LOTTO24 AG Hamburg

Jahresabschluss und Lagebericht

31. Dezember 2020

Anlage 1

Lotto24 AG, Hamburg

Bilanz zum 31. Dezember 2020

AKTIVA

31.12.2019

Tsd. EUR

PASSIVA

31.12.2019

Tsd. EUR

Tsd. EUR

Tsd. EUR

  • A. ANLAGEVERMÖGEN

    A. EIGENKAPITAL

  • I. Immaterielle Vermögensgegenstände

    I. Gezeichnetes Kapital

    1.610 24.155

  • 1. Entgeltlich erworbene Software

    198 428 II.

    Kapitalrücklage

    22.863 2.415

  • II. Sachanlagen

    III. Bilanzgewinn/-verlust

    5.613 -2.097

  • 1. Technische Anlagen und Maschinen

  • 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

  • B. UMLAUFVERMÖGEN

    342 709

    420 364

    763 1.074

    961 1.502

    B. RÜCKSTELLUNGEN

    • 1. Steuerrückstellungen

    • 2. Sonstige Rückstellungen

    30.086 24.473

    1.141 410

    4.420 7.977

  • I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

    5.561 8.387

  • 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

  • 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

  • 3. Sonstige Vermögensgegenstände

    732 148

    1.901 7.072

    12.866 14.154 C. VERBINDLICHKEITEN

    15.498 21.373 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

  • II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

    22.839 15.553

    38.338 36.927

    • 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

    • 3. Sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern Tsd. Euro 987 (Vj. 1.723 Tsd. Euro)

    D.

    PASSIVE LATENTE STEUERN

    362 1.406

    1.856 4.173

    19.592 20.409

    21.810 25.987

    0,00

    0

  • C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

    471 565

  • D. AKTIVE LATENTE STEUERN

17.688 19.853

57.457 58.847

57.457

58.847

Anlage 2

Lotto24 AG, Hamburg

Gewinn- und Verlustrechnung für 2020

31.12.2019

Tsd. EURTsd. EUR

Tsd. EUR

  • 1. Umsatzerlöse

    88.125 44.098

  • 2. Sonstige betriebliche Erträge

  • 3. Personalaufwand

    • a) Gehälter

    • b) Soziale Abgaben

  • 4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

  • 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen

  • 6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

    -9.323 -12.542

    2.270 4.798

    -1.465 -1.276

    -804 -1.095

    -70.180 -30.092

    -81.771 -45.005

    -5 -10

  • 7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag davon Ertrag aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern Tsd. Euro -2.165 (Vj. Tsd. Euro 1.333)

    -3.006 980

  • 8. Ergebnis nach Steuern/Jahresüberschuss

    5.613 4.856

  • 9. Verlustvortrag aus dem Vorjahr

    -2.097 -6.953

  • 10. Ertrag aus der Kapitalherabsetzung

    22.545

    -

  • 11. Einstellung in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung

  • 12. Entnahme aus der Kapitalrücklage

  • 13. Bilanzgewinn/-verlust

-22.545 -2.097 5.613

- - -2.097

LOTTO24 AG, HAMBURG

ANHANG FÜR 2020

1.

ALLGEMEINE HINWEISE

Lotto24 AG ist gem. § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB in Verbindung mit § 264d HGB eine große Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss der Lotto24 AG wird nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktienge-setzes (AktG) aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren er-stellt.

Registerinformationen

Die Gesellschaft ist unter der Firma Lotto24 AG mit Sitz in Hamburg im Handels-register des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 123037 eingetragen.

2.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die nachfolgend aufgeführten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Soweit unter den Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden nicht auf Änderungen eingegangen wird, sind sie in den entsprechenden Positionen erläutert.

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden, soweit sie gegen Entgelt erworben wurden, zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare

Abschreibungen angesetzt.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

(§ 248 Abs. 2 HGB) sind zu Anschaffungskosten beziehungsweise Herstellungs-kosten in Höhe der angefallenen Entwicklungsaufwendungen bilanziert und wer-den, sofern diese der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde über einen Zeitraum von fünf Jahren ab-geschrieben.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.

Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode über die voraussichtliche

Nutzungsdauer vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2018 haben wir das Vorgehen für die Abschreibungen für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als 250,00 Euro umgestellt, indem diese Anlagegüter einzeln über die individuelle voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem

Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert an-gesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaf-tet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche For-derungen werden abgeschrieben beziehungsweise nach erfolglosem Mahn-/In-kasso-/Beitreibungsprozess ausgebucht.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet und decken alle am Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbind-lichkeiten ab. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wer-den mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-perma-nenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermö-gensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unterneh-mensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewer-tet und nicht abgezinst. Die sich ergebene Steuerbe- und -entlastung wird gemäß dem Wahlrecht § 274 Abs. 1 S. 3 HGB unverrechnet ausgewiesen. Aktive la-tente Steuern werden für nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem wahrscheinlich ist, dass hierfür in den nächsten fünf Jahren zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tat-sächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven laten-ten Steuern ist eine Ermessensausübung der Unternehmensleitung bezüglichdes erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuerndem Einkommen sowie der zukünftigen Steuerplanung erforderlich.

Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Leistung oder Lieferung ausgeführt wurde, der Gefahrenübergang auf den Leistungsempfänger oder Käufer stattge-funden hat, es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen aus dem Ge-schäft der Lotto24 AG zufließt und die Höhe der Umsatzerlöse verlässlich be-stimmt werden kann.

Unsere Umsatzerlöse generieren wir im Wesentlichen durch die Provisionen, die wir von den jeweiligen Lotterieveranstaltern für vermittelte und weiterzuleitende Spielscheine beziehungsweise -einsätze erhalten, sowie durch Zusatzgebühren, die unsere Kunden entrichten. Die Verträge mit den Landeslotteriegesellschaften beinhalten zum Teil vereinbarte Staffelprovisionen, die bei Überschreiten von Größenkriterien zur Anwendung kommen. Die erhöhten Staffelprovisionen gelten entweder für die Überschreitungsgrößen ab dem Zeitpunkt der Erfüllung oder rückwirkend für den zurückliegenden Gesamtzeitraum und werden dementspre-chend realisiert.

Im Vermittlungsgeschäft sind Umsatzerlöse realisiert, wenn der Spieleinsatz ge-leistet, die Spieldaten an den Veranstalter des Spiels übermittelt und deren Erhalt von diesem quittiert wurden. Die Erlöse werden netto ohne Umsatzsteuer, Skonti, Kundenboni und Rabatte ausgewiesen. Die von den Kunden vereinnahmten Spieleinsätze weisen wir in den untenstehenden Ausführungen nachrichtlich als Transaktionsvolumen aus. Sie ergeben, vermindert um die weiterzuleitenden Spieleinsätze, abzüglich Provisionen, unsere eigenen Umsatzerlöse. Im Rahmen der Online-Vermittlung von Lotterieprodukten ziehen wir die Gelder unserer Kun-den mittels Lastschrift oder Belastung von Kreditkarten ein.

Das Transaktionsvolumen setzt sich aus den kumulierten, von den Kunden für die Spielteilnahme eingesetzten Spieleinsätzen und Zusatzgebühren zusammen und beeinflusst über die davon abhängigen Provisionssätze direkt auch die Höhe der Umsatzerlöse.

Dieser Abschluss wurde unter der Annahme aufgestellt, dass das Unternehmen für die absehbare Zukunft seine Geschäftstätigkeit fortführt.

3.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND GEWINN- UND VER-LUSTRECHNUNG

3.1 Anlagevermögen

3.1.1

Entgeltlich erworbene Software

Dieser Posten beinhaltet die erworbenen Software-Programme, die im Rahmen unserer IT-Arbeitsplatzausstattung genutzt werden. Die Abschreibung erfolgt planmäßig über eine Nutzungsdauer von überwiegend drei Jahren.

3.1.2 Technische Anlagen und Maschinen sowie Andere Anlagen,

Betriebs- und Geschäftsausstattung

Dieser Posten beinhaltet die erworbene Server- und IT-Hardware der Rechen-zentren und Arbeitsplatzausstattungen sowie die Telefonanlage, die im Rahmen der Büroausstattung genutzt werden. Die Nutzungsdauer der Sachanlagen liegt regelmäßig zwischen einem und fünf Jahren. Die Vermögensgegenstände unter-liegen keinen Beschränkungen in den Verfügungsrechten und wurden weiterhin nicht als Sicherheiten für Schulden verpfändet.

Zur Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den Anlagenspiegel am Ende des Anhang hingewiesen.

Anlage 5

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Anlage 5

3.2.1

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

31.12.2020

31.12.2019

3.2 Umlaufvermögen

in Tsd. Euro

Forderung gegen Kunden

709

134

Forderung aus Weiterbelastungen

18

14

Übrige

5

-

Gesamt

732

148

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten im Wesentlichen Rückerstattungsansprüche und offene Abrechnungssachverhalte gegen Kun-den. Bestehende Werthaltigkeitsrisiken im Forderungsbestand werden durch

Wertberichtigungen auf den beizulegenden Wert erfolgswirksam erfasst. Soweit eine Mahn- und Inkassonachverfolgung nicht beziehungsweise abschließend er-gebnislos betrieben wurde, werden die Sachverhalte aufwandswirksam erfasst und erforderlichenfalls ausgebucht. Alle Forderungssachverhalte weisen wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr auf.

3.2.2

31.12.2019

in Tsd. Euro

Forderung L&L ZEAL-Gruppe

1.901

7.072

Gesamt

1.901

7.072

Forderungen gegen verbundene Unternehmen 31.12.2020

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundenen Unterneh-men bestehen hauptsächlich aus Zahlungsverpflichtungen, die am Bilanzstichtag noch von Unternehmen der ZEAL-Gruppe für Unternehmensdienstleistungen fäl-lig sind. Alle Forderungen sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

3.2.3

Sonstige Vermögensgegenstände

31.12.2020

31.12.2019

in Tsd. Euro

Forderung Spielbetrieb

11.441

12.835

Kaution/Sicherheitsleistungen

1.369

1.266

Übrige

56

53

Gesamt

12.866

14.154

Die Forderungen aus Spielbetrieb umfassen Forderungen auf weiterzuleitende Kundengewinne, Forderungen aus der laufenden Zahlungsabwicklung und eige-nen Vermittlungsprovisionsansprüchen.

Zum Bilanzstichtag lagen keine Gründe für eine Wertminderung vor, die mit einer Wertberichtigung hätten berücksichtigt werden müssen. Sämtliche sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

3.3 Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Der zum 31. Dezember 2020 ausgewiesene Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten beinhaltet im Wesentlichen die bei mehreren Kreditinstituten geführten Guthaben in Höhe von 22.839 Tsd. Euro (Vorjahr: 15.553 Tsd. Euro).

Der Finanzmittelfonds der Kapitalflussrechnung und der wirtschaftliche Finanz-mittelfond setzt sich aus dem Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten zusammen.

3.4 Rechnungsabgrenzungsposten

31.12.2020

31.12.2019

in Tsd. Euro

Aktive Rechnungsabgrenzung

471

565

Gesamt

471

565

Die aktive Rechnungsabgrenzung enthält im Wesentlichen Vorauszahlungen auf Marketingdienstleitungen und IT-Service-/Wartungsverträge.

3.5 Aktive Latente Steuern

Als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind die gezahlten oder geschulde-ten Ertragsteuern sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen.

Die Ertragsteuern setzen sich aus Körperschaftsteuer, Gewerbeertragsteuer und Solidaritätszuschlag zusammen.

Der Steuersatz für die Körperschaftsteuer beträgt im Geschäftsjahr unverändert gegenüber dem Vorjahr 15,0 %; der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Kör-perschaftsteuer.

Die Gewerbeertragsteuer wird auf den Gewerbeertrag einer Gesellschaft erho-ben. Der Gewerbeertrag ermittelt sich aus dem zu versteuernden Einkommen nach dem Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz unter Berücksichtigung von Kürzungen und Hinzurechnungen nach dem deutschen Gewerbesteuerge-setz. Der effektive Gewerbeertragsteuersatz hängt davon ab, in welcher Ge-meinde die Gesellschaft eine Betriebsstätte zur Ausübung ihres Gewerbebe-triebs unterhält. Der effektive Gewerbeertragsteuersatz für Hamburg beträgt für 2019 unverändert gegenüber dem Vorjahr 16,45 %.

Für die Bewertung der latenten Steuern werden die gleichen Prozentsätze zu-grunde gelegt.

Latente Steuern werden, mit dem bei Aufstellung des Abschlusses erwarteten, durchschnittlichen Steuersatz zum Zeitpunkt der Umkehrung der Unterschiede berechnet. Für die Berechnung der latenten Steuern ergibt sich wie im Vorjahr ein Steuersatz von insgesamt 32,275 %.

Die von der Gesellschaft ausgewiesenen aktiven latenten Steuern resultieren im

Wesentlichen aus Vermögensunterschieden im HGB-Abschluss gegenüber den steuerlichen Ansatzvorschriften beim Geschäfts- oder Firmenwert und aus den ermittelten steuerlichen Verlustvorträgen.

Die vorhandenen Verlustvorträge, die Bemessungsgrundlage für die gebildeten aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge sowie die Verlustvorträge, für die keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden, da diese voraussichtlich nicht innerhalb der nächsten fünf Jahre genutzt werden können, bestanden zum Stich-tag wie folgt:

31.12.2020

31.12.2019

Körperschafts-

Körperschafts-

teuer

teuer

Gew-erbesteuer

und

undGew-erbesteuer

Solidar-itätszuschlag

Solidar-itätszuschlagSteuersatz in %

15,83%

15,83%

16,45%

Euro

Euro

Euro

Euro

Verlustvorträge angesetzte DTA auf Verluste Bemessungsgrundlage

47,1 7,5 0,0

45,9 7,5 0,0

52,4 8,3 0,0

51,9 8,5 0,0

Nicht genutzter Verlustvortrag Bemessungsgrundlage auf angesetzte Verluste

47,1

45,9

52,4

51,9

3.6 Eigenkapital

3.6.1

Gezeichnetes Kapital

Auf der Hauptversammlung vom 17. Juni 2020 wurde das Grundkapital um 22.545 Tsd. Euro auf 1.610 Tsd. Euro herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgte durch Zusammenlegung von je 15 Stückaktien zu einer Stückaktie. Das gezeichnete Kapital entspricht dem Grundkapital der Gesellschaft. Es ist in voller Höhe eingezahlt und in 1.610 Tsd. (Vorjahr: 24.155 Tsd.) auf den Namen lau-tende nennwertlose Stückaktien eingeteilt.

3.6.2

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält zum 31. Dezember 2020 die gesetzlich zu bildende Rücklage gemäß § 150 Abs.2 AktG in Höhe von 2.415 Tsd. Euro (Vorjahr: 2.415 Tsd. Euro).

3.6.3

Genehmigtes Kapital

Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 3. Juni 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stück-aktien gegen Bar- oder Sacheinlage, ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, um bis zu insgesamt 322 Tsd. Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020), wobei den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen ist. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand be-stimmten Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichts-rats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

- um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen

- bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zweck des (auch mittel-baren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, zum Erwerb sonstiger Vermögensgegenstände (ein-schließlich Forderungen Dritter gegen die Gesellschaft oder mit der Gesell-schaft verbundene Unternehmen) sowie gegen Bar- oder Sacheinlagen zum Zweck der Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit der Gesellschaft verbundene Unternehmen im Rahmen der gesetzli-chen Vorschriften,

  • - für die Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Op-tionen, Wandelschuldverschreibungen oder Wandelgenussrechten

  • - bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstat-tung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich un-terschreitet. Die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG aufgrund dieser Ermächtigung ausgegebenen Ak-tien dürfen insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung nicht überschreiten. Diese Höchstgrenze vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen eigenen Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2015 unter Ausschluss des Bezugs-rechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden. Die Höchstgrenze vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen mit Opti-ons- oder Wandlungsrecht beziehungsweise -pflicht auszugeben sind, so-fern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2015 unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender An-wendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Ein-zelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen. Der Auf-sichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Emächti-gungsfrist anzupassen.

3.6.4

Bilanzergebnis

Der Bilanzgewinn von 5.613 Tsd. Euro resultiert aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 5.613 Tsd. Euro (Vorjahr: 4.856 Tsd. Euro), dem Verlustvortrag 2.097

Tsd. Euro (Vorjahr: 6.953 Tsd. Euro) sowie aus der Umgliederung aus der Kapi-talrücklage in Höhe von 2.097 Tsd. Euro (Vorjahr: 0 Euro).

Aus der Aktivierung latenter Steuern in Höhe von 17.688 Tsd. Euro (Vorjahr: 19.853 Tsd. Euro) besteht eine Gewinnausschüttungssperre in Höhe von 17.688 Tsd. Euro (Vorjahr: 19.853 Tsd. Euro).

3.7 Rückstellungen

3.7.1 Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen umfassen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag für die noch nicht endgültig veranlagten Jahre.

3.7.2

Sonstige Rückstellungen

31.12.2020

31.12.2019

in Tsd. Euro

Anteilsbasierte Vergütung

257

47

Personalbezogene Rückstellungen

1.251

6.258

Ausstehende Rechnungen

1.850

943

Jahresabschlusskosten

100

71

Prozesskosten

930

630

Übrige

32

28

Gesamt

4.420

7.977

Die personalbezogenen Rückstellungen enthalten die Verpflichtungen für Bonus-ansprüche, für Ansprüche aus den Auslösungsvereinbarungen mit dem Vorstand

(mehr Details unter Anhang Nr. 4.1) und anderen Mitarbeitern sowie nicht ge-nommenen Urlaub der Mitarbeiter. Die Rückstellungen für ausstehende Rech-nungen berücksichtigen die noch offenen Zahlungsverpflichtungen für bereits er-haltene Dienstleitungen.

In den Prozesskostenrückstellungen sind die durch die Prozessvorbereitung und -führung entstehenden Aufwendungen, insbesondere Gerichts- und Anwaltskos-ten enthalten.

Mit Ausnahme der anteilsbasierten Vergütung werden alle Rückstellungen vo-raussichtlich innerhalb eines Jahres verbraucht.

Anlage 5

3.8.1

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

31.12.2020

31.12.2019

3.8 Verbindlichkeiten

in Tsd. Euro

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

362

1.406

Gesamt

362

1.406

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen berücksichtigen im We-sentlichen die noch zum Stichtag offenen Zahlungsverpflichtungen für bereits er-haltene Marketingdienstleistungen sowie technische und juristische Beratungs-leistungen. Alle Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

3.8.2

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

31.12.2020

31.12.2019

in Tsd. Euro

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

1.856

4.173

Gesamt

1.856

4.173

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen haupt-sächlich aus Zahlungsverpflichtungen, die am Bilanzstichtag noch an Unterneh-men der ZEAL-Gruppe für Unternehmensdienstleistungen fällig sind. Alle Ver-bindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

3.8.3

Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2020

31.12.2019

in Tsd. Euro

Verbindlichkeiten Spielbetrieb Mietkauf (Darlehen)

Verbindlichkeiten aus Steuern / Gehaltsabrech-nung

18.601 - 991

18.540 147 1.722

Gesamt

19.592

20.409

Die sonstigen Verbindlichkeiten reduzierten sich auf 19.592 Tsd. Euro (Vor-jahr: 20.409 Tsd. Euro). Sie umfassten insbesondere die Verbindlichkeiten des Spielbetriebs in Höhe von 18.601 Tsd. Euro (Vorjahr: 18.540 Tsd. Euro). Unter dieser Position, für die wir mit zunehmendem Transaktionsvolumen einen weite-ren Anstieg erwarten, werden die Verpflichtungen aus der Abrechnung gegen-über den Landeslotteriegesellschaften und unseren Kunden erfasst. Diese Posi-tion inkludiert auch Kleingewinne, die Kunden auf Spielkonten belassen und zu einem späteren Zeitpunkt für Spieleinsätze nutzen.

Daneben bestanden Verbindlichkeiten aus Steuern (Umsatzsteuer) in Höhe von 834 Tsd. Euro (Vorjahr: 851 Tsd. Euro) sowie Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von 153 Tsd. Euro (Vorjahr: 872 Tsd. Euro). Des Weiteren bestanden Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 4 Tsd. Euro (Vorjahr: -1 Tsd. Euro).

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf:

Verbindlichkeitenspiegel zum

31. Dezember 2020

Gesamt

in Tsd. Euro

davon: davon:

davon:

Restlaufzeit Restlaufzeit

Rest-

< 1 Jahr > 1 Jahr

laufzeit

und

>5

< 5 Jahre

Jahre

Verbindlichkeiten aus Liefe-rungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Sonstige Verbindlichkeiten (Verbindlichkeiten Spielbe-trieb)

362 362 1.856 1.856

18.601 18.601

-

-

Sonstige Verbindlichkeiten (Verbindlichkeiten aus Steu-ern / Gehaltsabrechnung)

991 991

-

-

Gesamt

21.810

21.810

-

-

Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2019

Gesamt

davon: Restlaufzeit < 1 Jahr

in Tsd. Euro

davon: Restlaufzeit > 1 Jahr und < 5 Jahredavon: Rest-laufzeit >5 Jahre

Verbindlichkeiten aus Liefe-rungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Sonstige Verbindlichkeiten (Verbindlichkeiten Spielbet-rie

1.406 1.406 4.173 4.173

18.540 18.540

-

-

Sonstige Verbindlichkeiten (Mietkauf (Darlehen)) Sonstige Verbindlichkeiten (Verbindlichkeiten aus Steu-ern / Gehaltsabrechnung)

147 147 1.722 1.722

- -

- -

Gesamt

25.987 25.987

-

-

3.9

Umsatzerlöse

2020

2019

in Tsd. Euro

Umsatzerlöse

88.125 44.098

Gesamt

88.125 44.098

Lotto24 erzielt Umsatzerlöse aus den folgenden Bereichen:

Provisionen, die von den jeweiligen Lotterieveranstaltern für vermittelte und wei-ter-zuleitende Spielscheine beziehungsweise -einsätze ausgereicht werden, Zu-satz-/Scheingebühren, die im Zusammenhang mit der Vermittlung von Spielein-sätzen anfallen.

Diese Provisionen und Zusatzgebühren stellen jeweils eine Leistungsverpflich-tung dar. Die Umsatzerlöse sind zu erfassen, wenn die Verfügungsmacht über die entsprechenden Dienstleistungen auf den Kunden übertragen werden. Die Umsatzrealisierung erfolgt zeitpunktbezogen.

Des Weiteren erzielt Lotto24 Umsatzerlöse aus Entwicklungsleistungen für die ZEAL Network SE mit 5.507 Tsd. EUR.

Lotto24 erreichte 2020 mit gesteigertem Transaktionsvolumen Erlöse in Höhe von 88.125 Tsd. Euro (Vorjahr: 44.098 Tsd. Euro). Die Bruttomarge erhöhte sich im Berichtszeitraum auf 13,6 % (Vorjahr: 11,6 %).

Aufgrund unserer weiterhin erfolgreichen Marketingaktivitäten konnten wir auch 2020 wieder viele Neukunden gewinnen, so dass die Anzahl der registrierten Kunden zum 31. Dezember 2020 auf 3.484 Tsd. (Vorjahr: 2.566 Tsd.) zulegte - sie entwickelte sich im Jahresverlauf wie folgt:

2020 in Tsd. Euro

2019

Anzahl registrierter Kunden am 31. Dezember des Vorjahres

Erstes Quartal (Neukunden)

2.566 2.169

206 86

Zweites Quartal (Neukunden)

365 104

Drittes Quartal (Neukunden)

188 97

Viertes Quartal (Neukunden)

159 110

Anzahl registrierter Kunden zum 31. Dezem-ber

3.484 2.566

Registrierte Kunden sind Kunden, die den Anmeldeprozess auf der Website der

Gesellschaft erfolgreich durchlaufen haben. Ihre Anzahl wird um Mehrfach- und Deregistrierungen bereinigt ausgewiesen.

3.10

Sonstige betriebliche Erträge

2020

2019

in Tsd. Euro

Sonstige betriebliche Erträge Gesamt

2.270 4.798

2.270 4.798

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzten sich im Geschäftsjahr 2020 im We-sentlichen aus Sachverhalten zusammen, die Schadenersatzleistungen für ver-auslagte Kosten im Rahmen von Inkassoprozessen gegenüber Kunden betreffen 417 Tsd. Euro (Vorjahr: 372 Tsd. Euro). Daneben sind aus der Auflösung von Rückstellungen 1.390 Tsd. Euro (Vorjahr: 124 Tsd. Euro) enthalten.

3.11

Personalaufwand

Im Geschäftsjahr 2020 hatte die Lotto24 AG gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres mit 3.781 Tsd. Euro einen wesentlich geringeren Personalauf-wand. Der Rückgang des Personalaufwands ist darin begründet das im Vergleich zum Vorjahreszeitraum keine außerordentlichen Personalkosten im Zuge der im Jahr 2019 durchgeführten Übernahme durch die ZEAL Network SE angefallen sind. Der geringere Personalaufwand bezieht sich auf die im Vergleich zum Vor-jahr gesunkenen Gehälter in Höhe von 4.125 Tsd. Euro.

2020 in Tsd. Euro

2019

Gehälter Soziale Abgaben Gesamt

9.322 12.542

1.465 1.276

10.787 13.818

3.12

Abschreibungen

Hinsichtlich der Zusammensetzung der Abschreibungen verweisen wir auf den Anlagenspiegel am Ende des Anhangs.

3.13

Sonstige betriebliche Aufwendungen

2020

2019

in Tsd. Euro

Marketing

31.006

12.607

Direkte Kosten des Geschäftsbetriebs

25.209

7.370

Indirekte Kosten des Geschäftsbetriebs

13.966

10.116

Gesamt

70.180

30.092

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vergleichszeit-raum von 30.092 Tsd. Euro um 40.088 Tsd. Euro auf 70.180 Tsd. Euro gestiegen.

Folgende Faktoren beeinflussten diese Entwicklung:

  • - Der Anstieg der Marketingkosten um 18.399 Tsd. Euro ist darin begründet das die Aufwendungen für Social Media Werbung sowie für Suchmaschi-nenwerbung im laufenden Geschäftsjahr deutlich ausgebaut wurde. Der An-stieg im Vergleich zum Vorjahr belief sich auf 10.166 Tsd. Euro.

  • - Die direkten Kosten des Geschäftsbetriebs stiegen um 17.839 Tsd. Euro. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf Kosten in Höhe von 18.598 Tsd. Euro (Vorjahr: 3.428 Tsd. Euro) von der ZEAL Network SE und ihren Toch-terunternehmen für die Inanspruchnahme der Kunden, Markenzeichen und Domains von Tipp24 zurückzuführen.

  • - Die indirekten Kosten des Geschäftsbetriebs stiegen von 10.116 Tsd. Euro auf 13.226 Tsd. Euro. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf Kosten in Höhe 3.996 Tsd. Euro (Vorjahr: 797 Tsd. Euro) von der ZEAL Network SE für die Inanspruchnahme von Unternehmensdienstleistungen zurückzufüh-ren.

3.14

Finanzergebnis

2020

2019

in Tsd. Euro

Finanzierungsaufwendungen

Zinsaufwendungen

5

10

Gesamt

5

10

Seite 17 | 25

Die Finanzierungsaufwendungen stehen maßgeblich im Zusammenhang mit

Zinsaufwendungen aus den bestehenden Darlehen für IT-Ausstattung unserer Rechenzentren.

4.

SONSTIGE ANGABEN

4.1 Vorstand

2019 legten Petra von Strombeck und Magnus von Zitzewitz ihre Ämter als Vor-standsvorsitzende und Finanzvorstand des Unternehmens nieder. Ihre Aufgaben wurden von Jonas Mattsson und Carsten Muth übernommen.

Jonas Mattsson wird für sein Amt als Finanzvorstand der Lotto24 AG nicht ent-lohnt. Seine Vergütung für sein Amt als Finanzvorstand der ZEAL Network Se ist dem Konzernabschluss 2020 der ZEAL Network SE zu entnehmen. Dieser kann am Straßenbahnring 11, 20251 Hamburg angefordert werden. Carsten Muth erhielt 2020 für dein Amt als Mitglied des Vorstands eine Vergütung in Höhe von 210 Tsd. Euro.

Die Vorstände üben ihre Tätigkeit hauptberuflich aus. Ihre Vergütung setzte sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt zusammen:

Gewährte Zuwendungen

Carsten Muth,

Mitglied des Vorstands

ab 01.12.2019

Petra von Strombeck,

Vorstandsvor- sitzende vom 01.07.2012 bis 31.12.2019

Magnus Zitzewitz, Mitglied Vorstands

von des

vom 01.07.2012 bis 30.06.2019

in € Tsd.

2020

2019

2020

2019

2020

2019

Festvergütung

180

15

-

300

-

100

Zuwendungen

-

-

-

-

-

-

Gesamt (fest)

180

15

-

300

-

100

Variable Vergütung

30

-

-

-

-

-

Leistungen aus Anlass der Beendigung

-

-

-

2.603

-

2.138

Magnus von

Mitglied desvom 01.07.2012

Gesamtvergütung

210

15

-

2.903

-

2.238

Entsprechend der geschlossenen Vereinbarung vom 30. September 2019 erhielt Petra von Strombeck, Vorstandsvorsitzende bis zum 31. Dezember 2019, eine Grundvergütung für das Jahr 2019 in Höhe von 300 Tsd. Euro. Sie erhielt Leis-tungen bei Beendigung des Mandats in Höhe von 2.603 Tsd. Euro. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 781 Tsd. Euro als Abgeltung der Phantom-Share-Zah-lungen, 224 Tsd. Euro als Abgeltung der langfristigen Anreize und 1.598 Tsd. Euro für das Ausscheiden aus dem Amt. Gemäß der mit der ZEAL Network SE geschlossenen Vergütungsvereinbarung erklärte sich die ZEAL Network SE ein-verstanden, vom fälligen Gesamtbetrag an Petra von Strombeck eine Summe von 1.159 Tsd. Euro beizutragen. Die Abfindung wurde im März 2020 gezahlt.

Entsprechend der geschlossenen Vereinbarung vom 7. Juni 2019 erhielt Magnus von Zitzewitz, Finanzvorstand bis zum 30. Juni 2019, eine Grundvergütung für das Jahr 2019 in Höhe von 100 Tsd. Euro. Er erhielt Leistungen bei Beendigung des Mandats in Höhe von 2.138 Tsd. Euro. Diese setzen sich wie folgt zusam-men: 453 Tsd. Euro als Abgeltung der langfristigen Anreize und 1.685 Tsd. Euro für das Ausscheiden aus dem Amt. Gemäß der mit der ZEAL Network SE ge-schlossenen Vereinbarung erklärte sich die ZEAL Network SE einverstanden, vom fälligen Betrag an Magnus von Zitzewitz eine Summe von 602 Tsd. Euro beizutragen. Die Abfindung wurde im Januar 2020 gezahlt.

4.2 Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat der Lotto24 AG gehörten im Geschäftsjahr 2020 an:

  • - Jens Schumann, Kaufmann (Vorsitzender des Aufsichtsrats seit dem 19.

    Juni 2020, stellvertretender Vorsitzender zuvor bis zum 17. Juni 2020)

  • - Peter Steiner (Vorsitzender des Aufsichtsrats bis zum 17. Juni 2020)

  • - Thorsten Hehl, Mitglied der Geschäftsführung, Günther Holding SE, Ham-burg (einfaches Mitglied)

  • - Dr. Andreas Meyer-Landrut, Rechtsanwalt (einfaches Mitglied)

  • - Dr. Otto Lose, Unternehmer (stellvertretender Vorsitzender seit dem 19.

    Juni 2020)

  • - Dr. Stefan Mäger, Rechtsanwalt (einfaches Mitglied)

  • - Sebastian Blohm, Vice President Public Policy and Market Development,

    ZEAL Network SE, Hamburg (einfaches Mitglied seit 17. Juni 2020)

Jens Schumann ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden in-ländischen Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kon-trollgremien:

  • - ZEAL Network SE, Hamburg (Mitglied des Aufsichtsrats)

  • - next media accelerator GmbH, Hamburg (Mitglied des Beirats)

  • - Contentflow GmbH, Berlin (Mitglied des Beirats, Mandat endete zum 31.

    August 2020)

  • - LemonSwan GmbH, Hamburg (Vorsitzender des Beirats)

Peter Steiner ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden inländi-schen Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontroll-gremien:

  • - ZEAL Network SE, Hamburg (Vorsitzender des Aufsichtsrats, stellvertre-tender Vorsitzender des Prüfungsausschusses)

  • - Clariant Limited, Muttenz, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats, Mit-glied des Nominierungsausschusses, Vorsitzender des Prüfungsaus-schusses)

  • - RKW SE, Frankenthal (einfaches Mitglied)

  • - Wienerberger AG, Wien, Österreich (stellvertretender Vorsitzender des

    Aufsichtsrats, Mitglied des Nominierungsausschusses, Vorsitzender des Vergütungsausschusses)

Thorsten Hehl ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden inländi-schen Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgre-mien:

  • - ZEAL Network SE, Hamburg (einfaches Mitglied, Vorsitzender des Prü-fungsausschusses)

  • - Günter Direct Services GmbH; Bamberg (Mitglied des Beirats)

Die Festvergütung des Aufsichtsrats setzte sich wie folgt zusammen:

Vergütung des Aufsichtsrats

2020

2019

in € Tsd.

Peter Steiner

31

36

Prof. Willi Berchtold

-

31

Jens Schumann

52

38

Thorsten Hehl

25

25

Dr. Andreas Meyer-Landrut

35

8

Dr. Otto Lose

42

8

Dr. Stefan Mäger

35

8

Sebastian Blohm

-1

-

Gesamt

220

154

4.3 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Es haben im Berichtszeitraum keine Transaktionen zu nicht marktüblichen Kon-ditionen mit nahe-stehenden Unternehmen und Personen stattgefunden.

Hinsichtlich der Angaben zu nahestehenden Personen (Vorstand, Aufsichtsrat) wird auf die Anhangsangabe 4.1 und 4.2 verwiesen.

1 Vergütung entfällt aufgrund Verzichts

4.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen aus sonstigen Verträgen, unter anderem Beratungsverträgen, Kooperationsverträgen, Versicherungsverträgen,

Lizenzverträgen und Wartungsverträgen bestehen in folgender Höhe:

2021

2022

2023

2024

2025 und später

Summein Tsd. Euro

666

742

742

742

2.163

5.055

4.5 Entsprechenserklärung zur Übernahme der Empfehlungen der

»Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Ko-dex«

Der Aufsichtsrat und der Vorstand haben gemäß § 161 AktG eine Entsprechens-erklärung zum Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (Lotto24-ag.de) dauerhaft zugänglich gemacht.

4.6 Mitarbeiter

Zum 31. Dezember 2020 beschäftigt die Lotto24 AG neben den 2 Vorstandsmit-gliedern insgesamt 128 Mitarbeiter (FTE-Vollzeitäquivalente, Stichtagsbestand ohne Vorstand; Vorjahr: 117) und im Geschäftsjahr 2020 im Durchschnitt der Quartalsstichtage 120 Mitarbeiter (Vorjahr: 111).

4.7 Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG sind nachstehend die uns nach § 33 Abs. 1

WpHG übermittelten und von uns nach § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlichten Mit-teilungen über Beteiligungen an der Gesellschaft wiedergegeben. Wir weisen da-rauf hin, dass sich das gezeichnete Kapital der Lotto24 AG von den zum Zeit- punkt der ersten Börsenzulassung am 2. Juli 2012 bestehenden € 13.973.904 mit Wirkung vom 27. September 2013 auf € 19.962.720, vom 22. Oktober 2014

auf € 21.958.991 und vom 16. Juli 2015 auf € 24.154.890 erhöht sowie mit Wir- kung vom 4. August 2020 auf € 1.610.326 reduziert hat. Es ist seitdem eingeteilt in 1.610.326 auf den Namen lautende Stückaktien.

Oliver Jaster, Deutschland, hat uns aufgrund des Verlusts der faktischen (indi-rekten) Kontrolle über die ZEAL Network SE mitgeteilt (veröffentlicht am 3. Juli 2019), dass sein Gesamtstimmrechtsanteil an der Lotto24 AG am 27. Juni 2019 0 % (letzte Mitteilung: 93,04 %) betragen hat.

Als sonstige Information wurde mitgeteilt: Konzernmitteilung gem. § 37 Abs. 1 WpHG - Abmeldung auch aller Tochterunternehmen. Verlust der faktischen (in-direkten) Kontrolle über ZEAL Network SE. ZEAL Network SE hält weiterhin an dem Emittenten unmittelbar Stimmrechte i.H.v. 93,04 %.

Zuvor hatte Oliver Jaster, Deutschland, uns aufgrund Erwerbs bzw. Veräuße-rung von Aktien mit Stimmrechten mitgeteilt (veröffentlicht am 16. Mai 2019), dass sein Gesamtstimmrechtsanteil an der Lotto24 AG am 14. Mai 2019 93,04 % (letzte Mitteilung: 33,29 %) betragen hat, wobei ihm sämtliche 22.473.615 von insgesamt 24.154.890 Stimmrechten an der Lotto24 AG, ent-sprechend 93,04 %, gem. § 34 WpHG zuzurechnen sind. Zu diesem Zeitpunkt werden 3 % oder mehr der Stimmrechte wie folgt gehalten (jeweils vollständige

Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen):

  • - Oliver Jaster, Günther SE, Günther Holding SE, Othello Vier Beteili-gungs GmbH & Co. KG, ZEAL Network SE (Stimmrechte 93,04 %, Summe 93,04 %).

  • - Oliver Jaster, Günther SE, Günther Holding SE, Günther Holding Immo-bilien GmbH & Co. KG, Günther Consulting GmbH, Othello Vier Beteili-gungs GmbH & Co. KG, ZEAL Network SE (Stimmrechte 93,04 %, Summe 93,04 %).

  • - Oliver Jaster, Günther SE, Günther Holding SE, Günther Holding Immo-bilien Management GmbH, Günther Holding Immobilien GmbH & Co. KG, Günther Consulting GmbH, Othello Vier Beteiligungs GmbH & Co. KG, ZEAL Network SE (Stimmrechte 93,04 %, Summe 93,04 %).

  • - Oliver Jaster, Günther SE, Günther Holding SE, Othello Drei Beteili-gungs GmbH & Co. KG, ZEAL Network SE (Stimmrechte 93,04 %, Summe 93,04 %).

  • - Oliver Jaster, Günther SE, Günther Holding SE, Othello Drei Beteili-gungs-Management GmbH, Othello Drei Beteiligungs GmbH & Co. KG, ZEAL Network SE (Stimmrechte 93,04 %, Summe 93,04 %).

4.8 Honorar des Abschlussprüfers

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über das Gesamthonorar der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

2020

2019

in Tsd. Euro

Abschlussprüfungsleistungen

141

124

Andere Bestätigungsleistungen

0

3

Steuerberatungsleistungen

0

5

Sonstige Leistungen

38

3

Gesamt

180

135

4.9 Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung einge-treten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben.

4.10

Einzelabschluss und Offenlegung

Nach § 325 Abs. 2a HGB stellt die Lotto24 AG einen IFRS-Einzelabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards auf, der befreiend im Bundesanzei-ger und auf der Website der Gesellschaft(www.lotto24-ag.de)veröffentlicht wird.

4.11 Konzernabschluss

Seit dem Abschluss der Übernahme durch die ZEAL Network SE am 14. Mai 2019 ist die Lotto24 AG Teil der ZEAL-Gruppe.

Die Lotto24 AG wird in den Konzernabschluss der ZEAL Network SE mit Sitz in Hamburg, Deutschland einbezogen, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

4.12 Vorschlag für Ergebnisverwendung

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Ge- schäftsjahres 2020 der Lotto24 AG € 64.413,04 (€ 0,04 je dividendenberechtigter

Stückaktie) an die Aktionäre auszuschütten und diesen im Übrigen auf neue Rechnungen vorzutragen.

Hamburg, den 23.03.2021

Der Vorstand

Lotto24 AG

Jonas Mattsson

Carsten Muth

LOTTO24 AG, HAMBURG

LAGEBERICHT FÜR 2020

GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS

Geschäftsmodell

Organisatorische Struktur

Die LOTTO24 AG ("LOTTO24", "wir"), Hamburg, HRB 123037, seit dem 14. Mai 2019 Teil der ZEAL-Gruppe, ist ein E-Commerce-Unternehmen in Form einer deutschen Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg und agiert auf Basis einer funktionalen Aufbauorganisation mit einem inländischen Geschäftssegment.

Erfolgversprechendes Geschäftsmodell

Lotto24 vermittelt Lotterieprodukte über das Internet (Lotto24.de, Tipp24.com) und erhält dafür Vermittlungsprovisionen von den Lotterieveranstaltern. Die Gewinne werden ebenfalls von den Lotterieveranstaltern getragen. So können wir Erträge erwirtschaften, ohne selbst das Veranstalterrisiko von DLTB-Produkten zu übernehmen. Zusätzlich zur Marke LOTTO24 vermitteln wir auch über die Domains tipp24.com und tipp24.de die Spielscheine unserer Kunden an die Lotterieveranstalter.

Wir bieten unseren Kunden unter anderem die Teilnahme an den Lotterieprodukten Lotto 6aus49, Spiel 77, Super 6, EuroJackpot, GlücksSpirale, Keno, Spielgemeinschaften, Sofortlotterien und der Deutschen Fernsehlotterie an, wobei wir jeweils im Auftrag der Spielteilnehmer tätig werden und in deren Namen Spielverträge mit dem jeweiligen Lotterieveranstalter abschließen. Unsere Produkte sind im Markt bekannt. Zudem haben wir die neue Soziallotterie Freiheit+ zur Förderung von Bildungsprojekten seit März 2020 unter der Marke tipp24 sowie seit November 2020 auch unter der Marke LOTTO24 im Angebot.

Einer der branchenbedingten Erfolgsfaktoren unseres Geschäftsmodells ist die langfristige Loyalität unserer Kunden: Einmal gewonnen, bleiben sie uns nachhaltig mit stabilen Spieleinsätzen erhalten.

Neukundenmarketing

Auf Wachstumskurs

Mit der Bündelung der Marken LOTTO24 und Tipp24 unter einem Dach konnten wir 2020 aus dem Vollen schöpfen: Die Mehrmarkenstrategie war bisher erfolgreich und führte bei einem steigenden Online-Anteil des gesamten Lotteriemarkts zu gestiegenen Neukundenzahlen. Bei den seit Jahren durchgeführten repräsentativen Online-Befragungen zur Erhebung aller wichtigen Markenkennzahlen, zuletzt im November 2020 unter 1.495 lottoaffinen Internetnutzern, erreichte LOTTO24 ungestützt mit einem Anteil von 26 % den zweiten Platz unter den Online-Anbietern - direkt hinter den staatlichen Landeslotteriegesellschaften mit ihrer gebündelten Plattform lotto.de. Tipp24 kam hierbei auf 11 %. Gestützt lagen die Anteile unserer beiden Marken sogar bei 55 % (LOTTO24) und 42 % (Tipp24). Ziel unserer Vermarktungsaktivitäten bleibt es, unsere Marktposition weiter auszubauen und Neukunden sowohl für das LOTTO24- als auch für das Tipp24-Produktangebot zu gewinnen. Unter anderem mit Spielerschutzhinweisen sorgen wir für eine Bekämpfung problematischen Spielverhaltens und kanalisieren durch die Verbindung aus unserem umfangreichen Produkt- und Serviceangebot und intensiver Werbung im Markt Umsätze weg von unerlaubten Anbietern hin zum offiziellen Angebot, das sich dem gesellschaftlichen Gemeinwohl verpflichtet sieht.

Neukundenakquise

Im Online-Marketing wirken sich die erfolgte Konsolidierung im gewerblichen Lotterievermittlungsmarkt sowie der verstärkte Kampf der Regulierungs- und Wettbewerbsbehörden gegen in Deutschland nicht erlaubte Lotterieangebote vorteilhaft auf die Werbepreis- und Wettbewerbssituation aus. Außerdem wurde der Onlineverkauf von Lotterien durch überdurchschnittliche hohe Jackpots und möglicherweise auch durch die Corona Krise (COVID-19) zusätzlich beschleunigt und führte sowohl im Gesamtmarkt als auch insbesondere bei uns durch zusätzliche Marketinginvestitionen zu einem hohen Neukundenwachstum. Neben Kanälen wie Suchmaschinenmarketing ("Search Engine Advertising, SEA") oder Social Media Advertising gewinnen wir unsere Neukunden auch über sogenannte "Affiliates", Banner, "Text Ads", "Content Ads" oder Sonderwerbeformen. Auch der Apple App Store bietet eine gute Möglichkeit, Neukunden zu gewinnen. Über Kooperationen beispielsweise mit Nachrichtenseiten oder Portalen erreichen wir zusätzliche Kundengruppen. Dabei incentivieren wir unsere Partner unter anderem durch Beteiligungen an den erzielten Umsätzen der gemeinsam gewonnenen Kunden und/oder liefern ihnen darüber hinaus redaktionelle Informationen. Auch eine gute Suchmaschinenoptimierung ("Search Engine Optimisation, SEO") ist für unseren Marketingerfolg unabdingbar. Da viele dieser Maßnahmen insbesondere bei hohen Jackpots besonders effektiv sind, richten wir unsere Marketingmaßnahmen an der jeweiligen Jackpot-Entwicklung aus.

Mobile Nutzung

Im Jahr 2020 haben wir bei den mobilen Apps sowohl für LOTTO24 als auch für Tipp24 Fortschritte gemacht, weshalb wir auf den beiden großen Betriebssystemen (iOS und Android), die den Markt fast vollständig unter sich aufteilen, nun vollumfänglich präsent sind. Wir haben die Apps für beide Marken von Grund auf modernisiert und im Nutzererlebnis verbessert. Auch eine bessere Nutzbarkeit, beispielsweise für sehbeschränkte Kunden, spielte bei der Konzeption eine Rolle. Weiterhin kommt ein Großteil sowohl der Neu- als auch unserer Bestandskunden über mobile Endgeräte zu uns, daher optimieren wir unsere Marketingkanäle, Werbeformate und Produkte fortlaufend - insbesondere in Bezug auf die Ladegeschwindigkeit und Bildschirmgröße - auch für die mobile Nutzung. Unsere iOS-Apps sind bereits seit mehreren Jahren über den Apple App Store verfügbar. Das Betriebssystem Android erreichte im September 2020 bei der mobilen Internetnutzung in Deutschland laut Statista einen Marktanteil von rund 74 %. Es beinhaltet automatisch den Zugang zum Google Play Store, in dem derzeit etwa 3 Mio. Apps verfügbar sind (Statista, Februar 2021). Wir bemühen uns bereits seit 2015 mit Verweis auf die uns erteilten Erlaubnisse um eine Zulassung der App im Google-Distributionssystem. Google hatte bislang generell Glücksspielangeboten den Zugang zum "Google Play Store" in Deutschland verweigert. Mit Wirkung zum 1. März 2021 hat Google nun aber die Zugangs-Richtlinien angepasst und plant, bestimmte Glücksspielangebote, insbesondere Apps zur Teilnahme an erlaubten Lotterien, unter weiteren Voraussetzungen zuzulassen. Die Freigabe im Google Play Store würde den steigenden Anteil mobiler Nutzung von LOTTO24 unterstützen und unser Wachstum beschleunigen.

»Data Science« sorgt für bessere Kundenbindung

Datenbasierte Entscheidungen entlang der gesamten Kundenreise (»Customer Journey«)

Unsere Aussteuerungsstrategie besteht darin, potenziellen und bestehenden Kunden das für den jeweiligen Kunden bestmögliche Angebot zum für ihn richtigen Zeitpunkt auf dem dafür sinnvollsten Kanal anzubieten. Hierfür spielt die Nutzung von Daten eine entscheidende Rolle: Nach der Zusammenlegung von LOTTO24 und Tipp24 konnten wir die für die Datenhaltung und die entsprechende Überführung in eine produktive Nutzbarkeit erforderliche Geschwindigkeit optimieren.

Sowohl im Neu-, als auch im Bestandskundenmarketing nutzen wir eine verhaltensbasierte Personalisierung, um sowohl die "Conversion" (Umwandlung von Interessenten in Kunden) als auch die Kundenbindung zu verbessern. Wir sind in der Lage, den Erfolg aller Kampagnen in Echtzeit zu messen, jede einzelne Maßnahme hinsichtlich Effizienz oder Leistungsbeitrag einzustufen und damit den optimalen Einsatz unserer Budgets zu gewährleisten. Dabei verwalten und nutzen wir alle Daten nach datenschutzrechtlichen Vorgaben ausschließlich zur Verbesserung unseres eigenen Produkt- und Dienstleistungsangebots. Eine wesentliche Maxime ist die Einhaltung deutscher und internationaler Datenschutznormen (z. B. DSGVO, ISO). Außerdem möchten wir unseren Kunden gemäß einer strengen Selbstverpflichtung stets volle Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten bieten - mit umfangreichen Dokumentationspflichten, der Konsolidierung von Daten an nur wenigen Orten durch wenige Personen sowie der unverzüglichen Löschung aller personenbezogenen Daten nach Aufforderung seitens der Kunden.

Unsere Datenanalytiker sind Teil der Produktentwicklungs- und Marketingteams, um die Effekte einzelner Maßnahmen zu ermitteln, A/B-Tests zu konzipieren und beratend bei der Priorisierung von Ideen zu unterstützen. Wir optimieren zu jedem Zeitpunkt über diverse Tests die gesamte Kundenreise (Phasen, die ein Kunde während eines Entscheidungsprozesses durchläuft).

Produktentwicklung

Lotto neu denken

Der deutsche Lotteriemarkt ist stark reguliert, die Veranstaltung von Lotterien unterliegt in weiten Teilen den Bundesländern ("Veranstaltungsmonopol"), und nicht von einer hohen Innovationsdynamik geprägt. Doch tatsächlich funktionieren selbst Klassiker wie LOTTO 6aus49 immer noch gut - gerade auch bei Zielgruppen, die jetzt das Thema Lottospielen für sich neu erschließen. Dennoch ist zu beobachten, dass sich die Bedürfnisse in Bezug auf Gewinnerlebnisse, Spielmotivation und -kontext durchaus verändern. Wir entwickeln und integrieren daher kontinuierlich neue Angebote, um diesem Zeitgeist - beispielsweise durch innovative Services oder Produkte - Rechnung zu tragen und am Markt Wettbewerbsvorteile zu erzielen. So haben wir Rubbellos-Produkte in weiteren Bundesländern angebunden, zwischen Januar und Oktober 2020 ein 50 Cent-Gewinnspielangebot integriert (das jedoch aufgrund von regulatorischen Unklarheiten zunächst pausiert wurde), die Produkte der Norddeutschen Klassenlotterie (NKL) und der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL) auf Tipp24 eingeführt sowie viele Verbesserungen an typischen Nutzungsmustern vorgenommen. Außerdem haben wir zusammen mit der Bildungschancen gGmbH die neue Soziallotterie freiheit+ konzipiert und im März 2020 gestartet, wodurch wir ein spannendes neues Produkt in unser Portfolio aufnehmen und einen weiteren Beitrag zur Unterstützung sozialer Projekte leisten konnten. Bereits im ersten Rumpfjahr konnten wir dabei helfen, dass knapp € 2 Mio. von den Initiatoren - dem Stifterverband, den SOS-Kinderdörfern weltweit und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) - an Bildungsprojekte vergeben werden konnten.

Produktentwicklung

Unsere Produktentwicklung, die wir vorzugsweise mit eigenen Mitarbeitern innerhalb der ZEAL-Gruppe umsetzen, ist entlang von Produktdomänen mit so genannten "Dedicated Standing Teams" organisiert. Diese festen Teams, die sich einem ganz bestimmten Bereich des Angebots widmen, bauen kundenseitige, fachliche und technische Expertise auf, um damit besonders gut und innovativ im Sinne unserer Kunden tätig werden zu können.

Für eine möglichst effiziente Selbstorganisation zur Realisierung neuer und Optimierung bestehender Produktfunktionen ("Features") arbeiten alle dafür benötigten Unternehmensbereiche und Disziplinen - wie beispielsweise unser Produktmanagement, "User Experience" und Grafik-Design, Softwareentwicklung, Datenanalyse, Qualitätssicherung und "Operations" - in sogenannten cross-funktionalen Teams gemeinsam an einem Ort zusammen. 2020 war das aufgrund der COVID-19-Pandemie zumeist nur aus dem Home Office möglich, was aufgrund der eingespielten Teams sowie der vorhandenen technischen und koordinativen Möglichkeiten keine wesentlichen Einschränkungen mit sich gebracht hat.

Bestandskunden-Marketing und Kundenbetreuung

Bestandskunden-Marketing

Unser Geschäft lebt davon, Kunden über viele Jahre an uns zu binden. Hierbei kommt dem Dialog-Marketing ("Customer Relationship Management, CRM") eine große Bedeutung zu. Dafür nutzen wir umfangreiche Analysen des Kundenverhaltens, um unsere Kunden zu einem möglichst guten Zeitpunkt mit den für sie relevanten Inhalten gezielt ansprechen zu können. Dank der weitestgehend abgeschlossenen Integration von LOTTO24 und Tipp24 erzielten wir auch in diesem Bereich Synergien: So werden zum Beispiel E-Mail-Kampagnen und andere Kommunikationskanäle regelmäßig auf gleicher Technologie betrieben und von denselben Mitarbeitern ausgesteuert.

Kundenbetreuung

Sowohl LOTTO24 als auch Tipp24 erreichten in verschiedenen Erhebungen ihrer jeweiligen Kundenservicequalität hohe Zufriedenheitswerte jenseits der 90 %-Marke. Insbesondere in unserem Produkt- und Serviceangebot, das von jahrelanger Loyalität lebt, steht der Kunde im Mittelpunkt: Ob telefonisch, per E-Mail, Social Media, im "Self Service" (suchbasierten Frage-und-Antwort-Bereichen) oder im Chat - unsere Kunden können ihre Fragen einfach stellen und bekommen möglichst zeitnah die gewünschte Unterstützung. Die Kundenkontakte sind dabei nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt, sondern wir verzeichnen oft große Kontaktspitzen zu besonderen Anlässen: Neue Produktveröffentlichungen, Preis- und Gewinnplananpassung beispielsweise von LOTTO 6aus49, hohe Jackpots oder Zwangsausschüttungen, aber auch große Marketingkampagnen. Um flexibler auf die schwankenden Anrufvolumina reagieren zu können, haben wir 2020 1st- und 2nd-Level-Support klar getrennt und teilweise an erfahrene externe Partner outgesourct.

Es ist unser Credo, dass die beste Unterstützung diejenige ist, die gar nicht erst benötigt wird. Insofern investieren wir in gute, produktspezifische Nutzererlebnisse ("User Experience"), in das Monitoring der Zahlungsprozesse sowie in das möglichst schnelle und einfache Auffinden von Antworten auf typische Fragen in so genannten Self-Service-Bereichen auf unserer Website.

Eigene Plattformtechnologie

E-Commerce-Plattformen

Wir verstehen uns als kundenzentrisches Technologieunternehmen. Pro Jahr wickeln wir Transaktionen im Wert vont über einer halben Milliarde Euro ab und verfolgen entsprechend ambitionierte Technologieziele. Da unser Geschäft an die jeweilige Jackpot-Entwicklung geknüpft ist, müssen wir unsere Technologie sehr sorgfältig skalieren - zum Beispiel über selbstskalierende Cloud-Lösungen -, Ladezeiten optimieren, Caching-Lösungen aufrüsten und gleichzeitig die Sicherheitssysteme ausbauen. Ein eigenes Sicherheitsteam fokussiert sich ausschließlich darauf, "state of the art" Mechanismen und Compliance-Maßnahmen umzusetzen, die potenzielle Angriffe im Keim ersticken sollen. Hierbei achten wir auf lückenloses Monitoring, situative Prävention sowie den Einsatz bewährter Tools und Technologien am Markt.

Plattformkonsolidierung 2020 schlossen wir einen Großteil der angekündigten Technologieverschmelzung für die Plattformen LOTTO24 und Tipp24 ab - so auch den größten Meilenstein: LOTTO24 wurde im November 2020 erfolgreich auf die technisch überlegene und zukunftsfähigere ZEAL-Plattform migriert, was planmäßig verlaufen ist. Dies versetzt uns nun in die Lage, neue Funktionen global verfügbar zu machen und insgesamt schneller an den Markt zu bringen. Weitere Partner-Implementierungen und Hilfssysteme werden Anfang 2021 folgen.

Auch an der Infrastruktur konnten wir über Optimierungen innerhalb der ZEAL-Gruppe Konsolidierungen (Datenzentren, Technologien, Datenbankanbieter, etc.) vornehmen und so die Technologiekosten senken.

Steuerungssystem

Kernziel: Wert des Lotto24-Kundenstamms steigern

Wir steuern Lotto24 anhand eines klar definierten Kennzahlensystems, dessen wesentliches Ziel die Steigerung des Werts unseres Kundenstamms ist. Dieser ergibt sich aus dem kumulierten Transaktionsvolumen der aktiven Kunden zum Transaktionsvolumen sowie der geschätzten Entwicklung von Intensität und Dauer der Kundenbeziehung.

Finanzielle Kennzahlen

Die wesentlichen finanziellen Kennzahlen, die wir zur Steuerung der LOTTO24 AG nutzen und deren Werte wir jeweils verbessern wollen, sind:

  • - das Transaktionsvolumen (von Kunden getätigte Spieleinsätze, die sowohl von der Vielfältigkeit und Attraktivität des von

    Lotto24 angebotenen Produktportfolios als auch von der Effizienz der Kundenbindungsmaßnahmen beeinflusst werden),

  • - die Umsatzerlöse (Provisionen, die für vermittelte und weiterzuleitende Spielscheine beziehungsweise -einsätze ausgereicht werden, und Zusatz-/Scheingebühren, die im Zusammenhang mit der Vermittlung von Spieleinsätzen anfallen),

  • - das EBITDA bereinigt (Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Einmalkosten, stellt den erzielten Bruttogewinn des

Unternehmens in einem bestimmten Zeitraum dar),

Um den Ausblick zu vereinfachen, haben wir entschieden, die Bruttomarge, die Anzahl der registrierten Neukunden und den CPL nicht mehr als wesentliche Leistungsindikatoren zu betrachten. Diese Indikatoren werden weiterhin in jedem Quartal angegeben und sind im Abschnitt "Andere Finanzielle Indikatoren" unten beschrieben.

FINANZIELLE KENNZAHLEN

2019

2019

Transaktionsvolumen (in € Tsd.)

651.761

366.491

Umsatzerlöse (in € Tsd.)

88.125

44.098

EBITDA (in € Tsd.)

9.428

4.981

Das Transaktionsvolumen und die Umsatzerlöse erhöhten sich 2020 jeweils um 78% (€ 285.270 Tsd.) und um 100% (€ 44.027 Tsd.) dank der außergewöhnlich guten Jackpot-Entwicklung und unserer hohen Marketinginvestitionen. Im Vorjahresvergleich ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Tipp24-Geschäft erst seit dem 15. Oktober 2019 im Zuge des ZEAL-Geschäftsmodellwechsels in den LOTTO24-Zahlen enthalten war. Das Transaktionsvolumen und die Umsatzerlöse aus dem Tipp24-Geschäft betragen jeweils € 194.804 Tsd. und € 23.937 Tsd. im Jahr 2020.

Andere finanzielle Indikatoren

Die folgenden finanziellen Indikatoren wurden bislang als wesentliche Leistungsindikatoren berücksichtigt:

- die Bruttomarge (Quotient aus Umsatzerlösen, ohne gruppeninterne Umsatzerlöse, und Transaktionsvolumen)

  • - die Anzahle der der registrierten Neukunden (Kunden, die den Registrierungsprozess auf der LOTTO24-Website erfolgreich durchlaufen haben. Ihre Anzahl wird um Mehrfach- und Deregistrierungen bereinigt ausgewiesen) sowie

  • - der Indikator CPL beziehungsweise Akquisitionskosten je registriertem Neukunden - ohne Berücksichtigung von Kosten für

Kundenbindungsmaßnahmen (CRM), Kundenservice, etc.), mit der wir die Effizienz unserer Marketingmaßnahmen überwachen.

Unsere Bruttomarge lag insbesondere aufgrund der Markteinführung der Soziallotterie Freiheit+ im März 2020 sowie der positiven Entwicklung der Spielgemeinschaften mit 12,3 % über ihrem Vorjahresniveau (2019: 11,6 %).

Der Anzahl der registrierten Neukunden ist 2020 dank unserer gestiegenen Marketinginvestitionen um 131% von 397 Tsd. (inklusive der Tipp24-Neukunden ab dem 15. Oktober 2019) auf 918 Tsd. gestiegen. Die Effizienz des eingesetzten Marketingkapitals zeigt sich in den - im Vergleich zu Vorjahr gesunkenen - CPL von €27,79 (2019: € 31,76).

Die durchschnittliche Anzahl unserer aktiven Kunden pro Monat (MAU) sowie das durchschnittliche Transaktionsvolumen je Kunde (ABPU) lagen im Jahr 2020 bei 986 Tsd. beziehungsweise € 55,07 (2019: 731 Tsd. beziehungsweise € 53.20). Hierbei ist zu beachten, dass die Werte aus dem folgenden Grund überzeichnet dargestellt werden: Großen Online-Portalen bieten wir IT- und Marketingdienstleistungen für den Betrieb von eigenen Online-Lotterieservices an (B2B- und Mandanten-Services). Mit WEB.de und GMX.net haben wir für diese integrierten Services zwei bedeutende Partner. Das aus diesen Dienstleistungen resultierende Transaktionsvolumen sowie der entsprechende Umsatz werden in unserem Zahlenwerk mit einbezogen, jedoch aus vertraglichenGründen nicht separat ausgewiesen. Daher sind auch die über diese Partner generierten Kunden nicht in der "Anzahl registrierter Neukunden" enthalten.

Nicht-finanzielle Kennzahlen

Neben den finanziellen Kennzahlen nutzen wir zur unternehmerischen Steuerung der Lotto24 AG auch nicht-finanzielle Leistungsindikatoren, die unseren Geschäftserfolg wesentlich beeinflussen:

  • - Wir wollen schneller als unsere Wettbewerber wachsen. Aufschluss darüber, inwieweit wir dieses Ziel erreichen, gibt uns unser Marktanteil am Online-Lotterie-Segment.

  • - Kundenzufriedenheit: Ein wesentliches Element unserer Geschäftstätigkeit ist die Loyalität unserer Bestandskunden, deren Zufriedenheit wir jährlich in Befragungen messen.

  • - In unserem Geschäftsmodell ist die soziale Verantwortung, die »Corporate Social Responsibility«, bereits implementiert: Laut Angaben des DLTB fließen circa 40 % der Spieleinsätze dem Gemeinwohl zu. Bei Soziallotterien, wie der Deutschen Fernsehlotterie und Freiheit+, werden mindestens 47% des Spieleinsatzes in Form von Steuern und Zweckabgaben dem Gemeinwohl zugeführt. Insgesamt haben wir durch unsere Vermittlungstätigkeit unter den Marken Lotto24 und Tipp24 im Geschäftsjahr 2020 wichtige soziale sowie gesellschaftliche Projekte und Aufgaben mit € 246 Mio. unterstützt (2019: € 123 Mio.).

NICHT-FINANZIELLE KENNZAHLEN

Marktanteil am Online-Lotterie-Segment 1)

2019

2019

Ausblick 2021

41%

35%

weiter steigend

Kundenzufriedenheit 2)

- Lotto24

- Tipp24

Corporate Social Responsibility Anteil an Steuern und Zweckabgaben an vermittelten Spieleinsätzen 3)

81%82%rund 246 Mio.

84%83%rund 123 Mio.

weiterhin sehr hoch weiterhin sehr hoch

Euro

Euroweiter steigend

1) Quelle: Deutscher Lotto- und Tottoblock (DLTB)/Deutscher Lottoverband (DLV), 2019: Lotto24 inkl.

2,5 Monate Lotterievermittlungstätigkeit von Tipp24 nach ZEAL-Geschäftsmodellwechsel

2) Quelle: Kundenzufriedenheitsumfrage im November bzw. Dezember 2020

3) 2020: inkl. DLTB, Deutsche Fernsehlotterie sowie seit März 2020 Freiheit+/2019: angepasst, inkl. DLTB und Deutsche Fernsehlotterie sowie 2,5 Monate Vermittlungstätigkeit von Tipp24 nach dem ZEAL-Geschäftsmodellwechsel

Forschung und Entwicklung

Als kundenzentrisches Technologieunternehmensgruppe bündeln wir Kernkompetenzen innerhalb der ZEAL-Gruppe und entwickeln und betreiben sowohl unsere Plattform als auch zentrale Systeme selbst. Für LOTTO24 stellen wir dabei stets sicher, dass wir die besonders spezifischen Kompetenzen im eigenen Haus haben. So können wir die Software bestmöglich auf operative Prozesse und Kundenbedürfnisse ausrichten. Dies umfasst die gesamte Prozesskette von der Online-Registrierung unserer Kunden über den Kauf von Lotterieprodukten bis hin zur Zahlung und Weitergabe der Spielaufträge an die Lotterieveranstalter, aber auch die Ausrichtung eigener lizensierter oder nicht lizensierungspflichtiger Lotterie- und Spieleangebote.

Der Spielbetrieb von LOTTO24 wurde im November 2020 erfolgreich auf die Plattform der ZEAL-Gruppe migriert. Hierbei galt es auch, die unterschiedlichen Funktionen beider Plattformen zu beleuchten und wichtige Unterschiede zu analysieren, um "das beste beider Welten" anbieten zu können. Die Apps wurden weiter konsolidiert und auf eine gemeinsame Technologieplattform gehoben. Auch das Produktportfolio im Webangebot und den Apps haben wir weitestgehend angeglichen. Zudem haben wir weitere Personalisierungsmaßnahmen im Rahmen der Aussteuerung von Informationstafeln und Produkten für eine verbesserte Nutzerfreundlichkeit vorgenommen.

Neben verschiedenen Optimierungen und Konvertierungsverbesserungen im Rahmen unserer Kundenkommunikation haben wir die LOTTO24-Oberfläche überarbeitet und modernisiert. Darüber hinaus haben wir im Hinblick auf den sich im Juli 2021 ändernden Glückspielstaatsvertrag (GlüStV) bereits erste Maßnahmen ergriffen. Nicht zuletzt haben wir an den Schnittstellen gearbeitet, die im ersten Quartal 2021 ausgerollt werden sollen, und damit eine mögliche Integration neuer B2B-Partner vorbereitet.

WIRTSCHAFTSBERICHT

Rechtliche Rahmenbedingungen

Glücksspielstaatsvertrag

In Deutschland wird das Angebot von Lotterien im Internet durch den Glücksspielstaatsvertrag geregelt. Der derzeit gültige GlüStV ist seit dem 1. Juli 2012 in Kraft und ermöglicht gewerblichen Spielvermittlern wie LOTTO24 staatlich lizensierte Lotterieprodukte über das Internet anzubieten. Dieser Staatsvertrag läuft zum 30. Juni 2021 aus. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich am 12. März 2020 auf einen Folgestaatsvertrag geeinigt. Der "Glücksspielstaatsvertrag 2021" (GlüStV 2021) sieht im Vergleich zum vorherigen Staatsvertrag zusätzliche Erlaubnismodelle für virtuelle Automatenspiele (Online Games), Sportwetten (Online und Offline) und Online Poker sowie ein Konzessionsmodell für Online Casino im Internet vor. Vorausgegangen war eine mehrmonatige politische Debatte über den Grad der Marktöffnung insbesondere für Online Games und Online Casinos. Die Bundesländer planen die Einrichtung einer nationalen, öffentlich-rechtlichen Anstalt zur Glücksspielaufsicht. Das bisher für die Bündelung der Länderentscheidungen eingesetzte und rechtlich umstrittene Glücksspielkollegium der Bundesländer soll mittelfristig aufgelöst werden. Bestehende Veranstaltungs-beziehungsweise Vermittlungserlaubnisse der bereits im Markt agierenden Anbieter wie LOTTO24 behalten über den 30. Juni 2021 hinaus für ein weiteres Kalenderjahr ihre Gültigkeit, wobei die Vorschriften des GlüStV 2021 dann bereits Anwendung finden - so wird beispielsweise in Zukunft keine separate Werbeerlaubnis mehr benötigt. Der GlüStV 2021 beinhaltet spielformübergreifende Vorschriften, die auch für die gewerbliche Spielvermittlung relevant sind. Wir gehen aber davon aus, dass die Auswirkungen der Neuregulierung auf unser Geschäftsmodell nicht signifikant sind. Wie erwartet halten die Bundesländer am staatlichen Monopol für Lotterien fest, wie bisher mit Ausnahme der Lotterien mit geringem Gefährdungspotential (Soziallotterien). Die spezifischen Regelungen für die gewerbliche Spielvermittlung bleiben weitgehend unverändert. Darüber hinaus wird das bisherige Gebot aufgehoben, Online-Glücksspielformen auf verschiedenen Websites streng voneinander zu trennen. In Zukunft ist es Anbietern von Glücksspielen unter Vorgaben erlaubt, unterschiedliche Glücksspielarten über dieselbe Internetdomain anzubieten. Zudem unterscheidet der GlüStV 2021 in vielen Bereichen (z. B. Werbung, Spieleridentifizierung, Sperrdatei) zwischen dem Angebot der klassischen Lotterien, mit nicht mehr als zwei Ziehungen pro Woche, und allen anderen Angeboten, wie Sportwetten oder Online Games, aber auch Online-Sofortlotterien und Keno. Wir erwarten, dass bei unserem derzeitigen Angebot klassischer Lotterieprodukte die Freiheitsgrade größer sein werden. Die Ministerpräsidenten haben den paraphierten Gesetzesentwurf im Rahmen des Notifizierungsverfahrens bei der Europäischen Kommission vorgelegt. Das Notifizierungsverfahren endete nach Ablauf der Stillhaltefrist am 18. September 2020. Der Gesetzentwurf muss nun noch durch einzelne Parlamente der Bundesländer verabschiedet werden. Der GlüStV 2021 gilt unbefristet und kann erstmalig zum 31. Dezember 2028 gekündigt werden.

Bundesweite Vermittlungserlaubnis

Am 24. September 2012 erhielt die LOTTO24 AG erstmalig die Erlaubnis, bundesweit staatliche Lotterien im Internet zu vermitteln. Mit Bescheid vom 26. Juli 2017 erteilte das Niedersächsische Innenministerium eine Folgeerlaubnis. Sie enthält weiterhin beschränkende sowie teilweise unbestimmte Nebenbestimmungen und Auflagen, so wie die strengen Anforderungen an die Altersüberprüfung der Spielteilnehmer (Altersverifikation) und die Pflicht zur Verteilung der Spielumsätze - je nach Wohnsitz des Spielteilnehmers - an alle 16 Landeslotteriegesellschaften (Regionalisierung). Mit Bescheid vom 29. März 2018 erteilte das Niedersächsische Innenministerium LOTTO24 erstmalig die Erlaubnis, staatliche Sofortlotterien (Rubbellose) im Internet zu vermitteln. Sie gilt in den Ländern Niedersachsen, Sachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen, in denen auch die Landeslotteriegesellschaften eine entsprechende Veranstaltungserlaubnis erhalten haben. Damit haben bereits mehr als 50 % der volljährigen deutschen Bevölkerung Zugang zu Rubbellosen im Internet. Für die Länder Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg beabsichtigen wir kurzfristig entsprechende Ergänzungen zu beantragen. Darüber hinaus hat LOTTO24 am 8. Februar 2019 eine Ergänzung zur bestehenden Vermittlungserlaubnis erhalten, die es ermöglicht, über LOTTO24 auch Spielscheine der Domains Tipp24.de und Tipp24.com an die Landeslotteriegesellschaften zu vermitteln. Zudem wurde LOTTO24 am 5. Februar 2020 die Erlaubnis zur Vermittlung der von ZEAL durchgeführten Soziallotterie freiheit+ erteilt. Die Erlaubnisse sind bis zum 30. Juni 2021 befristet und enthalten beschränkende sowie teilweise unbestimmte Nebenbestimmungen und Auflagen. Der aktuelle Entwurf zum GlüStV 2021 sieht die Verlängerung der bestehenden Erlaubnisse von gewerblichen Spielvermittlern bis zum 30. Juni 2022 vor. Die zuständige Aufsichtsbehörde hat mit Informationsschreiben vom 21. Januar 2021 die Verlängerung der erteilten Erlaubnisse kraft Gesetzes bestätigt.

Werbeerlaubnis

Am 27. Februar 2019 verlängerte die für die Werbeaufsicht zuständige Bezirksregierung Düsseldorf zum dritten Mal die Werbeerlaubnis von LOTTO24. Sie gilt nun bis zum Ablauf des GlüStV am 30. Juni 2021. Die Verlängerung muss jeweils beantragt werden und erfolgt nicht automatisch. Nach Erteilung ist LOTTO24 damit weiterhin berechtigt, bundesweit im Internet und Fernsehen für den Online-Vertrieb staatlicher Lotterien zu werben und so die Erweiterung des Kundenstamms voranzutreiben. Die Verlängerung der Werbeerlaubnis und die damit fortbestehende Rechtssicherheit sind Grundlage für den geplanten Ausbau der Geschäftstätigkeit und des Marktanteils der Gesellschaft. Nach dem GlüStV 2021 entfällt die Notwendigkeit einer Werbeerlaubnis. Die bisherigenBeschränkungen gelten jedoch auch unter dem GlüStV 2021 teilweise fort.

Rechtsstreitigkeiten und behördliche Verfahren

LOTTO24 führt verschiedene gerichtliche Verfahren, um die aus unserer Sicht unbestimmten und unverhältnismäßigen Beschränkungen der Erlaubnisse auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Eine abschließende Klärung der grundlegenden Fragen wird aber durch die Dauer der Laufzeiten der Werbeerlaubnisse von zwei Jahren erschwert, denn die kurze Laufzeit führt regelmäßig zum Wegfall des Rechtsschutzinteresses, sobald neue Klagen gegen die Folgeerlaubnis anhängig werden. Zudem ändert sich zum 1. Juli 2021 der regulatorische Rahmen mit Inkrafttreten des GlüStV 2021, was eine weitere Hürde für die erfolgreiche Fortführung der Verfahren ist. Wir erwarten derzeit keine wesentlichen Auswirkungen auf das zukünftige Geschäft aus den laufenden Verfahren.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Umsatzanstieg im deutschen Lotteriemarkt

Im Geschäftsjahr 2020 stieg der Umsatz des DLTB nach eigenen Angaben um 8,8 % auf über € 7,9 Mrd. (2019: knapp € 7,3 Mrd.). Dabei behauptete die Lotterie LOTTO 6aus49 mit einem Plus von mehr als 12 % mit € 3,98 Mrd. und über 50 % am Gesamteinsatz ihre Position als beliebteste Lotterie in Deutschland (2019: € 3,54 Mrd.). Trotz der im Vorjahresvergleich deutlich stärkeren Jackpot-Entwicklung blieb die europäische Lotterie EuroJackpot mit einer Umsatzsteigerung um 18 % auf mehr als € 1,47 Mrd. (2019: € 1,25 Mrd.) auf dem zweiten Platz der beliebtesten Lotterieprodukte 2020. Weitere Produkte des DLTB sind Spiel 77, Sofortlotterien, Super 6, GlücksSpirale, Oddset, Keno, Bingo, Toto, Plus 5 und Sieger-Chance.

Lotto24 und Tipp24 bauen Marktführerschaft aus

Nach Informationen des DLTB und des Deutschen Lottoverbands (DLV) legte der Online-Umsatz der staatlichen Veranstalter sowie der legalen privaten Vermittler kontinuierlich zu: Hatte er 2012 noch bei € 35 Mio. gelegen, erreichte er 2019 schon € 1.035 Mio. (inklusive des ganzjährigen LOTTO24-Transaktionsvolumens sowie dem nach dem Geschäftsmodellwechsel am 15. Oktober 2019 neu hinzugekommenen Tipp24-Transaktionsvolumens) und stieg im Geschäftsjahr 2020 erneut um rund 53 % auf € 1.587 Mio. Das entspricht einem Online-Anteil von 20 % am Lotterie-Gesamtumsatz 2020 in Deutschland (2019: 14 %, im Wesentlichen exkl. Tipp24). Während die Online-Spieleinsätze aller staatlichen Gesellschaften zusammen um 40 % auf knapp € 913 Mio. (2019: € 651 Mio.) wuchsen, legten wir im Rahmen des offiziellen Online-Lotterievermittlungsgeschäfts (inklusive Soziallotterien) mit den Marken LOTTO24 und der erstmals ganzjährig berücksichtigten Tipp24 um 78 % auf € 652 Mio. zu (2019: € 366 Mio., ganzjähriges LOTTO24-Transaktionsvolumen sowie das Tipp24-Transaktionsvolumen seit dem Geschäftsmodellwechsel am 15. Oktober 2019). Dementsprechend konnten wir unsere Marktführerschaft im Internet mit einem Marktanteil von 41 % (2019: 35 %) ausbauen. Die sonstigen Lotterievermittler erreichten zusammen rund € 22 Mio. online (2019: € 18 Mio.).

Großes Potenzial im Online-Segment

In Deutschland leben 70,2 Mio. Erwachsene, von denen 29,7 Mio. gelegentlich oder regelmäßig Lotto spielen. Dies entspricht einem Anteil von knapp 42 % aller volljährigen Deutschen. Mit einem Anteil von 41 % der Befragten, die in den letzten sechs Monaten Lotto gespielt haben, bestätigt unsere jüngste Umfrage unter 1.495 lottoaffinen Internetnutzern im November 2020 diesen Wert. Interessant ist dabei, dass sich knapp 50 % der befragten Offline-Spieler - also der Lottospieler, die ihren Lottoschein noch immer am Kiosk abgeben - vorstellen können, Lotto in Zukunft online zu spielen. Übertragen auf die 29,7 Mio. Lottospieler ergäbe sich hieraus ein Marktpotenzial von 14,3 Mio. potenziellen Online-Lottospielern. Bezogen auf das gesamte deutsche Lotteriemarktvolumen (DLTB zuzüglich Klassen-, Sozial- und sonstigen regulierten Lotterien) von rund € 9,0 Mrd. ergäbe sich somit ein potenzieller Online-Lotterie- Gesamtumsatz von € 4,3 Mrd.

Auch wenn der deutsche Online-Lotteriemarkt noch nicht das Niveau anderer europäischer Länder oder vergleichbarer Branchen im E-Commerce-Bereich erreicht hat, belegt die Entwicklung der letzten Jahre einen konsequenten Aufwärtstrend - Deutschland holt auf. Dass sich dieses Wachstum auch in den kommenden Jahren fortsetzen dürfte, wird aus unserer Sicht insbesondere von den folgenden Faktoren gestützt:

- Da Online-Angebote von Lotterien bis Mitte 2012 gänzlich verboten waren, rechnen wir auch weiterhin mit deutlichen

Umsatzsteigerungen. Im Vergleich mit ausländischen Online-Lotteriemärkten, die in der Vergangenheit weniger stark reguliert waren, erwarten wir für Deutschland mittelfristig ein überproportionales Wachstum.

-

Der Online-Anteil am Lotteriemarkt lag 2019 in Österreich bei 63 %, in Schweden bei 46 % und im Vereinigten Königreich bei 30 %. Auch die steigende Bedeutung von E-Commerce als Absatzkanal sowie mobile Angebote verstärken diesen Trend: Im ersten Halbjahr 2020 lag der digitale Anteil in der Musikbranche bereits bei 74 %, 61 % der Bankgeschäfte wurde 2019 online erledigt sowie 58 % der Reisen 2019 online verkauft.

Basierend auf einer mittel- bis langfristig angelegten Annahme eines Online-Anteils von 50 % am gesamten deutschen Lotteriemarkt (DLTB zuzüglich Soziallotterien, GKL und sonstigen regulierten Lotterien) von € 9,0 Mrd.1 ergäbe sich auch vor diesem Hintergrund ein Online-Lotterie-Marktpotenzial von € 4,5 Mrd. Da es unser Ziel ist, unseren eigenen Marktanteil weiter in Richtung 50 % beziehungsweise darüber hinaus auszubauen, läge unser langfristiges Potenzial beim Transaktionsvolumen also jenseits der € 2 Mrd.-Marke.

Werbung und Wettbewerb

Unser Erfolg wird wesentlich von Umfang und Effizienz unserer Marketingmaßnahmen - insbesondere zur Neukundenakquisition - bestimmt. Neben den regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst auch die Anzahl der im Online-Lottobereich offensiv werbenden Wettbewerber unsere Kennzahlen, wobei die staatlichen Landeslotteriegesellschaften mit ihrer gebündelten Plattform unter lotto.de sowie die in Deutschland nicht erlaubten, ausländischen Zweitlotterien unsere Hauptwettbewerber sind.

Laut Informationen des zuständigen Niedersächsischen Innenministeriums hatten neben den staatlichen Gesellschaften zum Ende des Berichtszeitraums 16 private gewerbliche Spielvermittler geltende Vermittlungserlaubnisse. Wie zuvor fielen auch 2020 die Werbeaktivitäten des in Deutschland erlaubten privaten Wettbewerbs sehr zurückhaltend aus.

Der Werbedruck von Seiten der Zweitlotterieanbieter, die weder über eine deutsche Vermittlungs- noch eine entsprechende Werbeerlaubnis verfügen, ist sowohl aufgrund des konsequenteren Vorgehens der zuständigen Aufsichtsbehörden als auch aufgrund von wettbewerbsrechtlichen Verfahren einiger Landeslotteriegesellschaften rückläufig.

Außergewöhnlich starke Jackpot-Entwicklung

Jackpots sind ein wesentlicher Treiber unseres Transaktionsvolumens. Vor allem dann, wenn Spielinteressenten außergewöhnlich hohe Gewinnerwartungen haben - also vor allem in Zeiten hoher Jackpots - erwarten wir, dass sowohl die Aktivität als auch die Anzahl der registrierten Kunden besonders stark zulegt.

2020 verlief die Jackpot-Entwicklung der einzelnen Lotterien für uns außergewöhnlich vorteilhaft: So lag der durchschnittliche Jackpot der deutschen Lotterie LOTTO 6aus49 2020 rund 40 % über dem Vorjahr und überstieg die € 20 Mio.-Marke insgesamt fünfmal (2019: viermal). Hierbei wirkte sich die im September 2020 erfolgte Produktumstellung des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) - unter anderem durch die Anhebung der ersten Gewinnklasse auf € 45 Mio. sowie die transaktionsvolumensteigernde Preiserhöhung - insbesondere im vierten Quartal positiv aus. Auch der durchschnittliche Jackpot der europäischen Lotterie Eurojackpot lag 9 % über dem Vorjahresniveau und erreichte insgesamt sechsmal die € 90 Mio.-Marke (2019: viermal), davon allerdings keinmal im vierten Quartal (2019: zweimal).

Geschäftsverlauf

Unter anderem unterstützt von der außergewöhnlich guten Jackpot-Entwicklung der Lotterien EuroJackpot und Lotto 6aus49 führten die weiterhin hohen Marketinginvestitionen zu einem über den Erwartungen liegenden Wachstum wesentlicher Kennzahlen, so dass wir unsere Prognose sowohl im Juli 2020 als auch im Oktober 2020 aktualisiert und in Teilen sogar noch übertroffen haben.

PROGNOSE-GEGENÜBERSTELLUNG

Prognose (26.03.2020/ 20.07.2020/15.10.2020)

2020

2019

Ist

Ist

Transaktionsvolumen

550-570/590-610/ 610-630

651,8 Mio.

(+77.8%)

366,5 Mio.

(+13,9%)

Umsatzerlöse

66-68/72-74/

Rund 80

88,1 Mio.

44,1 Mio.

Bruttomarge

Leicht über Vorjahr/ etwas über 12

12,3 %

11,6 %

CPL

Niedriger als im Vorjahr

€ 27,79

€ 31,76

Neukunden

Eine deutlich steigende Neukundenzahl/ rund 800/ rund 900

918 Tsd.

367 Tsd.

LAGE

Ertragslage

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

2020

2019

in € Tsd.

in € Tsd.

Veränderung %

Umsatzerlöse

88.125

44.098

100,00

Personalaufwand

-10.787

-13.822

-22,0

Sonstige betriebliche Aufwendungen

-70.180

-30.092

133,2

abzüglich sonstiger betrieblicher Erträge

2.270

4.798

-52,7

Betriebliche Aufwendungen

-78.697

-39.117

101,2

EBITDA

9.428

4,981

89,3

Abschreibungen

-804

-1.095

-26,6

EBIT

8.624

3.886

121,9

Finanzergebnis

-5

-10

-50,0

Ergebnis vor Steuern

8.618

3.876

122,5

Ertragsteuern

-3.005

980

206,6

Periodenergebnis

5.613

4.856

15,6

Aufteilung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen

Marketingkosten

-31.005

-12.607

145,9

Direkte Kosten des Geschäftsbetriebs

-25.209

-7.370

242,0

Indirekte Kosten des Geschäftsbetriebs

-13.966

-10.116

38,1

Sonstige betriebliche Aufwendungen

-70.180

-30.092

133,2

Das Jahr 2020 war von dem Wachstum des Geschäfts im Rahmen einer außergewöhnlichen guten Jackpot-Entwicklung geprägt. Wesentliche neue Einflüsse im Geschäftsjahr 2020 waren unter anderem die Einführung der Soziallotterie freiheit+.

Umsatzwachstum

Die Umsatzerlöse erhöhten sich 2020 um 100% (€ 43.990 Tsd.) dank der außergewöhnlich guten Jackpot-Entwicklung und unserer höheren Marketinginvestitionen. Im Vorjahresvergleich ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Tipp24-Geschäft erst seit dem 15. Oktober 2019 im Zuge des ZEAL-Geschäftsmodellwechsels in den LOTTO24-Zahlen enthalten war. Die Umsatzerlöse aus dem Tipp24- Geschäft betragen € 23.937 Tsd. im Jahr 2020. Darüber hinaus haben Umsatzerlöse aus an die ZEAL Network SE erbrachte Dienstleistungen des weiteren zu dem Anstieg der Umsatzerlöse beigetragen.

Die Umsatzerlöse erwirtschafteten wir im Wesentlichen aus den Provisionen, die uns für die Vermittlung von Lotterieprodukten der staatlichen Landeslotteriegesellschaften gemäß den bestehenden vertraglichen Regelungen gezahlt wurden, sowie aus Zusatz-/Spielscheingebühren, die im Zusammenhang mit der Vermittlung von Spieleinsätzen anfielen. Des Weiteren wurden 2020 Umsatzerlöse aus Provisionen für die Vermittlung der Soziallotterie freiheit+ erwirtschaftet.

Unsere Bruttomarge lag insbesondere aufgrund der Markteinführung der Soziallotterie freiheit+ im März 2020 sowie der positiven Entwicklung der Spielgemeinschaften mit 12,3 % über ihrem Vorjahresniveau (2019: 11,6 %).

Anstieg von bereinigtem EBITA und EBIT

Aufgrund des Umsatzwachstums und trotz Anstiegs der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 133 % (€ 40.088 Tsd.), stieg das EBITA von € 4.981 Tsd. im Geschäftsjahr 2019 auf € 9.428 Tsd.

Entwicklung wesentlicher Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Der Personalaufwand ist gegenüber 2019 um 22,0% (€ 3.036 Tsd.) gesunken. Der Grund dafür liegt im Wesentlichen, an den in 2019 enthaltenen außerordentlichen Personalkosten, die im Zuge der durchgeführten Übernahme durch die ZEAL Network SE anfielen.

Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vergleichszeitraum von € 30.092 Tsd. um € 40.088 Tsd. auf € 70.180 Tsd. gestiegen.

Folgende weitere Faktoren beeinflussten diese Entwicklung:

  • Ein Anstieg der Marketingkosten um 145,9% (€ 18.398 Tsd.), im Einklang mit unserer Strategie unsere Marketingaktivitäten zu verstärken und schneller als der Markt zu wachsen. Wir gestalten die Marketingaktivität in Abhängigkeit von der Jackpot-Entwicklung, die 2020 außergewöhnlich gut war. Des Weiteren versprechen wir uns von den akquirierten Kunden auch in Zukunft wiederkehrende Umsätze im Rahmen des existierenden Abo-Modells. Die Marketingausgaben in 2020 werden daher in nicht unerheblichem Umfang auch zu dem weiteren Erfolg der LOTTO24 in Zukunft beitragen.

  • Die direkten Kosten des Geschäftsbetriebs stiegen um 242,0% ( 17.839 Tsd.). Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf Kosten in Höhe von € 18.598 Tsd. (2019: € 3.428 Tsd.) von der ZEAL Network SE und ihren Tochterunternehmen für die Inanspruchnahme der Kunden, Markenzeichen und Domains von Tipp24 zurückzuführen

Finanzlage

Grundsätze und Ziele des Kapitalmanagements

Die LOTTO24 AG betreibt ein eigenständiges Kapitalmanagement. Alle Entscheidungen zur Finanzierungsstruktur der Gesellschaft trifft der Vorstand. Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte die Finanzierung ausschließlich aus eigenen Geschäftsmittel. Eine Aufnahme neuen Kapitals ist für 2021 aktuelle weder in Form von Eigen- noch in Form von Fremdkapital geplant.

Finanzierungsanalyse

Unsere Finanzierungssituation ist vorrangig durch Eigenkapital und kurzfristige Verbindlichkeiten geprägt. Das gezeichnete Kapital der Lotto24 AG hat sich im Vergleich zum Abschlussstichtag 2019 um € 22.545 Tsd. verringert.

Zum 31. Dezember 2020 betrug das Eigenkapital € 30.086 Tsd. (2019: € 24.473 Tsd.) und setzte sich wie folgt zusammen:

EIGENKAPITAL

in € Tsd.

31.12.2020

31.12.2019

Gezeichnetes Kapital

1.610

24.155

Kapitalrücklage

318

2.415

Gewinnrücklagen

22.545

-

Angesammelte Ergebnisse

5.613

-2.097

Gesamt

30.086

24.473

Das gezeichnete Kapital entspricht dem Grundkapital der Gesellschaft und ist in voller Höhe eingezahlt. Auf der Hauptversammlung vom 17. Juni 2020 wurde unter anderem das Grundkapital um € 22.544.564 auf € 1.610.326 herabgesetzt.

Das genehmigte Kapital der Lotto24 AG beträgt seit diesem Datum € 322 Tsd.

Nach der Kapitalherabsetzung wurden € 2.097 Tsd. aus der Kapitalrücklage zum Ausgleich des handelsrechtlichen Verlustvortrags gemäß den deutschen Rechnungslegungsvorschriften verwendet. Zum 31. Dezember 2020 betrug die Kapitalrücklage € 318 Tsd. (2019: € 2.415 Tsd.) und enthielt die gemäß § 150 Abs. 2 AktG zu bildende gesetzliche Rücklage, die den zehnten Teil des Grundkapitals darstellt.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 362 Tsd. (2019: € 1.406 Tsd.) berücksichtigen im Wesentlichen die zum Abschlussstichtag noch offenen Zahlungsverpflichtungen für bereits erhaltene Marketingleistungen sowie technische und rechtliche Beratung. Alle Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten setzten sich wie folgt zusammen:

SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

in € Tsd.

31.12.2020

31.12.2019

Verbindlichkeiten aus dem Spielbetrieb

18.601

18.540

Mietkauf

-

147

Verbindlichkeiten aus Steuern / Gehaltsabrechnung

991

1.722

Gesamt

19.592

20.409

Zum 31. Dezember 2020 sanken die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten auf € 19.592 Tsd. (2019: € 20.409 Tsd.). Sie umfassten insbesondere die Verbindlichkeiten des Spielbetriebs in Höhe von € 18.60 Tsd. (2019: € 18.540 Tsd.). Unter dieser Position werden die Verpflichtungen aus der Abrechnung gegenüber den Landeslotteriegesellschaften und unseren Kunden erfasst. Diese Position enthält auch Kleingewinne, die Kunden auf Spielkonten belassen und zu einem späteren Zeitpunkt für Spieleinsätze nutzen.

Die verzinslichen Darlehen beinhalteten im Jahr 2019 die kurzfristigen, innerhalb eines Jahres fälligen Teilbeträge für die IT-Ausstattung unserer Rechenzentren.

im November 2020 wurde mit der Commerzbank eine revolvierende Kreditlinie von € 7.000 Tsd. zusammen mit der Muttergesellschaft ZEAL Network SE abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2020 wurde diese nicht gezogen.

Investitionsanalyse

Im Berichtszeitraum investierten wir insgesamt € 262 Tsd. (2019: € 659 Tsd.), maßgeblich in für den Geschäftsbetrieb notwendige Soft-und Hardware und für unsere Arbeitsplatzausstattung.

Liquiditätsanalyse

WESENTLICHE CASHFLOW-POSITIONEN

in € Tsd.

2020

2019

Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit

7.696

8.333

Cashflow aus der Investitionstätigkeit

-262

-659

davon Finanzinvestitionen

-

-

davon Investitionen ins Anlagevermögen

-262

-659

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

-148

-193

Veränderung des Finanzmittelbestands

7.286

7.481

Finanzmittelbestand zu Beginn der Periode

15.553

8.072

Finanzmittelbestand am Ende der Periode

22.839

15.553

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit sinkt trotz der Entwicklung der Ergebnisse um € 637 Tsd. Im Wesentlichen ist diese auf im Geschäftsjahr 2019 zugesagt Abfindungen in Höhe von €3.924 Tsd. zurückzuführen, die im Jahr 2020 ausbezahlt wurden.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug € -262 Tsd. (2019: € -659 Tsd.), da wir - ebenso wie im Geschäftsjahr 2019 - in die Erweiterung unseres Geschäftsbetriebs investierten.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von € -148 Tsd. (2019: € -193 Tsd.) umfasste im Wesentlichen Zahlungen für Leasingverbindlichkeiten in Höhe von € 148 Tsd. (2019: € 193.).

Vermögenslage

Zum 31. Dezember 2020 ist die Aktiva gegenüber dem 31. Dezember 2019 um € 1.390 Tsd. auf € 57.457 Tsd. gesunken - im Wesentlichen aufgrund der Reduzierung der gruppeninternen Forderung aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 5.171 Tsd. für Forderungen gegenüber der ZEAL Network SE, eines Anstiegs der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente um € 7.486 Tsd., einer Abnahme des Anlagevermögens um € 541 Tsd.

Die kurzfristigen Vermögenswerte umfassten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (€ 22.839 Tsd., Vorjahr: € 15.553 Tsd.), sonstige Vermögensgegenstände (€ 12.866 Tsd.; Vorjahr: € 14.154 Tsd.), gruppeninterne Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (€ 1.901 Tsd.; Vorjahr: 7.072) sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (€ 732 Tsd.; Vorjahr: € 148 Tsd.).

Bilanzielle Ermessensentscheidungen

Wir haben keine veränderten bilanziellen Ermessensentscheidungen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögenslage der Lotto24 AG getroffen.

Mitarbeiter

Zum Stichtag 31. Dezember 2020 beschäftigte die Lotto24 AG neben den zwei Vorstandsmitgliedern und studentischen Aushilfen 114

Angestellte (Vollzeitäquivalente, Vorjahr: 123).

ANZAHL MITARBEITER1)

31.12.2020

31.12.2019

Lotto24 gesamt

128

154

davon Frauen

41

55

davon Teilzeitarbeitnehmer

28

48

Altersdurchschnitt der Belegschaft in Jahren

36

35

Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente)

114

123

BERICHT DES VORSTANDS ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN NACH § 312 AKTG

Der Vorstand hat am Ende des Berichts über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen im genannten Berichtszeitraum folgende Erklärung nach § 312 Abs. 3 AktG abgegeben: "Die LOTTO24 AG hat nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden."

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

BERICHT ÜBER DIE VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG MIT IHREN WESENTLICHEN CHANCEN UND RISIKEN

Risikobericht

Die LOTTO24 AG ist ein junges Unternehmen, das erst seit 2012 im Wettbewerb steht und im dynamisch wachsenden Online-Vermittlungsmarkt für staatliche Lotterieprodukte tätig ist.

Unser Geschäftsmodell wird von vielen Faktoren beeinflusst - unter anderem von den rechtlichen und gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der Aufrechterhaltung der erforderlichen Vermittlungs- und Werbeerlaubnissen sowie von geschäftlichen oder sonstigen Vertragsbeziehungen. Auf dieser Grundlage treffen wir Annahmen zu unserer Entwicklung und Profitabilität, den Transaktionsvolumina und Umsatzerlösen, zu Kostenpositionen, der Mitarbeiterausstattung, der Finanzierung sowie wesentlichen Bilanzpositionen, die sich als unzutreffend oder unvollständig erweisen könnten. Es gibt keine Gewähr, dass sich die LOTTO24 AG langfristig in diesem Markt behaupten können wird. Insbesondere hängt das weitere Wachstum davon ab, ob und inwieweit wir in der Lage sein werden, neue Kunden für das Angebot der LOTTO24 AG zu gewinnen, unser bestehendes Angebot auszubauen, weitere Produkte in unser Leistungsangebot auf-zunehmen und neue Vertriebskanäle zu etablieren.

Im ungünstigsten Fall könnte sich das Geschäftsmodell als nicht profitabel oder nicht durchführbar erweisen. Dies könnte Wertberichtigungen insbesondere bei aktivierten langfristigen Vermögenswerten erfordern sowie weitere wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von LOTTO24 haben.

Risiko- und Compliance-Management

Der Vorstand der LOTTO24 AG hat das vorhandene Risikomanagementsystem um ein darin integriertes Compliance-Management erweitert. Dazu beobachten wir intensiv unser Markt- und Wettbewerbsumfeld und analysieren die identifizierten Risiken und Compliance-Felder im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Risikomanagement-Workshops. Die darin gewonnenen Erkenntnisse setzen wir zeitnah in Maßnahmen zur langfristigen nachhaltigen Sicherung des Unternehmenserfolgs und zur Prävention von Compliance-Verstößen um.

Die LOTTO24 AG unterliegt den typischen Branchen- und Marktrisiken eines Unternehmens der Online-Lotteriebranche. Als Risiken definieren wir Ereignisse oder Entwicklungen, die sich negativ auf das Unternehmen beziehungsweise die Erreichung unserer Unternehmensziele auswirken können. Um ihnen zu begegnen, haben wir ein modernes und umfassendes Risikomanagementsystem etabliert.

Operative Risiken überwachen wir durch regelmäßige Risikomanagement-Workshops von Vorstand und Management, durch die kontinuierliche Kontrolle relevanter finanzieller und nicht-finanzieller Kennzahlen, wobei für jede Kennzahl eine Überwachungsfrequenz, Verantwortlichkeiten zur Überprüfung sowie Verhaltensregeln und Notfallprozeduren bei definierten Abweichungen von Soll-Werten festgelegt sind. Darüber hinaus überwachen wir regelmäßig die Anpassungen und Aktualisierungen der Sicherheitssysteme und -prozesse bei unseren Dienstleistern.

Die regulatorischen Rahmenbedingungen werten wir regelmäßig auch mit Unterstützung kompetenter Rechtsberatung aus und können so zeitnah und angemessen reagieren.

Wir sind überzeugt, dass unser Risikofrüherkennungs- und Risikomanagementsystem geeignet ist, die sich aus möglichen Risiken ergebenden Gefahren für die LOTTO24 AG rechtzeitig zu erkennen und ihnen angemessen zu begegnen. Das Risikofrüherkennungssystem ist formal dokumentiert, es wird regelmäßig überprüft und angepasst. Sollten eines oder mehrere der nachfolgend dargestellten Risiken eintreten, könnte dies unsere Geschäftstätigkeit wesentlich beeinträchtigen und erhebliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der LOTTO24 AG haben.

Das Compliance-Management-System der LOTTO24 AG setzt sich aus einer Vielzahl von unternehmensinternen Maßnahmen und Prozessen zusammen. Es dient unserem Anspruch, nach ethischen Grundsätzen zu handeln und uns an alle geltenden Gesetze, internen Regelungen und freiwilligen Selbstverpflichtungen zu halten. Neben den allgemeinen Compliance-Feldern achten wir besonders auf die Einhaltung der besonderen Compliance-Felder Glücksspielregulierung, Datenschutz, IT-Sicherheit, Wettbewerb, Korruption, Arbeitsschutz, Arbeitsbedingungen und allgemeine Gleichbehandlung.

Diese besonderen Anforderungen haben wir in einem Verhaltenskodex verbindlich festgeschrieben. Alle Führungskräfte sind im Sinne eines "Tone from the top" dazu aufgefordert, durch eigene Haltung und eigenes Handeln eine Risikokultur vorzuleben, die alle Mitarbeiter dazu anhält, geltende Regelungen einzuhalten beziehungsweise Verstöße strikt zu vermeiden. Die Führungskräfte, deren Verantwortlichkeitsbereiche Berührungspunkte zu Compliance-Feldern aufweisen, treffen sich regelmäßig in Workshops, um mögliche Risiken zu analysieren und zu bewerten sowie entsprechende Maßnahmen festzulegen. Die Verantwortung für das Compliance-Management-System liegt beim Vorstand. Die Wirksamkeit unseres Compliance-Management-Systems überprüfen wir laufend und passen es an Entwicklungen, veränderte Risiken und neue rechtliche Anforderungen an. So sollen seine Effektivität und Effizienz stetig verbessert werden. Compliance-Risiken minimieren wir systematisch und regelmäßig über alle Geschäftsbereiche. Die Ergebnisse dieser Analyse dienen als Grundlage unseres Risikomanagements.

Für die frühzeitige Erkennung von Risiken ist es wichtig, dass Betrug, Miss- oder Fehlverhalten seitens der Mitarbeiter oder Führungskräfte der Organisation gemeldet und angemessen behandelt wird. Eine transparente, offene und diverse Unternehmenskultur ist entscheidend für die Bereitschaft eines jeden Einzelnen, Fehlverhalten oder Risiken offen anzusprechen. Die LOTTO24 AG fördert eine transparente, offene und diverse Unternehmenskultur, die den Mitarbeitern das Gefühl vermittelt, "mutig denken" und Bedenken äußern zu können und ermutigt jeden, etwaige Bedenken hinsichtlich des Verhaltens anderer im Rahmen des Geschäftsbetriebs oder der Führung des Geschäfts, zu äußern. Die LOTTO24 AG hat ein Hinweisgeber-System (Whistleblowing) eingerichtet, über das Mitarbeiter oder externe Hinweisgeber Compliance-Verstöße melden können. Dabei kann die Meldung auch anonym erfolgen.

Die LOTTO24 AG verarbeitet die Daten von mehreren Millionen Kunden. Die Sicherheit und der Datenschutz der personenbezogenen Daten unserer Kunden steht für die LOTTO24 AG als führender Online Anbieter staatlicher Lotterie Produkte sowie Dienstleister für die Veranstaltung von Lotterien an erster Stelle. Die LOTTO24 AG hält sich dabei strikt an die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO). Für die Einhaltung der IT-Sicherheit sorgt eine eigene Fachabteilung. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen werden sowohl intern als auch durch einen externen Datenschutzbeauftragten laufend überwacht. Für die Sicherstellung des Datenschutzes und der IT-Sicherheit arbeiten die Rechtsabteilung und die IT-Sicherheitsabteilung eng zusammen. Die LOTTO24 AG betreibt ein Informations Sicherheits Management System (ISMS) und lässt wesentliche Datenverarbeitungssysteme nach ISO 27001 zertifizieren. Das ISMS definiert und regelt sowohl die Verarbeitung der personenbezogenen Daten als auch die Sicherheit geschäftskritischer Informationen, Zugangskontrollen und Anforderungen zur Business Continuity. Es basiert auf unterschiedlichen Richtlinien, die in den jeweiligen Bereichen umgesetzt werden. Hierbei werden entsprechende Best-Practices sowie Standards laufend fortentwickelt und in die jeweils geltenden Prozesse integriert.

Branchen- und Marktrisiken

Verschärfter Wettbewerb

Es ist nicht auszuschließen, dass der Wettbewerb innerhalb der Glücksspielbranche mittelfristig zunimmt. Nach dem Inkrafttreten des neuen GlüStV 2021 könnten auch internationale Sportwetten- und Casino-Anbieter in das Lotterievermittlungsgeschäft einsteigen. Gleichzeitig könnte der Lotterieumsatz durch ein größeres Angebot an alternativen Online-Glücksspielen zurückgehen. Der Wettbewerb durch Zweitlotterien ist dagegen durch den strengeren Vollzug der gesetzlichen Beschränkungen in den letzten Jahren erheblich unter Druck geraten. Wir rechnen deshalb zukünftig mit schwächerem Wettbewerb durch ausländische Anbieter von Zweitlotterien. Der mittelfristige Erfolg des Geschäftsmodells der Zweitlotterie ist damit grundsätzlich in Frage gestellt und erschwert dessen weiteres Wachstum. Es dürfte den verbleibenden Anbietern zunehmend schwerer fallen, erfolgreiche Werbekooperationen abzuschließen, um ein weiteres Wachstum sicherzustellen. Allerdings könnten die bisher noch nicht zugelassenen Anbieter von Zweitlotterien ihr bisheriges Geschäftsmodell einstellen und daher die Erteilung einer Erlaubnis für die Lotterievermittlung in Deutschland anstreben.

Ausfall strategischer Dienstleister

Strategisch relevante Dienstleister wie Amazon, Apple, Google oder Facebook könnten die Zusammenarbeit mit Glücksspielanbietern verweigern oder durch eine Veränderung ihrer Unternehmensrichtlinien bestehende Vereinbarungen aufheben. Es besteht daher das Risiko, dass diese Unternehmen ihre Leistungserbringung uns gegenüber einstellen. Folglich würde die Werbung von LOTTO24 und Tipp24 oder die entsprechende Nutzung von Cloud-Services erheblichen Einschränkungen unterliegen, was zu einem wesentlichen Rückgang von Umsatz und Neukundenzahl führen könnte.

Ausbleiben außergewöhnlich hoher Lotto-Jackpots

Jackpots entstehen zufällig auf der Grundlage bestimmter Ereignisse bei Lottoziehungen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich über längere Zeiträume keine besonders hohen Jackpots bilden. Dies könnte zu niedrigeren Umsätzen und Neukundenzahlen aufgrund eines geringeren Spielinteresses führen.

Rechtliche Risiken aus dem regulatorischen Umfeld in Deutschland Weiterhin ungewisse zukünftige Entwicklung der Rechtslage in Deutschland

Über die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen und die hieraus möglicherweise folgenden Unsicherheiten haben wir bereits im Abschnitt "Regulatorische Rahmenbedingungen" berichtet. Infolge der in wesentlichen Bereichen auch unter dem neuen Staatsvertrag unbestimmten regulatorischen Rahmenbedingungen können sich generell folgende bestandsgefährdende Risiken ergeben:

In Deutschland ist der Vertrieb staatlicher Lotterien im Internet nur nach Erteilung der entsprechenden Vermittlungs- und Werbeerlaubnis zulässig. Diese Erlaubnisse wurden uns jeweils erteilt - bisher regelmäßig zeitlich befristet und mit Widerrufsvorbehalt. Wir gehen davon aus, dass auch zukünftige Erlaubnisse entsprechende Regelungen enthalten. Es ist unwahrscheinlich, aber nicht auszuschließen, dass die Vermittlungserlaubnis oder die Werbeerlaubnis widerrufen oder nicht verlängert wird. Ein solcher Widerruf oder eine Nichtverlängerung könnte den weiteren Geschäftsbetrieb oder -aufbau verhindern beziehungsweise wesentlich beschränken.

Aufgrund der Vielzahl unbestimmter gesetzlicher Grundlagen und hierauf erlassener Erlaubnisnebenbestimmungen besteht fortdauernd erhebliche Rechtsunsicherheit. Der Vollzug der geltenden Regelungen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden ist vielfach kaum vorhersehbar. Gegen vollziehbare behördliche Maßnahmen bestehen aufgrund eines sehr weiten Ermessensspielraums der Behörden und fehlender klarer Erlaubniskriterien keine effektiven einstweiligen Rechtsschutzmöglichkeiten. Vollziehbare behördliche Beschränkungen unseres Angebots müssen damit zunächst - trotz einstweiligen Ersuchens um Rechtsschutz - beachtet werden. Dies kann vorübergehend oder dauerhaft zu geringeren Umsätzen und Neukundenzahlen führen.

Operative Risiken

Risiken aus dem Spielbetrieb

  • - Abhängigkeit von komplexen IT-Systemen: Wir sind zur Abwicklung der Spielverträge auf den Einsatz automatisierter Verfahren angewiesen. Trotz unserer derzeit umfassend vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen könnte die Abwicklung der Spielverträge durch Ausfälle oder Störungen der IT-Systeme erheblich beeinträchtigt werden. Ursächlich hierfür könnten unter anderem die Zerstörung der Hardware, Systemabstürze, Softwareprobleme, Virenattacken, Eindringen unbefugter Personen in das System oder vergleichbare Störungen sein sowie insbesondere die automatisierte Erzeugung massenhafter Anfragen an einen Server über das Internet mit dem Ziel, dessen Verfügbarkeit durch Überlastung wesentlich einzuschränken (»Denial-of-Service-Angriffe«). Je nach Umfang etwaiger Beeinträchtigungen könnten daraus Imageschäden und finanzielle Verluste entstehen.

  • - Datenmissbrauch durch Unbefugte: Unsere Kunden übermitteln uns im Rahmen der Registrierung personenbezogene Daten, die elektronisch gespeichert werden und für den Kunden in seinem Spielkontobereich über das Internet abrufbar sind. Wir haben umfassende Maßnahmen zur Sicherung der bei uns gespeicherten Daten getroffen, die wir regelmäßig von unabhängigen Sicherheitsexperten überprüfen lassen und kontinuierlich an den erforderlichen Stand der Technik anpassen. Trotz dieser hohen Sicherheitsvorkehrungen kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass unberechtigte Personen sich rechtswidrig Zugang zu unserem Kundenbestand oder dem Kundenbestand von Partnern verschaffen. Dies könnte zu Umsatzausfällen, Schadensersatzverpflichtungen und erheblichen Vermögensschäden führen.

  • - Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern: Wir sind bei der Abwicklung des Geschäfts auf die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern angewiesen, die über besondere Kenntnisse und Technologien verfügen. Hiervon betroffen sind unter anderem Daten- und Sprachkommunikation, Beschaffung, Installation, Fortentwicklung, Pflege und Wartung von Hard- und Software, Rechenzentrumsdienstleistungen, Zahlungsabwicklung sowie SMS- und E-Mail-Versand. Es besteht die Möglichkeit, dass einer oder mehrere der eingesetzten externen Dienstleister die Leistungen nicht, nicht zeitgerecht oder nicht fehlerfrei erbringen. Es ist daher möglich, dass wir uns aufgrund von Fehlern oder Versäumnissen der beauftragten externen Dienstleister außerstande sehen könnten, unsere eigenen Dienstleistungen einwandfrei oder zeitgerecht zu erbringen. Dies könnte zu Umsatzausfällen, Schadensersatzverpflichtungen und erheblichen Reputationsschäden führen.

Risiken im Zusammenhang mit der Corona Krise

Durch die Ausbreitung des Coronavirus und die bestehenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens sind wesentliche Risiken für das weltweite Wirtschaftswachstum entstanden. Insbesondere das wesentlich reduzierte Konsumverhalten kann mittelbar auch E-Commerce-Dienstleistungen wesentlich beeinträchtigen. Eine möglicherweise zukünftig angeordnete Schließung von Geschäften, die auch Lottoannahmestellen betreffen kann, könnte in der Folge zu einer wesentlichen Reduzierung der Lotterieumsätze bei den staatlichen Lotteriegesellschaften führen. In der Folge könnten geringere Jackpots auch zu einem geringeren Spielaufkommen bei Online-Lotterievermittlern führen. Insgesamt könnten andauernde Einschränkungen aufgrund des Coronavirus negative Auswirkungen auf die zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.

Einschätzung der Risikolage und Chancen

Wir bewerten die Wahrscheinlichkeit des Eintretens der zuvor genannten Risiken jeweils unterschiedlich und halten die Risikolage insgesamt für moderat. Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, erachten wir als gering. Zudem würden wir in diesen Fällen bestehende Rechtsschutzmöglichkeiten ausschöpfen. Darüber hinaus sind uns Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, derzeit nicht bekannt. Insgesamt sind wir der Ansicht, dass die Chancen, die die Gruppe hat, die Risiken, denen wir ausgesetzt sind, deutlich überwiegen.

Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

Unsere Definition des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) entspricht der des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf. Umfang und Ausgestaltung des IKS liegen im Ermessen und in der Verantwortung des Vorstands.

Primäres Ziel des rechnungslegungsbezogenen IKS ist es, das Risiko wesentlicher Fehlaussagen in der Rechnungslegung zu vermeiden, wesentliche Fehlbewertungen aufzudecken und die Einhaltung der maßgeblichen Vorschriften zu gewährleisten. Eine absolute Sicherheit zur Erreichung dieses Ziels kann - unabhängig von der konkreten Ausgestaltung - dabei durch ein IKS nicht erreicht werden.

Das rechnungslegungsbezogene IKS der LOTTO24 AG stellt durch definierte Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen die vollständige Erfassung von unternehmensbezogenen Sachverhalten sowie deren sachgerechte Darstellung im Einzelabschluss sicher. Die dazu eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.

Die LOTTO24 AG erstellt einen Jahresabschluss nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und darüber hinaus einen Einzelabschluss nach den Vorschriften der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind. Änderungen der einschlägigen rechtlichen Vorschriften werden fortlaufend beobachtet und auf etwaigen Anpassungsbedarf hin überprüft.

Verantwortlich für die Abschlusserstellung sind die Mitarbeiter des Bereichs Finanzen. Der Prozess der Abschlusserstellung folgt einem mit den Mitarbeitern der zuliefernden Fachbereiche abgestimmten Zeitplan. Einzelne Sachverhalte werden unter Einbindung externer Experten/Gutachter bilanziell abgebildet.

Wir überwachen das rechnungslegungsbezogene IKS im Wesentlichen durch prozessintegrierte Kontrollen, die sowohl präventiven als auch aufdeckenden Charakter haben.v Folgende Kontrollen sind in den Prozess eingebettet: IT-gestützte und manuelle Datenabstimmungen, Funktionstrennung, Vier-Augen-Prinzip sowie Monitoring-Kontrollen.

Des Weiteren beurteilt der Abschlussprüfer gemäß § 317 Abs. 4 HGB die Funktionsfähigkeit des Risikofrüherkennungs- und - überwachungssystems. So veranlasst der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Überwachungstätigkeit gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG regelmäßig zusätzliche Prüfungshandlungen durch den Abschlussprüfer. Des Weiteren beurteilt der Konzernabschlussprüfer gemäß § 317 Abs. 4 HGB die Funktionsfähigkeit des Risikofrüherkennungs- und -überwachungssystems. So veranlasst der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Überwachungstätigkeit gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG regelmäßig zusätzliche Prüfungshandlungen durch den Abschlussprüfer.

Prognosebericht

Erwartete Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2021 planen wir, die Marktführerschaft als Online-Anbieter staatlicher und anderer Lotterieprodukte weiter auszubauen. In Abhängigkeit von den Rahmenbedingungen - insbesondere der Jackpot-Entwicklung - rechnen wir dabei mit einem Transaktionsvolumen von mindestens € 700 Mio. Nach außergewöhnlich starken Jackpots im Vorjahr haben wir dabei eine durchschnittliche Jackpot-Entwicklung unterstellt, so dass sich eine geringere Wachstumsrate als im Vorjahr ergibt. Zudem gehen wir davon aus, dass unser Umsatz (inklusive Intercompany-Effekten) mindestens € 90 Mio. erreichen und unser EBITDA bei im Vorjahresvergleich ähnlich hohen Marketinginvestitionen zur Neukundengewinnung in Höhe von rund € 30 Mio. über dem Vorjahresniveau liegen wird.

2021

2020

Prognose

Ist

Transaktionsvolumen (€ Mio.)

Mindestens 700

651,8

Umsatz (€ Mio.)

Mindestens 90

88,1

Bereinigtes EBITDA (€ Mio.)

Über Vorjahresniveau

5,0

Erwartete Vermögenslage

Eine wesentliche Veränderung der Zusammensetzung der Vermögenslage wird in den kommenden Jahren nicht erwartet. Das oben genannte Wachstum des Kerngeschäfts wird voraussichtlich zu einer Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände führen, allerdings erwarten wir vergleichbare Entwicklungen in den kurzfristigen Verbindlichkeiten, das Nettoumlaufvermögen wird also im Wesentlichen unverändert blieben. Für das Anlagevermögen sind aktuell keine wesentlichen Investitionen geplant.

Erwartete Finanz und Kapitallage

Auch für die Finanzlage werden keine wesentlichen Abweichungen von der aktuellen Lage erwartet. Die Gesellschaft generiert einen ausreichend positiven Kapitalfluss aus eigenen Mitteln, und wesentlichen strategische Investitionen würden auf Ebene der Muttergesellschaft ZEAL Network SE stattfinden. Daher sieht die Geschäftsführung aktuell mittelfristig keinen Bedarf für Fremdkapitalbeschaffung.

Das Eigenkapital wird auch in Zukunft im Wesentlichen durch das erwirtschaftete Ergebnis verändert werden. Aktuell sind nur kleine Ausschüttungen geplant, da die Geschäftsführung vorhandene finanzielle Mittel für weiteres Wachstumm insbesondere durch Marketinginvestitionen verwenden will.

ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN

Die nachstehenden Angaben erfolgen gemäß § 289a HGB und § 176 AktG, wobei Tatbestände, die bei der LOTTO24 AG nicht erfüllt sind, nicht erwähnt werden:

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Zum 31. Dezember 2020 betrug das gezeichnete Kapital der LOTTO24 AG € 1.610.326, eingeteilt in 1.610.326 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien. Gemäß § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Mit Ausnahme eigener Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen, gewähren alle Aktien die gleichen Rechte. Jede Aktie vermittelt eine Stimme und, gegebenenfalls mit Ausnahme eventueller nicht dividendenberechtigter junger Aktien, den gleichen Anteil am Gewinn nach Maßgabe der von der Hauptversammlung beschlossenen Dividendenausschüttung. Die Rechte und Pflichten aus den Aktien ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG. Zum 31. Dezember 2020 befanden sich keine Aktien im eigenen Bestand.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. In den Fällen des § 136 AktG ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien kraft Gesetzes ausgeschlossen. Auch können Verstöße gegen die Mitteilungspflichten gemäß §§ 33, 38 oder 39 WpHG dazu führen, dass nach Maßgabe des § 44 WpHG Rechte aus Aktien - darunter das Stimmrecht - zumindest zeitweise nicht bestehen.

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten

Folgende direkte oder zugerechnete Beteiligungen am Grundkapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind der Gesellschaft aufgrund von Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 33 WpHG oder ähnlicher Vorschriften bekannt:

Die ZEAL Network SE hat am 14. Mai 2019 mit den ihr zuzurechnenden Stimmrechten an der LOTTO24 AG die Schwelle von 10 % der Stimmrechte überschritten; zu diesem Datum hielt die ZEAL Network SE Stimmrechte im Umfang von 93,04 %.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderung der Satzung

Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern richten sich nach §§ 84, 85 AktG und der Satzung. Die Vorstandsmitglieder der LOTTO24 AG werden vom Aufsichtsrat für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren bestellt. Wiederbestellungen, jeweils für höchstens fünf Jahre, sind zulässig (§ 5 Abs. 2 der Satzung). Für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen im Aufsichtsrat erforderlich. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden in einer erneuten Abstimmung den Ausschlag (§ 11 Abs. 6 der Satzung). Für den Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern gilt dieses Verfahren entsprechend.

Der Vorstand besteht gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Mitglieder wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Nach § 84 Abs. 2 AktG kann der Aufsichtsrat ein Mitglied des Vorstands zum Vorsitzenden ernennen. Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, wird das Mitglied nach § 85 Abs. 1 AktG in dringenden Fällen auf Antrag eines Beteiligten gerichtlich bestellt. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstand und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands gemäß § 84 Abs. 3 AktG widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Der Umfang der Tätigkeit, die das Unternehmen ausüben kann, ist in § 2 der Satzung definiert. Änderungen der Satzung richten sich nach § 179 AktG und der Satzung. Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas Abweichendes bestimmen, werden Beschlüsse der Hauptversammlung nach § 133 AktG, § 18 Abs. 1 der Satzung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und gegebenenfalls mit einfacher Mehrheit des vertretenen Kapitals gefasst. Für eine Änderung des Unternehmensgegenstands ist gemäß § 179 Abs. 2 AktG eine Mehrheit von 75 % des vertretenen Grundkapitals erforderlich; von der Möglichkeit, hierfür eine größere Kapitalmehrheit zu bestimmen, wird in der Satzung kein Gebrauch gemacht. Änderungen der Satzung, die lediglich die Fassung betreffen, kann der Aufsichtsrat gemäß § 14 der Satzung beschließen. Satzungsänderungen werden nach § 181 Abs. 3 AktG mit Eintragung in das Handelsregister wirksam.

Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Der Vorstand ist gem. § 4 Abs. 2 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital bis zum 3. Juni 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen, ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt € 322.065 zu erhöhen und mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten Voraussetzungen und in definierten Grenzen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen (Genehmigtes Kapital 2020). Nähere Bestimmungen zum genehmigten Kapital können der Anhangangabe 22 und § 4 der Satzung entnommen werden. Vom Genehmigten Kapital 2020 wurde bislang kein Gebrauch gemacht.

Eine Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien kann nur durch die Hauptversammlung erteilt werden. Dies ist bisher nicht geschehen.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄß § 289F HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB wurde auf der Website der Gesellschaft unter lotto24-ag.de öffentlich zugänglich gemacht. Weitere Informationen zu Unternehmensführungspraktiken und zur Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand und in Führungspositionen sowie die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG sind in der Erklärung zur Unternehmensführung aufgeführt.

VERGÜTUNGSBERICHT

Systematik der Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2020

Jonas Mattsson wird für sein Amt als Finanzvorstand der LOTTO24 AG nicht von dieser vergütet er erhält seine Vergütung sowohl für die Vorstandstätigkeit bei der LOTTO24 AG als auch bei der ZEAL Network SE im Rahmen seines Dienstvertrags mit der ZEAL Network SE ausschließlich von letzterer. Die Vergütung, einschließlich der Vergütungssystematik ist dem Konzernlagebericht 2020 der ZEAL Network SE zu entnehmen. Dieser kann bei der ZEAL Network SE, Straßenbahnring 11, 20251 Hamburg, angefordert werden. Die ZEAL Network SE erhält von der LOTTO24 AG einen jährlichen Ausgleich für die an Jonas Mattsson gewährte Vergütung soweit diese anteilig mit seiner Vorstandstätigkeit für die LOTTO24 AG im Zusammenhang steht.

Die Vergütung des Vorstandsmitglieds Carsten Muth beinhaltet sowohl feste als auch variable, erfolgsabhängige Bezüge. Im Geschäftsjahr 2020 haben sich am Vergütungssystem für das Vorstandsmitglied gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen ergeben. Das Vorstandsmitglied erhält als Vergütung für seine Tätigkeit ein Zieljahreseinkommen, das sich, basierend auf einer 100 %igen Zielerreichung, zu rund 88% aus festen und zu rund 12% aus variablen Vergütungsbestandteilen zusammensetzt.

Festvergütung

Die jährliche Grundvergütung als fester, erfolgsunabhängiger Vergütungsbestandteil wird monatlich anteilig ausgezahlt. Die Grundvergütung wird regelmäßig, spätestens alle zwei Jahre, überprüft und gegebenenfalls einvernehmlich mit dem Vorstandsmitglied angepasst. Zusätzlich zur Grundvergütung werden dem Vorstandsmitglied Zuschüsse zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung gewährt. Zudem erhält das Vorstandsmitglied Auslagenersatz für Reise- und Bewirtungskosten sowie für sonstige Aufwendungen im Interesse der Gesellschaft.

Variable Vergütung

Die variable Komponente besteht aus einer Vergütung mit kurzfristiger Anreizwirkung ("STI"). Die Zielerreichung wird anhand individuell bestimmter quantitativer und qualitativer Zielvorgaben gemessen. Zu den quantitativen Vorgaben zählen insbesondere finanzielle Ziele wie EBIT, Umsatz und Kapitaleffizienz, zu den qualitativen Vorgaben zählen strategische Ziele wie etwa die Bewältigung regulatorischer Herausforderungen. Die konkreten Zielvorgaben werden durch den Aufsichtsrat zu Beginn eines Geschäftsjahrs festlegt. Die Bewertung der Zielerreichung wird jährlich (Januar oder Februar des Folgezeitraums) mit einer gleichen Gewichtung der genannten Ziele überprüft. Bei Übererfüllung der Ziele ist die STI-Zahlung auf 200% des Zielwerts begrenzt. Das bedeutet, es wird unabhängig von einem tatsächlich höheren Zielerreichungsgrad maximal das Zweifache des Ziel-STI ausgezahlt. Für besondere Leistungen des Vorstandsmitglieds für die Gesellschaft und bei entsprechendem besonderen wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft kann der Aufsichtsrat eine freiwillige Bonuszahlung gewähren, die zusätzlich zu der variablen Vergütung zahlbar ist.

Gewährte Vergütung des Vorstands

Die gewährte Vergütung entspricht der Festvergütung und kurzfristigen Anreizen, die den Vorständen für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 gewährt wurden.

Gewährte Zuwendungen

Carsten Muth, Mitglied des Vorstands ab 01.12.2019

Petra von Strombeck, Vorstandsvorsitz ende vom 01.07.2012 bis 31.12.2019

Magnus von Zitzewitz, Mitglied des Vorstands vom 01.07.2012 bis 30.06.2019

in € Tsd.

2020

2019

2020

2019

2020

2019

Festvergütung

180

15

-

300

-

100

Zuwendungen

-

-

-

-

-

-

Gesamt (fest)

180

15

-

300

-

100

Variable Vergütung

30

-

-

-

-

-

Leistungen aus Anlass der Beendigung

-

-

-

2.603

-

2.138

Gesamtvergütung

210

15

-

2.903

-

2.238

Entsprechend der geschlossenen Vereinbarung vom 30. September 2019 erhielt Petra von Strombeck, Vorstandsvorsitzende bis zum 31. Dezember 2019, eine Grundvergütung für das Jahr 2019 in Höhe von € 300 Tsd. Sie erhielt Leistungen bei Beendigung des Mandats in Höhe von € 2.603 Tsd. Diese setzen sich wie folgt zusammen: € 781 Tsd. als Abgeltung der Phantom Share-Zahlungen, € 224 Tsd. als Abgeltung der langfristigen Anreize und € 1.598 Tsd. für das Ausscheiden aus dem Amt. Gemäß der mit der ZEAL Net work SE geschlossenen Vergütungsverein-barung erklärte sich ZEAL einverstanden, vom fälligen Gesamtbetrag an Petra von Strombeck eine Summe von € 1.159 Tsd. beizutragen. Die Abfindung von € 1.598 Tsd. wurde im März 2020 gezahlt.

Entsprechend der geschlossenen Vereinbarung vom 7. Juni 2019 erhielt Magnus von Zitzewitz, Finanzvorstand bis zum 30. Juni 2019, eine Grundvergütung für das Jahr 2019 in Höhe von € 100 Tsd. Er erhielt Leistungen bei Beendigung des Mandats in Höhe von € 2 .138 Tsd. Diese setzen sich wie folgt zusammen: € 453 Tsd. als Abgeltung der langfristigen Anreize und € 1.685 Tsd. für das Ausscheiden aus dem Amt. Gemäß der mit der ZEAL Network SE geschlossenen Vergütungsvereinbarung erklärte sich ZEAL einverstanden, vom fälligen Gesamtbetrag an Magnus von Zitzewitz eine Summe von € 602 Tsd. beizutragen. Die Abfindung bon €1.685 Tsd. wurde im Januar 2020 gezahlt.

Zugeflossene Vergütung des Vorstands

Die zugeflossene Vergütung entspricht der Vergütung, die den Vorständen im Jahr 2020 bezahlt wurde.

Zufluss

Carsten Muth, Mitglied des Vorstands ab 01.12.2019

Petra von Strombeck, Vorstandsvorsitz ende vom 01.07.2012 bis 31.12.2019

Magnus von Zitzewitz, Mitglied des Vorstands vom 01.07.2012 bis 30.06.2019

in € Tsd.

2020

2019

2020

2019

2020

2019

Festvergütung

180

15

-

300

-

100

Zuwendungen

180

-

-

-

-

-

Gesamt (fest)

180

15

-

300

-

100

Variable Vergütung

30

-

-

-

-

-

Leistungen aus Anlass der Beendigung

-

-

1.5981

1.0051

1.6851

4531

Gesamtvergütung

210

15

1.5981

1.3051

1.6851

5531

1 Die im Lagebericht 2019 ausgewiesenen Zahlen wurden angepasst, um die im Jahr 2019 zugeflossene Vergütung auszuweisen.

Die Mitglieder des Vorstands haben weder im Geschäftsjahr 2020 noch im Geschäftsjahr 2019 von der Gesellschaft Kredite erhalten.

Leistungen bei Beendigung des Vorstandsmandats

Der mit dem Vorstandsmitglied Carsten Muth bestehende Dienstvertrag enthält marktübliche Regelungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses ohne wichtigen Grund und eine Begrenzung der zu zahlenden Abfindung entsprechend der Empfehlung G.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung der Gesellschaft festgelegt. Sie besteht aus einer Grundvergütung sowie Zuschlägen, die für die Übernahme bestimmter Funktionen angesichts des damit zusätzlichen Arbeitsaufwands gewährt werden:

Grundvergütung

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste jährliche Vergütung von € 25 Tsd. für jede s volle Geschäftsjahr in diesem Amt.

Zuschläge

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält einen Zuschlag in Höhe von € 37,5 Tsd. und der stellvertretende Vorsitzende in Höhe von € 12,5 Tsd. Für ihre Mitgliedschaft in einem oder mehreren Ausschüssen erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine zusätzliche jährliche Vergütung von € 10 Tsd.

Nimmt ein Aufsichtsratsmitglied an einer oder mehreren Sitzungen des Aufsichtsrats nicht teil, so reduziert sich ein Drittel der dem Mitglied zustehenden Gesamtvergütung prozentual im Verhältnis der im Geschäftsjahr stattgefundenen Aufsichtsratssitzungen gegenüber den Aufsichtsratssitzungen, an denen das Aufsichtsratsmitglied nicht teilgenommen hat. Das gilt entsprechend für die Ausschussvergütung, wenn ein Ausschussmitglied an einer oder mehreren Sitzungen des Ausschusses nicht teilnimmt.

Bei einem unterjährigen Eintritt in den (oder Ausscheiden aus dem) Aufsichtsrat, einen seiner Ausschüsse oder eine mit einem Zuschlag vergütete Funktion erfolgt eine anteilige Kürzung der betreffenden Vergütungskomponente (Zahlung von einem Zwölftel des betreffenden jährlichen Vergütungsteils für jeden angefangenen Monat der Mitgliedschaft beziehungsweise Funktionsausübung).

Aufsichtsratsmitgliedern werden zudem sämtliche Auslagen, die ihnen im Zusammenhang mit der Ausübung des Aufsichtsratsmandats entstehen, sowie die von ihnen insoweit etwa abzuführende Umsatzsteuer erstattet. Die Gesellschaft zahlt den Aufsichtsratsmitgliedern des Weiteren die auf ihre Gesamtvergütung etwa anfallende Umsatzsteuer.

Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS

2020

2019

in € Tsd.

Peter Steiner

31

36

Prof. Willi Berchtold

-

31

Jens Schumann

52

38

Thorsten Hehl

25

25

Dr. Andreas Meyer-Landrut

35

8

Dr. Otto Lose

42

8

Dr. Stefan Mäger

35

8

Sebastian Blohm

-1

-

Gesamt

220

154

Aufsichtsratsmitglieder haben weder im Geschäftsjahr 2020 noch im Geschäftsjahr 2019 von der Gesellschaft Kredite erhalten.

1 Vergütung entfällt aufgrund Verzichts

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss der LOTTO24 unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der LOTTO24 vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der LOTTO24 so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der LOTTO24 beschrieben sind.

Hamburg, 23. März 2021

DER VORSTAND LOTTO24 AG

___________________________ Jonas Mattson

___________________________ Carsten Muth

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Lotto24 AG published this content on 25 March 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 March 2021 10:22:02 UTC.