Investor Relations 2021

Dividendenbekanntmachung und Gewinnverwendungsbeschluss

der LPKF Laser & Electronics AG, Osteriede 7, 30827 Garbsen - ISIN DE0006450000 -

Die ordentliche Hauptversammlung der LPKF Laser & Electronics AG vom 20. Mai 2021 hat beschlossen, den für das Geschäftsjahr 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn von

  • 20.204.751,70 der LPKF Laser & Electronics AG wie folgt zu verwenden:
  • 2.449.654,60 durch Zahlung einer Dividende in Höhe von € 0,10 je dividendenberechtigter Stückaktie an die Aktionäre auszuschütten und € 17.755.097,10 als Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Dividende wird ab dem 26. Mai 2021 grundsätzlich nach Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausbezahlt. Die Auszahlung der Dividende erfolgt über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute. Zahlstelle ist das nachfolgende Kreditinstitut:

DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank

Bei inländischen nicht von der Steuer befreiten Aktionären wird die einbehaltene Kapitaler- tragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag auf die veranlagte Einkommen- oder Körper- schaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag angerechnet, soweit der Kapitalertragsteuerab- zug nicht abgeltende Wirkung entfaltet (sogenannte Abgeltungsteuer).

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei solchen unbe- schränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheini- gung des für sie zuständigen Finanzamts eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teil- weise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapi- talvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbe- steuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem ausländischen Ansässig- keitsstaat des Aktionärs ermäßigen. Anträge auf Erstattung des Ermäßigungsbetrages kön- nen beim Bundeszentralamt für Steuern, D-53221 Bonn, gestellt werden. Die Frist für die Einreichung eines solchen Antrags endet am 31. Dezember 2025.

Garbsen, im Mai 2021

LPKF Laser & Electronics AG

Der Vorstand

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LPKF - Laser & Electronics AG published this content on 19 May 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 20 May 2021 14:23:04 UTC.