Urteil zugunsten von lm holding: Oberster Gerichtshof Italiens wirft Frage nach Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch Ryanair auf

  • Das Urteil veranlasst das Berufungsgericht Mailand dazu, das Verhalten von Ryanair als rechtswidrig zu erachten, da es einen wirksamen Wettbewerb verhindert und den Verbrauchern schadet.
  • Der Oberste Gerichtshof in Mailand bestätigt, dass Ryanair lm group nicht daran hindern kann, die Flüge der Fluggesellschaft zu publizieren und zu vermitteln.

Mailand, 25. November 2019 - Im Mai 2019 bestätigte das Gericht in Lugano (Schweiz), dass lm group ihren Kunden weiterhin die Möglichkeit bieten kann, Ryanair-Tickets über ihre Websites (lastminute.com, volagratis.com, rumbo.es, weg.de, bravofly.com) zu vergleichen und zu buchen. Nun gibt lm group bekannt, dass der Oberste Gerichtshof Italiens (Corte Suprema di Cassazione) schliesslich alle von LMNEXT CH und Viaggiare srl, Unternehmen der lm group mit Sitz in der Schweiz und Italien, vorgebrachten Beschwerdegründe akzeptiert hat. Der Gerichtshof hat alle Klagen von Ryanair abgewiesen und bestätigt damit das Urteil des Tribunale di Milano gegen Ryanair, gemäss dem die Fluggesellschaft lm group nicht daran hindern kann, ihre Flüge zu publizieren und zu vermitteln.

In Übereinstimmung mit den Argumenten von lm group erklärte das oberste Gericht klar und detailliert die Kriterien, die zur Bestimmung des «relevanten Marktes» erforderlich sind, um den Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung von Ryanair in Bezug auf die Tätigkeiten von lm group zu beurteilen.

Darüber hinaus hat der Oberste Gerichtshof die Beschwerdegründe von Ryanair abgewiesen, die darauf abzielten, lm group den Zugang zur Datenbank der Airline und zu Vermittlungsvorgängen im Namen der Kunden zu verweigern.

Das Berufungsgericht Mailand wird nun erneut angerufen, um zu entscheiden, ob die Praktiken von Ryanair zu einem Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung und damit zu diskriminierendem Verhalten führen.

Das Berufungsgericht entscheid bereits im Jahr 2015 zugunsten von lm group, dass die Gruppe bei der Ausübung ihrer Online-Reisebürotätigkeit für Ryanair-Flüge keine geistigen Eigentumsrechte oder vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Ryanair verletzt. Darüber hinaus hatte das Mailänder Gericht Ryanair in erster Instanz ausdrücklich daran gehindert, diskreditierende Nachrichten zu veröffentlichen, die die Aktivitäten von lm group als illegal in Bezug auf die Vermittlung der Tickets der Fluggesellschaft eingestuft haben.

Marco Corradino, lm group CEO, kommentierte: «Dies ist eine weitere wichtige Entscheidung, die das Vorgehen von Ryanair erneut als rechtswidrig einstuft. Sie bestätigt, dass unser Service den fairen Wettbewerb auf dem Markt fördert und dem Kunden einen Mehrwert bietet, indem er einzigartige Reiselösungen verschiedener Anbieter zeigt - was Ryanair und traditionelle Fluggesellschaften nicht bieten können. Wir sind der festen Überzeugung, dass eine solche Entscheidung die Grundlage für einen disruptiven Wandel in der Welt der Online-Reisedienstleistungen sein könnte, sowohl bei der Definition der Beziehungen zu Fluggesellschaften als auch in den Beziehungen zu neuen Online-Tourismusanbietern.»

Alessandra Reda, CCOO - Legal and Tax Director bei lm group: «Aus rechtlicher Sicht eröffnet diese Entscheidung Szenarien, die die Beziehungen zwischen lm group und Ryanair auf eine ganz neue Basis stellen könnten. Wenn die Missbrauchsposition von Ryanair zusätzlich zu der etablierten Legitimität unserer Arbeit anerkannt wird, wird lastminute.com das erste Online-Reisebüro mit einem Urteil sein, das Ryanair nicht nur verpflichtet, unsere Arbeit nicht zu behindern, sondern auch auffordert, mit lastminute.com zusammenzuarbeiten. Wir freuen uns sehr, erneut Pioniere bei der Erforschung dieser neuen Grenze des Reisens zu sein. Wir danken den Anwälten Marco Consonni und Ludovico Anselmi von Orsingher Ortu, Stefano Codoni von Walder Wyss und Frédéric Sardain von Jeantet für ihre Unterstützung in diesen Streitfällen.»


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