Bern (awp/sda) - Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat vereinzelte Preisabsprachen bei der Luftfracht bestätigt. Drei Beschwerden gegen die Sanktionen der Wettbewerbskommission (Weko) wurden vom BVGer aber vollständig gutgeheissen.

Die drei betroffenen Unternehmen transportierten ihre Fracht zuerst auf dem Landweg in ein EU-Land und anschliessend per Flugzeug in ein Drittland, wie das BVGer am Dienstag mitteilte. Das Abkommen über den Luftverkehr zwischen der Schweiz und der EU sehe eine Zuständigkeit der Schweiz aber nur für "Strecken zwischen der Schweiz und Drittländern" vor, argumentierte das BVGer.

Nach Ansicht des Gerichts seien von diesen Strecken einzig Flugstrecken erfasst, weshalb die Weko nicht zuständig gewesen sei, die fraglichen Frachttransporte zu beurteilen.

Fünf Verstösse gegen Wettbewerbsrecht

In fünf Fällen stellte die Weko aber laut BVGer korrekterweise einen Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht "wegen Teilnahme an einer Vereinbarung oder zumindest an einer abgestimmten Verhaltensweise" fest. Für das Gericht sei es erwiesen, dass im Luftfrachtbereich verschiedene Fluggesellschaften über längere Zeit einen wettbewerbsschädlichen Austausch zu Treibstoffzuschlägen und zur Kommissionierung von Zuschlägen pflegten, schrieb das BVGer.

Das BVGer reduzierte jedoch die jeweiligen Sanktionen, da es das Verhalten der beteiligten Unternehmen als "weniger schwerwiegend" einstuft als die Vorinstanz.

Insgesamt sanktionierte die Weko 2014 elf Fluggesellschaften wegen Preisabsprachen zur Zahlung von insgesamt elf Millionen Franken. Zudem verhängte die Weko ein Verbot, sich ausserhalb des eigenen Konzernverbandes gegenseitig über Luftfrachtpreise, Preiselemente und Preismechanismen abzusprechen oder entsprechende Informationen auszutauschen, soweit dies nicht staatsvertragsrechtlich oder im Rahmen einer freigestellten Allianz ausdrücklich erlaubt sei.

Das BVGer hob das Verbot mit den aktuellen Urteilen wieder auf. Es erweise sich mangels konkreter Wiederholungsgefahr als unverhältnismässig, heisst es in der Mitteilung.

Keine Weko-Sanktion für Swiss

Bei den von der Weko gebüssten Unternehmen handelte es sich um Korean Air Lines, Atlas Air Worldwide, American Airlines, United Continental, Scandinavian Airlines, Japan Airlines, Singapore Airlines, Cathay Pacific Airways, Cargolux Airlines, British Airways und Air France-KLM.

Von einer Strafe befreit wurde die Lufthansa und ihre Tochter Swiss. Diese waren zwar laut der Weko ebenfalls Teil des Kartells. Da das Unternehmen das Verfahren mit einer Selbstanzeige ausgelöst hatten, blieb es von einer Sanktion verschont.

Welche der Fluggesellschaften Beschwerde erhoben, ist nicht bekannt. Die Urteile des BVGer können vor Bundesgericht weitergezogen werden. Sie sind noch nicht rechtskräftig.