Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der virtuellen Hauptversammlung kann von Aktionären oder Bevollmächtigten, die das Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl oder Vollmachtserteilung ausgeübt haben, von Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zur Schließung der virtuellen Hauptversammlung am 11. Mai 2022 durch den Versammlungsleiter im Wege elektronischer Kommunikation erklärt werden. Die Erklärung ist ausschließlich über das HV-Portal unterwww.lew.de/hauptversammlungmöglich.

Hinweise zu den Rechten der Aktionäre

4. Möglichkeit des Widerspruchs gegen einen Beschluss der virtuellen Hauptversammlung

(§ 245 Nr. 1 des Aktiengesetzes, § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 des Covid-19-Gesetzes)

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