2019 in Nürnberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: LEONI AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung      
LEONI AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2019 in 
Nürnberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG             
                                                                               
29.03.2019 / 15:03                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
LEONI AG Nürnberg ISIN DE 000 540888 4                                         
Wertpapierkennnummer 540 888                                                   
                                                                               
Hiermit laden wir unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der   
LEONI AG, Nürnberg, die am Donnerstag, den 16. Mai 2019, 10:00 Uhr (MESZ)      
(Einlass ab 9:00 Uhr (MESZ)), in der Frankenhalle der NürnbergMesse GmbH,      
Messezentrum, 90471 Nürnberg, stattfindet.                                     
Tagesordnung                                                                   
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten            
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, der Lageberichte für die LEONI AG    
und den Konzern, jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §    
289a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) bzw. § 315a Abs. 1 HGB, sowie des     
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018                          
                                                                               
Die vorgenannten Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft       
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.leoni.com/de/hv2019/                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen in der Hauptversammlung             
zugänglich sein und näher erläutert werden.                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zu dem Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung    
vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand                              
aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach § 172              
Aktiengesetz (AktG) bereits gebilligt; der Jahresabschluss                     
ist damit festgestellt. Somit ist nach den gesetzlichen Bestimmungen eine      
Feststellung durch die Hauptversammlung nicht erforderlich.                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns                      
                                                                               
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, zu beschließen:                        
                                                                               
Der Bilanzgewinn der LEONI AG des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von Euro        
16.693.636,52 wird in voller Höhe in die anderen Gewinnrücklagen               
eingestellt.                                                                   
                                                                               
Es ergibt sich damit folgende Verwendung des Bilanzgewinns:                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Bilanzgewinn Euro 16.693.636,52                                                
                                                                               
Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen Euro 16.693.636,52                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das   
Geschäftsjahr 2018                                                             
                                                                               
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018              
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu        
erteilen.                                                                      
                                                                               
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung gesondert über die Entlastung der    
Mitglieder des Vorstands entscheiden zu lassen.                                
                                                                               
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für   
das Geschäftsjahr 2018                                                         
                                                                               
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018              
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu    
erteilen.                                                                      
                                                                               
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung gesondert über die Entlastung der    
Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen.                            
                                                                               
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das           
Geschäftsjahr 2019 sowie des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht   
des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste          
Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019                                               
                                                                               
Auf Grundlage eines nach Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des          
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische      
Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem         
Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission         
durchgeführten Auswahlverfahrens hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat    
empfohlen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder die                    
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, oder   
die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum                
Abschlussprüfer zu wählen und dabei gegenüber dem Aufsichtsrat eine            
begründete Präferenz für die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,    
München, ausgesprochen.                                                        
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung und mitgeteilte         
Präferenz des Prüfungsausschusses - vor, die Deloitte GmbH                     
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, als Abschlussprüfer und              
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 und als Abschlussprüfer      
für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und                 
Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019 zu         
wählen.                                                                        
                                                                               
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von              
ungebührlicher Einflussnahme Dritter ist und ihm insbesondere keine Klausel    
auferlegt wurde, die seine Auswahl auf bestimmte Abschlussprüfer begrenzt      
hat.                                                                           
                                                                               
6. Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstands und          
entsprechende Satzungsänderung                                                 
                                                                               
Der in § 2 der Satzung niedergelegte Unternehmensgegenstand soll an die sich   
verändernden wirtschaftlichen und strategischen Rahmenbedingungen angepasst    
werden. Er wurde zuletzt im Jahr 2004 geringfügig geändert und erscheint       
nicht mehr in jeder Hinsicht zeitgemäß. Die vorgeschlagene Modernisierung      
und Flexibilisierung des Unternehmensgegenstands soll für LEONI insbesondere   
mehr Möglichkeiten schaffen, mit Anpassungen von Aufstellung und Tätigkeiten   
auf veränderte Marktbedingungen und Wertschöpfungsketten zu reagieren und      
diese im Interesse der Aktionäre mitzugestalten. Neben verschiedenen           
Aktualisierungen und einer breiteren und flexibleren Aufstellung in den        
angestammten Automotive- und Industriebereichen wird mit den                   
Informationstechnologien auch die zunehmende Digitalisierung in                
verschiedenen Geschäftsfeldern des LEONI Konzerns stärker hervorgehoben.       
                                                                               
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:   
                                                                               
                                                                               
§ 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:                                    
                                                                               
'§ 2 Gegenstand des Unternehmens                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
(1) Gegenstand des Unternehmens ist:                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
(a) die Entwicklung, Herstellung, Lieferung und der Vertrieb von sowie der     
Handel mit                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- elektrischen, elektronischen und elektromechanischen Systemen,               
Komponenten                                                                    
und Modulen insbesondere für die Automobilindustrie und andere Industrien      
                                                                               
- Leitern und Verbindungssystemen für die Übertragung, Wandlung und            
Speicherung von Leistung, Signalen und Daten sowie                             
                                                                               
- sonstigen verwandten Produkten, Komponenten, Systemen, Anlagen und           
Lösungen;                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(b) die Tätigkeit auf dem Gebiet der Informationstechnologie                   
(einschließlich                                                                
elektronischer Datenverarbeitung und -übertragung sowie der Entwicklung,       
Bereitstellung und des Vertriebs von und des Handels mit Software,             
Plattformen und selbstlernenden Systemen) für Zwecke des Energie- und          
Datenmanagements;                                                              
                                                                               
(c) die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Zusammenhang mit den      
vorgenannten Tätigkeiten.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(2) Die Gesellschaft kann im In- und Ausland andere Unternehmen -              
insbesondere                                                                   
(i) solche, deren Gegenstand sich ganz oder teilweise auf die in Abs. (1)      
genannten Geschäftsfelder erstreckt oder (ii) zur Anlage von Finanzmitteln     
- gründen, erwerben, veräußern oder sich an ihnen beteiligen. Die              
Gesellschaft kann Unternehmen unter ihrer einheitlichen Leitung                
zusammenfassen und weitere Aufgaben für diese übernehmen oder sich auf die     
Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Gegenstand auch ganz    
oder teilweise mittelbar verwirklichen und hierzu ihren Betrieb ganz oder      
teilweise in Beteiligungsunternehmen ausgliedern. Ferner kann sie ihre         
Tätigkeit auch auf einen Teil der in Abs. (1) genannten Tätigkeiten            
beschränken.                                                                   
                                                                               
(3) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle       
Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand ihres Unternehmens              
zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.    
Sie kann Vertretungen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten im In- und     
Ausland errichten.'                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die derzeit gültige Satzung der LEONI AG ist unter                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.leoni.com/de/investor-relations/corporate-governance/                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich und wird den Aktionären auf Anfrage zugesandt. Sie wird auch in     
der Hauptversammlung zugänglich sein.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts                                                                    
                                                                               
                                                                               
Anmeldung                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind    
nach § 14 der Satzung diejenigen Aktionäre der                                 
LEONI AG berechtigt, die sich bis spätestens                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Donnerstag, den 9. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ),                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
angemeldet haben und die im Zeitpunkt der Hauptversammlung für die angemeldeten
Aktien im Aktienregister eingetragen sind.                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist gegenüber der Gesellschaft
der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister                              
eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Dieser wird dem Bestand am Ende des     
letzten Tages der Anmeldefrist entsprechen, da                                 
Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die in der Zeit vom 10. Mai 2019
bis einschließlich 16. Mai 2019 eingehen,                                      
erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 16. Mai 2019 verarbeitet und     
berücksichtigt werden (sogenannter Umschreibestopp).                           
Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag ist daher Donnerstag, 9. Mai 2019,     
24:00 Uhr (MESZ) (sogenanntes Technical Record                                 
Date). Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht       
gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher über                           
ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung ungeachtet des  
Umschreibestopps weiter frei verfügen.                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre können sich in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch - BGB) in    
deutscher oder englischer Sprache wie folgt anmelden:                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* unter der Anschrift                                                          
LEONI AG, Aktionärsservice,                                                    
Postfach 1460, 61365 Friedrichsdorf                                            
                                                                               
* oder unter der Telefax-Nummer                                                
+49 69 2222-34290                                                              
                                                                               
* oder unter der E-Mail-Adresse                                                
leoni.hv@linkmarketservices.de                                                 
                                                                               
* oder, vorbehaltlich der technischen Verfügbarkeit der Internetseite,         
elektronisch per Internet ab 17. April 2019 unter                              
www.leoni.com/de/hv2019/                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Aktionäre der LEONI AG haben bei der diesjährigen Hauptversammlung erneut die  
Möglichkeit, sich oder den von ihnen benannten                                 
Vertreter elektronisch über das Internet anzumelden.                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Dieser Internetservice kann auch dafür genutzt werden, den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht                                      
und Weisung zu erteilen, und steht ab 17. April 2019 unter                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.leoni.com/de/hv2019/                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zur Verfügung. Die für den Zugang zum persönlichen Internetservice             
erforderliche Aktionärsnummer und die individuelle Zugangsnummer               
erhalten die Aktionäre zusammen mit dem Einladungsschreiben.                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf dem den Aktionären       
übersandten Anmelde- und Vollmachtsformular sowie                              
auf der genannten Internetseite. Die Einberufung zur Hauptversammlung          
einschließlich der Tagesordnung sowie die Unterlagen                           
zur Anmeldung und Vollmachtserteilung wird die Gesellschaft an die Aktionäre   
versenden, die es verlangen oder die zu Beginn                                 
des 2. Mai 2019 im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Kreditinstitute und diesen gemäß § 135 Abs. 8 bzw. Abs. 10 AktG i.V.m. § 125   
Abs. 5 AktG gleichstehende Aktionärsvereinigungen,                             
Personen, Finanzdienstleistungsinstitute und Unternehmen können das Stimmrecht 
für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren                                 
Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, gemäß § 135 Abs. 6 AktG   
nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs                                  
ausüben.                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die zur Teilnahme berechtigten Aktionäre beziehungsweise ihre Bevollmächtigten 
erhalten Eintrittskarten zur Hauptversammlung.                                 
Aktionäre, die sich über das Aktionärsportal anmelden, haben die Möglichkeit,  
ihre Eintrittskarte selbst auszudrucken oder                                   
an ihr mobiles Endgerät senden zu lassen.                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich in der          
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,                            
z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten
vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten                        
ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung gemäß den  
Bestimmungen im vorstehenden Abschnitt "Anmeldung"                             
erforderlich.                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sofern nicht Kreditinstitute oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 bzw. Abs. 10 AktG  
i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichstehende Aktionärsvereinigungen,                
Personen, Finanzdienstleistungsinstitute oder Unternehmen bevollmächtigt       
werden, bedürfen die Erteilung und der Widerruf der                            
Vollmacht sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft   
der Textform (§ 126b BGB).                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten  
oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der                                  
Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten gegenüber der Gesellschaft 
sowie ein etwaiger Widerruf der Vollmacht können                               
der Gesellschaft über einen der im Abschnitt "Anmeldung" aufgeführten          
Zugangswege unter Verwendung der dort aufgeführten Kontaktdaten                
übermittelt werden. Der Nachweis kann auch dadurch geführt werden, dass die    
Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei der                                  
Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung vorgewiesen wird. Die          
vorgenannten Zugangswege stehen auch zur Verfügung,                            
wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft    
erfolgt oder wenn der Widerruf einer erteilten                                 
Vollmacht gegenüber der Gesellschaft erklärt werden soll.                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ein Formular, das für die Erteilung und den Nachweis einer Vollmacht verwendet 
werden kann, befindet sich auf der Rückseite                                   
der Eintrittskarte, die den Aktionären, die sich für den Postversand           
entschieden haben, nach der form- und fristgerechten                           
Anmeldung zur Hauptversammlung zugesandt wird. Darüber hinaus ist das          
Vollmachts- und Weisungsformular auf der Homepage unter                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.leoni.com/de/hv2019/                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
abrufbar. Die Bevollmächtigung kann auch auf beliebige andere formgerechte Art 
und Weise erfolgen.                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Falle der Bevollmächtigung von Kreditinstituten oder diesen gemäß § 135 Abs.
8 bzw. Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG                                   
gleichstehenden Aktionärsvereinigungen, Personen,                              
Finanzdienstleistungsinstituten oder Unternehmen besteht das                   
Textformerfordernis nicht. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen 
einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von dem Bevollmächtigten         
nachprüfbar festgehalten werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig
sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung                                  
verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein   
Kreditinstitut oder ein/e diesem gemäß § 135                                   
Abs. 8 bzw. Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichstehende/s             
Aktionärsvereinigung, Person, Finanzdienstleistungsinstitut                    
oder Unternehmen bevollmächtigen wollen, über die Form der Vollmacht mit       
diesem/dieser ab. Ein Verstoß gegen diese und bestimmte                        
weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung von      
Kreditinstituten oder diesen gemäß § 135 Abs. 8                                
bzw. Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichstehenden                     
Aktionärsvereinigungen, Personen, Finanzdienstleistungsinstituten              
und Unternehmen beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die          
Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die LEONI AG bietet ihren Aktionären wie bisher an, sich nach Maßgabe ihrer    
Weisungen durch von der Gesellschaft benannte                                  
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch in      
diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung gemäß                              
den Bestimmungen im vorstehenden Abschnitt "Anmeldung" erforderlich. Es gelten 
außerdem die nachstehend dargelegten Besonderheiten.                           
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können das Stimmrecht  
nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben,                            
zu denen die Vollmachtgeber eine ausdrückliche und eindeutige Weisung erteilen.
Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung                               
fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen                   
Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Die von der Gesellschaft           
benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.   
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung                       
durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt 
wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt                       
insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. 
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter                        
nehmen weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu         
Verfahrensanträgen entgegen. Die von der Gesellschaft                          
benannten Stimmrechtsvertreter nehmen außerdem keine Aufträge zu Wortmeldungen,
zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse              
oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Rechtzeitig angemeldete Aktionäre können der Gesellschaft die für eine         
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten                            
Stimmrechtsvertreter erforderlichen Vollmachten und Weisungen in Textform über 
einen der im Abschnitt "Anmeldung" aufgeführten                                
Zugangswege (Anschrift, Telefax-Nummer, E-Mail-Adresse oder Internetseite)     
unter Verwendung der dort aufgeführten Kontaktdaten                            
bis Mittwoch, 15. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs bei der    
Gesellschaft), übermitteln. Sie können ferner                                  
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten                
Stimmrechtsvertreter nach Ablauf des 15. Mai 2019 erteilen,                    
ändern oder widerrufen, indem sie in der Hauptversammlung das auf der          
Stimmkarte aufgedruckte Vollmachtsformular ausfüllen                           
und die Stimmkarte an den dafür vorgesehenen Schaltern abgeben.                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Am 16. Mai 2019, dem Tag der Hauptversammlung, steht der Internetservice,      
vorbehaltlich der technischen Verfügbarkeit der                                
Internetseite, bis zum Ende der Generaldebatte zur Verfügung. Darüber können   
Aktionäre ebenfalls Vollmachten und Weisungen                                  
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, ändern    
oder widerrufen.                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten  
an der Hauptversammlung gilt automatisch als                                   
Widerruf der zuvor an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter  
erteilten Vollmacht und Weisungen.                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Einzelheiten zur Vollmachtserteilung ergeben sich aus den Unterlagen, die  
den Aktionären übersandt werden. Entsprechende                                 
Informationen sind auch im Internet unter                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.leoni.com/de/hv2019/                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
einsehbar.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2 AktG, § 126 Abs. 1 AktG,
§ 127 AktG und § 131 Abs. 1 AktG                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder  
den anteiligen Betrag von Euro 500.000 erreichen                               
(dies entspricht 500.000 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen,    
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt                                  
und bekannt gemacht werden. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs                                    
des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur         
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten,                             
wobei § 70 AktG bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Der  
Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht mitzurechnen.                         
Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen
zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden                                     
Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 BGB sind nicht entsprechend
anzuwenden. Jedem neuen Gegenstand muss eine                                   
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich 
an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft                           
bis Montag, 15. April 2019, 24:00 Uhr (MESZ) unter folgender Adresse zugegangen
sein:                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Vorstand der LEONI AG                                                        
Marienstraße 7                                                                 
90402 Nürnberg                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht     
bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden                             
- unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht.   
Sie werden außerdem unter der Internetseite                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.leoni.com/de/hv2019/                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bekannt gemacht und den Aktionären gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von Aktionären einschließlich des Namens  
des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen                               
Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten          
Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen zugänglich                     
zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der   
Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag                           
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung  
mit Begründung an die unten stehende Adresse                                   
übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht 
mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin                                     
ist somit Mittwoch, 1. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ). Das Zugänglichmachen hat    
über die Internetseite der Gesellschaft zu erfolgen.                           
Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der     
Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt.                        
Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie  
insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu      
werden. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht,                          
wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen   
Person und im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern                     
Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden             
Aufsichtsräten enthalten (vgl. § 127 Satz 3 i.V.m. § 124                       
Abs. 3 Satz 4 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG). Nach § 127 Satz 1 AktG i.V.m. §   
126 Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren                              
Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden
müssen. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen                                  
und Regelungen für das Zugänglichmachen von Anträgen entsprechend.             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge oder
Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten                       
auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt        
unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge                            
oder Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden
sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung                                    
finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden.                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 
126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich zu                                    
richten an:                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  LEONI AG                                                                     
Corporate Investor Relations                                                   
Marienstraße 7                                                                 
90402 Nürnberg                                                                 
                                                                               
  oder per Telefax an die Nr.: +49 911 2023-10134                              
oder per E-Mail an hv2019@leoni.com                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären               
(einschließlich des Namens des Aktionärs und - im Falle von                    
Anträgen - der Begründung) werden nach ihrem Eingang unter der Internetadresse 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.leoni.com/de/hv2019/                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls     
unter der genannten Internetadresse zugänglich                                 
gemacht.                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom        
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft,                       
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen 
Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und                                    
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die     
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands                         
der Tagesordnung erforderlich ist.                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft
zu entsprechen. Von einer Beantwortung einzelner                               
Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen        
absehen.                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Erläuterungen zu den vorgenannten Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2,   
126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG können auf der                                
Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.leoni.com/de/hv2019/                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
abgerufen werden.                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Informationen nach § 124a AktG                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich erforderlichen Angaben 
und Erläuterungen sowie die Informationen nach                                 
§ 124a AktG sind über die Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.leoni.com/de/hv2019/                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter der gleichen  
Internetadresse bekannt gegeben.                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Übertragung der Rede des Vorstands                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit können  
die Rede des Vorstandsvorsitzenden live im Internet                            
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.leoni.com/de/hv2019/                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
verfolgen. Die Rede des Vorstandsvorsitzenden steht nach der Hauptversammlung  
im Internet unter der genannten Adresse als                                    
Aufzeichnung zur Verfügung.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beläuft sich die          
Gesamtzahl der Aktien auf 32.669.000 Stückaktien, die                          
32.669.000 Stimmen gewähren. Die Aktien lauten auf den Namen. Die Gesellschaft 
hält keine eigenen Aktien.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Informationen zum Datenschutz                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die LEONI AG, Marienstraße 7, 90402 Nürnberg, verarbeitet als Verantwortlicher 
für die im Aktiengesetz vorgeschriebene Führung                                
des Aktienregisters, zur Kommunikation mit ihren Aktionären sowie zur          
Durchführung der Hauptversammlung personenbezogene Daten                       
der Aktionäre sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten der                  
Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze.             
Die Aktien der LEONI AG sind Namensaktien. Die Verarbeitung der                
personenbezogenen Daten ist für die Führung des Aktienregisters                
und die Teilnahme an der Hauptversammlung der LEONI AG rechtlich zwingend      
erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung                             
ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DS-GVO i.V.m. §§ 67, 118 ff. AktG.              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die von der LEONI AG für die Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung       
beauftragten Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen                   
Daten der Aktionäre ausschließlich nach Weisung der LEONI AG und nur soweit    
dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung                        
erforderlich ist. Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von Aktionären    
bzw. Aktionärsvertretern, die an der Hauptversammlung                          
teilnehmen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere das          
Teilnehmerverzeichnis, § 129 AktG) für andere Aktionäre                        
und Aktionärsvertreter einsehbar.                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre das Recht, Auskunft 
über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten                                
zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten   
oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen.                         
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu.   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten 
erreichen Aktionäre den Datenschutzbeauftragten                                
der LEONI AG unter                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  LEONI AG                                                                     
Corporate Data Protection, Datenschutzbeauftragter                             
Marienstraße 7                                                                 
90402 Nürnberg                                                                 
E-Mail: datenschutz@leoni.com                                                  
Telefon +49 911 2023-0                                                         
Telefax +49 911 2023-455                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Ausführliche Informationen zum Datenschutz erhalten Aktionäre auf der          
Internetseite der LEONI AG unter                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.leoni.com/de/investor-relations/datenschutz-aktionaere                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sie können diese Informationen auch in gedruckter Form unter den im Abschnitt  
'Anmeldung' genannten Kontaktdaten anfordern.                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nürnberg, im März 2019                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
LEONI AG                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
29.03.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               



Sprache:     Deutsch                      

Unternehmen: LEONI AG                     

             Marienstrasse 7              

             90402 Nürnberg               

             Deutschland                  

E-Mail:      jens.vonseckendorff@leoni.com

Internet:    http://www.leoni.com         







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



------------------------------------------------------------ 

793747  29.03.2019