Logwin AG,

Société Anonyme

5, An de Längten, Z.I. Potaschbierg

R.C.S. Luxembourg B 40.890

Jahresabschluss

und

Bericht des Réviseur d'Entreprises agréé

zum

31. Dezember 2021

Inhaltsverzeichnis

Seite

Bericht des Réviseur d'Entreprises agréé

1

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Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021

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- 16

Jahresabschluss

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- Bilanz

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-

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- Gewinn- und Verlustrechnung

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- 21

- Anlagespiegel

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-

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- Anhang

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An die Aktionäre der

Logwin AG, Société anonyme 5, an de Längten

L-6776 Grevenmacher

BERICHT DES RÉVISEUR D'ENTREPRISES AGRÉÉ

Bericht über die Jahresabschlussprüfung

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Logwin AG (die "Gesellschaft"), bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr sowie dem Anhang mit einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden, geprüft.

Nach unserer Beurteilung vermittelt der beigefügte Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen betreffend die Aufstellung und Darstellung des Jahresabschlusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir führten unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014, dem Gesetz über die Prüfungstätigkeit ("Gesetz vom 23. Juli 2016") und nach den für Luxemburg von der "Commission de Surveillance du Secteur Financier" ("CSSF") angenommenen internationalen Prüfungsstandards ("ISA") durch. Unsere Verantwortung gemäß der EU- Verordnung Nr. 537/2014, dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und den ISA-Standards, wie sie in Luxemburg von der CSSF angenommen wurden, wird im Abschnitt "Verantwortung des "réviseur d'entreprises agréé"für die Jahresabschlussprüfung"weitergehend beschrieben. Wir sind auch unabhängig von der Gesellschaft in Übereinstimmung mit dem für Luxemburg von der CSSF angenommenen "International Code of Ethics for Professional Accountants, including International Independence Standards", herausgegeben vom "International Ethics Standards Board for Accountants" ("IESBA Code"), zusammen mit den beruflichen Verhaltensanforderungen, welche wir im Rahmen der Jahresabschlussprüfung einzuhalten haben, und haben alle sonstigen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Verhaltensanforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen

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Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung des Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Bewertung der Beteiligungen und der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang Ziffer II.2). Erläuterungen zur Geschäftsentwicklung finden sich im Lagebericht Abschnitt "Wirtschaftsbericht".

a) Warum wurde dieser Sachverhalt als bedeutsam für die Prüfung angesehen

Im Jahresabschluss der Logwin AG zum 31. Dezember 2021 werden unter den Finanzanlagen "Anteile an verbundenen Unternehmen" in Höhe von EUR 347,7 Mio und unter dem Umlaufvermögen "Forderungen gegen verbundene Unternehmen"in Höhe von EUR 38,7 Mio ausgewiesen. Der Anteil der "Anteile an verbundenen Unternehmen"und "Forderungen gegen verbundene Unternehmen"an der Bilanzsumme beläuft sich auf insgesamt 69,3 % und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft.

Die "Anteile an verbundenen Unternehmen" werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Den beizulegenden Wert ermittelt die Gesellschaft für Anteile an verbundenen Unternehmen mit Hilfe des Ertragswertverfahrens anhand des Discounted-Cash-Flow-Verfahren. "Forderungen gegen verbundene Unternehmen"werden mit ihrem Nennwert angesetzt. Sie werden wertberichtigt, wenn ihre Einziehung gefährdet ist.

Zunächst werden in einer mehrstufigen Beteiligungsbewertung, die die Buchwerte der Forderungen gegen verbundene Unternehmen umfasst, die kritischen Gesellschaften auf Basis eines branchenspezifischen EBIT-Multiple und unter Berücksichtigung der beteiligungsindividuellen Planungen identifiziert. Für diese Gesellschaften wird dann der Ertragswert anhand des Discounted-Cash-Flow-Verfahren ermittelt. Die für das Ertragswertverfahren verwendeten Zahlungsströme beruhen auf beteiligungsindividuellen Planungen für die nächsten drei Jahre, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Der jeweilige Kapitalisierungszinssatz wird länderspezifisch abgeleitet. Ist der beizulegende Wert niedriger als der Buchwert, so wird anhand qualitativer und quantitativer Kriterien untersucht, ob die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist. Für in Vorjahren wertgeminderte Beteiligungen wird ebenfalls auf Basis eines branchenspezifischen EBIT-Multiple sowie der beteiligungsindividuellen Planungen überprüft, ob ein Hinweis auf Zuschreibungspotential vorliegt. Ist dies der Fall, wird der Ertragswert anhand des Discounted- Cash-Flow-Verfahren analog zum Vorgehen zur Ermittlung von Wertminderungen ermittelt. Bestehen die Gründe für die Wertminderung nachhaltig nicht mehr, erfolgt eine Zuschreibung bis zum Ertragswert, maximal jedoch bis zu den Anschaffungskosten.

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Die kritische Würdigung auf Basis eines EBIT-Multiple und die Berechnung des beizulegenden Werts nach dem Ertragswertverfahren ist komplex und hinsichtlich der getroffenen Annahmen in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen der gesetzlichen Vertreter abhängig. Dies gilt insbesondere für die Schätzung der künftigen Zahlungsströme und langfristigen Wachstumsraten, die Ermittlung der Kapitalisierungszinssätze sowie die Einschätzung der Dauerhaftigkeit der Wertminderung sowie der nachhaltigen Werterholung.

Die Gesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr eine außerplanmäßige Abschreibung aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auf Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von insgesamt EUR 35,1 Mio vorgenommen. Diese Wertminderung betrifft die Logwin Solutions Deutschland GmbH. Des Weiteren hat die Gesellschaft eine Wertaufholung auf Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 23,3 Mio vorgenommen, da diesbezüglich die Gründe für die Wertminderung, in der genannten Höhe, nachhaltig nicht mehr bestehen. Die Zuschreibung betrifft die Zwischenholding Logwin Air + Ocean Holding Austria GmbH.

Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass die "Anteile an verbundenen Unternehmen"und "Forderungen gegen verbundene Unternehmen"nicht werthaltig sind.

b) Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Unsere Prüfung haben wir risikoorientiert durchgeführt. Zunächst haben wir anhand der im Rahmen unserer Prüfung gewonnenen Informationen beurteilt, bei welchen "Anteilen an verbundenen Unternehmen"und "Forderungen gegen verbundene Unternehmen"Anhaltspunkte für einen Wertminderungs- bzw. einen Wertaufholungsbedarf bestehen und inwieweit die von der Gesellschaft getroffene Annahme, für ausgewählte Gesellschaften den Ertragswert zu ermitteln, nachvollziehbar ist. Anschließend haben wir unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten die Angemessenheit der Verwendung des branchenspezifischen EBIT-Multiple und der wesentlichen Annahmen sowie des Bewertungsmodells der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwarteten Zahlungsströme sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit anderen intern verfügbaren Prognosen, z.B. für steuerliche Zwecke, und dem genehmigten Budget vorgenommen. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt. Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben.

Die dem Kapitalisierungszinssatz zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insb. den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie, den Betafaktor und landesspezifischen Risikoprämie, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Um der bestehenden Prognoseunsicherheit Rechnung zu tragen, haben wir darüber hinaus mögliche Veränderungen des Kapitalisierungszinssatzes, der erwarteten Zahlungsströme bzw. der langfristigen Wachstumsrate auf den beizulegenden Wert untersucht (Sensitivitätsanalyse), indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Bewertungsergebnissen der Gesellschaft verglichen haben. Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen.

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Logwin AG published this content on 03 March 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 03 March 2022 16:30:05 UTC.