Leoni AG: Leoni AG erhält Zusage für Bund-Länder-Großbürgschaft von
Bundesregierung und Landesregierungen für Betriebsmittelkredit in Höhe von 330 Mio.
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DGAP-Ad-hoc: Leoni AG / Schlagwort(e): Finanzierung
Leoni AG: Leoni AG erhält Zusage für Bund-Länder-Großbürgschaft von
Bundesregierung und Landesregierungen für Betriebsmittelkredit in Höhe von
330 Mio. Euro

20.04.2020 / 15:54 CET/CEST
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Leoni AG erhält Zusage für Bund-Länder-Großbürgschaft von
Bundesregierung
und Landesregierungen für Betriebsmittelkredit in Höhe von 330 Mio. Euro

Nürnberg, 20. April 2020 - Die Leoni AG, Nürnberg (ISIN DE 0005408884 / WKN
540888) hat heute die Zusage für eine Bund-Länder-Großbürgschaft von der
Bundesregierung und den Landesregierungen von Bayern, Niedersachsen und
Nordrhein-Westfalen für einen Betriebsmittelkredit in Höhe von 330 Mio. Euro
erhalten. Der Betriebsmittelkredit wird zu marktüblichen Konditionen von
Kernbanken der Leoni AG gewährt. Die Bürgschaft deckt 90 Prozent des
Betriebsmittelkredits, der bis zum 31. Dezember 2022 läuft. Der Abschluss
des Kreditvertrags erfolgt zeitnah.

Mit der neuen Betriebsmittellinie wird finanzieller Spielraum geschaffen zur
Sicherung des Fortbestands des Geschäftsbetriebs und zur Durchfinanzierung
der Gruppe. Der Schritt ist notwendig geworden, weil aufgrund der
Covid-19-Pandemie die meisten wesentlichen Kunden von Leoni ihre Produktion
temporär eingeschränkt haben und Leoni deshalb temporär signifikante
Absatzrückgänge zu verzeichnen hat.

Im Zuge der Beantragung um die Bund-Länder-Großbürgschaft wurde das
kürzlich
bestätigte Sanierungsgutachten in Anlehnung an IDW S6 des Instituts der
Wirtschaftsprüfer unter Berücksichtigung möglicher Auswirkungen der
Covid-19-Pandemie auf das Unternehmen aktualisiert. Das aktualisierte
Gutachten, das nach Unterzeichnung des Betriebsmittelkredits formal
ausgefertigt werden wird, bestätigt mit der zusätzlichen finanziellen
Liquidität die Sanierungsfähigkeit und Durchfinanzierung des Unternehmens
bis Ende 2022.

Während der Laufzeit des verbürgten Betriebsmittelkredits hat sich Leoni
grundsätzlich zu der Thesaurierung anfallender Jahresüberschüsse und damit
einer De-Facto-Aussetzung von Dividendenzahlungen verpflichtet.

Der Vorstand von Leoni bewertet die Situation und die Entwicklung der
COVID-19-Pandemie fortlaufend. Er hat bereits eine Reihe von Maßnahmen
umgesetzt, um den Fortbestand des Geschäftsbetriebs vor dem Hintergrund der
durch die Covid-19-Pandemie bedingten Absatzrückgänge bei vielen Kunden und
Produkten zu sichern. Dazu zählen vorübergehende Werkschließungen in Europa,
Nordafrika und Amerika und die Einführung von Kurzarbeit in Deutschland
sowie vergleichbare Maßnahmen an weiteren europäischen Standorten. Dabei
bleiben die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter in dieser
außergewöhnlichen Situation von höchster Priorität.

***

Diese Mitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die
auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der
Leoni AG beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken,
Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die
tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die
Performance von Leoni wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen
abweichen. Leoni übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche
zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse
oder Entwicklungen anzupassen.

Ansprechpartner und Verantwortlicher für die Mitteilung
Sven Schmidt
Corporate Public & Media Relations
Telefon +49 (0)911-2023-467
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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Leoni AG
                   Marienstraße 7
                   90402 Nürnberg
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)911 20 23-234
   Fax:            +49 (0)911 20 23-382
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   Internet:       www.leoni.com
   ISIN:           DE0005408884
   WKN:            540888
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