KARLSRUHE (awp international) - Seit Jahren will der Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli seinen bekannten goldenen Osterhasen vor allzu ähnlicher Konkurrenz schützen. Am (heutigen) Donnerstag um 11.00 Uhr erreicht nun ein neuer Streitfall den deutschen Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Diesmal hat Lindt & Sprüngli die deutsche Confiserie Heilemann verklagt, die ebenfalls einen Schokohasen in Gold im Sortiment hat. In einem ganz ähnlichen Verfahren war Lindt & Sprüngli 2013 nach langem Hin und Her unterlegen. Damals ging es um die Frage, ob der sitzende "Goldhase" mit rotem Halsband und Glöckchen insgesamt Markenschutz geniesst.

Nun versucht es Lindt & Sprüngli ausschliesslich über die Farbe: Vier von fünf Verbrauchern verbänden den charakteristischen Goldton mit Lindt, damit habe er sich als Marke durchgesetzt. Das Oberlandesgericht München hatte dies zuletzt anders gesehen und die Unterlassungsklage abgewiesen. Nun kommt es auf den BGH an. Ob gleich ein Urteil verkündet wird, ist offen.

Der "Goldhase" von Lindt ist in Deutschland der mit Abstand meistverkaufte Schoko-Osterhase. Er wird seit seinen Anfängen 1952 in Goldfolie angeboten. Den aktuellen Goldton benutzt Lindt seit 1994.

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