Zu den Auslagenersatz und den Vergütungen gemäß Abs. 1 bis 4 werden etwaig anfallende Umsatzsteuern 
                  (Mehrwertsteuern) erstattet. Daneben können die Mitglieder des Aufsichtsrates in eine im Interesse 
              (5) der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene 
                  Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) für Organmitglieder und bestimmte 
                  Führungskräfte einbezogen werden, soweit eine solche besteht. Die Versicherungsprämie hierfür 
                  entrichtet die Gesellschaft. 
 
              (6) Die Vergütung ist nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres zu zahlen.' 
 
2.1.2         Beschreibung des Vergütungssystems 
 
              Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Beratung und Überwachung des Vorstands, der die Gesellschaft unter 
              eigener Verantwortung leitet und deren Geschäfte führt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben Anspruch 
              auf eine angemessene Vergütung, die sowohl ihrer Struktur als auch ihrer Höhe nach die Anforderungen an 
              das Aufsichtsratsamt, die zeitlichen Belastungen sowie die Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder für 
              die Gesellschaft berücksichtigt. 
 
              Dem wird durch die bestehende Satzungsregelung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder hinreichend 
              Rechnung getragen: § 18 der Satzung sieht - neben Sitzungsgeld und Auslagenersatz - eine reine 
              Festvergütung sowie grundsätzlich eine zusätzliche feste Vergütung für die Tätigkeit in Ausschüssen des 
              Aufsichtsrats vor. Die Höhe der in § 18 der Satzung festgelegten Vergütungsleistungen ist - auch im 
              Vergleich zu den Aufsichtsratsvergütungen anderer mit der Gesellschaft vergleichbarer börsennotierter 
              Unternehmen in Deutschland - angemessen. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird regelmäßig 
              überprüft. Eine Anpassung ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat derzeit nicht erforderlich. 
              Unter Tagesordnungspunkt 8 wird der Hauptversammlung daher die Bestätigung der in § 18 der Satzung 
              geregelten Aufsichtsratsvergütung vorgeschlagen. 
              Unterlagen für die virtuelle Hauptversammlung 
              Folgende Unterlagen sind von der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung an über die Internetseite 
              der Gesellschaft 
              https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/

zugänglich:


              *             Die Einberufung mit der Tagesordnung der virtuellen Hauptversammlung; 
              *             der Jahresabschluss der LS INVEST AG und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020; 
                            der zu einem Bericht zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht für das 
              *             Geschäftsjahr 2020 nebst dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a 
                            Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB; 
              *             der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns; 
              *             der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020. III.              Ferner sind vom Tag der Einberufung an folgende weitere Unterlagen gemäß § 124a AktG auf der 

Internetseite der Gesellschaft zugänglich:


                            Der Inhalt der Einberufung, die die Erläuterung zu TOP 1 enthält, zu dem kein Beschluss 
              *             gefasst werden soll; 
                            die Angaben über die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 
              *             (vgl. auch nachfolgend Angaben nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG); 
              *             Vollmachtsformulare; 
                            ein etwaiges nach Einberufung der Versammlung bei der Gesellschaft eingegangenes Verlangen 
              *             von Aktionären im Sinne von § 122 Abs. 2 AktG (unverzüglich nach Zugang); 
              *             weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 
                            127, 131 AktG, § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz. 

Nach der virtuellen Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter

https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/

bekannt gegeben.


              Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und 
              ihrer Bevollmächtigten 
              Auf der Grundlage von § 1 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
              Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 
              27. März 2020 (Bundesgesetzblatt I Nr. 14 2020, S. 570), dessen Geltung durch die Verordnung zur 
              Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur 
              Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 20. Oktober 2020 (Bundesgesetzblatt I Nr. 48 2020, 
              S. 2258) bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wurde und das zuletzt durch Art. 11 des Gesetzes zur 
              weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften 
              im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. 
              Dezember 2020 (Bundesgesetzblatt I Nr. 67 2020, Seite 3328) geändert wurde (das 'COVID-19-Gesetz'), hat 
              der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische 
              Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten 
              Stimmrechtsvertreter) als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird und den Aktionären die Teilnahme und 
              die Stimmrechtsausübung an bzw. in der virtuellen Hauptversammlung im Wege der elektronischen 
              Kommunikation ermöglicht wird. Ort der virtuellen Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der 
              Konferenzraum im Hotel Plaza, Düsseldorfer Straße 54, 47051 Duisburg. Dort werden der Vorsitzende des 
              Aufsichtsrats und Frau García Suárez vom Vorstand sowie evtl. weitere Mitglieder des Aufsichtsrats, ein 
              mit der Niederschrift der virtuellen Hauptversammlung beauftragter Notar und der Stimmrechtsvertreter der 
IV.           Gesellschaft anwesend sein. 
              Die virtuelle Hauptversammlung wird vollständig in dem passwortgeschützten Online-Portal zur virtuellen 
              Hauptversammlung ('Online-Portal') unter 
              https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/

live in Bild und Ton für die Aktionäre im Internet übertragen. Für den Zugang bedarf es der

Zugangskarte, auf der die erforderlichen Login-Daten aufgedruckt sind. Die Stimmrechtsausübung der

Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt über elektronische Kommunikation (elektronische Briefwahl)

sowie durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Den

Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt und Aktionäre,

die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse

der virtuellen Hauptversammlung erheben.

Wir bitten die Aktionäre um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur

virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten. V. Weitere Angaben und Hinweise zur Teilnahme und Stimmrechtsausübung und weiteren Aktionärsrechten


              Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung 
              Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen 
              Aktionäre berechtigt, die sich vor der virtuellen Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung zur 
              Teilnahme nachweisen. Die Anmeldung in deutscher, spanischer oder englischer Sprache und der Nachweis der 
              Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der im Anschluss genannten Adresse mindestens sechs (6) Tage 
              vor der virtuellen Hauptversammlung, d.?h. bis zum 8. Juli 2021, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Der Tag der 
              virtuellen Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen. 
                            LS INVEST AG 
                            c/o Computershare Operations Center 
                            80249 München 
                            Fax: +49 (0) 89 30903-74675 
                            E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 

Für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis

des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär (z.B. ein Kreditinstitut oder eine Depotbank) aus. Der 1. Nachweis des Anteilsbesitzes, der in deutscher, spanischer oder englischer Sprache zu erfolgen hat, muss

sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der virtuellen Hauptversammlung, d.?h. auf den 24.

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June 02, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)