Linde AG: Erhöhung der im Zusammenhang mit dem geplanten umwandlungsrechtlichen Squeeze-out
zu zahlenden Barabfindung auf EUR 189,46 je Linde AG-Aktie

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DGAP-Ad-hoc: Linde AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
Linde AG: Erhöhung der im Zusammenhang mit dem geplanten
umwandlungsrechtlichen Squeeze-out zu zahlenden Barabfindung auf EUR 189,46
je Linde AG-Aktie

10.12.2018 / 17:17 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Erhöhung der im Zusammenhang mit dem geplanten umwandlungsrechtlichen
Squeeze-out zu zahlenden Barabfindung auf EUR 189,46 je Linde AG-Aktie

München, 10. Dezember 2018 - Die Linde Intermediate Holding AG ("Linde
Intermediate") hat dem Vorstand der Linde Aktiengesellschaft ("Linde AG")
heute mitgeteilt, den Betrag der im Zusammenhang mit dem geplanten
umwandlungsrechtlichen Squeeze-out zu zahlenden angemessenen Barabfindung um
EUR 1,22 auf EUR 189,46 je Linde AG-Aktie zu erhöhen.

Die Erhöhung der Barabfindung beruht auf aufgrund aktueller Informationen
angepasster Annahmen hinsichtlich der voraussichtlich zu erzielenden
Verkaufserlöse für gewisse fusionskontrollrechtlich erforderliche
Veräußerungen im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses mit Praxair, Inc.
Der gerichtlich bestellte Prüfer hat die Angemessenheit der Erhöhung der
Barabfindung bestätigt.

Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von
dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Linde AG am 12. Dezember
2018 und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in
das Handelsregister des Sitzes der Linde Intermediate bzw. der Linde AG ab.


Mitteilende Person: Matthias Dachwald, Head of External Communications


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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen (forward-looking
statements) im Sinne des US-amerikanischen Private Securities Litigation
Reform Act von 1995. Solche zukunftsgerichteten Aussagen sind erkennbar an
Wörtern wie 'annehmen', 'der Ansicht sein', 'beabsichtigen', 'schätzen',
'erwarten', 'fortsetzen', 'sollte', 'könnte', 'möglicherweise', 'planen',
'prognostizieren', 'vorhersagen', 'wird in Zukunft', 'potentiell',
'voraussagen' und vergleichbaren Ausdrücken. Sie beruhen auf den
berechtigten Erwartungen und Annahmen der Verwaltung zum Zeitpunkt ihrer
Äußerungen, aber beinhalten Risiken und Unsicherheiten. Zu diesen Risiken
und Unsicherheiten gehören insbesondere: die Fähigkeit, die Unternehmen
Praxair und Linde AG erfolgreich zu integrieren; infolge des
Unternehmenszusammenschlusses auferlegte aufsichtsrechtliche oder sonstige
Beschränkungen, welche die erwarteten Vorteile des
Unternehmenszusammenschluss verringern könnten; das Risiko, dass die
erwarteten Synergieeffekte nicht gehoben werden oder sich dies als
langwieriger oder kostenintensiver als geplant herausstellt; die Entwicklung
des Aktienmarktes im Allgemeinen; die Entwicklungen der Weltwirtschaft sowie
nationaler Wirtschaften und andere internationale Ereignisse und Umstände,
einschließlich Wirtschaftskonflikten und Zöllen; die Änderungen von
Wechselkursen und Zinssätzen; die Kosten und Verfügbarkeiten von
elektronischem Strom, natürlich vorkommenden Gasen und anderen Rohstoffen;
die Fähigkeit, Preissteigerungen durchzuführen, um zusätzliche Kosten
auszugleichen; Katastrophen, einschließlich Naturkatastrophen, Epidemien,
Kriegen und Terroranschlägen; die Fähigkeit, qualifizierte Mitarbeiter
anzuwerben, anzustellen und zu halten; die Effekte durch Änderungen
anwendbarer Rechnungslegungsvorschriften; die Folgen steuerrechtlicher,
umweltrechtlicher, gesundheitsrechtlicher und anderer Gesetzgebung in den
Rechtsordnungen, in denen die Gesellschaft aktiv ist; die Kosten und
Ergebnisse von Untersuchungen, Rechtstreitigkeiten und behördlichen
Verfahren; die Folgen möglicher ungewöhnlicher und nicht-wiederkehrender
Posten; die fortgesetzte rechtzeitige Entwicklung und Akzeptanz neuer
Produkte und Verfahren; die Folgen von konkurrierenden Produkten und
Preisgestaltungen; die zukünftigen Geschäftsergebnisse und operative
Performance von bedeutenden Kunden und belieferten Industrien; die Folgen
des Versagens von Informationssystemen, von Netzwerkstörungen und der
Verletzung von Datensicherheit; und die Effektivität sowie die
Geschwindigkeit der Integration neuer Zukäufe in das bestehende Geschäft.
Diese Risiken und Unsicherheiten können möglicherweise dazu führen, dass
zukünftige Ergebnisse oder Umstände erheblich von den IFRS- oder angepassten
Vorhersagen, Schätzungen oder anderen zukunftsgerichteten Aussagen
abweichen.

Die Linde AG übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder
Überarbeitung etwaiger zukunftsgerichteter Aussagen aufgrund veränderter
Umstände. Die vorgenannten Risiken und Unsicherheiten sind außerdem in den
Jahresabschlüssen sowie Zwischenbilanzen der Linde AG und unter dem Punkt
'Risikofaktoren' im Zulassungsprospekt der Linde plc, welcher im Einklang
mit Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates erstellt
und am 24. Oktober 2018 veröffentlicht wurde, beschrieben. Diese sollten
sorgsam durchgesehen werden. Bitte betrachten Sie die zukunftsgerichteten
Aussagen der Linde AG im Lichte dieser Risiken.


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10.12.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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   Unternehmen:    Linde AG
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