Zu den Auslagenersatz und den Vergütungen gemäß Abs. 1 bis 4 werden etwaig anfallende Umsatzsteuern
(Mehrwertsteuern) erstattet. Daneben können die Mitglieder des Aufsichtsrates in eine im Interesse
(5) der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) für Organmitglieder und bestimmte
Führungskräfte einbezogen werden, soweit eine solche besteht. Die Versicherungsprämie hierfür
entrichtet die Gesellschaft.
(6) Die Vergütung ist nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres zu zahlen.'
2.1.2 Beschreibung des Vergütungssystems
Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Beratung und Überwachung des Vorstands, der die Gesellschaft unter
eigener Verantwortung leitet und deren Geschäfte führt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben Anspruch
auf eine angemessene Vergütung, die sowohl ihrer Struktur als auch ihrer Höhe nach die Anforderungen an
das Aufsichtsratsamt, die zeitlichen Belastungen sowie die Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder für
die Gesellschaft berücksichtigt.
Dem wird durch die bestehende Satzungsregelung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder hinreichend
Rechnung getragen: § 18 der Satzung sieht - neben Sitzungsgeld und Auslagenersatz - eine reine
Festvergütung sowie grundsätzlich eine zusätzliche feste Vergütung für die Tätigkeit in Ausschüssen des
Aufsichtsrats vor. Die Höhe der in § 18 der Satzung festgelegten Vergütungsleistungen ist - auch im
Vergleich zu den Aufsichtsratsvergütungen anderer mit der Gesellschaft vergleichbarer börsennotierter
Unternehmen in Deutschland - angemessen. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird regelmäßig
überprüft. Eine Anpassung ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat derzeit nicht erforderlich.
Unter Tagesordnungspunkt 8 wird der Hauptversammlung daher die Bestätigung der in § 18 der Satzung
geregelten Aufsichtsratsvergütung vorgeschlagen.
Unterlagen für die virtuelle Hauptversammlung
Folgende Unterlagen sind von der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung an über die Internetseite
der Gesellschaft
https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/
zugänglich:
* Die Einberufung mit der Tagesordnung der virtuellen Hauptversammlung; * der Jahresabschluss der LS INVEST AG und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020; der zu einem Bericht zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht für das * Geschäftsjahr 2020 nebst dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB; * der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns; * der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020. III. Ferner sind vom Tag der Einberufung an folgende weitere Unterlagen gemäß § 124a AktG auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich:
Der Inhalt der Einberufung, die die Erläuterung zu TOP 1 enthält, zu dem kein Beschluss * gefasst werden soll; die Angaben über die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung * (vgl. auch nachfolgend Angaben nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG); * Vollmachtsformulare; ein etwaiges nach Einberufung der Versammlung bei der Gesellschaft eingegangenes Verlangen * von Aktionären im Sinne von § 122 Abs. 2 AktG (unverzüglich nach Zugang); * weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 AktG, § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz.
Nach der virtuellen Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter
https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/
bekannt gegeben.
Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und
ihrer Bevollmächtigten
Auf der Grundlage von § 1 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom
27. März 2020 (Bundesgesetzblatt I Nr. 14 2020, S. 570), dessen Geltung durch die Verordnung zur
Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 20. Oktober 2020 (Bundesgesetzblatt I Nr. 48 2020,
S. 2258) bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wurde und das zuletzt durch Art. 11 des Gesetzes zur
weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften
im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22.
Dezember 2020 (Bundesgesetzblatt I Nr. 67 2020, Seite 3328) geändert wurde (das 'COVID-19-Gesetz'), hat
der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter) als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird und den Aktionären die Teilnahme und
die Stimmrechtsausübung an bzw. in der virtuellen Hauptversammlung im Wege der elektronischen
Kommunikation ermöglicht wird. Ort der virtuellen Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der
Konferenzraum im Hotel Plaza, Düsseldorfer Straße 54, 47051 Duisburg. Dort werden der Vorsitzende des
Aufsichtsrats und Frau García Suárez vom Vorstand sowie evtl. weitere Mitglieder des Aufsichtsrats, ein
mit der Niederschrift der virtuellen Hauptversammlung beauftragter Notar und der Stimmrechtsvertreter der
IV. Gesellschaft anwesend sein.
Die virtuelle Hauptversammlung wird vollständig in dem passwortgeschützten Online-Portal zur virtuellen
Hauptversammlung ('Online-Portal') unter
https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-lsi/
live in Bild und Ton für die Aktionäre im Internet übertragen. Für den Zugang bedarf es der
Zugangskarte, auf der die erforderlichen Login-Daten aufgedruckt sind. Die Stimmrechtsausübung der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt über elektronische Kommunikation (elektronische Briefwahl)
sowie durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Den
Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt und Aktionäre,
die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse
der virtuellen Hauptversammlung erheben.
Wir bitten die Aktionäre um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur
virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten. V. Weitere Angaben und Hinweise zur Teilnahme und Stimmrechtsausübung und weiteren Aktionärsrechten
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der virtuellen Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme nachweisen. Die Anmeldung in deutscher, spanischer oder englischer Sprache und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der im Anschluss genannten Adresse mindestens sechs (6) Tage vor der virtuellen Hauptversammlung, d.?h. bis zum 8. Juli 2021, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Der Tag der virtuellen Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen. LS INVEST AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 (0) 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis
des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär (z.B. ein Kreditinstitut oder eine Depotbank) aus. Der 1. Nachweis des Anteilsbesitzes, der in deutscher, spanischer oder englischer Sprache zu erfolgen hat, muss
sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der virtuellen Hauptversammlung, d.?h. auf den 24.
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June 02, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)