Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch und hob damit ein früheres Urteil auf. 2009 hatte die EU-Kommission gegen den US-Konzern eine Strafe von 1,06 Milliarden Euro wegen Missbrauchs der Marktmacht verhängt. Intel wies die Anschuldigungen zurück und wehrt sich seither gegen die Entscheidung.

Der EuGH verwies den Fall an ein unteres Gericht zurück: Es müsse geprüft werden, ob die von Intel gewährten Rabatte für bestimmte Prozessoren tatsächlich dazu geeignet waren, den Wettbewerb zu beschränken, hieß es in der Mitteilung weiter. Im Oktober hatte Generalanwalt Nils Wahl bereits Zweifel an der Begründung geäußert, die die EU-Kommission 2009 für ihre Strafe angeführt hatte. Nach Ansicht der Kommission setzte Intel von 2002 bis 2007 eine Strategie um, mit deren Hilfe der einzig ernsthafte Wettbewerber, AMD, vom Markt ausgeschlossen werden sollte. Dazu habe der Chipriese den Computerherstellern Dell, Lenovo, HP und NEC Rabatte gewährt, wenn sie alle oder nahezu alle entsprechenden Prozessoren bei Intel statt bei der Konkurrenz kauften. Zudem habe Intel Zahlungen an Media-Saturn geleistet, geknüpft an die Bedingung, dass in den Elektromärkten der Kette nur Computer mit Intel-Prozessoren verkauft würden.

Auf die Beschwerde von AMD hin hatte die EU-Kommission im Frühjahr 2001 Untersuchungen begonnen, später wurden mehrere Intel-Standorte in Europa durchsucht und das Wettbewerbsverfahren eingeleitet. Die Strafe, die Intel 2009 aufgebrummt wurde, war zum damaligen Zeitpunkt die höchste Summe, die die EU-Kommission gegen ein einzelnes Unternehmen verhängt hatte. Inzwischen hat sie Google zu einer Kartellstrafe über 2,42 Milliarden Euro verdonnert.

Intel hatte gegen die Kartellstrafe geklagt, war aber 2014 damit gescheitert. Dagegen legten die Amerikaner Rechtsmittel ein, weil das Gericht rechtsfehlerhaft die umstrittenen Rabatte nicht unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände geprüft habe. Der EuGH entschied jetzt, dass das Gericht verpflichtet gewesen wäre, auch Intels gesamte Position zu untersuchen. Weil dies unterblieben sei, wurde das Urteil aufgehoben. Im neuen Prozess müsse das Gericht jetzt unter Berücksichtigung von Intels Vorbringen prüfen, "ob die streitigen Rabatte geeignet waren, den Wettbewerb zu beschränken", teilte der EuGH mit.