PCP PublicCapitalPartners AG: Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung am 17. März 2020 zwecks Verlängerung der Durchführungsfrist der bereits beschlossenen Kapitalerhöhung
Am 03. Februar 2020 um 12:50 Uhr
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DGAP-News: PCP PublicCapitalPartners AG
/ Schlagwort(e): Hauptversammlung/Kapitalerhöhung
PCP PublicCapitalPartners AG: Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung am 17. März 2020 zwecks Verlängerung der Durchführungsfrist der bereits beschlossenen Kapitalerhöhung
03.02.2020 / 12:48
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PCP PublicCapitalPartners AG: Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung am 17. März 2020 zwecks Verlängerung der Durchführungsfrist der bereits beschlossenen Kapitalerhöhung
München, 03. Februar 2020 - Vorstand und Aufsichtsrat der PCP PublicCapitalPartners AG (ISIN DE000A2DA406) haben heute beschlossen, für den 17. März 2020 eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Dabei soll die Zustimmung der Aktionäre eingeholt werden, die Frist zur Durchführung der auf der Hauptversammlung am 19. September 2019 beschlossenen Kapitalerhöhung vorsorglich zu verlängern. Die ursprüngliche Frist endet am 18. März 2020. Entgegen der festen Überzeugung der Gesellschaft konnte die Kapitalerhöhung bislang noch nicht durchgeführt werden, da insbesondere die Voraussetzungen für die Veröffentlichung eines Bezugsangebotes, aufgrund des neuen EU-Prospektrechtes und damit einhergehenden erhöhten Abstimmungsbedarfs mit der BaFin, noch nicht vorliegen. Aus diesem Grund soll auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 17. März 2020 vorsorglich beschlossen werden, die Frist zur Umsetzung der Kapitalerhöhung um drei weitere Monate zu verlängern. Die Gesellschaft wird weiterhin ihrerseits alles tun, um die Kapitalmaßnahme in der ursprünglichen Frist umzusetzen.
Die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung wurde von der Gesellschaft am 03. Februar 2020 zum Bundesanzeiger übermittelt und wird zeitnah im Bundesanzeiger sowie ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.pcpag.com verfügbar sein.
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