Von Lindt vorgelegte Umfragen zeigten, dass der Osterhase von Lindt in der Öffentlichkeit gut bekannt sei, so das Bundesgericht. Es fügte hinzu, dass die beiden Produkte trotz einiger Unterschiede verwechselt werden könnten.

Es hob das Urteil eines Schweizer Handelsgerichts gegen Lindt und zugunsten von zwei Schweizer Lidl-Filialen aus dem vergangenen Jahr auf und wies Lidl an, seinen Bestand an Schokoladenhasen zu vernichten.

"Die Vernichtung ist verhältnismäßig, zumal sie nicht zwangsläufig bedeutet, dass die Schokolade als solche vernichtet werden muss", heißt es in einer Zusammenfassung des Urteils.

Der Schweizer Premium-Schokoladenhersteller Lindt hat im Laufe der Jahre viele Gerichtsprozesse geführt, um eines seiner meistverkauften Produkte zu schützen.

Der deutsche Bundesgerichtshof entschied letztes Jahr, dass der Goldton des in Folie verpackten Osterhasen markenrechtlich geschützt ist.