MAN SE: Höhe der Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out auf EUR 70,68
je MAN SE-Stammaktie und je MAN SE-Vorzugsaktie festgelegt

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DGAP-Ad-hoc: MAN SE / Schlagwort(e): Squeeze-Out
MAN SE: Höhe der Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out auf
EUR 70,68 je MAN SE-Stammaktie und je MAN SE-Vorzugsaktie festgelegt

08.05.2021 / 16:31 CET/CEST
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München, 8. Mai 2021 - Die TRATON SE hat dem Vorstand der MAN SE heute ihr
konkretisiertes Verlangen nach Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO i.V.m. § 62
Abs. 1 und 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG zur Einberufung der ordentlichen
Hauptversammlung der MAN SE zur Beschlussfassung über die Übertragung der
Aktien der Minderheitsaktionäre der MAN SE auf die TRATON SE gegen Gewährung
einer angemessenen Barabfindung übermittelt.

Die TRATON SE hat bestätigt, dass sie derzeit 94,36 % des Grundkapitals der
MAN SE hält und damit die Hauptaktionärin der MAN SE im Sinne von § 62 Abs.
5 UmwG ist. Die TRATON SE hat die Barabfindung auf einen Betrag in Höhe von
EUR 70,68 je MAN SE-Stammaktie und je MAN SE-Vorzugsaktie festgelegt. Die
Angemessenheit der Barabfindung wird derzeit noch durch den gerichtlich
ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer überprüft. Der
gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat aber bereits in Aussicht
gestellt, dass er nach derzeitigem Stand die Angemessenheit der festgelegten
Barabfindung bestätigen wird.

Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrages
zwischen der TRATON SE und der MAN SE sind für den 14. Mai 2021 geplant. Die
ordentliche Hauptversammlung der MAN SE, die einen Beschluss über die
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MAN SE auf die TRATON SE
gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 70,68 je MAN
SE-Stammaktie und je MAN SE-Vorzugsaktie fassen soll, wird voraussichtlich
am 29. Juni 2021 stattfinden.

Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs hängt noch von
dem zustimmenden Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der MAN SE und
der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das
Handelsregister des Sitzes der TRATON SE bzw. der MAN SE ab.

Kontakt:

Dr. Martin Gstaltmeyr
General Counsel
T +49 175 579 2043
martin.gstaltmeyr@man.eu

MAN SE
Dachauer Str. 641
80995 München, Deutschland
www.corporate.man.eu


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