtschaftsausschuss beriet zusammen mit dem Vorstand zudem über Maßnahmen zur Reduzierung von Kosten, möglichen Kooperationspartnern in allen Segmenten, die Planung für das Geschäftsjahr 2020 sowie die Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen.

Interessenkonflikte

Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind und über deren Behandlung die Hauptversammlung zu infor-mieren ist, sind nicht aufgetreten.

Deutscher Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2020 eingehend mit der Wei- terentwicklung der Corporate Governance befasst und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex behandelt. Vorstand und Aufsichtsrat haben eine gemeinsa- me Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben, wonach die Gesellschaft den Empfehlungen des Kodex mit lediglich einer Ausnahme entspricht und entsprechen wird.

Die Entsprechenserklärung vom November 2020 ist auf der Internetseite der Manz AG dauerhaft öffentlich zugänglich.

Jahres- und Konzernrechnungslegung für das Geschäftsjahr 2020

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 sowie der Lagebericht und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 wurden vom Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns, der Ernst & Young GmbH Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Die genannten Unterlagen sind uns vom Abschlussprüfer zur Verfügung gestellt worden.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht sowie den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht unter Einbeziehung der den Mitgliedern des Aufsichtsrats vor der Sitzung übersandten Prüfungs- berichte des Abschlussprüfers geprüft. Im Rahmen einer Vorprüfung wurden die genannten Abschlüsse und Berichte in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 25. Januar 2021 ausführlich behandelt. In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 23. März 2021 hat der Vorstand die Abschlüsse der Manz AG und des Konzerns in Gegenwart des Abschlussprüfers umfassend erläutert. Der Abschlussprüfer berichtete in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses und in der Bilanzsitzung des Auf- sichtsrats über den Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. Er berichtete ferner über seine Feststel- lungen zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungs- legungsprozess. Ferner berichtete der Wirtschaftsausschuss dem Aufsichtsrat über seine eigene Prüfung der Rechnungslegung und der Konzernrechnungslegung der Manz AG,seine Diskussionen mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer sowie seine Überwachung des Rechnungslegungsprozesses.

Nach Prüfung und Diskussion des Jahresabschlusses und des Lageberichts, des Konzern- abschlusses und des Konzernlageberichts sowie des gesonderten nichtfinanziellen Kon- zernberichts nebst der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt.

Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats, sind keine Einwendun- gen zu erheben. Mit Beschluss vom 23. März 2021 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2020 gebilligt. Der Jahresab- schluss der Manz AG zum 31. Dezember 2020 ist damit festgestellt.

Veränderungen im Vorstand und im Aufsichtsrat

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und des Vorstandes blieb im Geschäftsjahr 2020 unverändert.

Dank und Anerkennung

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die stets offene und konstruktive Zusammenarbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr. Auch danken wir unseren Mitarbeitern für ihren engagierten Einsatz im vergangenen Geschäftsjahr 2020. Nicht zuletzt wollen wir uns auch bei Ihnen, werte Aktionäre, für das entgegengebrachte Vertrauen und die Bereitschaft bedanken, mit uns gemeinsam die Zukunft der Manz AG zu gestalten.

Reutlingen, den 24. März 2021

Prof. Dr. Heiko Aurenz Vorsitzender des Aufsichtsrats

Konzernlage-bericht

Inhalt

  • 029 Grundlagen des Konzerns

    • 029 Geschäftsmodell und Strategie

    • 031 Konzenstruktur und Beteiligungen

    • 033 Standorte und Mitarbeiter

    • 033 Steuerungssystem und Leistungsindikatoren

    • 034 Forschung und Entwicklung

    • 036 Nachhaltigkeitsberichterstattung und nichtfinanzielle Konzernerklärung

  • 039 Wirtschaftsbericht

    • 039 Gesamtwirtschaftliches Umfeld und branchenbezogene Rahmenbedingungen

    • 041 Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns

    • 045 Segmentberichterstattung

    • 048 Gesamtaussage zur Unternehmensentwicklung 2020

  • 051 Corporate Governance

    • 051 Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB

    • 051 Angaben gemäß § 315a Absatz 1 HGB sowie erläuternder Bericht gemäß § 176 Absatz 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB

    • 062 Vergütungsbericht

  • 071 Chancen- und Risikobericht

    • 071 Risikomanagement und internes Kontrollsystem

    • 074 Risikobericht

    • 080 Chancenbericht

  • 085 Prognosebericht

085

Konjunktureller und branchenbezogener Ausblick

087

Erwartete Entwicklung des Konzerns und der Segmente

088

Zukunftsgerichtete Aussagen

Geschäftsbericht 2020

Grundlagen des Konzerns

Geschäftsmodell und Strategie

Die 1987 gegründete Manz AG ist ein weltweit agierendes Hightech-Maschinenbauunter- nehmen. Ihre Geschäftstätigkeit umfasst fünf Segmente: Electronics, Energy Storage, Solar, Contract Manufacturing und Service. Mit langjähriger Expertise in der Automation, Laserbearbeitung, Bildverarbeitung und Messtechnik sowie der Nasschemie bietet das Unternehmen Herstellern und deren Zulieferern in unterschiedlichen Branchen ein breites Portfolio von Produkten und Lösungen. Dieses umfasst neben kundenindividuellen Produk- tionslösungen auch Einzelmaschinen und Module, die zu kompletten, individuellen System- lösungen verkettet werden können. Rund um die technologischen Kernkompetenzen der Manz AG bietet das Unternehmen zudem umfassende Dienstleistungen an: Von der Simu-lation und Fabrikplanung über die Prozess- und Prototypenentwicklung bis hin zu Kunden- schulungen und After-Sales Service. Die Manz AG ist Entwicklungspartner von Industrieun- ternehmen und unterstützt als solcher die Marktreife neuer Technologien.

ENERGY STORAGE

  • Li-Ion Battery

    ELECTRONICS

  • • Capacitors

Electronic Devices

  • • Consumer Electronics

  • Cover Glass/ Enclosures

  • Cell Contacting Systems

Electronic Components

  • Printed Circuit Boards

  • • Display & Touch

SERVICE

CONTRACT MANUFACTURING

SOLAR

  • Thin-Film/CIGS

Kern der Unternehmensstrategie ist es, das Technologieportfolio branchen- und regionen- übergreifend einzusetzen. Dieser segmentübergreifende Technologie- und Know-how- Aus- tausch soll neben einer hohen Flexibilität in der Realisierung individueller Kundenlösungen die Möglichkeit bieten, interne Synergien zu erzeugen und diese wirtschaftlich zu nutzen.

Die Manz AG pflegt Geschäftsbeziehungen zu Herstellern und deren Zulieferern, insbeson- dere der Branchen Automobil und Elektromobilität, Batteriefertigung, Elektronik, Energie sowie Medizintechnik. Als Hightech-Maschinenbauer agiert Manz international und verfügt über Entwicklungs- und Produktionsstandorte in Deutschland, der Slowakei, Ungarn, Italien,

China und Taiwan sowie weitere Vertriebs- und Serviceniederlassungen in Indien und den USA. Auch in der globalwirtschaftlich wichtigen Region Asien verfügt die Manz AG über langjährige Kundenbeziehungen: Mit knapp 450 Mitarbeitern an den Standorten in Taiwan und China sind rund 30% der Manz-Mitarbeiter in dieser Region tätig und bilden eine star-ke Präsenz in diesem Wachstumsmarkt.

Ziel der Manz AG ist eine nachhaltige Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bei ertragsori- entiertem Wachstum. Durch einen starken Fokus auf komplett verkettete, individuelle

Systemlösungen und Anlagen sowie durch den Ausbau der weltweiten Kundenbasis will die Manz AG ihre Wettbewerbsfähigkeit und Profitabilität steigern. Die regionenübergrei- fende Nutzung des Technologie-Know-hows und dessen Standardisierung über die Seg- mentgrenzen hinweg reduziert Entwicklungsaufwand und -dauer einerseits und bietet an- dererseits die Möglichkeit, zusätzliche Anwendungsmöglichkeiten zu erschließen.

Wachstumschancen ergeben sich auch aus individuellen Entwicklungsprojekten für kun- denspezifische Pilotlinien mit entsprechendem Skalierungspotenzial. Darüber hinaus sollen kontinuierliche, gezielte Organisations-, Prozess- und Ablaufverbesserungen in allen Berei- chen des Konzerns zur weiteren Steigerung der Wettbewerbs- und Renditefähigkeit des Unternehmens beitragen.

Standorte und Mitarbeiter

In den verschiedenen Konzerngesellschaften sind Mitarbeiter und Führungskräfte aus 26 Nationen beschäftigt.

55

247

8

Weltweit arbeitet rund ein Drittel der Mitarbeiter im Bereich Forschung & Entwicklung.

Standorte

  • 1 Deutschland Reutlingen, Tübingen Production, Sales & Service

    4

    Italien

    7

    China

    Sasso Marconi

    Production, Sales & Service

    Shanghai, Suzhou, Hongkong

    Production, Sales & Service

  • 2 Ungarn

    5 USA

    Debrecen Production & Service

    North Kingstown, Cupertino Sales & Service

    8 Indien

    New Delhi Sales & Service

  • 3 Slowakei

    6

    Nove Mesto nad Vahom Production, Sales & Service

Taiwan Chungli

Production, Sales & Service

Standorte und Mitarbeiter

Mitarbeiterstruktur

437 438

325

280

284 274

233

Total 31.12.2020 Total 31.12.2019

217

104 95

86 92

12 10

9 9

Deutschland

ChinaTaiwanSlowakeiUngarnItalien

USA

Indien

Mitarbeiter zum 31.12.2020Mitarbeiter zum 31.12.2019

Steuerungssystem und Leistungsindikatoren

Auf Konzernebene ist die Manz AG zum Zwecke der Unternehmenssteuerung nach Produkt- und Dienstleistungssegmenten organisiert und verfügt über die fünf Segmente Electronics,

Energy Storage, Solar, Contract Manufacturing und Service. Um über die Verteilung der Ressourcen zu entscheiden und die Ertragskraft der Bereiche zu steuern, werden diese vom Management getrennt überwacht. Über den Geschäftsverlauf im Einzelnen wird der ge- samte Vorstand mittels regelmäßiger Berichte und Management-Meetings informiert. Da-durch ist ein vorausschauendes Steuern durch den jeweiligen Vorstand zeitnah möglich.

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Die Steuerungsgrößen für die Unternehmensentwicklung der Manz AG sind die Kennzahlen

Umsatz, Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), das Ergebnis vor

Zinsen und Steuern (EBIT) sowie die Eigenkapitalquote.

Langfristig (5 Jahre) hat der Vorstand die folgenden rollierenden Zielwerte definiert:

  • • Umsatz: Eine jährliche durchschnittliche Umsatzsteigerung zwischen 10% und 20% wird avisiert.

  • • EBIT-Marge: Es wird für die EBIT-Marge ein Zielwert von 10% definiert.

  • • EBITDA-Marge: Für die EBITDA-Marge wird ein Zielwert von größer 15% definiert.

  • • Eigenkapitalquote: Der Zielkorridor für den Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme liegt zwischen 40% und 60%.

  • • Gearing: Die Manz AG hat ein Gearing als Verhältnis von Nettofinanzverbindlichkeiten (kurzfristige und langfristige Bankverbindlichkeiten abzüglich flüssiger Mittel) zum Eigen- kapital vor Minderheitsanteilen unter 50% als Zielgröße definiert.

Steuerungsgrößen

in %

2020

2019

2018

Umsatz (in Mio. EUR)

236,8

264,4

296,9

EBITDA-Marge

8,0

3,6

3,2

EBIT-Marge

3,0

-2,9

-1,1

Eigenkapitalquote

36,7

38,8

43,4

Gearing

5,5

10,5

-5,1

Das Finanzmanagement der Manz AG ist zentral organisiert. Zur Minimierung von Risiken und zur Nutzung konzernübergreifender Optimierungspotenziale bündelt die Gesellschaft

Entscheidungen über Finanzierungen, Geldanlagen sowie Wechselkurssicherungen von Tochtergesellschaften innerhalb des Konzerns. Dabei werden wertorientierte Finanzierungs- grundsätze verfolgt, um sowohl die Liquidität zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen als auch die finanzwirtschaftlichen Risiken zu begrenzen und die Kapitalkosten zu optimieren. Dar- über hinaus wird ein ausgewogenes Fälligkeitsprofil angestrebt. Weitere Informationen über das Management der einzelnen finanziellen Risiken finden sich im Konzernanhang unter

"Berichterstattung zu Finanzinstrumenten".

Forschung und Entwicklung

Für Manz als Hightech-Maschinenbauer spielte der Bereich Forschung und Entwicklung auch im Geschäftsjahr 2020 eine wichtige Rolle. Mit ihren über 500 Ingenieuren, Technikern und Naturwissenschaftlern an den verschiedenen Entwicklungsstandorten konzentriert sich die Manz AG auf die Entwicklung von Fertigungs-, Montage- und Handhabungstechnologi- en, integriert in modularisierte Einzelmaschinen, Anlagen und verkettete Systemlösungen.

Durch das interdisziplinäre "R&D Council" der Manz AG soll eine interne segmentübergrei-fende Verzahnung der Kompetenzen ermöglicht werden.

Die Manz AG unterhält zahlreiche Kooperationen zu Forschungsinstituten, Universitäten und Hochschulen. Das Unternehmen ist beispielsweise im Segment Energy Storage im Kompe- tenznetzwerk Lithium-Ionen-Batterien (KLiB) sowie als Ausschussmitglied der "European Technology and Innovation Platform" (ETIP) aktiv. Das Ziel ist jeweils, innerhalb der Europä- ischen Kommission die Voraussetzungen für den Aufbau einer europäischen Batteriepro- duktion zu schaffen.

Zusätzlich hat die Manz AG eine Beratungsfunktion im europäischen Projekt LIPLANET unter dem Dach des "Horizon 2020 Projektes" der Europäischen Kommission. Dieses Projekthat das Ziel, die europäischen Forschungs- und Pilotlinien zur Herstellung von Lithium-Ionen-

Batteriezellen zu koordinieren und für eine bessere Effizienz der europäischen Batteriefor-schung zu sorgen.

Weiterhin ist die Manz AG, neben der Saft S.A., der Solvay S.A. und der Siemens AG, zudem Mitglied der "EU Battery Alliance", einer ergänzenden Initiative zum EU-Programm "Horizon 2020".

Seit Anfang 2018 bis Ende März 2020 hatte die Manz AG im Rahmen des Projektes Fab4Lib die Erforschung und Entwicklung von Prozessen für eine Großserienfertigung von Lithium- Ionen-Batteriezellen durchgeführt. Weitere Projektpartner waren unter anderem die BMZ Batterien-Montage-Zentrum GmbH, SGL CARBON GmbH, Umicore AG & Co. KG, Siemens AG, ThyssenKrupp System Engineering GmbH und die RWTH Aachen. Ziel des Projektes war, eine konkurrenzfähige Produktionslinie mit einer jährlichen Kapazität von 6 GWh zu definieren bzw. die Grundlagen dafür zu entwickeln. Diese modulare Linie soll nun dort gebaut werden, wo die entsprechende Kapazität benötigt wird. Fab4Lib vereint die notwen- digen Kompetenzen, um eine deutsche Batteriezellproduktion für die Großserie vollständig zu planen und in der Folge eine Zellfertigung zu realisieren.

Ein weiteres nationales Forschungsprojekt in Zusammenhang mit der Batterieherstellung, an dem sich Manz mit Forschungsaufgaben beteiligt, ist das Projekt STACK. Hier entwickelt Manz u. a. die Laminier- und Stapeltechnologie weiter, welche insbesondere für die Her- stellung von Festkörperbatterien als eine zentrale Technologie beurteilt wird. Partner sind das ZSW und die Fa. Freudenberg.

In einem weiteren durch das BMWi geförderten Projekt beschäftigt sich Manz mit der

Entwicklung innovativer Gehäusetechnologien für die Produktion von prismatischen Batte- riezellen zusammen mit der TU München, Elring-Klinger und der RWTH Aachen.

Insgesamt weist die Manz AG für den Berichtszeitraum eine Quote für Forschungs- und aktivierte Entwicklungsleistungen von 7,5% aus (Vorjahr: 7,3%). Die Erhöhung der Quote ist den etwa gleichgebliebenen Entwicklungsaufwendungen bei einer gleichzeitig gesun- kenen Gesamtleistung geschuldet. Die Aktivierungsquote, d. h. der Anteil der aktivierten Entwicklungskosten an den gesamten F&E-Aufwendungen liegt bei 32,0 % (Vorjahr: 25,7 %).

Die Investitionen in F&E belaufen sich auf 18,1 Mio. EUR und sind ähnlich dem Vorjahresni-veau von 18,9 Mio. EUR.

Im Berichtszeitraum 2020 wurden planmäßige Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungs- leistungen in Höhe von 4,7 Mio. EUR (Vorjahr: 4,7 Mio. EUR) vorgenommen. Auch perspek-tivisch wird die Gesellschaft deutliche Akzente im F&E-Bereich setzen. Um die technologi-sche Positionierung in den relevanten Zielmärkten und die Innovationskraft nachhaltig und langfristig zu festigen, strebt die Manz AG eine jährliche F&E-Quote von durchschnittlich 5 % an.

Nachhaltigkeitsberichterstattung und nichtfinanzielle Konzernerklärung

Auf Grundlage der europäischen Corporate Social Responsibility-Richtlinie und gemäß den Vorschriften der §§ 315b und 315c in Verbindung mit 289c HGB ist die Manz AG zur Aufstel- lung eines Nachhaltigkeitsberichts bzw. zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung ver- pflichtet. Die nichtfinanzielle Konzernerklärung wird im Rahmen des gesonderten Nachhal- tigkeitsberichts außerhalb des Konzernlageberichts veröffentlicht. Hierbei hat der Vorstand der Manz AG sich dafür entschieden, als Rahmenwerk den Deutschen Nachhaltigkeitskodex

(DNK) zu nutzen. Der Nachhaltigkeitsbericht inklusive der nichtfinanziellen Konzernerklärung ist auf unserer Internetseitewww.manz.comim Bereich "Investor Relations" unter der

Rubrik "Veröffentlichungen" sowie im Bereich "Unternehmen" unter der Rubrik "Nachhal- tigkeit" einzusehen.

Wachstumsbranchen im Fokus: Batterietechnologie

Energiewende, E-Mobility, Elektronikprodukte - ohne Batterien bewegt sich nichts

Die Speicherung von Energie ist eines der zentralen Wachstumsfelder der Zu-kunft. Manz setzt mit seinem einzigartigen Technologieportfolio zur Herstellung von Lithium-Ionen-Batteriezellen, -modulen und -systemen sowie Kondensato-ren weltweit Standards.

Die Herstellung von Batteriezellen stellt höchste Anforderungen an Präzision und Produktivität. Jeder einzelne Prozessschritt, z. B. Beschichten, Schneiden, Stapeln oder Wickeln, hat Einfluss auf die Leistungsparameter der Batterie.

Mit hocheffizienten und voll integrierten Produktionslösungen deckt Manz die gesamte Wertschöpfungskette zur Herstellung von Batteriezellen ab - von der gewickelten Knopfzelle über prismatische Zellen bis hin zu gestapelten Pouch-Zellen - und ermöglicht deren wirtschaftliche Fertigung.

Von der einzelnen

Zelle bis zum kompletten Batteriesystem

Die Energiewende und E-Mobilität erfordern leistungsstar- ke Batteriekomplettsysteme. Neben unserem umfassenden Know-how in den Bereichen Prozesssteuerung, Automation und Lasertechnologie bieten wir unseren Kunden ausgereifte Produktionslösungen für alle Prozesse, die für die Montage von Batteriemodulen benötigt werden.

Mit unseren Lösungen begleiten wir unsere Kunden von der ersten Idee bis zum fertigen Produktionsprozess:

Einzelmaschinen, z. B. für die LaborfertigungAnlagen für Pilot- und Kleinserienfertigung

Schlüsselfertige Produktionslösungen für die Batteriezell- und modulfertigung

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliches Umfeld und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Konjunkturelles Marktumfeld

Das globale Wirtschaftsgeschehen 2020 war von der COVID-19-Pandemie geprägt. Nach dem weltweiten Einbruch der ökonomischen Aktivitäten im März und April kam es laut

Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) mit der zwischenzeitlichen Entspannung der Pande- mielage und den damit einhergehenden Lockerungen zunächst zu kräftigen Aufholeffekten.

Im Zuge der zweiten Infektionswelle ergriffen weltweit Länder, darunter auch Deutschland, im November und Dezember zahlreiche Maßnahmen, wodurch die wirtschaftliche Entwick- lung im vierten Quartal 2020 wieder merklich beeinträchtigt wurde. Allerdings zeigte sich der Welthandel diesmal robuster als in der ersten Jahreshälfte. Den Rückgang der Welt- wirtschaft schätzte das IfW im Dezember 2020 für das Gesamtjahr auf -3,8% (2019: Anstieg um +3,0%). In den USA verringerte sich die Wirtschaftskraft nach Angaben des IfW um -3,6% gegenüber 2019 (Anstieg um +2,3 %). Die chinesische Volkswirtschaft konnte 2020 laut IfW um 1,8% zulegen, während 2019 das Wirtschaftswachstum noch 6,2% betrug. Die europäische Wirtschaft verzeichnete hingegen einen starken Rückgang der Wirtschafts- leistung von -6,7% (Vorjahr: Anstieg um +1,2%). Auch die deutsche Wirtschaft litt unter den Einschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie. Laut IfW ging die Wirtschaftskraft um -5,6% zurück gegenüber einem Zuwachs von 0,5% im Vorjahr.

Maschinenbaubranche

Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) ging im November 2020 von einem weltweiten Rückgang des Branchenumsatzes für 2020 zwischen -7% bis -9% aus.

2019 hatte es noch ein Nullwachstum gegeben. Hauptgrund für den Rückgang war die COVID-19-Pandemie, die insbesondere während des ersten Lockdowns im April und Mai für einen starken Einbruch der Maschinenproduktion sorgte. Die Branche in China hingegen verzeichnete 2020 ein Wachstum von 5% (2019: 4%), da das Land durch die getroffenen Maßnahmen die COVID-19-Pandemie im Jahresverlauf weitgehend unter Kontrolle brachte.

Deutschland wurde von den Verwerfungen der COVID-19-Pandemie stärker getroffen: Hier schnitt der Maschinenbau laut Dezember-Prognose des VDMA mit 15% Umsatzrückgang deutlich schlechter ab als noch im Vorjahr (-2,6%). Von Januar bis November 2020 gingen im deutschen Maschinenbau zudem gegenüber dem Vorjahr 7% weniger Aufträge ein, wobei sich laut einer VDMA-Mitteilung aus dem November die Auftragslage gegen Ende des Jahres wieder leicht verbesserte.

Branchen der Kernsegmente

Im Bereich Photovoltaik-Produktionsmittel des VDMA zeigte sich der Auftragseingang in Deutschland während der ersten COVID-19-Welle im zweiten Quartal 2020 schwächer als noch zu Jahresbeginn. Jedoch erholte sich die Auftragslage im dritten Quartal 2020 wieder deutlich auf das Niveau des ersten Quartals. Auch die Umsatzentwicklung im dritten Quar- tal deutet auf eine nachhaltige Markterholung im zweiten Halbjahr 2020 hin. Unterstützt durch Aufholeffekte aus dem zweiten Quartal lag der Umsatz im Zeitraum Juli bis Septem-ber mehr als 40% über dem Vorquartal. Für das Schlussquartal 2020 erwartete der VDMA eine weitere Stabilisierung der Gesamtumsätze.

Im Segment Electronics adressiert die Manz AG mit ihren Maschinen mehrere Industrien, die sich 2020 unterschiedlich entwickelten. Hierzu zählen unter anderem Anlagen für die Elektronik- und Displayindustrie, aber auch Montagelinien für weitere Industrien, unter anderem beispielsweise zur Herstellung von Zellkontaktiersystemen (ZKS) für Elektrofahr-zeuge.

Die deutschen Hersteller für Anlagen zur Elektronikproduktion erwarteten in der VDMA-

Geschäftsklimaumfrage zum Ende des dritten Quartals 2020 für das Gesamtjahr einen Umsatzrückgang von 13,1%. Der Großteil des in den ersten neun Monaten 2020 erwirt- schafteten Umsatzes der Elektronikbranche stammte mit 40,7% aus Deutschland

(9M 2019: 29%). Der Umsatzanteil Europas betrug 28,8% (9M 2019: 22%). Die Bedeutung Asiens nahm mit einem Umsatzanteil von 16,0% hingegen stark ab (9M 2019: 33%).

Hinsichtlich des Marktes für LCD- und AMOLED-Displays erwartet Display Supply Chain Consultants (DSCC) für das Jahr 2020 eine Stagnation des weltweiten Umsatzes bei vor- aussichtlich 103 Mrd. US-Dollar. Dabei wird die OLED-Technologie ihren Anteil gegenüber der mengenmäßig verbreiteteren LCD-Technologie aufgrund der höheren Stabilität ihres Preisniveaus ausbauen können. Laut Prismark wuchs der Umsatz mit Leiterplatten 2020 gegenüber dem Vorjahr global um 6,4%.

Der Markt für Montage, Montageanlagen und Industrieroboter in Deutschland zeigte sich 2020 insgesamt in einem schwierigen Umfeld. Im ersten Quartal 2020 sank der Umsatz gegenüber dem vierten Quartal 2019 bereits um 31,9% auf 1,8 Mrd. EUR. Diese Entwicklung setzte sich auch im zweiten und dritten Quartal fort, mit einem Umsatz von 1,6 Mrd. EUR bzw. 1,7 Mrd. EUR. Insgesamt lag der Umsatz in dieser Branche in den ersten drei Quarta-len 2020 bei 5,1 Mrd. EUR. Dahingegen konnte das von Manz bediente Marktsegment für Montagelinien zur Herstellung von Zellkontaktiersystemen von der Dynamik auf dem Markt für Elektrofahrzeuge profitieren. Das Samsung EV Research Center schätzt für 2020 den Absatz von Elektrofahrzeugen (EV) weltweit auf 2,79 Mio. Fahrzeuge. Damit machen EVs 3,8% der weltweiten Autoverkäufe aus (2019: 2,6%). Besonderen Schwung zeigten die

EV-Verkäufe im dritten Quartal in Europa mit einem Anstieg von 171% auf 380.000 Einhei-ten. Damit machten EVs 10% des europäischen Verkaufsvolumens aus. Grund hierfür sind nicht nur staatliche Subventionen, sondern auch zusätzliche Angebote der Autohersteller im unteren Preissegment. Für das vierte Quartal 2020 erwartet das Samsung EV ResearchCenter einen Nachfragerückgang gegenüber dem Vorquartal, da einige EU-Länder aufgrund einer zweiten COVID-19-Welle wieder Lockdown-Maßnahmen verhängt hatten.

Positiv gestaltete sich auch das Marktumfeld im Segment Energy Storage. Dabei profitier- ten die Maschinenbauer insbesondere auch von der oben beschriebenen sehr positiven Entwicklung auf dem Markt für Elektrofahrzeuge. Für den Bereich Batterieproduktionsmit- tel lag die Erwartung an das Umsatzwachstum 2020 laut VDMA bei 6,1% (Stand September 2020). Die größten Absatzmärkte waren 2020 demnach Asien mit einem Um- satzanteil von 36% sowie Deutschland und Europa mit etwa 50%. Für die ausgelieferten EV-Batterien erwartet Samsung EV Research Center weltweit 2020 ein Volumen von 140 GWh, was einem Anstieg von 29% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Für Europa beträgt die Schätzung der Absatzzahlen 52 GWh, was einem Anstieg von 104% gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns

Ertragslage des Konzerns

Ausgehend von einem Konzernumsatz von 264,4 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2019 hatte der Vorstand der Manz AG für das Jahr 2020 einen geringen bis moderaten Umsatzanstieg gegenüber dem Jahr 2019, eine positive EBITDA-Marge im mittleren einstelligen Prozent- bereich sowie eine EBIT-Marge im niedrigen positiven einstelligen Prozentbereich prognos- tiziert. Die Prognose berücksichtigte die zum damaligen Zeitpunkt abschätzbaren Auswir- kungen der COVID-19-Pandemie auf die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens, stand jedoch unter der Annahme, dass die weitere Verbreitung des Virus keine zusätzliche negative Wirkung auf die Entwicklung der Geschäftsaktivitäten hat. Aufgrund von Umsatz-verschiebungen im Segment Solar bedingt durch die COVID-19-Pandemie und kundensei- tigen Verzögerungen und Umsatzverschiebungen im Segment Electronics durch die COVID- 19-Pandemie sowie zeitlich verzögerten Auftragseingängen im Segment Energy Storage hat der Vorstand im November 2020 seine Umsatzprognose korrigiert und rechnete fortan für das Geschäftsjahr 2020 mit einem leichten Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr bei unverändert positivem Ergebnisbeitrag.

Infolge reduzierte sich der Umsatz um 10,5% auf 236,8 Mio. EUR (Vorjahr: 264,4 Mio. EUR). Die ursprüngliche Umsatzprognose eines geringen bis moderaten Umsatzanstiegs im Ver- gleich zum Geschäftsjahr 2019 wurde somit nicht erreicht. Hingegen wurde die Ertragspro- gnose in einem von gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen geprägten Geschäftsjahr mit einer EBITDA-Marge von 8,0% und einem um rund 15 Mio. EUR verbesserten EBIT in Höhe von 7,2 Mio. EUR erfüllt, was einer EBIT-Marge von 3,0% entspricht.

Umsatz nach Regionen 1. Januar bis 31. Dezember 2020

USA

3,3 %

Die Bestandsveränderungen fertiger und unfertiger Erzeugnisse betrugen -0,9 Mio. EUR (Vorjahr: -9,7 Mio. EUR). Die aktivierten Eigenleistungen lagen bei 5,8 Mio. EUR (Vorjahr: 4,9 Mio. EUR) und sind in den Aktivitäten zur Entwicklung bestehender und neuer Techno- logien in den Segmenten Solar und Energy Storage begründet. Daraus resultiert eine Ge- samtleistung von 241,7 Mio. EUR (Vorjahr: 259,5 Mio. EUR).

Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen mit 7,2 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert von

9,7 Mio. EUR und umfassen unter anderem 2,8 Mio. EUR aus Fördermitteln und

1,2 Mio. EUR Kursgewinne.

Der Materialaufwand im Geschäftsjahr 2020 belief sich auf 130,3 Mio. EUR (Vorjahr:

160,8 Mio. EUR), die Materialaufwandsquote verringerte sich bedingt durch eine veränder-te Projektstruktur sowie durch Effekte aus den laufenden Optimierungsprojekten deutlich auf 53,9% (Vorjahr: 62,0%). Der Personalaufwand lag nahezu unverändert bei

71,9 Mio. EUR (Vorjahr: 71,6 Mio. EUR). Aufgrund des niedrigeren Umsatzniveaus erhöhte sich die Personalaufwandsquote von 27,6% im Vorjahr auf nunmehr 29,8%.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen hauptsächlich wegen der Abwertung eines Auftrags mit einem Kunden aus Asien, mit 36,6 Mio. EUR über dem Vorjahreswert von 36,4 Mio. EUR.

Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung der Talus Manufacturing Ltd. im Segment Contract Manufacturing erhöhte sich der Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen auf 9,4 Mio. EUR (Vorjahr: 8,8 Mio. EUR).

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) lag bei 19,4 Mio. EUR und konnte im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt werden (Vorjahr: 9,2 Mio. EUR). Dies ist wesentlich auf eine verbesserte und effizientere Auftragsabwicklung zurückzuführen.

Die EBITDA-Marge stieg auf 8,0% nach 3,6% im Vorjahr. Die Abschreibungen lagen unter anderem aufgrund eines geringeren Werteverzehrs der Vertragsanbahnungskosten mit 12,1 Mio. EUR unter dem Vorjahresniveau von 16,8 Mio. EUR. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe von 7,2 Mio. EUR spiegelt die positive Ergebnisentwicklung wider und liegt 14,8 Mio. EUR über dem Vorjahreswert von -7,6 Mio. EUR.

Die Finanzerträge beliefen sich 2020 auf 91 TEUR (Vorjahr: 94 TEUR), die Finanzaufwendun- gen auf 2,3 Mio. EUR und lagen damit etwa auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 2,4 Mio. EUR).

Das Ergebnis vor Steuern (EBT) lag damit bei 5,0 Mio. EUR (Vorjahr: -9,9 Mio. EUR). Nach Abzug der Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 1,5 Mio. EUR (Vorjahr:

1,3 Mio. EUR) beläuft sich das Konzernergebnis der Manz AG auf 3,4 Mio. EUR (Vorjahr: -11,2 Mio. EUR) und ist damit erstmals wieder positiv. Hieraus resultiert bei einem gewich- teten Durchschnitt von 7.440.088 Aktien ein unverwässertes Ergebnis je Aktie von 0,44 EUR

(Vorjahr unverwässert: -1,43 EUR).

Vermögenslage des Konzerns

Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2020 erhöhte sich im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres von 341,5 Mio. EUR auf 357,9 Mio. EUR.

Auf der Aktivseite lagen die langfristigen Vermögenswerte mit 120,4 Mio. EUR zum

31. Dezember 2020 unter dem Niveau des Bilanzstichtags 2019 (144,8 Mio. EUR). Diese

Entwicklung ergab sich im Wesentlichen durch die Umgliederung der nach at Equity bilan- zierten Anteile an assoziierten Unternehmen im Zuge des geplanten Verkaufs der Anteile am Joint Venture Talus Manufacturing Ltd. (31. Dezember 2019: 21,4 Mio. EUR) in die kurz-fristigen Vermögenswerte.

Zum 31. Dezember 2020 lagen die kurzfristigen Vermögenswerte mit 237,5 Mio. EUR über dem Wert des Bilanzstichtags 2019 von 196,7 Mio. EUR. Vorräte und Forderungen verrin- gerten sich stichtagsbezogen auf 29,9 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 35,7 Mio. EUR) bzw.

27,2 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 42,8 Mio. EUR). Darüber hinaus wurden Vertragsvermö- genswerte über 68,9 Mio. EUR ausgewiesen (31. Dezember 2019: 59,9 Mio. EUR). Verant-wortlich für die Zunahme ist der positive Auftragseingang im Berichtszeitraum. Infolge der geplanten Veräußerung der Anteile an der Talus Manufacturing Ltd., welche im Januar 2021 vollzogen wurde, sind erstmals zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte in Höhe von 30,0 Mio. EUR ausgewiesen worden. Die liquiden Mittel beliefen sich zum Stichtag 2020 auf 69,7 Mio. EUR und stiegen aufgrund von erhaltenen Anzahlungen deutlich gegenüber dem Stichtag des Vorjahres an (31. Dezember 2019: 44,0 Mio. EUR). Zum

31. Dezember 2020 wurden nicht frei verfügbare Finanzmittel in Höhe von 7,1 Mio. EUR

(Vorjahr: 6,8 Mio. EUR) unter den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.

Auf der Passivseite lag das Eigenkapital mit 131,4 Mio. EUR auf dem Niveau des Vorjahres

(31. Dezember 2019: 132,4 Mio. EUR). Die Eigenkapitalquote betrug zum 31. Dezember 2020 bei einer erhöhten Bilanzsumme 36,7% (31. Dezember 2019: 38,8%).

Die langfristigen Schulden erhöhten sich von 29,3 Mio. EUR zum 31. Dezember 2019 auf 35,6 Mio. EUR zum 31. Dezember 2020. Grund für den Anstieg ist die Aufnahme von neuen

Darlehen. Die kurzfristigen Schulden stiegen ebenfalls zum 31. Dezember 2020 auf 191,0 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 179,8 Mio. EUR). Die kurzfristigen Finanzverbindlich- keiten betrugen 71,3 Mio. EUR zum Stichtag 2020 (31. Dezember 2019: 57,2 Mio. EUR). Der Anstieg ist jeweils in der Nutzung zusätzlicher Kreditlinien zur Working Capital-Finanzierungbegründet. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich im Zuge der konsequenten Abarbeitung laufender Projekte zum Ende des Berichtszeitraums 2020 stichtagsbezogen auf 47,0 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 57,4 Mio. EUR). Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2020 Vertragsverbindlichkeiten von 43,9 Mio. EUR aus

(31. Dezember 2019: 35,8 Mio. EUR).

Finanzlage des Konzerns

Ausgangspunkt des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit ist das Konzernergebnis von

3,4 Mio. EUR. Im Vorjahr hatte die Manz AG aus der Abnahme der Verbindlichkeiten aus

Lieferungen und Leistungen, der Vertragsverbindlichkeiten sowie anderer Passiva einen Mittelabfluss in Höhe von 19,6 Mio. EUR verzeichnet. Dieser Mittelabfluss belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf 3,7 Mio. EUR. Auch aus der Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Vertragsvermögenswerte sowie anderer Aktiva ver- zeichnete Manz einen Mittelzufluss in Höhe von 12,0 Mio. EUR, nachdem im Vorjahr noch 10,0 Mio. EUR abgeflossen waren. Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit verbesserte sich somit gegenüber dem Vorjahr deutlich um rund 45 Mio. EUR und beläuft sich für das Geschäftsjahr 2020 auf insgesamt 20,6 Mio. EUR.

Im Berichtszeitraum 2020 betrug der Cashflow aus Investitionstätigkeit -9,4 Mio. EUR

(Vorjahr: 6,3 Mio. EUR). Der Mittelabfluss resultiert im Wesentlichen aus Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr 2020 betrug 14,7 Mio. EUR und resultiert vor allem aus der Veränderung der kurz- und langfristigen Finanzschulden aus der Darlehensaufnahme. Unter Berücksichtigung der Wechselkursveränderungen verfügte die Manz AG somit zum 31. Dezember 2020 über flüssige Mittel in Höhe von 69,7 Mio. EUR

(31. Dezember 2019: 44,0 Mio. EUR). Die nicht ausgenutzten Kreditlinien bei Banken belau- fen sich zum Bilanzstichtag 2020 auf 16,9 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 18,0 Mio. EUR).

Bei Bankguthaben von 69,7 Mio. EUR betrug die wesentlich verbesserte Nettoverschuldung 7,2 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 13,9 Mio. EUR).

Segmentberichterstattung

Umsatz nach Geschäftsbereichen 1. Januar bis 31. Dezember 2020

Service

9,0 %

Auftragseingang

(in Mio. EUR)

2020

2019

Veränderung in %

Solar Electronics Energy Storage Contract Manufacturing Service

0,7

85,4

129,5

34,9

21,2

8,1

74,3

84,8

37,5

19,1

-91,0

+14,9

+52,8

-7,0

+11,0

Konzern gesamt

271,7

223,7

+21,4

Electronics

Im Segment Electronics bietet die Manz AG ihren Kunden Produktions-, Montage- und

Handhabungsanlagen zur Herstellung von Displays für LCD-, OLED- und AMOLED-Flach- bildschirme, Touch-Sensoren, Leiterplatten und Chip Carrier sowie Smartphones, Tablet- Computer, Notebooks, Wearables und weiterer Unterhaltungselektronik. Des Weiteren bieten die automatisierten Montagelösungen "Tier 1- und Tier 2-Unternehmen" der Auto- mobilindustrie Transformationslösungen vom klassischen Antriebsstrang zum zukünftigen E-Antriebsstrang. Dabei möchte das Unternehmen von einer zunehmenden Digitalisierung und Automatisierung der Produktion und Endmontage profitieren.

Insgesamt verzeichnete die Manz AG 2020 eine durchwachsene Segmententwicklung.

Nachdem die starke Geschäftsentwicklung des Segments im Vorjahr von der Umsetzung eines Großauftrags im Displaybereich profitiert hatte, ging 2020 die Nachfrage nach Ma- schinen für elektronische Komponenten, auch bedingt durch die COVID-19-Pandemie, spürbar zurück. Positiv entwickelte sich jedoch das Geschäft mit Kunden aus dem Bereich der Montageautomatisierung, insbesondere im Bereich Zellkontaktiersysteme.

Der Umsatz im Geschäftsbereich Electronics lag in 2020 mit 90,7 Mio. EUR unter dem

Vorjahreswert von 115,7 Mio. EUR. Dies entspricht einem Anteil von 38,3% am Konzernum- satz (Vorjahr: 43,7%). Der Umsatzrückgang von rund 20% fiel jedoch deutlicher aus als prognostiziert. Dies liegt im rückläufigen Geschäft in Asien für Produktionsanlagen zur Herstellung von Displays begründet. Mit -5,4 Mio. EUR verbesserte sich das Segment-EBIT gegenüber dem Vorjahr (-7,6 Mio. EUR), blieb jedoch deutlich hinter dem Ziel eines ausge-glichenen EBIT zurück.

Energy Storage

Im Segment Energy Storage bietet die Manz AG Produktions-, Montage- und Handhabungs- equipment für Lithium-Ionen-Batteriezellen, -module und -packs sowie für Kondensatoren.

Das Produktportfolio deckt Produktionslösungen für Lithium-Ionen-Batterien und (Super-)

Kondensatoren in den Bereichen elektronische Endgeräte wie Tablet-PCs, Mobiltelefone und Notebooks, Akku-Elektrowerkzeuge und Gartengeräte, stationäre Energiespeicherung für Privathaushalte und Photovoltaik-Großanlagen sowie im Fokusmarkt E-Mobilität ab.

Im Geschäftsjahr 2020 hat sich das Segment Energy Storage sehr positiv entwickelt. So konnte die Manz AG zahlreiche Großaufträge im insgesamt hohen zweistelligen Millionen- Euro-Bereich vermelden. Zu den Auftraggebern gehören unter anderem die AKASOL AG, ein deutscher Hersteller von Batteriesystemen für hybrid- und vollelektrische Nutzfahrzeuge, sowie ein international tätiger Batteriehersteller aus dem Bereich Unterhaltungselektronik.

Das Segment Energy Storage zeigte einen Umsatzzuwachs von 59% auf 64,7 Mio. EUR (Vorjahr: 40,7 Mio. EUR). Dies entspricht einem Umsatzbeitrag zum Konzern von 27,3% nach 15,4% im Vorjahr. Trotz des starken Umsatzanstiegs konnte der prognostizierte Um-satzanstieg von zwischen +110% und +130% aufgrund COVID-19-bedingter Auftragsver- schiebungen nicht erreicht werden. Das Segment-EBIT konnte mit 6,9 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr (2019: -11,3 Mio. EUR) deutlich gesteigert und die prognostizierte EBIT-Marge im niedrigen einstelligen Prozentbereich somit übertroffen werden.

Solar

Im Fokus innerhalb des Segments Solar stand im Geschäftsjahr 2020 weiterhin die Umset- zung der CIGS-Großaufträge der China Energy Investment Corporation Limited. In der Turnkey-Anlage CIGSfab konnte Manz zu Beginn des Jahres bereits einen Großteil der Maschinen installieren, musste die weiteren Arbeiten allerdings wenig später aufgrund der COVID-19-Pandemie unterbrechen. Trotz der Schwierigkeiten blieb die Manz AG in engem Austausch mit dem Kunden und konnte im Laufe des dritten Quartals die Installation wei- terer Maschinen in begrenztem Umfang wieder aufnehmen. Auch der Installationsstart der Forschungsanlage CIGSlab verzögerte sich weiter durch COVID-19 sowie kundenseitiger Verzögerungen. Aufgrund der Verzögerungen in beiden Projekten verschiebt sich der voll- ständige Abschluss der beiden CIGS-Aufträge voraussichtlich auf das Ende des Geschäfts- jahres 2021.

In der Folge blieb der Umsatz im Segment Solar mit 23,2 Mio. EUR hinter den ursprünglichen

Erwartungen eines Umsatzrückgangs von bis zu 35% im Vergleich zu 2019 zurück. Der Umsatzanteil des Segments entspricht damit 9,8% des Konzernumsatzes (Vorjahr: 47,5 Mio. EUR bzw. 18,0%). Das Segment-EBIT betrug infolge der verzögerten Realisierung der Umsätze -7,8 Mio. EUR nach -2,0 Mio. EUR im Vorjahr.

Contract Manufacturing

Die operativen Tätigkeiten im Segment Contract Manufacturing wurden 2020 im Wesentli- chen durch die Standorte in der Slowakei, Ungarn, China sowie durch das assoziierte Un- ternehmen Talus Manufacturing Ltd. am Standort Taiwan ausgeübt. Dort werden unter anderem Anlagen für die Halbleiterindustrie gebaut. Darüber hinaus ist die Manz AG an diesen Standorten für Kunden aus unterschiedlichsten Branchen Hightech-Partner für An-lagenfertigung, Teilefertigung und für Montagearbeiten.

Der Umsatz in diesem Segment belief sich 2020 auf 37,0 Mio. EUR; dies entspricht einem

Anteil am Konzernumsatz von 15,6% (Vorjahr: 41,5 Mio. EUR bzw. 15,7%). Diese Entwicklung entspricht dem prognostizierten Umsatzrückgang zwischen 20% und 25%. Mit 12,3 Mio. EUR (Vorjahr: 11,5 Mio. EUR) konnte das EBIT-Ziel einer Marge im niedrigen zwei- stelligen Prozentbereich übertroffen werden. Darin enthalten ist das Ergebnis der Talus Manufacturing Ltd. mit 9,4 Mio. EUR (Vorjahr 8,8 Mio. EUR). Deren anteiliges Ergebnis wurde bis Anfang November 2020 erfasst. Die Manz AG wurde zu diesem Zeitpunkt von ihrem amerikanischen Geschäftspartner über die Ausübung einer vertraglichen Call-Option informiert, sodass dieser den von der Manz Taiwan Ltd. gehaltenen Anteil an der Talus

Manufacturing Ltd. übernehmen wird. Auch dank der sehr guten Entwicklung der übrigen Kundenprojekte erzielte die Manz AG im vierten Quartal 2020 ein positives Segment-EBIT.

So wurde 2020 etwa am slowakischen Standort der Manz AG mit einem deutschen Herstel- ler aus der Elektronikindustrie ein langfristiger Kooperationsvertrag abgeschlossen. Am

Standort im chinesischen Suzhou wurde die Zusammenarbeit mit einem weiteren führenden

Halbleiterspezialisten erfolgreich gestartet.

Service

Im Segment Service fasst die Manz AG alle Dienstleistungen rund um den After-Sales Ser-vice, wie etwa Instandhaltung und Wartung oder Umbau und Upgrade von Maschinen und Baugruppen, zusammen. Das Segment Service trug 2020 mit 21,2 Mio. EUR Umsatz 9,0% zum Gesamtumsatz des Konzerns bei (Vorjahr: 19,1 Mio. EUR bzw. 7,2%). Mit dem Umsatz- anstieg gegenüber dem Vorjahr konnte die Manz AG ihre Prognose 2020 erreichen. Das Segment-EBIT lag 2020 bei 1,3 Mio. EUR und damit unter dem Vorjahresniveau von

1,6 Mio. EUR. Die Margenentwicklung blieb aufgrund des zunehmenden Wettbewerbs auf dem Displaymarkt hinter den Erwartungen zurück.

Gesamtaussage zur Unternehmensentwicklung 2020

Die Umsatzentwicklung 2020 blieb, insbesondere bedingt durch die Auswirkungen der

COVID-19-Pandemie und kundenseitiger Verzögerungen, hinter den ursprünglichen Erwar- tungen zurück. Projekte in den Segmenten Solar und Electronics verzögerten sich im Laufe des Jahres teils erheblich, und auch die Auftragsvergabe für geplante Projekte im Segment Energy Storage verschob sich teilweise auf der Zeitachse nach hinten. Die bereits für 2020 geplanten Umsätze können daher zum Teil erst in 2021 realisiert werden. Trotz des Umsatz- rückgangs zeigte die Manz AG 2020 unter anderem aufgrund einer deutlichen Verbesserung der internen Prozesse erstmals wieder eine profitable Geschäftsentwicklung mit einer positiven EBIT-Marge.

Durch die positive Ergebnisentwicklung in einem schwierigen und durch die COVID-19-Kri- se geprägten Marktumfeld sieht sich die Manz AG in ihrem langfristigen Optimierungspro- zess und der vorausschauenden strategischen Entwicklung der letzten Jahre bestätigt.

Bei einem Auftragsbestand zum 31. Dezember 2020 von 202,3 Mio. EUR (Vorjahr

168,5 Mio. EUR) und einem Auftragseingang von 271,7 Mio. EUR zum 31. Dezember 2020 (Vorjahr 223,7 Mio. EUR) unterstreichen insbesondere die Entwicklungen auf dem Markt für Elektromobilität die Potenziale für die Manz AG. Weitere Erläuterungen zur Zielerreichung sind dem entsprechenden Kapitel im Prognosebericht zu entnehmen.

34,7%

betrug Ende 2019 der Anteil der erneuer-baren Energien an der globalen Stromerzeu-gungskapazität.

Der Anteil der erneuerbaren Energien wächst weltweit.

Um den steigenden globalen Energiebedarf nachhaltig zu decken und die Pariser Klimaziele zu erreichen, muss der Ausbau der erneuerbaren Energien künftig deutlich schneller vorangehen. Hierfür setzen wir uns ein.

Wachstumsbranchen im Fokus: Energie

Die Energie der Sonne effizient nutzen

Stromerzeugung mit Photovoltaik-Anlagen und die Speicherung der gewonnenen Energie sind wichtige Bausteine einer erfolgreichen Energiewende. In beiden Bereichen gehört Manz zu den führenden Entwicklungspartnern der Industrie.

Unser Antrieb:

Strom soll zuverlässig bereitstehen - auch wenn keine Sonne scheint

...adressiert Manz mit seinen Lösungen gleich drei: bezahlbare und saubere Energie; Industrie, Innovation und Infrastruktur; Maßnahmen zum Klimaschutz.

Mit unseren schlüsselfertigen Produktionslinien für CIGS-Dünn- schicht-Solarmodule tragen wir zur Erzeugung von klimafreund- lichem Strom bei. Und mit unseren Produktionslösungen für Batteriespeichersysteme sorgen wir dafür, dass dieser rund um die Uhr verfügbar ist. Die Energiebranche profitiert von

Dünnschicht-Solarmodulen, die auf der CIGS-Technologie basieren, also auf einem Halbleiter bestehend aus Kupfer,

Indium, Gallium und Selenstationären Energiespeichern zur dezentralen Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen - für eine sichere Stromversorgung.

Damit Strom sicher, sauber und bezahlbar bleibt

Als einer der Pioniere im Photovoltaik-Maschinenbau hat Manz wesentlichen Anteil daran, dass Solarunternehmen ihre Endpro- dukte immer günstiger und mit einem höheren Wirkungsgrad auf den Markt bringen können und somit Solarstrom zu wettbe- werbsfähigen Preisen angeboten werden kann.

Je stärker der Anteil der erneuerbaren Energien am Strommix steigt, desto mehr wächst auch der Bedarf an Lastenaus- gleichstechnologien. Hierzu zählen Speichersysteme, welche die überschüssige Energie vorhalten, die nicht sofort benötigt oder ins Stromnetz eingespeist werden kann. Mit unserer Produktionstechnologie sorgen wir dafür, dass die erforder- lichen Energiespeicher leistungsstärker und in der Produktion kostengünstiger werden.

Corporate Governance

Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289F und § 315D HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB wurde für die Manz AG und die Manz-Gruppe gemeinsam erstellt und unter dem Titel "Erklärung zur Unterneh- mensführung und Corporate Governance Bericht der Manz AG für das Geschäftsjahr 2020" auf der Internetseite der Gesellschaftwww.manz.comim Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Corporate Governance - Erklärung zur Unternehmensführung" öffentlich zu- gänglich gemacht..

Angaben gemäß § 315a Absatz 1 HGB sowie erläuternder Bericht gemäß § 176 Absatz 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital der Manz AG beträgt 7.744.088,00 EUR und ist in 7.744.088 auf den

Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und

Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Sämtliche Aktien sind in gleicher Weise gewinnanteilsberechtigt. Hiervon ausgenommen wären von der Manz AG gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.

Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Übrigen aus den Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Vereinbarungen über Beschränkungen, die die Ausübung von Stimmrechten oder die Über- tragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Manz AG nicht bekannt.

Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten

Dem Vorstand ist aufgrund der zugegangenen Mitteilungen über bedeutende Stimmrechts- anteile gemäß §§ 33, 34 WpHG sowie über Eigengeschäfte von Führungskräften gemäß Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung das Bestehen der folgenden direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft bekannt, die 10% der Stimmrechte überschreiten:

Anzahl der Stimmrechte

Dieter Manz, Schlaitdorf davon direkt (§ 33 WpHG) davon zugerechnet (§ 34 WpHG)

2.175.199 953.942 1.221.257

Anteil der Stimmrechte 28,09% 12,32 % 15,77 %

Volksrepublik China, handelnd durch die State-owned Asset Supervision Commission (SASAC) der Volksregierung von Shanghai, Shanghai, Volksrepublik China

1.523.480

19,67 %

Vollständige Kette der Tochterunternehmen:

Shanghai Electric (Group) Corporation

Shanghai Electric Group Company Limited

Shanghai Electric Hongkong Co. Limited

Shanghai Electric Germany Holding GmbH (Aktionär)

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen bei der Gesellschaft nicht.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Die am Kapital der Manz AG beteiligten Arbeitnehmer können die ihnen aus den Aktien zustehenden Kontrollrechte unmittelbar nach den Bestimmungen der Satzung und des

Gesetzes ausüben.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und

Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Nach § 5 der Satzung der Gesellschaft kann der Vorstand aus einer oder mehreren Personen bestehen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und bestimmt ihre Zahl. Der Aufsichtsrat kann ein

Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat kann nach § 84 Absatz

3 AktG die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des

Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Die Änderung der Satzung ist gesetzlich in den §§ 133 ff., 179 ff. AktG geregelt. Diese bedarf grundsätzlich eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss der Hauptver- sammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Die Satzung kann eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen.

Gemäß § 16 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft werden die Beschlüsse der Hauptver- sammlung, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktiengesetzes etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Soweit das Akti- engesetz außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenden Grundkapitals vorschreibt, genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals.

Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Der Vorstand kann neue Aktien nur auf Grundlage von Beschlüssen der Hauptversammlung über eine Erhöhung des Grundkapitals oder über genehmigte und bedingte Kapitalien aus- geben. Der Erwerb eigener Aktien ist in den §§ 71 ff. AktG geregelt und in bestimmten Fällen kraft Gesetzes oder aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung zulässig.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand der Gesellschaft ist aufgrund des Beschlusses der ordentlichen Hauptver- sammlung vom 12. Juli 2016 gemäß § 3 Absatz 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 11. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einma- lig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 3.872.044,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 3.872.044 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016).

Grundsätzlich sind die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen

Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflich- tung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugs- recht). Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Be-zugsrecht der Aktionäre auszuschließen

  • • bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Akti- en den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der neuen Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich im Sinne von § 203 Absatz 1 und 2, § 186 Absatz 3 Satz 4

    AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt nur in- soweit, als auf die im Rahmen der Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien insgesamt ein

anteiliger Betrag des Grundkapitals von nicht mehr als 774.408,00 EUR und insgesamt nicht mehr als 10% des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung entfällt. Auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermäch- tigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwen- dung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben oder veräußert werden;

  • • bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen, Unterneh- mensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegen-ständen oder zur Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen;

  • • soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandelanleihen, Genuss- rechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder unmittelbaren oder mittelbaren Konzerngesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung ihrer Wandlungspflicht zustehen würde;

  • • um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.

Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Options- oder Wand- lungsrechten bzw. Wandlungspflichten, Genussrechten und Gewinnschuldverschrei- bungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie bedingtes Kapital I

Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des

Aufsichtsrats bis zum 1. Juli 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kom- bination dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 150 Mio. EUR auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 3.100.000,00 EUR nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.

Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Schuld- verschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der Manz AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Manz AG entsprechend sicherzustellen.

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszu- schließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor begebenen Schuld- verschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Be- zugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder

Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der

Aktionäre auf Schuldverschreibungen, die mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuld- verschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen, die mit Options- und/ oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, mit einem Options- und/ oder Wandlungsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10% des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Auf die vorgenannte Zehn-Prozent-Grenze werden angerechnet:

  • • neue Aktien, die aus einem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, sowie

  • • solche Aktien, die aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung erworben und gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG be- zugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungs- recht oder Wandlungspflicht unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden.

Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrecht oder Wand- lungsrecht/-pflicht ausgegeben werden, wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Ge- nussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d. h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Li- quidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des

Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Ge-winnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 3 Absatz 4 der Satzung um bis zu 3.100.000,00

EUR durch Ausgabe von bis zu 3.100.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stück- aktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldver- schreibungen, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG aufgrund der von der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Tages- ordnungspunkt 5 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen, soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßga- be des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden

Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zu- stimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten

Kapitalerhöhung festzusetzen.

Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2019 sowie bedingtes Kapital III

Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2024 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 95.000 Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 190.000 Aktien der Gesellschaft an die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen der Gesellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungskräfte verbunde- ner Unternehmen, jeweils im In- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermäch- tigt, bis zum 30. Juni 2024 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 85.000

Bezugsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 170.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglie- der des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.

Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 festgelegten Bestimmungen.

Die Ermächtigung vom 7. Juli 2015 wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom

2. Juli 2019 aufgehoben, soweit auf der Grundlage dieser Ermächtigung noch keine Bezugs- rechte ausgegeben worden sind.

Nach § 3 Absatz 6 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 360.000,00

EUR durch Ausgabe von bis zu 360.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rechte der Inhaber von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversamm- lung vom 2. Juli 2019 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Er- mächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 festgelegten Ausgabe-

betrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durch- führung festzusetzen.

Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienbezugsrechten im Rahmen des Manz Performance Share Plan 2015 sowie bedingtes Kapital II

Die Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 59.000 Bezugsrechte ("Performance Shares") auf insgesamt bis zu 118.000 Aktien der Ge- sellschaft an Mitglieder der Geschäftsführungen von verbundenen Unternehmen der Ge- sellschaft sowie an Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Führungs- kräfte von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft unterhalb der Geschäftsführungen, jeweils im ln- und Ausland, zu gewähren. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, bis zum 30. Juni 2020 einschließlich einmalig oder mehrmals insgesamt bis zu 56.000 Bezugsrech- te ("Performance Shares") auf insgesamt bis zu 112.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglie- der des Vorstands der Gesellschaft zu gewähren.

Die Gewährung, Ausgestaltung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der in dem Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festgelegten Bestimmungen.

Nach § 3 Absatz 5 der Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 230.000,00

EUR durch Ausgabe von bis zu 230.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Absicherung der Rech- te der Inhaber von Bezugsrechten ("Performance Shares"), die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 gewährt wurden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 festge- legten Ausgabebetrag. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgeübt werden und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte weder eigene Aktien noch einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien stehen hinsichtlich ihrer Gewinnanteilsberechtigung den bereits ausgegebenen Aktien gleicher Gattung gleich. Der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat sind ermäch- tigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

Ferner hat die Hauptversammlung am 30. Juni 2020 den Vorstand und - bei Ausgabe der

Aktien an Mitglieder des Vorstandes - den Aufsichtsrat ermächtigt, erworbene eigene

Aktien der Manz AG zur Bedienung von Bezugsrechten, die im Rahmen des von der ordent- lichen Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2015 oder im Rahmen des von der ordentlichen Hauptver- sammlung vom 2. Juli 2019 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Perfor-mance Share Plan 2019 an Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte ausgegeben wurden oder werden, zu verwenden. Diese Wiederausgabeermächtigung legt den Kreis der Personen, an die die Manz-Aktien übertragen werden können, abschließend fest.

Der Manz Performance Share Plan 2015 für die Mitglieder des Vorstands und Führungskräf- te der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften wurde in einem Bericht des Vorstands an die ordentliche Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 erläutert. Ebenso wurde der im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2019 beschlossene Manz Performance Share Plan 2019 für die Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte der Gesellschaft und ihrer

Konzerngesellschaften in einem Bericht des Vorstands an die ordentliche Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 erläutert.

Die Möglichkeit, eigene Aktien der Manz AG in Erfüllung der Bezugsrechte an die Bezugs-berechtigten zu gewähren, ist ein geeignetes Mittel, einer bei Erfüllung der Bezugsrechte mit aufgrund des bedingten Kapitals neu geschaffenen Aktien eintretenden Verwässerung des Kapitalbesitzes und des Stimmrechts der Aktien entgegenzuwirken. Soweit die Gesell- schaft von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, muss das bedingte Kapital II nach § 3 Absatz 5 der Satzung bzw. das bedingte Kapital III nach § 3 Absatz 6 der Satzung nicht in Anspruch genommen werden. Ob und in welchem Umfang von der Ermächtigung zur Ausgabe eige- ner Aktien bei der Erfüllung der Bezugsrechte Gebrauch gemacht wird oder stattdessen neue Aktien aus dem bedingten Kapital ausgegeben werden, entscheidet der Vorstand und - im Fall der Ausübung des Bezugsrechts durch ein Mitglied des Vorstands - der Aufsichts- rat, die sich dabei vom Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre leiten lassen.

Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien

Die Hauptversammlung vom 30. Juni 2020 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 1. Juli 2024 gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10% des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Betrag niedriger ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zu- sammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem

Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Vorgaben in § 71 Absatz 2 Sätze 2 und 3 AktG sind zu beachten.

Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen und muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre (§ 53a AktG) genügen.

Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre unter der Voraussetzung zu veräußern, dass die Veräußerung gegen Geldzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Aus-

stattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Verwen- dungsermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch - falls dieser Betrag niedriger ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgren- ze von 10% des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter

Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG aus- gegeben oder veräußert werden. Die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw.

Options- oder Wandlungspflichten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinnge- mäßer Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung er- worbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Un- ternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermö- gensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen.

Der Vorstand und - sofern die Verpflichtung gegenüber Mitgliedern des Vorstands besteht - der Aufsichtsrat, wurden ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugsrechten zu verwenden, die im Rahmen des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juli 2015 unter Punkt 6 der Tagesord- nung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2015 oder im Rahmen des von der

Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 unter Punkt 6 der Tagesordnung beschlossenen Manz Performance Share Plan 2019 ausgegeben wurden oder werden.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung er- worbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Bezugs- oder Wandlungsrechten, die aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten entstehen, bzw. zur Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten zu verwenden, die im Rahmen der Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombina- tionen dieser Instrumente) der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften gewährt bzw. auferlegt werden.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung er- worbenen eigenen Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder Mitarbeiter oder Organmit- glieder von nachgeordneten verbundenen Unternehmen der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu übertragen.

Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontroll-wechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Patent- und Know-how-Lizenzvertrag mit dem ZSW

Zwischen der Manz AG und dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), Stiftung des bürgerlichen Rechts, einem Forschungsinstitut des Landes Baden-Württemberg, besteht ein Patent- und Know-how-Lizenzvertrag aus dem Jahr 2017, nach dem das ZSW der Manz AG bestimmte Lizenzen an Patenten und Know-how hinsichtlich der CIS- bzw. CIGS-Technologie zur Herstellung von Dünnschicht-Solarzellen erteilt. Der Patent- und Know-how-Lizenzvertrag kann vom ZSW aus wichtigem Grund ge- kündigt werden, wenn die Beteiligung eines Wettbewerbers des ZSW an der Manz AG 30% der Stimmrechte im Sinne von §§ 33 ff. WpHG erreicht oder überschreitet.

Patent- und Know-how-Lizenzvertrag mit der NICE Solar Energy GmbH

Ferner besteht zwischen der Manz AG und der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz

CIGS Technology GmbH), einer Tochtergesellschaft der NICE PV Research Ltd., an welcher die China Energy Investment Corporation Limited (vormals Shenhua Group), die Shanghai Electric Group Co. Ltd. und die Manz AG beteiligt sind, ein Patent- und Know-how-Lizenz- vertrag aus dem Jahr 2017, nach dem die NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) der Manz AG bestimmte Lizenzen an Patenten und Know-how hinsicht- lich der CIS- bzw. CIGS-Technologie zur Herstellung von Dünnschicht-Solarzellen erteilt. Der Patent- und Know-how-Lizenzvertrag kann von der NICE Solar Energy GmbH (vormals Manz CIGS Technology GmbH) aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn ein Dritter direkt oder indirekt mindestens 30,0% der Aktien an der Manz AG erwirbt, wobei ein die Schwel- le von 30,0% überschreitender direkter oder indirekter Erwerb von Aktien durch die Shang- hai Electric Group Co. Ltd., die China Energy Investment Corporation Limited (vormals Shenhua Group) oder ein solcher Erwerb durch Dieter Manz das Kündigungsrecht nicht auslösen. Die NICE Solar Energy GmbH hat am Amtsgericht Heilbronn das Schutzschirm-verfahren gemäß § 270b Insolvenzordnung in 2021 beantragt. Damit befindet sich die Ge- sellschaft nun im Restrukturierungsprozess, der Geschäftsbetrieb läuft jedoch unverändert weiter. Die gewährten Lizenzen für die Herstellung von Dünnschicht-Solarzellen der CIS- bzw.

CIGS-Technologie bleiben gültig. Zum aktuellen Zeitpunkt erwartet die Manz AG keine sig- nifikanten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus dem Schutz- schirmverfahren der NICE Solar Energy GmbH.

Talus Manufacturing Ltd.

Zwischen der Tochtergesellschaft Manz Taiwan Ltd. und der Lam Research Corporation, einem führenden US-amerikanischen Hersteller von Anlagen für die Halbleiterindustrie, bestand ein Vertrag betreffend des Unternehmens Talus Manufacturing Ltd. in Chungli, Taiwan, an dem die Manz Taiwan Ltd. in Höhe von 80,5% und der Partner in Höhe von 19,5% beteiligt waren. Der Partner hat die Manz AG darüber informiert, dass er den von der Manz Taiwan Ltd. gehaltenen Anteile an der Talus Manufacturing Ltd. übernehmen wird. Mit demAusüben der vertraglich vereinbarten Kaufoption erwirbt der Partner die 80,5%. Die be- hördliche Genehmigung für den Verkauf der Anteile wurde Ende Januar 2021 gewährt.

Abgesehen von den vorstehenden und im nachstehenden Abschnitt genannten Vereinba- rungen bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedin- gung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmean-gebots mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind

Der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds Martin Drasch sieht für den Fall eines Kontroll- wechsels vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kün-digungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Die Rechte können nur inner- halb von sechs Monaten nach dem Eintritt des Kontrollwechsels ausgeübt werden.

Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn der Gesellschaft eine Mitteilung eines Meldepflichtigen gemäß § 33 Absatz 1 Satz 1 WpHG zugeht, dass der Meldepflichtige, einschließlich der ihm nach § 34 WpHG zuzurechnenden Stimmrechte, 25% oder einen höheren Anteil der Stimm- rechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat.

Im Fall einer Kündigung des Dienstvertrags nach den vorgenannten Regelungen erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung. Diese besteht aus dem Gesamtbetrag des für die Rest- laufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Festgehalts sowie dem Gesamtbetrag der für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geschuldeten Bartantieme, wobei für die Be- rechnung der Höhe als EBT-Rendite der Mittelwert aus der im letzten der Kündigung voran- gegangenen Geschäftsjahr und der nach den Planungen der Gesellschaft voraussichtlich im laufenden Geschäftsjahr erzielten EBT-Rendite zugrunde zu legen ist. Die Abfindung ist auf den Betrag begrenzt, der 150% des Abfindungs-Caps entspricht. Als Abfindungs-Cap gilt der Wert von zwei Jahresvergütungen. Beträgt die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung mehr als zwei Jahre, so verringert sich die Abfindung, soweit sie für den übersteigenden Zeitraum gewährt wird, um 75% zum

Zweck der pauschalierten Anrechnung der für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhält- nisses zu erwartenden anderweitigen Einkünfte des Vorstandsmitglieds. Ferner sind die bei der Abfindung zu berücksichtigenden Beträge jeweils mit 3% p. a. auf den Tag der

Fälligkeit der Abfindung abzuzinsen.

Im Übrigen bestehen keine Vereinbarungen der Gesellschaft mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern, die für den Fall eines Übernahmeangebots Entschädigungen vor-sehen.

Vergütungsbericht

Der nachstehende Vergütungsbericht stellt die Grundzüge der Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Manz AG sowie die Bezüge der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 dar.

System der Vorstandsvergütung

Das Vergütungssystem hat zum Ziel, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihres Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs angemessen zu vergüten und dabei nicht nur die persönliche Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, sondern auch die Lage der Gesellschaft und den Unternehmenserfolg zu berücksichtigen. Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhal-tige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.

Die Vergütung für die Mitglieder des Vorstands setzt sich aus festen und variablen Bestand- teilen zusammen. Bei der Bemessung der Höhe der Vergütungselemente wird jeweils zwischen dem Vorsitzenden des Vorstands und den weiteren Vorstandsmitgliedern diffe- renziert.

Feste Vergütungselemente

Die festen Bestandteile der Vorstandsvergütung bestehen aus einem monatlichen Festge-halt und laufenden Sachbezügen sowie aus Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung.

Das Festgehalt wird in zwölf monatlich gleichbleibenden Teilbeträgen entrichtet. Die Fest- bezüge sollen als Grundgehalt den Vorstandsmitgliedern und ihren Familien unabhängig vom Erfolg des Unternehmens den laufenden Lebensunterhalt sichern.

Als Sachbezug wird den Vorstandsmitgliedern jeweils ein angemessener Dienstwagen zur Verfügung gestellt, der auch privat genutzt werden kann. Die Gesellschaft hat zudem zu- gunsten der Vorstandsmitglieder eine Unfallversicherung mit angemessenen Versicherungs- leistungen abgeschlossen, die auch Unfälle im Privatbereich abdeckt. Ferner besteht für die Vorstandsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft eine Vermögensschaden-Haftpflicht-versicherung (sogenannte D&O-Versicherung).

Gegenüber den Vorstandsmitgliedern Martin Drasch, Manfred Hochleitner und Jürgen Knie hat sich die Gesellschaft zum Abschluss einer Altersvorsorge durch Zahlung jährlicher

Beiträge an eine Unterstützungskasse verpflichtet.

Variable Vergütungselemente

Allgemeines

Die variable Vergütung umfasst zum einen eine jährliche, an den geschäftlichen Erfolg ge- bundene Komponente in Form einer jährlichen Bartantieme (kurzfristige variable Vergütung)

und zum anderen eine aktienbasierte Komponente mit einer mehrjährigen Bemessungs- grundlage in Form von jährlich zu gewährenden Aktienbezugsrechten auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2019 (langfristige variable Vergütung).

Die variablen Bezüge dienen auf der Basis der festen Vergütungselemente dem gezielten Anreiz zur Erzielung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung und tragen zur Vermö-gensbildung sowie wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Vorstandsmitglieder bei. Im Inter- esse einer Ausrichtung der variablen Vergütung auf eine nachhaltige Unternehmensent- wicklung überwiegt der nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelte Wert

(Fair Value) der aufgrund des Manz Performance Share Plan 2019 gewährten Bezugsrechte die jährliche Bartantieme.

Jährliche Bartantieme

Die jährliche Bartantieme soll die Vorstandsmitglieder angesichts ihrer eigenverantwortlichen

Leitungstätigkeit am unternehmerischen Erfolg des Geschäftsjahrs beteiligen.

Die jährliche Bartantieme wird jährlich nachträglich in Abhängigkeit von der EBIT-Marge des jeweiligen Geschäftsjahrs gewährt. Die EBIT-Marge errechnet sich aus dem Verhältnis des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT - Earnings before Interest and Taxes) zur Gesamt- leistung nach Maßgabe des Konzernabschlusses nach IFRS. Die Bartantieme berechnet sich ferner in Abhängigkeit von dem für das jeweilige Geschäftsjahr von dem Vorstandsmit- glied bezogenen Festgehalt (Jahresfestgehalt).

Die Gewährung der Bartantieme setzt voraus, dass eine EBIT-Marge von mindestens 0,1% erreicht worden ist. Bei einer EBIT-Marge von 0,1% erhält das Vorstandsmitglied eine Bar- tantieme in Höhe von 1% des Jahresfestgehalts. Je vollen 0,1 Prozentpunkt, um die die erreichte EBIT-Marge den Wert von 0,1% übersteigt, erhöht sich der für die Berechnung der Bartantieme anwendbare Prozentsatz entsprechend um einen Prozentpunkt. Mithin erhält das Vorstandsmitglied z. B. bei einer EBIT-Marge von 5,0% eine Bartantieme in Höhe von 50% des Jahresfestgehalts und bei einer EBIT-Marge von 10% eine Bartantieme in

Höhe von 100% des Jahresfestgehalts. Die Obergrenze ist bei einer EBIT-Marge von 16,0% festgelegt, bei der die Bartantieme 160% des Jahresfestgehalts beträgt.

Der Aufsichtsrat hat zum Zweck der Bestimmung des Verhältnisses zwischen den einzelnen Vergütungselementen als mittlere Zielgröße der kurzfristigen variablen Vergütung eine

EBIT-Marge von 6% festgelegt. Bei diesem mittleren Zielwert beträgt die Bartantieme 60% des Jahresfestgehalts.

Manz Performance Share Plan 2019

Die auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2019 in den Jahren 2019 bis 2022 gewährten und künftig zu gewährenden Bezugsrechte auf Manz-Aktien sollen die Vorstands- mitglieder zu einer nachhaltigen Steigerung des internen und externen Unternehmenswertsanregen und damit ihre Interessen mit denen der Aktionäre, aber auch der übrigen Stake-holder, wirksam verknüpfen.

Der Aufsichtsrat kann die Anzahl der an die einzelnen Vorstandsmitglieder zu gewährenden Bezugsrechte - im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für die Angemessenheit der Vergü- tung - grundsätzlich nach seinem freien Ermessen festlegen. Ein vertraglicher Anspruch der Vorstandsmitglieder auf die Gewährung von Performance Shares wird nicht eingeräumt.

Für die Bemessung der Ausgabe von Performance Shares hat der Aufsichtsrat jedoch als Leitlinie festgelegt, dass die jährliche langfristige variable Vergütung in Form von Perfor- mance Shares (Zuteilungswert) in der Regel 50% der jährlichen Gesamtbarvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds betragen soll. Die Gesamtbarvergütung besteht hierbei aus dem jährlichen Festgehalt sowie dem mittleren Zielwert der jährlichen Bartantieme in Höhe von 60% des jährlichen Festgehalts. Die Bewertung der zu gewährenden Performance Shares erfolgt bei Ausgabe durch den anhand eines angemessenen Referenzzeitraums ermittelten Kurs der Manz-Aktie im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zu

Beginn des jeweiligen Ausgabezeitraums.

Nähere Angaben über den Manz Performance Share Plan 2019 und die auf dessen Grund- lage ausgegebenen Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft sind in der "Erklärung zur

Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht der Manz AG für das Geschäfts- jahr 2020" im Abschnitt VI. enthalten, die auf der Internetseite der Manz AG unter der Ad-ressewww.manz.comim Bereich "Investor Relations" unter der Rubrik "Corporate Gover-nance" abrufbar ist.

Abfindungs-Cap bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit

Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen vor, dass im Falle einer vorzeitigen Be-endigung der Amtszeit und des Dienstverhältnisses, die nicht auf einem wichtigen Grund beruht, Abfindungszahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses vergütet werden. Für die Berechnung des Abfin- dungs-Caps wird auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahrs und gegebe- nenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das im Zeitpunkt der vorzeitigen

Beendigung laufende Geschäftsjahr abgestellt werden.

Regelungen für den Fall eines Change of Control

Der Dienstvertrag des Vorstandsvorsitzenden Martin Drasch sieht für den Fall eines Kont- rollwechsels vor, dass das Vorstandsmitglied berechtigt ist, den Dienstvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Ein Kontrollwechsel liegt grundsätzlich vor, wenn der Gesellschaft eine Mitteilung eines Meldepflichtigen zugeht, dass der Meldepflichtige, einschließlich der ihm zuzurechnenden Stimmrechte, 25% oder einen höheren Anteil der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat.

Im Fall einer Kündigung des Dienstvertrags nach den vorgenannten Regelungen erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung.

Nähere Angaben zu den Change-of-Control-Regelungen in den Dienstverträgen der genann- ten Vorstandsmitglieder sind in diesem Konzernlagebericht im vorstehenden Abschnitt "Angaben gemäß § 315a Absatz 1 HGB sowie erläuternder Bericht gemäß § 176 Absatz 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB" im Unterabschnitt "Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind" enthalten.

Vergütung im Geschäftsjahr 2020

Vergütung des Vorstands

Vergütung des Vorstands nach DRS 17

Die Mitglieder des Vorstands erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 eine Vergü-tung in Höhe von insgesamt 2.250 TEUR (Vorjahr: 996 TEUR).

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 an die einzelnen Mitglieder des Vorstands gewährten Vergütungen nach DRS 17:

Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2020

Erfolgsunabhängige

KomponentenErfolgsbezogene Komponenten (kurzfristig)

Komponenten mit langfris-tiger Anreiz-wirkung

(in TEUR)

Vorjahreswerte in Klammern

Fest-gehalt

Sonstige Bezüge1

Ermes-sens-tantieme

Martin Drasch Vorstands-vorsitzender

310 (307)

23

0

(37)

(0)Manfred Hochleitner Vorstand Finanzen

241 (240)

21 (24)

20 (0)

Jürgen Knie Vorstand Operations

242 (124)

25 (10)

0 (0)

Gesamt

793 (671)

69 (71)

20 (0)

234 (0)

1.134 (254)

2.250 (996)

1 Insbesondere geldwerte Vorteile der Sachbezüge und Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (Unterstützungskasse).

Die Bezugsrechte auf Aktien der Manz AG auf der Grundlage des Manz Performance Share Plan 2019 wurden anhand anerkannter finanzmathematischer Methoden als sogenannter Fair Value bewertet.

Vergütung des Vorstands nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Vergütung des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2020 auch auf der Grundlage der vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Darstellung im Rahmen von Mustertabellen getrennt nach den gewährten Zuwendungen und dem Zufluss ausgewiesen.

Die nachstehende Tabelle weist die für das Berichtsjahr und das Vorjahr an die einzelnen Mitglieder des Vorstands gewährten Zuwendungen einschließlich Nebenleistungen nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex aus. Hierbei sind für die variablen Vergütungen die Zielwerte (Auszahlung bei 100% Zielerreichung) sowie für das Berichtsjahr die erreichbaren Minimal- und Maximalvergütungen angegeben.

Martin Drasch

Manfred Hochleitner

Jürgen Knie

Vorstandsvorsitzender

Vorstand Finanzen

Vorstand Operations

Gewährte Zuwendungen (in TEUR)

Festvergütung Nebenleistungen Summe

Einjährige variable Vergütung

Mehrjährige variable Vergütung

Manz Performance Share Plan 2019 - Tranche 2020 (Laufzeit bis 2022)

Summe Versorgungsaufwand 1

Gesamtvergütung

2020

2020

2020

tatsäch- tatsäch-

Ziel-

(Min.)

(Max.)

licher licher

wert

Wert Wert

313

313

313

240

241

11

11

11

12

9

324

324

324

252

250

180

0

480

0

92

0

0

0

0

0

240

0

4802

88

349

744

324

1.284

340

691

12

12

12

12

12

756

336

1.296

352

703

2020

2020

2020

tatsäch- tatsäch-

Ziel-

(Min.)

(Max.)

licher licher

wert

Wert Wert

245

245

245

124

242

9

9

9

4

13

254

254

254

128

255

144

0

384

0

72

0

0

0

0

0

192

0

3842

56

349

590

254

1.022

184

676

12

12

12

6

12

602

266

1.034

190

688

2020

tatsäch- tatsäch-

Ziel-

licher licher

wert

Wert Wert

245

245

245

13

13

13

258

258

258

144

0

384

0

0

0

192

0

3842

594

258

1.026

12

12

12

606

270

1.038

(Min.) (Max.)

2020 2020

  • 454 859

  • 1 Für Martin Drasch, Manfred Hochleitner und Jürgen Knie beitragsorientierte Zahlungen zur Unterstützungskasse.

  • 2 Der Wert der Performance Shares ist bei Ausübung auf 300% des Zuteilungswertes begrenzt.

Die nachstehende Tabelle weist den Zufluss im bzw. für das Berichtsjahr und das Vorjahr der an die einzelnen Mitglieder des Vorstands gewährten Vergütungen nach den Empfeh-lungen des Deutschen Corporate Governance Kodex aus.

Martin Drasch

Manfred Hochleitner

Jürgen Knie

Vorstandsvorsitzender

Vorstand Finanzen

Vorstand Operations

Zufluss (in TEUR)

Festvergütung

Nebenleistungen

Summe

Einjährige variable Vergütung

Mehrjährige variable VergütungSonstiges

Summe

Versorgungsaufwand 1

Gesamtvergütung

2020

2019

2020

2019

2020

310 11

307 19

241 9

240 12

242 13

321

326

0

0

250

252

0

0

255

0

0

20

0

0

0

0

0

0

0

0

321

270

255

12

12

12

333

282

267

2019

124 4

128

0

0 0

128

6

134

1 Für Martin Drasch, Manfred Hochleitner und Jürgen Knie beitragsorientierte Zahlungen zur Unterstützungskasse.

Die nachfolgende Tabelle enthält den in der Berichtsperiode auf jeden einzelnen Vorstand entfallenden Anteil am erfassten Gesamtaufwand für aktienbasierte Vergütungen

(IFRS 2.51a):

(in TEUR)

Martin Drasch

Manfred Hochleitner

Jürgen Knie

Vorstandsvorsitzender

Vorstand Finanzen

Vorstand Operations

Summe

Gesamt-aufwand

Davon pro Vorstands-mitglied

160

86

73

689

319

Vergütung des Aufsichtsrats

Die in der Satzung geregelte Vergütung des Aufsichtsrats wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Juli 2018 geändert.

Nach der bis zum 3. Juli 2018 geltenden Regelung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied neben der Erstattung seiner Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergü- tung in Höhe von 12.000,00 EUR. Für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats beträgt diese Vergütung 24.000,00 EUR und für den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats

18.000,00 EUR. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahrs dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis geringere Vergütung.

Die seit dem 4. Juli 2018 anwendbare Regelung sieht vor, dass jedes Mitglied des Aufsichts- rats für jedes Geschäftsjahr eine nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare feste Vergütung in Höhe von 16.000,00 EUR erhält. Für die Tätigkeit in Ausschüssen des Aufsichtsrats er- halten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jedes Geschäftsjahr eine zusätzliche feste Ver- gütung, die für jedes Mitglied eines Ausschusses 8.000,00 EUR beträgt. Ausschusstätig- keiten werden für höchstens zwei Ausschüsse berücksichtigt. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.500,00 EUR. Für mehrere Sitzungen, die an einem Tag stattfinden, wird Sitzungsgeld nur einmal gewährt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält jeweils das Dreifache der vorgenannten Vergütungen. Sein Stellvertre- ter erhält das Doppelte der im ersten Satz genannten festen Vergütung.

Eine auf ihre Bezüge zu entrichtende Umsatzsteuer wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats von der Gesellschaft erstattet. Ferner kann die Gesellschaft auf ihre Kosten die Mitglieder des Aufsichtsrats gegen zivil- und strafrechtliche Inanspruchnahme im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihres Amtes versichern und eine entsprechende Rechtsschutz- und

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung) abschließen.

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Vergütungen der einzelnen Mitglie- der des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 (Vorjahreswerte in Klammern):

Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020

Festbezüge (in TEUR)

Vorjahreswerte in Klammern

Prof. Dr. Heiko Aurenz, Vorsitzender

101

(130,5)

Dieter Manz, stellvertretender Vorsitzender

48

(59,5)

Prof. Dr.-Ing. Michael Powalla

20

(23,5)

Dr. Zhiming Xu

20

(23,5)

Gesamt

189 (237)

Ferner bestand für die Aufsichtsratsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft eine sogenann- te D&O-Versicherung.

Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden wie in den Vorjahren weder Kredite noch Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.

Wachstumsbranchen im Fokus: Elektronik

Elektronik: Im Alltag und in der Industrie unverzichtbar

Elektronik ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Mit unseren Maschi-nen und Anlagen zur Herstellung von elektronischen Komponenten sowie Ge-räten aus der Leistungs- und Unterhaltungselektronik schaffen wir die Voraus-setzung für eine kontinuierliche Optimierung der Endprodukte bei gleichzeitiger Reduktion der Produktionskosten. Das macht Manz zum gefragten Entwick-lungs- und Technologiepartner.

Die Elektronikindustrie zeichnet sich durch eine hohe Dynamik aus. Mit integrierten und automatisierten Produktionslösungen schafft Manz die Voraussetzung für eine schnelle Time-to-Market bei gleichzeitiger Verbesserung der Leistungsmerkmale der End- produkte und Reduktion der Produktionskosten. Unsere Kunden profitieren von diesen Vorteilen bei der Produktion vonelektronischen Komponenten wie Displays und Touch-screens, Leiterplatten und HalbleiternUnterhaltungselektronik wie Smart Watches, Wearables,

Laptops, Digitalkameras oder NavigationsgeräteLeistungselektronik, z. B. Wechselrichter für Solarstrom-anlagen, Gleich- oder Frequenzumrichter

Immer kleiner, leichter - und leistungsstärker

Die Grundvoraussetzung der rasanten Digitalisierung ist die zu- nehmende Miniaturisierung, das heißt immer kleinere Bauteile mit immer größerer Leistungsfähigkeit. Gerade in der Automobilin- dustrie werden die Megatrends Elektromobilität und autonomes Fahren zu einem sprunghaften Anstieg der verbauten Chips führen.

Unseren Anlagen zur Realisierung des neuartigen Packaging- Verfahrens für Mikrochips, dem Fan-Out Panel Level Packaging, kommt bei der Realisierung dieses Trends eine entscheidende Rolle zu. Neben einer deutlichen Reduktion von Volumen, Dicke, Gewicht und Herstellkosten des Packagings hat der Prozess auch signifikant positive Auswirkungen auf die thermische Leitfähigkeit und Geschwindigkeit der Bauteile.

Elektromobilität und autonomes Fahren sorgen für einen sprunghaften Anstieg von 60-100 Sensoren im Jahr 2016 auf...

Unsere Herausforderung: vom Mikrochip bis zum Solarmodul

Chancen- und Risikobericht

Risikomanagement und internes Kontrollsystem

Das Risikomanagement der Manz AG hat das Ziel, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen drohenden Schaden abzuwenden. Das Risikomanage-mentsystem erfasst sowohl Risiken als auch Chancen. Die Anwendung eines in die Unter-nehmensführung integrierten Risikomanagements zielt darauf ab, konzernweit mögliche Gefahren rechtzeitig zu identifizieren, zu bewerten und ihnen mit adäquaten Maßnahmen zu begegnen. Im Rahmen des unternehmerischen Handelns lassen sich Risiken nicht grundsätzlich vermeiden, werden aber soweit wie möglich minimiert bzw. transferiert.

Das Risikomanagement wird zentral vom Risikomanagementbeauftragten gesteuert, regel-mäßig auf seine Wirksamkeit und Angemessenheit hin überprüft und in seiner Gesamtheit vom Finanzvorstand verantwortet. Die Verantwortung für die Risikoüberwachung hingegen ist dezentral organisiert und obliegt je nach Risikokategorie und -tragweite sowohl den Be-reichsleitern und Geschäftsführern als auch den Vorständen der Manz AG. Durch regelmä-ßige Abfragen in mündlicher und schriftlicher Form werden potenzielle Risiken in allen Seg-menten erfasst und zugleich die Möglichkeit geschaffen, negative Entwicklungen durch frühzeitiges Gegensteuern zu verhindern. Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat wird für eine umfassende Beurteilung der Risikolage ein Gesamtbericht in einem regelmäßigen Turnus vorgelegt.

Die Analyse und Bewertung der Risiken erfolgt anhand eines im Vergleich zum Vorjahr im wesentlichen unveränderten Risikomanagementsystems, bestehend aus einem definier-ten Kreis von Risikoverantwortlichen, festgelegten Risikokategorien und einer Risikoklassi-fizierung, welche das Gefahrenpotenzial und die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs wider-spiegeln. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit hoch sowie deren möglicher Schaden im Falle eines Eintritts hoch ist. Die Identifikation und Handhabung von Risiken ist in den Unternehmensgrundsätzen verankert und als Aufgabe aller Mitarbeiter der Manz AG definiert. Durch die Einbindung der gesamten Belegschaft werden Risiken schnell erkannt und an den jeweiligen Risikoverantwortlichen kommuni-ziert, der in Einklang mit den konzernweit definierten Handlungsgrundsätzen geeignete Maßnahmen ergreifen muss.

Die Risiken werden den nachfolgenden Kategorien zugeordnet:

  • • Operative Risiken

  • • Strategische Risiken

  • • Marktrisiken

  • • Umweltrisiken

Ergänzend zu diesem Risikomanagementsystem finden im Rahmen des Planungsprozes-ses, basierend auf einer fortlaufenden Technologie- und Marktbeobachtung, weitere Akti-vitäten sowohl zur Risikoidentifikation und -minderung als auch zur Identifikation von Chan-cen statt.

Die Wirksamkeit und Angemessenheit unseres Risikofrüherkennungssystems wurden vom Abschlussprüfer beurteilt. Er stellte fest, dass der Vorstand die nach § 91 Absatz 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Errichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter Weise getroffen hat, und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwick-lungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.

Risikomanagementsystem für den Rechnungslegungsprozess

(§ 289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 HGB)

Das Ziel des Risikomanagementsystems der Manz AG im Hinblick auf den Rechnungsle-gungsprozess ist die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die der Regelkonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen könnten. Das Risikomanagement beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Im Hinblick auf den Rech-nungslegungsprozess sind bei Manz folgende Strukturen und Prozesse implementiert:

Der Finanzvorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikoma-nagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Ge-sellschaften integriert. Die Einzelabschlüsse der Manz AG und der Tochtergesellschaften werden nach dem jeweiligen Landesrecht erstellt und in einen Abschluss gemäß IFRS übergeleitet.

Die Konzernbilanzierungsrichtlinien und das Konzernrechnungswesen, die in regelmäßigen Abständen an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst werden, haben zum Ziel, die einheitliche Bilanzierung und Bewertung auf Grundlage der für das Mutterunter-nehmen geltenden Vorschriften zu gewährleisten. Darüber hinaus werden den Konzernge-sellschaften zu erstellende Berichtspakete vorgegeben. Für den monatlichen Konsolidie-rungsprozess wird das SAP-Tool SEM-BCS eingesetzt. Zur Überprüfung der Datenkonsis-tenz werden hier automatische Plausibilitätskontrollen bereits bei der Datenerfassung vor-genommen.

Die Konsolidierungsmaßnahmen sowie die Überwachung der Einhaltung der zeitlichen und prozessualen Vorgaben erfolgt durch Mitarbeiter der Konsolidierungsabteilung auf Kon-zernebene. Weitere Kontrollaktivitäten auf Konzernebene umfassen die Analyse und ggf. die Korrektur der durch die Tochtergesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Be-achtung der von den Abschlussprüfern vorgelegten Berichte. Wesentliche Elemente der Risikokontrolle im Rechnungslegungsprozess sind außerdem die Funktionstrennung zwi-schen Eingabe, Prüfung und Freigabe sowie eine klare Zuordnung von Verantwortlichkei-ten in den betroffenen Bereichen. Die Verwendung von SAP als IT-Finanzsystem leisteteinen weiteren wichtigen Beitrag für die konsequente Fehlervermeidung. Des Weiteren soll auf allen Prozessebenen das Vier-Augen-Prinzip angewandt werden. Bei speziellen fachlichen und komplexen Fragestellungen werden außerdem externe Sachverständige miteinbezogen. Weitere Kontrollaktivitäten umfassen die Analyse und Plausibilitätskontrol-len von Geschäftsvorfällen sowie die kontinuierliche Überwachung der Projektkalkulatio-nen.

Durch die dargestellten Strukturen, Prozesse und Merkmale des internen Kontroll- und Ri-sikomanagementsystems wird sichergestellt, dass die Rechnungslegung der Manz AG einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen ordnungs-mäßiger Buchführung, internationalen Rechnungslegungsstandards und konzerninternen Richtlinien erfolgt. Der Vorstand erachtet die eingerichteten Systeme, die jährlich hinsicht-lich ihrer Optimierungs- und Weiterentwicklungsfähigkeit überprüft werden, als angemes-sen. Identifizierte Verbesserungspotenziale setzt der Vorstand in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Manz AG um.

Alle Risiken werden entsprechend der nachstehenden Matrix klassifiziert, welche sowohl Eintrittswahrscheinlichkeit als auch mögliche Auswirkungen quantifiziert.

Auswirkung

Hoher Schaden (>5.000 TEUR)

Mittlerer Schaden (500 TEUR bis 5.000 TEUR)

Geringer Schaden (50 TEUR bis 500 TEUR)

Wahrscheinlichkeit

niedrig

mittel

hoch

sehr hoch

(0% bis 20%)

(20 % bis 40 %)

(40 % bis 70 %)

(70 % bis 99 %)

Risikobericht

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Bewertung der Risiken, die sich im Geschäftsjahr 2021 (Prognosezeitraum) ergeben und zu Abweichungen in der Umsatz- und/oder Ergeb-nisentwicklung führen könnten.

Risiken

Auswirkung

Eintritts-wahrschein-lichkeit

Veränderung zum Vorjahr

Operative Risiken

Projektrisiken

Personalrisiken

Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken

Währungsrisiken

Risiken durch IT

hoch mittel hoch mittel mittel

mittel gering gering hoch gering

-

Strategische Risiken

Risiken aus der strategischen Fokussierung auf dynamische Wachstumsmärkte

Abhängigkeit von Großkunden und Branchen

hoch

hoch

mittel

mittel

Marktrisiken

Risiken im Zusammenhang mit internationalen Geschäftsaktivitäten

Risiken durch zunehmenden Wettbewerb

Risiken durch raschen technologischen Wandel und bei der Markteinführung neuer Produkte

hoch gering hoch

mittel mittel mittel

Umweltrisiken

Risiken in Zusammenhang mit Pandemien Risiken durch Umwelt und Natur

mittel mittel

mittel gering

-

Operative Risiken

Projektrisiken

Projektrisiken betreffen vor allem nicht standardisierte Großaufträge. Hier ergeben sich Risiken aus der möglichen Verfehlung der Plankosten und des Zeitplanes, der Nichterfül-lung von Abnahmekriterien, aus Auftragsstornierungen und damit verbundenen Nichtab-nahmen von Aufträgen und resultierenden Vertragsrisiken sowie aus dem möglichen Aus-fall einzelner wichtiger Lieferanten. Durch den Ausbau des Anteils standardisierter Maschinenkomponenten am Produktportfolio, die gemäß Kundenwunsch modular zu Bau-gruppen oder ganzen Produktionsmaschinen individualisiert werden können, beabsichtigt die Manz AG, vorgenannte Projektrisiken insgesamt zu reduzieren. Um die Projekte grund-sätzlich unter Kontrolle zu haben, werden Kosten, Zeit und Qualität im Rahmen eines Gate-Prozesses zwischen Geschäftsbereich und Operations aufeinander abgestimmt. Notwen-dige, zu Beginn eines Auftrags nicht vorhersehbare Konstruktionsänderungen bei nicht standardisierten Maschinen, könnten zu höheren Kosten als erwartet und damit zu einer Margenerosion bei Projekten führen. Um zusätzlichen Aufwand und damit verbundene Mehrkosten für die Fertigstellung der Projekte zu vermeiden, sind die Projekt- und Pro-duktspezifikationen bereits in den Vertragsangeboten durch die abteilungsübergreifende Zusammenarbeit klar und präzise zu definieren. Spezifische Projektrisiken bestehen vor allem hinsichtlich der mit der Shanghai Electric Group und der China Energy Investment Corporation Limited geschlossenen Verträge über die Lieferung einer CIGS-Produktionsli-nie sowie einer CIGS-Forschungslinie mit einem Gesamtauftragsvolumen in Höhe von 263 Mio. EUR. Das für die Inbetriebnahme der Anlagen erforderliche Know-how ist in der Manz-Gruppe derzeit nicht in Gänze verfügbar und muss somit zum Beispiel durch Neuein-stellungen oder Zukauf aufgebaut werden. Das Projektabwicklungsrisiko wird durch den Einsatz von in solchen Großprojekten erfahrenen, teilweise auch von temporär engagier-ten, externen Projektmanagement-Experten, als auch durch einen monatlich stattfinden-den Lenkungsausschuss, dem auch alle Vorstände angehören, reduziert. Die CIGS-Groß-projekte ruhen aktuell aufgrund kundenseitig bedingter Bauarbeiten an den entsprechenden Produktionshallen. Zum 31. Dezember 2020 bestehen aus diesen Aufträgen Vertragsver-mögenswerte in Höhe von 21,5 Mio. EUR. Bislang sind die Kunden allen vertraglichen Ver-pflichtungen, insbesondere den Zahlungsverpflichtungen, nachgekommen. Manz geht von einer temporären Unterbrechung und einer Fortsetzung der Aufträge im Lauf des Jahres 2021 aus.

Personalrisiken

Für den Unternehmenserfolg eines Hightech-Maschinenbauers sind qualifizierte und mo-tivierte Führungskräfte und Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung. Das Abwandern von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen könnte sich negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft auswirken und dadurch die Vermögens-, Fi-nanz- und Ertragslage beeinträchtigen. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass neue geeig-nete Fach- und Führungskräfte oder zusätzliche Mitarbeiter nicht in ausreichender Anzahl gewonnen werden können. Manz schafft mit Maßnahmen, wie verschiedenen Arbeits-zeitmodellen oder der finanziellen Beteiligung der Mitarbeiter am Erfolg des Unterneh-mens, ein positives Arbeitsumfeld und kann so Mitarbeiter und Know-how langfristig im Unternehmen halten. Als börsennotiertes Unternehmen steht die Manz AG stärker im Blickfeld von potenziellen Arbeitnehmern als nicht börsennotierte Unternehmen. Dies er-laubt es der Manz AG, ihr Angebot an die Mitarbeiter, wie flache Hierarchien, spannende Tätigkeiten, flexible Arbeitszeiten sowie gut ausgestattete Arbeitsplätze besser zu prä-sentieren. Es bringt jedoch auch zusätzliche Aufmerksamkeit in wirtschaftlich herausfor-dernden Zeiten, was die Personalgewinnung temporär erschweren kann. Ein weiterer po-sitiver Aspekt der Börsennotierung liegt zudem in der Möglichkeit, Mitarbeiter durch die Ausgabe von Aktien und eine entsprechende Erfolgsbeteiligung enger an das Unterneh-men zu binden.

Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken

Die Muttergesellschaft Manz AG finanziert sich aktuell über Bankguthaben und eine gerin-ge Barkreditlinie. Die Tochtergesellschaften in der Slowakei, Ungarn, Italien, China und Taiwan finanzieren sich vor allem über kurzfristige Kontokorrentkredite und in geringem Umfang über langfristige Darlehen. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 verfügte die Manz-Gruppe über flüssige Mittel in Höhe von 69,7 Mio. EUR sowie freie Bar- und Avalkreditlini-en in Höhe von 16,9 Mio. EUR (Vorjahr: 18,0 Mio. EUR). Im Allgemeinen sind zur Verringe-rung der Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken die Gesellschaften der Manz-Gruppe - dort wo möglich - angehalten, Aufträge "Cash positiv" abzuwickeln. Hierbei sollten über die Gesamtlaufzeit des jeweiligen Projektes die Einzahlungen die Auszahlungen übersteigen.

Wie im Projektgeschäft üblich, hat eine Verzögerung von Auftragseingängen oder Einzah-lungen signifikante Auswirkungen auf die Liquidität der jeweiligen Gesellschaft und gege-benenfalls auf den Konzern. Um die Risiken aus verzögerten Einzahlungen zeitnah zu er-kennen, arbeitet die Manz-Gruppe mit einer rollierenden Liquiditätsvorschau, die zwei-wöchentlich aktualisiert wird. Basierend auf der aktuellen Unternehmensplanung und ei-nem Auftragsbestand zum Stichtag 31. Dezember 2020 von 202,3 Mio. EUR (Vorjahr: 168,5 Mio. EUR), welche zu künftigen Zahlungseingängen führen, geht der Vorstand da-von aus, dass die Manz AG ihren künftigen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.

Währungsrisiken

Die Währungsrisiken der Manz AG ergeben sich aus operativen Tätigkeiten. Diese betra-fen im Geschäftsjahr 2020 hauptsächlich Transaktionen der asiatischen Gesellschaften aus dem Verkauf von Maschinen. Das transaktionsbezogene Wechselkursrisiko, resultie-rend aus der Auf- bzw. Abwertung des US-Dollar gegenüber dem Neuen Taiwan Dollar, des Euro gegenüber dem Neuen Taiwan Dollar sowie des Euro gegenüber dem Chinesi-schen Renminbi, wird grundsätzlich - wo nötig und möglich - durch Devisenterminge-schäfte abgesichert. Darüber hinaus wird das Wechselkursrisiko in der Regel auch durch die Verteilung der Produktionsstandorte auf mehrere Länder reduziert (natural hedging).

Informationstechnische Risiken

Ein Großteil der Prozesse und Kommunikation in der Manz-Gruppe läuft IT-gestützt ab.

Deshalb hat die Sicherheit der Unternehmensdaten sowie das Vermeiden von Unterbre-chungen von IT-unterstützten Geschäftsprozessen hohe Priorität. Hierfür werden IT-Sys-teme gegen mögliche unberechtigte Zugriffe Dritter sowie gegen Schadsoftware ge-schützt und Alternativlösungen im Falle von Stabilitätsproblemen erarbeitet.

Strategische Risiken

Risiken aus der strategischen Fokussierung auf dynamische Wachstumsmärkte

Als Hightech-Maschinenbauer fokussiert sich die Manz AG auf schnell wachsende Zu-kunftsmärkte mit kurzen Produktlebenszyklen. Mit ihren Produktionslösungen trägt Manz zur Entwicklung zahlreicher Technologien bei. So werden Bestandteile von Smartphones und Tablet-Computern, Batterien für Elektrofahrzeuge, Unterhaltungselektronik und statio-näre Energiespeicher sowie Solarmodule auf Manz-Maschinen hergestellt. Diese Marktpo-sitionierung in wettbewerbsintensiven und innovationsgetriebenen Märkten birgt das Risi-ko eines Wettbewerbsnachteils aufgrund von zu geringer Flexibilität der Strukturen, nicht ausreichendem Know-how oder zu langsamem Entwicklungstempo. Um dies zu vermei-den, sind die jeweiligen Geschäftsbereiche daher stets bestrebt, die Anforderungen der Kunden sowie die zukünftigen technologischen Trends in den Branchen frühzeitig zu erken-nen. Aus diesen Erkenntnissen leitet das Unternehmen Innovationen ab, um dem Wettbe-werb einen Schritt voraus zu sein. Die Innovationsansätze werden von den Geschäftsberei-chen halbjährlich in einem gruppenweiten Strategiemeeting vorgestellt, diskutiert und die Umsetzung nach eingehender, positiver Prüfung verabschiedet.

Abhängigkeit von Großkunden und Branchen

Die Entwicklung von Fertigungsanlagen für Industriebetriebe birgt die Gefahr einer Kon-zentration im Auftragsvolumen auf einzelne Projekte, Branchen und Kunden. So erwirt-schaftete die Manz AG im Geschäftsjahr 2020 rund 42% ihrer Umsätze mit drei Kunden.

Für den Fall, dass der Wegfall eines Großkunden nicht kompensiert werden kann, ist mit negativen Auswirkungen auf die Ergebnisse der Manz-Gruppe zu rechnen. Manz verfolgt aus diesem Grund das Ziel, die Auftragsstruktur innerhalb der drei strategischen Ge-schäftsbereiche ausbalanciert zu gestalten. Dabei sollen sich modular kombinierbare Ma-schinen und Maschinenkomponenten, wie auch "kleine Linien" sowie Großprojekte (> 10 Mio. EUR Auftragsvolumen) die Waage halten. Das Risiko einer rückläufigen Entwick-lung bei Großkunden soll grundsätzlich durch die Verbreiterung des Kundenstamms und der Diversifizierung von Projektvolumina und des Geschäftsmodells verringert werden.

Zudem nimmt Manz im Segment Contract Manufacturing Drittgeschäfte an, um trotz zyk-lischer Entwicklung der strategischen Geschäftsbereiche, eine ausgewogene Kapazitäts-auslastung zu realisieren.

Marktrisiken

Risiken im Zusammenhang mit den internationalen Geschäftsaktivitäten

Negative gesamt- und finanzwirtschaftliche Entwicklungen in den internationalen Absatz-märkten können mit negativen Effekten für die Geschäftsentwicklung verbunden sein. So könnte sich als Konsequenz die Refinanzierung für Manz als börsennotiertes Unternehmen über den Kapitalmarkt deutlich schwieriger gestalten. Bei potenziellen Kunden der Manz AG allgemein besteht das Risiko, dass, basierend auf den teilweise noch jungen Märkten,das notwendige Kapital für Investitionen in neue Anlagen nicht zur Verfügung steht. Manz betreibt daher eine kontinuierliche Markt- und Wettbewerbsbeobachtung und -analyse, um solche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Die Flexibilisie-rung der gesamten Unternehmensorganisation, der Ausbau des Produktportfolios, der Kundenbasis und der weltweiten Vertriebskapazitäten sowie die Fokussierung auf Wachs-tumsmärkte der drei Kernregionen Asien, Europa und den USA ermöglichen es, kurzfristig auf negative Veränderungen in einzelnen Märkten zu reagieren.

Risiken durch zunehmenden Wettbewerb

Bestehende und potenzielle Wettbewerber, insbesondere asiatische Hersteller, könnten versuchen, Marktanteile in den Zielbranchen der Manz AG zu gewinnen - vor allem durch eine aggressive Preispolitik, ein Ungleichgewicht durch lokale Steuer- und Subventionspo-litik von Staaten und Regierungen oder durch Einfuhrbeschränkungen zur Stützung natio-naler Unternehmen. Ein weiteres Risiko besteht in zu vielen neuen Wettbewerbern, wo-durch ein Überangebot am Markt entsteht und es in der Folge zu einer Konsolidierung un-ter den Unternehmen kommt. Dies könnte einen direkten Einfluss auf die Entwicklung der Marktanteile der Gesellschaft und damit auf die Absatz-, Umsatz- und die Ertragssituation der Manz AG haben. Um diesen Risiken wirksam entgegenzutreten, werden im Bereich "Market Intelligence" ständig Markt- und Wettbewerbsbeobachtungen durchgeführt, wel-che regelmäßig in internationalen Vertriebsmeetings ausführlich diskutiert werden und als Basis für eventuelle Gegenmaßnahmen dienen. Des Weiteren liefert das CRM-System (Customer Relationship Management-System) Frühindikatoren zur Beurteilung der zukünf-tigen Marktentwicklung. Eine detaillierte Analyse von verlorenen Projekten verschafft zeit-nah Klarheit über die Wettbewerbssituation. Auch der Prozess der "Produktfindung, -ent-wicklung und -markteinführung" hat zum Ziel, mit strategischen Innovationen für den erforderlichen Wettbewerbsvorsprung in Wachstumsmärkten zu sorgen und die Positio-nierung der Manz AG als Hightech-Maschinenbauer weiter zu stärken. Durch lokale Stand-orte in Taiwan und China, den damit verbundenen lokal üblichen Produktionskosten sowie einem direkten Kundenkontakt wirkt Manz einer Abwanderung zu einheimischen Wettbe-werbern entgegen. Auch strategische Kooperationen, zum Beispiel im Segment Energy Storage mit der chinesischen Shenzhen Yinghe Technology Co. Ltd., zielen darauf ab, mit einer Fokussierung, das individuelle Leistungsportfolio zu straffen, dadurch die Kostenba-sis zu verringern und somit die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu steigern.

Risiken durch raschen technologischen Wandel und bei der Markteinführung neuer Produkte

Zur Behauptung der technologischen Positionierung am Markt sind Forschung und Ent-wicklung sowie ein innovatives Produktportfolio für die Gesellschaft von entscheidender Bedeutung. Die Industrien, für welche die Manz AG ihre Maschinen und Anlagen entwi-ckelt und herstellt, sind von einem raschen technologischen Wandel geprägt. Substitutive oder disruptive Technologien könnten wesentliche Teile eines bestehenden Markts beset-zen. Wettbewerbern der Manz AG könnte es somit gelingen, durch die Entwicklung ent-sprechender Technologien oder auch Software, schneller oder besser auf geänderte Kun-denanforderungen zu reagieren und so einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber der Manz AG zu erlangen. In diesen Fällen könnte die Nachfrage nach den Produkten der Manz AG erheblich beeinträchtigt werden. Ferner könnten von der Manz-Gruppe Maschinen und Anlagen entwickelt werden, für die am Markt keine oder nur eine geringe Nachfrage be-steht. Auch besteht das Risiko, dass sich die Fertigstellung neuer Produkte, die sich aktuell noch in der Entwicklung befinden, zukünftig als komplexer herausstellt als erwartet. Prob-leme beispielsweise bei der technischen Machbarkeit, Qualitätssicherung, Nichteinhal-tung von Fristen, erhöhten Kosten usw. könnten im schlimmsten Fall zum Verlust von Kun-den in Verbindung mit finanziellen Verlusten führen. Die Manz AG ist bestrebt, einen engen Kontakt zu ihren Kunden zu pflegen und so neue Trends frühzeitig zu erkennen. Im Bereich Business Development beschäftigt man sich zudem mit neuen Applikationsmöglichkeiten für die von Manz entwickelten Technologien. Mögliche Marktpotenziale prüft die Gesell-schaft im Vorfeld sorgfältig, um die Renditen von Entwicklungsprojekten abschätzen und damit die Ressourcen optimal einsetzen zu können. Auf Grundlage der Risikoanalyse ver-folgt Manz zudem das Ziel, die vertragsgemäße Realisierung von Projekten und Produkten sicherzustellen. Dem grundsätzlichen Risiko bei der Entwicklung und Einführung neuer Produkte für einzelne Kunden begegnet die Manz AG zudem durch die Erweiterung des Produktportfolios um Maschinenkomponenten, die auf Kundenwunsch modular zu Bau-gruppen oder kompletten Produktionsmaschinen individualisiert werden können.

Umweltrisiken

Risiken in Zusammenhang mit Pandemien

Als international agierender Hightech-Maschinenbauer verfügt die Manz AG über Produk-tionsstätten in Deutschland, China, Taiwan, der Slowakei, Ungarn und Italien sowie welt-weite Service-Niederlassungen. Die Aktivitäten in Regionen mit weniger entwickelten Gesundheitssystemen könnten sich im Falle von Pandemien und in der Folge verbunde-nen Produktionsstopps negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft in der Region auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen.

Die COVID-19-Pandemie könnte sich in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Ab-wicklung unserer Kundenprojekte in den Segmenten Solar und Electronic Components in Asien weiterhin negativ auswirken.

Risiko durch Umwelt und Natur

Durch Naturkatastrophen wie Erdbeben und Überschwemmungen oder andere Ereignisse wie Feuer kann es zu Produktionsstopps kommen, die sich negativ auf die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft auswirken und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Er-tragslage beeinträchtigen können. Außerdem gibt es Risiken für Umweltverschmutzun-gen, für die die Manz AG haftbar gemacht werden könnte.

Chancenbericht

Branchenfokus mit wettbewerbsfähigem und kundenorientiertem, innovativem Technologieportfolio

Mit langjähriger Expertise in der Automation, Laserbearbeitung, Bildverarbeitung und Messtechnik, Nasschemie und Rolle-zu-Rolle-Prozessen ist die Manz AG in den Segmen-ten Solar, Electronics und Energy Storage aktiv. In unterschiedlichsten Branchen bietet die Manz AG Produzenten und deren Zulieferern weltweit ein breites Portfolio von Produkten.

Dieses umfasst kundenspezifisch entwickelte Produktionsanlagen bis hin zu Maschinen, die, basierend auf einem Baukastensystem, zu kompletten, individuellen Systemlösungen verkettet werden können. Rund um die technologischen Kernkompetenzen bietet die Manz AG zudem Dienstleistungen an. Die Diversifizierung in Technologien, Branchen und Regio-nen zielt darauf ab, Produktionskapazitäten entsprechend der Investitionszyklen einzelner Branchen anzupassen und durch andere Segmente innerhalb des Konzerns zu nutzen. Da-durch soll die für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung notwendige Stabilität herge-stellt werden. Gleichzeitig bietet das diversifizierte Geschäftsmodell die Chance, am Wachstumspotenzial mehrerer dynamischer Zielmärkte zu partizipieren. So hat sich das Unternehmen zum Beispiel mit einem Großauftrag eines Tier1-Automobilzulieferers für Maschinen zur automatisierten Montage von Zellkontaktiersystemen für Batteriezellen ei-nen weiteren wesentlichen Bereich im Zusammenhang mit dem elektrischen Antriebs-strang bei Elektrofahrzeugen erschlossen.

Nachhaltige Wettbewerbs- und Renditefähigkeit durch profitables Wachstum

Die Grundlage für die angestrebte nachhaltige Stabilität bei langfristigem Wachstum bildet das diversifizierte Geschäftsmodell der Manz AG. Mit dem Ziel, die Kundenbasis deutlich auszuweiten und damit das Geschäftsmodell weiter zu stabilisieren, baut die Manz AG für alle Segmente, zusätzlich zu den kundenindividuellen Lösungen, den Anteil modularer Ma-schinen am Produktportfolio stetig aus. Diese modularen Maschinen sollen, basierend auf einem Baukastensystem, zu kompletten, individuellen Systemlösungen verkettet werden können. Durch diesen Schritt sollen Entwicklungsrisiken, -aufwand und -dauer deutlich reduziert und damit die Amortisation der Entwicklungsanstrengungen signifikant verkürzt werden. Gleichzeitig sollen für die Manz AG hieraus Synergieeffekte resultieren, welche die Produktivität der gesamten Gruppe unterstützen.

Kostenbewusste Unternehmensführung ist für die profitable Entwicklung eines Unterneh-mens von zentraler Bedeutung. Das diversifizierte Geschäftsmodell und fortlaufende Maß-nahmen zur Kostenoptimierung zielen darauf ab, dauerhaft und nachhaltig wettbewerbsfä-hig und profitabel zu sein.

Segmentübergreifender Technologieeinsatz bietet Chancen für Synergieeffekte und Flexibilität

Bei der Entwicklung ihrer Produktionsanlagen betreibt die Manz AG einen aktiven Techno-logietransfer zwischen den Branchen. Indem das umfassende technologische Know-how branchenübergreifend eingesetzt wird, schafft das Unternehmen Synergien und ist da-durch bestrebt, einen Beitrag zur Minimierung der Fertigungskosten für seine Kunden zu realisieren und somit zu deren wirtschaftlichen Produktion beizutragen. Gleichzeitig sollen die zwischen den Segmenten erzielten Synergieeffekte die Produktivität und Profitabilität der Manz-Gruppe fördern. Durch die Nutzung der Synergieeffekte zwischen den einzelnen Segmenten ist das Geschäftsmodell der Manz AG zudem flexibel für neue Wachstums-trends und Absatzmärkte mit zusätzlichem Umsatz- und Ertragspotenzial aufgestellt.

Strategische Kooperation mit chinesischen Partnern eröffnet Wachstumspotenzial

Im Segment Energy Storage ist Manz Anfang 2020 eine strategische Kooperation mit ei-nem chinesischen Partner eingegangen. Shenzhen Yinghe Technology Co. Ltd. wurde 2006 gegründet und beschäftigt sich mit der Forschung und Entwicklung, der Produktion sowie dem Vertrieb von intelligenten Automationslösungen zur Herstellung von Lithium-Ionen-Batteriezellen. Die Kooperation sieht vor, dass Manz und Yinghe ihren Kunden zu-künftig im Rahmen eines Lizenzmodells die beste Anlagentechnologie aus dem jeweiligen Produktportfolio gemeinsam anbieten. Neben der gemeinsamen Projektabwicklung haben beide Partner eine gegenseitige Unterstützung bei Forschungs- und Entwicklungsaktivitä-ten im Zusammenhang mit Produktionsanlagen für Lithium-Ionen-Batterien vereinbart. Mit diesem Schritt verfolgt Manz das Ziel, die eigene Ausgangssituation bei der Auftragsver-gabe für künftig zu realisierende Projekte deutlich zu verbessern und so vom Marktpoten-zial profitieren zu können.

Beurteilung und Zusammenfassung der Risiko- und Chancensituation

Das Risikoportfolio der Manz AG besteht sowohl aus vom Konzern beeinflussbaren als auch nicht beeinflussbaren Risiken, wie Konjunktur und Branchenentwicklung. Die Situati-on in diesen Bereichen beobachtet und analysiert das Unternehmen regelmäßig. Beein-flussbare Risiken werden durch entsprechende Überwachungs- und Kontrollsysteme früh-zeitig erkannt und sollen somit vermieden werden. Wesentliche Risiken, die wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die ökologischen oder gesellschaftlichen Aspekte haben, lassen sich aufgrund des Geschäftsmodells der Manz AG nicht ableiten.

Die Risiko- und Chancenidentifikation hat weder für das Geschäftsjahr 2020 noch für den Prognosezeitraum 2021 für den gesamten Konzern oder für die einzelnen Konzerngesell-schaften ein bestandsgefährdendes Risiko ergeben. Ein bestandsgefährdendes Risiko leitet sich aus der Kennzahl Risikotragfähigkeit ab, die den kumulativen Erwartungswert sämtlicher Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit über 40 % liegt, berücksichtigt. Über-schreitet diese Kennzahl die Hälfte des Konzern- bzw. Einzelabschlusseigenkapitals des Vorjahres, ist dies als bestandgefährdend definiert.

Im Geschäftsjahr 2020 hat sich die Risiko- und Chancenlage hinsichtlich den Auswirkun-gen der COVID-19-Pandemie verbessert, während sich die derzeitige temporäre Unterbre-chung der Arbeiten an den CIGS-Aufträgen in China nachteilig auswirkt. Für die übrigen Risiken hat sich die Lage gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen nicht verändert. Risi-ken, deren Bedeutung gemäß Risikomanagementsystem im Vergleich zum Vorjahr keine bzw. eine geringere Relevanz aufweisen, wurden im aktuellen Risikobericht nicht aufge-führt. Die Risiken und deren mögliche Auswirkungen sind bekannt, ebenso wie die einzu-leitenden Maßnahmen. Die sich zeigenden Chancen werden analysiert und die Realisie-rung gegebenenfalls in die Wege geleitet.

Chancen

AuswirkungEintrittswahr-scheinlichkeitBranchenfokus mit wettbewerbsfähigem und kundenorientiertem, innovativem Technologieportfolio

Nachhaltige Wettbewerbs- und Renditefähigkeit durch profitables Wachstum

Segmentübergreifender Technologieeinsatz bietet Synergieeffekte und Flexibilität

Strategische Kooperation mit chinesischen Partnern eröffnet Wachstumspotenzial

hoch hoch hoch mittelhoch mittel hoch hoch

Der Vorstand der Manz AG kommt damit seiner Informationsverpflichtung über die Chan-cen und Risiken des Unternehmens gegenüber dem Aufsichtsrat und den Aktionären nach. Er sieht diese Berichterstattung als wichtiges Element einer gelebten Corporate Governance an.

Aus heutiger Sicht bestehen für die zukünftige Entwicklung der Manz AG keine bestands-gefährdenden Risiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wesent-lich beeinträchtigen könnten.

Unsere zuverlässigen Anlagen garantieren die

Einhaltung

höchster Qualitäts- anforderungen

über alle Produktions-schritte hinweg.

Vom Fitness-Tracker bis zur Insulinpumpe

Selbstkontrolle aber auch die Fernüberwachung und -steuerung von Vital-funktionen sind wichtige Wachstumstreiber in der Medizinbranche. Unsere langjährige Erfahrung bei der Herstellung elektronischer Produkte macht uns zu einem idealen Partner für den Bereich Digital Healthcare.

Wachstumsbranchen im Fokus: Medizintechnik

Wenn Wearables den Blutdruck und Puls überwachen

Sogenannte "Smart Medical Devices" eröffnen der Medizintechnik neue Mög-lichkeiten, die medizinische Versorgung und somit die Lebensqualität zu ver-bessern. Um diese Chancen erfolgreich zu nutzen, braucht es höchste Prozess-genauigkeit und einen hohen Automatisierungsgrad in der Fertigung. Genau dafür steht Manz.

Unsere Mission: Gesundheit und Lebensqualität verbessern

...durch eindeutige Kennzeichnung von Implantaten mittels vollauto-matisierter Lasergravur.

Hierzu bündeln wir unsere jahrzehntelange Erfahrung und unser umfassendes Prozess-Know-how aus der Fertigung von elektronischen Komponenten. Das Ergebnis sind modulare und skalierbare Produktionsanlagen, die eine hohe Kosteneffizienz sowie eine herausragende Produktqualität sicherstellen.

Smart Medical Devices zur Überwachung von Gesundheitsdaten oder der Dosierung von Medikamenten, z. B. Fitness-Tracker, digitale Injektions- und Inhalationssysteme, sensorbasierte Glukosemessungen oder pflasterbasierte InfusionssystemeHerzrhythmus-Managementsysteme wie Herzschrittmacher und Defibrillatoren sowie Systeme zur häuslichen Gesund- heitsüberwachung wie etwa zum Herz-MonitoringOrthopädie, unter anderem Implantate für Knie, Schulter,

Ellbogen und Hüfte, Dental- und Operationsschrauben, Kno-chensägen oder Operationsbesteck

Maximale Produkt- und Patientensicherheit

Unsere Anlagen garantieren die Einhaltung der außerordentlich hohen Qualitätsanforderungen über alle Produktionsschritte hinweg. Dazu stellen sie die lückenlose Nachverfolgbarkeit der verwendeten Komponenten und Prozessparameter sicher. Und dies höchst wirtschaftlich und zuverlässig durch integrierte Prüfsysteme. So ist es möglich, Produkte wie Herzrhythmus- systeme bereits während der Herstellung inline zu testen sowie sämtliche Prozessschritte und -ergebnisse - dank automatisierter Prüfverfahren - zu dokumentieren.

Prognosebericht

Konjunktureller und branchenbezogener Ausblick

Laut Prognose des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel (IfW) konnte im dritten Quartal 2020 ein erheblicher Teil des Rückgangs des Produktionsniveaus in der ersten Jahreshälfte wie-der aufgeholt werden. Während Teile der Welt im Winter erneut mit steigenden Infektionen zu kämpfen hatten, blieben andere Regionen wie etwa der asiatische Raum größtenteils unbetroffen. Unter Annahme einer fortschreitenden Normalisierung aufgrund sinkender Infektionszahlen prognostiziert der internationale Währungsfonds (IWF) für 2021 ein welt-weites Wirtschaftswachstum von 5,5%, nach einem Rückgang um 3,5% im Jahr 2020. Im Gegensatz zu den meisten anderen Nationen zeigte China in 2020 ein positives Wirt-schaftswachstum von 2,3%, für das Jahr 2021 erwartet der IWF ein Wachstum von 8,1%.

Das prognostizierte Wachstum der USA liegt bei 5,1% (2020: -3,4%). Der Euroraum war 2020 mit -7,2% stärker betroffen als der weltweite Durchschnitt, das erwartete Wachstum in 2021 wird auf 4,2% beziffert. Für Deutschland wird nach einem Einbruch von -5,4% in 2020 für 2021 ein Wachstum von 3,5% angenommen.

Für den globalen Maschinenbau-Umsatz erwartet der VDMA bei baldiger Aufhebung der Beschränkungen im Jahr 2021 eine Erholung von 7%, nach einem Rückgang von 6% in 2020. Demnach wird das Umsatzwachstum der Branche in den USA 6% (2020: -8%) und im chinesischen Markt 7% (2020: 5%) betragen. In Deutschland soll das Umsatzwachs-tum bei 10% (2020: -15%) liegen. Im Falle eines raschen Aufschwungs aufgrund einer schnellen Rückkehr zur Normalität, Aufhebung von Reisebeschränkungen und fiskalischen Anreizen ist nach Ansicht des VDMA auch ein höherer Zuwachs des Branchen-Umsatzes weltweit um 10% möglich. Eine globale dritte Welle mit erneuten Lockdowns hingegen würde laut VDMA zu einem geringeren Umsatzplus von 3% führen.

Die deutschen Hersteller für PV-Produktionsmittel blickten im Herbst 2020 deutlich positi-ver als noch 2019 in die Zukunft und erwarteten im Mittel eine Umsatzsteigerung von 8,6% in 2021. Global erwartet die International Energy Agency in ihrem Basisszenario für 2021 ein Rekordwachstum des PV-Ausbaus mit etwa 117 installierten GW. Dies würde ein Wachstum von 10 % gegenüber 2020 bedeuten, welches vor allem auf einem starken Auf-schwung bei Großanlagen außerhalb Chinas basiert, wo die auslaufenden Subventionen den PV-Ausbau bremsen. Dahingegen wird in Indien und den wichtigsten EU-Märkten (Frankreich und Deutschland) die Entwicklung von Großprojekten wieder aufgenommen.

Die deutschen Hersteller für Elektronikproduktion erwarten Stand Q3 2020 laut VDMA in 2021 ein Umsatzplus von 1,4%, nach einem Umsatzrückgang in 2020. Ebenso rechnet Display Supply Chain Consultants (DSCC) mit einer Steigerung der weltweiten Umsätze mit LCD- und AMOLED-Displays im Jahr 2021 um 13,6% auf 117 Mrd. US-Dollar. Und auch für die globale Leiterplattenindustrie rechnet Prismark für 2021 aufgrund der Erholung derNachfrage nach Computern, Kommunikationsgeräten, Unterhaltungselektronik und Auto-mobilelektronik mit einem Wachstum von mehr als 8,6%.

Manz erwartet in den kommenden Jahren aufgrund des schnell wachsenden Markts für Elektrofahrzeuge eine starke Nachfrage nach seinen Montagelinien zur Herstellung von Zellkontaktiersystemen. Die Beratungsfirma McKinsey prognostiziert für die nächsten Jah-re stark steigende Absatzzahlen von Elektrofahrzeugen. So wird in Europa von einem An-stieg von 0,6 Mio. verkauften Fahrzeugen im Jahr 2019 auf 2,9 Mio. Fahrzeuge im Jahr 2022 ausgegangen. Für China und die USA werden 3,5 Mio. bzw. 1,0 Mio. Verkäufe erwartet.

Auch das Samsung EV Research Center geht davon aus, dass der weltweite Absatz von E-Fahrzeugen im Jahr 2021 um 34% auf 3,8 Mio. Fahrzeuge steigen wird, womit EVs 4,7% des weltweiten Fahrzeugabsatzes ausmachen würden.

Laut der Unternehmensberatung Roland Berger wird die wachsende Beliebtheit von Elek-trofahrzeugen in den kommenden Jahren auch zu einer enormen Nachfrage nach Lithium-Ionen-Batterien führen. Die Batterieproduktion in Europa steht demnach vor einem großen Durchbruch: Bis 2025 soll eine jährliche Produktionskapazität von fast 500 GWh in Betrieb gehen. Das globale Marktvolumen für das hochwertige Produktionsequipment, das für den Aufbau zahlreicher Gigafactories benötigt wird, wird bis 2030 jährlich um 34% wach-sen. Da sich das Marktvolumen mehr als verzehnfacht - von 1,7 Mrd. EUR in 2020 auf 3,2 Mrd. EUR in 2021 und 20,9 Mrd. EUR im Jahr 2025 - werden vor allem europäische Ausrüster besonders von dieser Entwicklung profitieren. Obwohl sie 2020 nur 8% des Marktes ausmachten, wird Europa bis zum Jahr 2025 der zweitgrößte Markt für Produk-tionsanlagen sein, mit einem Marktanteil von 15% und einem Volumen von mehr als 3,2 Mrd. EUR im Jahr 2025. Der Fachverband Batterieproduktion des VDMA erwartet auf Basis einer Umfrage unter deutschen Herstellern für 2021 einen Umsatzzuwachs von 14% im Jahresvergleich, nach 6% im Vorjahr (Stand Q3 2020). Und auch die Entwicklung auf dem Markt für Wearables dürfte die Nachfrage nach Lithium-Ionen-Batterien weiter unter-stützen. So prognostiziert IDC eine fünfjährige durchschnittliche jährliche Wachstumsrate (CAGR) von 12,4% und eine Gesamtzahl von 637,1 Millionen Geräten im Jahr 2024.

Erwartete Entwicklung des Konzerns und der Segmente

Umsatzprognose

IST 2019

Prognose 2020

IST 2020

Prognose 2021

Umsatz in Mio. EUR

Umsatzentwicklung

Umsatz in Mio. EUR

Umsatzentwicklung

Konzern

264,6

geringe bis moderate Stei-gerung gegenüber Vorjahr

236,8

geringe bis moderate Stei-gerung gegenüber Vorjahr

Solar

47,5

bis zu 35% unter Vorjahr

23,2

bis zu +60% Steigerung gegenüber Vorjahr

Electronics

115,7

leicht unter Vorjahr

90,7

auf Niveau des Vorjahres

Energy Storage

40,7

zwischen +110% und +130%

64,7

zwischen +20% und +40%

Contract Manufacturing

41,5

zwischen 20 % und 25 % unter Vorjahr

37,0

zwischen 20 % und 30 % unter Vorjahr

Service

19,1

leicht über Vorjahr

21,2

auf Niveau des Vorjahres

Ergebnisprognose

IST 2019

Prognose 2020

IST 2020

Prognose 2021

EBIT in Mio. EUREBIT-Marge/-Entwicklung

EBIT in Mio. EUREBIT/EBIT-MargeKonzern

-7,6

EBIT-Marge im niedrigen positiven einstelligen Prozentbereich

7,2

EBIT-Marge im niedrigen bis mittleren positiven einstelligen Prozentbereich

Solar

-2,0

EBIT-Marge im hohen einstelligen negativen Prozentbereich

-7,8

EBIT-Marge im niedrigen einstelligen negativen Prozentbereich

Electronics

-7,6

ausgeglichenes EBIT

-5,4

EBIT-Marge im niedrigen einstelligen negativen Prozentbereich

Energy Storage

-11,3

EBIT-Marge im niedrigen einstelligen Prozentbereich

6,9

EBIT-Marge im mittleren positiven einstelligen Prozentbereich

Contract Manufacturing

11,5

EBIT-Marge im niedrigen zweistelligen Prozentbereich

12,3

EBIT-Marge im mittleren positiven zweistelligen Prozentbereich

Service

1,6

EBIT-Marge im hohen einstelligen Prozentbereich

1,3

EBIT-Marge im niedrigen positiven einstelligen Prozentbereich

Aufgrund der insgesamt positiven Branchenaussichten in den für die Manz AG relevanten Ländern und Märkten geht der Vorstand davon aus, dass die Manz AG in 2021 wieder pro-fitabel wachsen wird. Der Vorstand erwartet einen geringen bis moderaten Umsatzanstieg gegenüber dem Jahr 2020, eine EBITDA-Marge im oberen positiven einstelligen Prozent-bereich sowie eine EBIT-Marge im niedrigen bis mittleren positiven einstelligen Prozentbe-reich. Für die Eigenkapitalquote wird ein Wert von rund 40% erwartet; hinsichtlich des Gearings rechnet der Vorstand mit einem Wert im unteren einstelligen Prozentbereich.

Die Prognose beinhaltet den positiven Einmaleffekt aus der Veräußerung der Anteile an der Talus Manufacturing Ltd. und steht weiterhin unter der Annahme, dass die COVID-19-Pan-demie keine zusätzliche negative Wirkung auf die Entwicklung unseres Geschäfts in den Segmenten Solar, Electronics, Energy Storage, Contract Manufacturing und Service im Geschäftsjahr 2021 hat.

Auf Segmentebene rechnet der Vorstand für Electronics mit einem Umsatz auf Vorjahresni-veau und einer EBIT-Marge im niedrigen einstelligen negativen Prozentbereich. Für Energy Storage prognostiziert der Vorstand einen Umsatzanstieg zwischen 20% und 40% bei ei-ner EBIT-Marge im mittleren einstelligen Prozentbereich. Im Segment Solar soll der Umsatz vorbehaltlich einer Fortsetzung der Arbeiten an den CIGS-Aufträgen im ersten Halbjahr 2021 und einer Finalisierung zum Ende des Geschäftsjahres 2021 deutlich gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Die EBIT-Marge wird im niedrigen einstelligen negativen Pro-zentbereich erwartet. Für Contract Manufacturing prognostiziert der Vorstand einen Um-satz zwischen 20% und 30% unter Vorjahr sowie eine EBIT-Marge im mittleren zweistelli-gen positiven Prozentbereich. Im Segment Service soll der Umsatz in etwa auf Niveau des Vorjahres liegen, bei einer EBIT-Marge im niedrigen einstelligen positiven Prozentbereich.

Ziel des Vorstands ist die Weiterentwicklung des umfassenden Technologieportfolios ei-nerseits sowie die Stärkung und der Ausbau der guten Marktposition der Manz AG in allen Segmenten andererseits. Mit ihren Technologien wird sich die Manz AG zukünftig insbe-sondere auf die Industrien Automobil und Elektromobilität, Batteriefertigung, Elektronik, Energie sowie Medizintechnik fokussieren.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Dieser Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen An-nahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Manz AG beruhen. Solche Aussa-gen sind Risiken und Ungewissheiten unterworfen. Diese und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklungen oder die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichte-ten Aussagen fortzuschreiben und an künftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Reutlingen, den 23. März 2021

Der Vorstand

Martin Drasch

Manfred Hochleitner

Jürgen Knie

Konzern-abschluss

Inhalt

  • 091 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

  • 092 Konzern-Gesamtergebnisrechnung

  • 093 Konzernbilanz

  • 095 Konzernkapitalflussrechnung

  • 096 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

    2019

  • 097 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

    2020

  • 098 Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020

    • 099 Grundlagen der Rechnungslegung

    • 120 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

    • 131 Erläuterungen zur Segmentberichterstattung

    • 134 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

    • 136 Erläuterungen zur Bilanz

    • 163 Leasingverhältnisse

    • 164 Berichterstattung zu Finanzinstrumenten

    • 176 Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen

    • 176 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

    • 177 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und nahestehenden Personen

  • 181 Versicherung der gesetzlichen Vertreter

  • 182 Bestätigungsvermerk

  • 193 Impressum

MANZ AG Geschäftsbericht 2019

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Konzern-

Gewinn- und Verlustrechung

(in TEUR)

Anhang

2020

2019

Umsatzerlöse

1

236.768

264.404

Bestandsveränderungen Erzeugnisse

-908

-9.737

Aktivierte Eigenleistungen

2

5.790

4.862

Gesamtleistung

241.650

259.528

Sonstige betriebliche Erträge1

3

7.181

9.690

Materialaufwand

4

-130.338

-160.829

Personalaufwand

5

-71.916

-71.584

Sonstige betriebliche Aufwendungen2

6

-36.600

-36.421

Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen

9.381

8.829

EBITDA

19.358

9.213

Abschreibungen

7

-12.132

-16.838

Operatives Ergebnis (EBIT)

7.225

-7.625

Finanzerträge

8

91

94

Finanzaufwendungen

9

-2.345

-2.397

Ergebnis vor Steuern (EBT)

4.971

-9.928

Steuern vom Einkommen und Ertrag

11

-1.547

-1.320

Konzernergebnis

3.425

-11.248

davon Ergebnisanteil nicht beherrschende Anteile

12

-10

-200

davon Ergebnisanteil Aktionäre Manz AG

3.434

-11.048

Gewichteter Durchschnitt der Anzahl Aktien

7.744.088

7.744.088

(unverwässert)

Gewichteter Durchschnitt der Anzahl Aktien

8.011.876

7.905.128

(verwässert)

Ergebnis je Aktie

(unverwässert) in EUR

13

0,44

-1,43

(verwässert) in EUR

13

0,42

-1,43

  • 1 Darin enthalten sind 246 TEUR (Vorjahr: 1.769 TEUR) aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen.

  • 2 Darin enthalten sind 6.524 TEUR (Vorjahr: 548 TEUR) aus der Bildung von Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte.

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

(in TEUR)

Konzernergebnis

Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung Absicherung künftiger Zahlungsströme (Cashflow Hedges) Steuereffekt aus ergebnisneutralen Bestandteilen

Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge mit künftiger ergebniswirksamer Umgliederung

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertete Finanzanlagen

Steuereffekt aus erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewerteten Finanzanlagen

Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen

Steuereffekt aus Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen

Anteil am sonstigen Ergebnis von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen1

Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge ohne künftige ergebniswirksame UmgliederungKonzern-Gesamtergebnis

davon nicht beherrschende Anteile davon Anteilseigner der Manz AG

1 Für weitere Erläuterungen verweisen wir an dieser Stelle auf den Abschnitte "(24) Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte" innerhalb des Konzernanhangs für das Geschäftsjahr 2020.

Konzernbilanz

AKTIVA (in TEUR)

Anhang

31.12.2020

31.12.2019

Langfristige Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte

14

59.119

60.849

Sachanlagen

15

45.426

44.006

Anteile an assoziierten Unternehmen

16

0

21.382

Finanzanlagen

17

7.260

11.700

Sonstige langfristige Vermögenswerte

18

1.770

1.256

Latente Steueransprüche

11

6.835

5.651

120.411

144.844

Kurzfristige Vermögenswerte

Vorräte

19

29.913

35.739

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

20

27.204

42.812

Vertragsvermögenswerte

21

68.907

59.939

Laufende Ertragsteuerforderungen

347

288

Derviative Finanzinstrumente

22

15

10

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

23

11.375

13.892

Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte

24

30.039

0

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

25

69.736

44.005

237.535

196.685

Summe Aktiva

357.946

341.528

Manz AG

Geschäftsbericht 2020

PASSIVA (in TEUR)

Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen

Kumuliertes übriges EigenkapitalAnteilseigner der Manz AG Nicht beherrschende Anteile

Langfristige Schulden

Langfristige Finanzverbindlichkeiten Langfristige Finanzverbindlichkeiten aus Leasing Pensionsrückstellungen

Sonstige langfristige Rückstellungen Übrige langfristige Verbindlichkeiten Latente Steuerschulden

Kurzfristige Schulden

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten aus Leasing

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Vertragsverbindlichkeiten Laufende Ertragsteuerschulden Sonstige kurzfristige Rückstellungen Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

Summe Passiva

Anhang

27 28 29 30

11

31

32 33

34 35

26

Konzernkapitalflussrechnung

Konzernkapitalflussrechnung

(in TEUR)

31.12.2020 31.12.2019

Konzernergebnis 3.425 -11.248 Abschreibungen 12.132 16.838

Zunahme (+) / Abnahme (-) von Pensionsrückstellungen und sonstigen langfristigen Rückstellungen Zinserträge (-) und -aufwendungen (+) Steuern vom Einkommen und Ertrag

567 -304

2.254 2.303

1.547 1.320

Sonstige zahlungsunwirksame Erträge (-) und Aufwendungen (+) Gewinn (-) / Verlust (+) aus Anlageabgängen

5.129 8.644

11 19

  • Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen -9.381 -8.829

    Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Vertragsvermögenswerte

  • sowie anderer Aktiva

  • 12.013 -9.962

  • Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, der Vertragsverbindlichkeiten

  • sowie anderer Passiva -3.696 -19.631

    Erhaltene (+) / Gezahlte Ertragsteuern (-) Gezahlte Zinsen

    -1.123

    -948

  • -2.345 -2.397

Erhaltene Zinsen

91

94

Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit

20.623 -24.101

Einzahlungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Veränderungen von Investitionen in finanzielle Vermögenswerte

569 1.063 -9.660 -8.893 -271 14.173

Cashflow aus Investitionstätigkeit

-9.361

6.343

Einzahlungen aus der Aufnahme langfristiger finanzieller Verbindlichkeiten Auszahlungen für die Tilgung langfristiger finanzieller Verbindlichkeiten Einzahlungen aus der Aufnahme kurzfristiger finanzieller Verbindlichkeiten Auszahlungen für die Tilgung kurzfristiger finanzieller Verbindlichkeiten Erwerb eigener Aktien

4.949 5

-7 -411

71.298 57.185

Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

-57.185 0 -4.400

-42.173 -4 -4.340

14.655 10.262

Finanzmittelbestand am Ende der Periode Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes (Zwischensumme 1-3)

25.916 -7.496

Wechselkursbedingte Wertänderung des Finanzmittelbestandes Risikovorsorge für Finanzmittel

-234 167

48 328

Finanzmittelbestand am 1. Januar 2020

44.005 51.006

Finanzmittelbestand am 31. Dezember 2020

69.736

44.005

Die Kapitalflussrechnung wird im Anhang erläutert.

Konzern-Eigenkapital-veränderungsrechnung 2019

Kumuliertes übriges Eigenkapital

1 Für weitere Erläuterungen verweisen wir an dieser Stelle auf den Abschnitt "(24) Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte" innerhalb des Konzernanhangs für das Geschäftsjahr 2020.

Konzern-Eigenkapital-veränderungsrechnung 2020

Kumuliertes übriges Eigenkapital

1 Für weitere Erläuterungen verweisen wir an dieser Stelle auf den Abschnitt "(24) Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte" innerhalb des Konzernanhangs für das Geschäftsjahr 2020.

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020

Allgemeine Erläuterungen

Die Manz AG ("Manz AG" oder "Konzern") ist eine in Deutschland gegründete Aktiengesell- schaft (HR Stuttgart, HRB 353 989) mit Firmensitz in der Steigäckerstraße 5 in 72768

Reutlingen, Deutschland. Die Manz AG und ihre Tochtergesellschaften ("Manz-Gruppe" oder "Manz") verfügen über langjährige Expertise in der Automation, Laserbearbeitung, Bildver- arbeitung und Messtechnik sowie in der Nasschemie und in Rolle-zu-Rolle-Prozessen. Die Aktien der Manz AG werden im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpa- pierbörse gehandelt.

Der Konzernabschluss der Manz AG zum 31. Dezember 2020 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Absatz 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften erstellt. Alle verpflichtend anzuwendenden Standards und Auslegungen wurden berücksichtigt. Noch nicht verpflichtend in Kraft getretene IFRS werden nicht angewendet.

Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit sind in der Bilanz und der Gewinn- und Ver- lustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Das Geschäftsjahr der Manz-Gruppe umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Die Angaben im Anhang erfolgen, sofern nicht anders vermerkt, in Tausend Euro (TEUR). Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Konzernabschluss 2020 wurde am 23. März 2021 durch Beschluss des Vorstands zur Vorlage an den Aufsichts- rat freigegeben.

Grundlagen der Rechnungslegung

Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss der Manz AG sind alle in- und ausländischen Gesellschaften ein-bezogen, über die die Manz AG mittelbar oder unmittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Ein beherrschender Einfluss liegt dann vor, wenn die Manz AG schwankenden Renditen aus ihrem Engagement ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über die Gesellschaft zu be-einflussen.

Neben der Manz AG gehören per 31. Dezember 2020 zum Kreis der konsolidierten Unter- nehmen folgende in- und ausländische Tochterunternehmen:

Anteil in %

Manz Batterytech Tübingen GmbH

Tübingen/Deutschland

100,0 %

Manz USA Inc.

North Kingstown/USA

100,0 %

Manz Hungary Kft.

Debrecen/Ungarn

100,0 %

Manz Slovakia s.r.o.

Nove Mesto nad Vahom/Slowakei

100,0 %

Manz Italy s.r.l.

Sasso Marconi/Italien

100,0 %

Suzhou Manz New Energy Equipment Co., Ltd.

Suzhou/VR China

56,0 %

Manz Asia Ltd.

Hongkong/VR China

100,0 %

Manz China Suzhou Ltd.

Suzhou/VR China

100,0 %

Manz India Private Ltd.

New Delhi/Indien

75,0 %

Manz Chungli Ltd.

Chungli/Taiwan

100,0 %

Manz Taiwan Ltd.

Chungli/Taiwan

100,0 %

Manz (B.V.I.) Ltd.

Road Town/Britische Jungferninseln

100,0 %

Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden auf den Stichtag des Konzernabschlusses, der dem Stichtag der Manz AG entspricht, aufgestellt.

Manz hält einen Anteil in Höhe von 80,5% an dem assoziierten Unternehmen Talus Manu- facturing Ltd., Chungli, Taiwan, das bis 6. November 2020 nach der at Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen wurde.

Am 6. November 2020 hat Lam Research Corp. die Manz AG darüber informiert, dass sie die vertraglich vereinbarte Kaufoption zum Erwerb der Anteile von Manz ausüben wird. Die noch benötigten behördlichen Genehmigungen für die Übernahme wurden Ende Januar 2021 erteilt. Der Vermögenswert wurde nach Bekanntgabe der Ausübung der Kaufoption von "Anteile an assoziierten Unternehmen" in "Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswer- te" umgegliedert.

100

Zum 31. Oktober 2020 wurde die Manz (Shanghai) Trading Company Ltd., Shanghai, VR China, liquidiert. Ihre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie das Eigenkapital fallen der Manz Asia Ltd., Hongkong, VR China, zu.

Es besteht zudem eine Beteiligung über 11,1% (Vj. 11,1%) an der NICE PV Research Ltd. Beijing, VR China, die nach Maßgabe des IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneut-ral (Eigenkapitalinstrument FVOCI) in den Konzernabschluss einbezogen wird.

Covid-19: Auswirkungen

Zu Beginn des Jahres 2020 breitete sich die Covid-19-Pandemie zunächst in China und später weltweit aus. Am 11. März 2020 wurde Covid-19 von der WHO zur weltweiten Pan- demie erklärt. Daraus resultierten weltweit wirtschaftliche Unsicherheiten, die sich auch bei der Manz AG teilweise negativ auswirkten.

Daraus resultierten Verschiebungen von Projekten im Bereich Solar und Energy Storage. Es ergaben sich Stillstände bzw. Verzögerungen auf Baustellen, schwerpunktmäßig in China.

Außerdem wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr weitere Kundenprojekte - hauptsächlich im Segment Electronics - verschoben bzw. zurückgestellt. Das ist überwiegend auf die Covid-19-Pandemie zurückzuführen.

Die Kurzarbeit während des ersten Lockdowns hatte eine geringere Produktivität zur Folge, deren Auswirkungen teilweise durch die Zahlung von Kurzarbeitergeld kompensiert wurde.

Die Verschiebung von Aufträgen führte zu geringeren Umsätzen in 2020 sowie zu einer Verlagerung der Umsätze in die Folgejahre. Überwiegend betroffen war das Segment Solar.

Aufgrund der nicht vorhersehbaren globalen Folgen der Covid-19-Pandemie wurden bei der Aktualisierung der Schätzungen, Ausübung von Ermessensspielräumen sowie Planannahmen die verfügbaren Informationen zu den erwarteten wirtschaftlichen Trends und länderspezi- fischen Maßnahmen im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie berücksichtigt.

Aufgrund der erhöhten Unsicherheit zu Beginn der Pandemie wurde im Juni 2020 ein zusätz- licher Wertminderungstest durchgeführt. Dieser führte zu keinem Wertminderungsbedarf.

Insgesamt konnten keine wesentlichen Auswirkungen der Coivd-19-Pandemie auf die Rech- nungslegung sowie auf die der Rechnungslegung zugrunde liegenden Schätzungen, Ermes- sensspielräume und Planannahmen identifiziert werden.

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Manz AG published this content on 30 March 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 30 March 2021 08:36:10 UTC.