Lechwerke : Widerspruchsrecht des Aktionärs (§ 245 Nr. 1 des Aktiengesetzes , § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 des Covid-19-Gesetzes)
März 23, 2022
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Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der virtuellen Hauptversammlung kann von Aktionären oder Bevollmächtigten, die das Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl oder Vollmachtserteilung ausgeübt haben, von Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zur Schließung der virtuellen Hauptversammlung am 11. Mai 2022 durch den Versammlungsleiter im Wege elektronischer Kommunikation erklärt werden. Die Erklärung ist ausschließlich über das HV-Portal unterwww.lew.de/hauptversammlungmöglich.
Hinweise zu den Rechten der Aktionäre
4. Möglichkeit des Widerspruchs gegen einen Beschluss der virtuellen Hauptversammlung
(§ 245 Nr. 1 des Aktiengesetzes, § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 des Covid-19-Gesetzes)
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Lechwerke AG published this content on 23 March 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 28 March 2022 14:40:08 UTC.
Die Lechwerke AG ist eine in Deutschland ansässige Holdinggesellschaft. Das Unternehmen ist im Strom- und Gasvertrieb, der Energiebeschaffung und der Erbringung von Energiedienstleistungen tätig. Das Unternehmen liefert Energie an Privat- und Gewerbekunden, Geschäftskunden und Kommunen. Es betreibt das Stromverteilungsnetz. Das Unternehmen erzeugt umweltfreundliche Energie aus Wasserkraft sowie aus Photovoltaik. Darüber hinaus bietet das Unternehmen Dienstleistungen in den Bereichen Netz- und Anlagenbau, Energieerzeugung, Elektromobilität und Telekommunikation an. Die Querschnitts- und Kontrollfunktionen des Unternehmens bestehen aus den Finanzfunktionen, dem Risikomanagement, der Unternehmensentwicklung, der Unternehmenskommunikation, dem Rechtsbereich einschließlich Compliance und interner Revision, dem Datenschutz, dem IT-Service und der Personalabteilung.