Mindestaktienbesitzes sind und dass sie den Mindestbesitz bis einschließlich zur Entscheidung des

Vorstands über das Ergänzungsverlangen gehalten haben.

Beschlussvorlagen, die zu berücksichtigenden Ergänzungsverlangen beiliegen, gelten als in der

virtuellen Hauptversammlung gestellt, wenn der das Verlangen stellende Aktionär zur Hauptversammlung

angemeldet ist und den Nachweis seines Anteilsbesitzes erbracht hat (siehe Abschnitt II.2).

Weitergehende Erläuterungen finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter


              hv.lanxess.de 

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 AktG, § 1 Absatz 2 Satz 3

Covid-19-Gesetz

Aktionäre können Anträge mit Begründung gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu

einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen sowie Vorschläge zur Wahl von Prüfern (Tagesordnungspunkt

5) unterbreiten.

Derartige Anträge und Wahlvorschläge sind an die nachstehende Adresse zu richten und müssen mindestens

14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis Dienstag, 4. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang

maßgeblich), dort zugegangen sein:


              LANXESS Aktiengesellschaft 
              Abteilung Legal & Compliance 
              Kennedyplatz 1 
              50569 Köln 
              Telefax: +49 (0)221 8885-4806 
              E-Mail: hv2021@lanxess.com 

Fristgerecht bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Anträge und 9. Wahlvorschläge werden, soweit sie den anderen Aktionären zugänglich zu machen sind, im Internet unter


              hv.lanxess.de 

unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der

genannten Internetadresse veröffentlicht. Anderweitig adressierte oder nicht fristgerecht eingegangene

Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn

der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär zur Hauptversammlung angemeldet

ist und den Nachweis seines Anteilsbesitzes erbracht hat (siehe Abschnitt II.2). Das Recht des

Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu

lassen, bleibt hiervon unberührt.

Weitergehende Erläuterungen, insbesondere zu den Umständen, unter denen Gegenanträge und

Wahlvorschläge nicht zugänglich zu machen sind, finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter


              hv.lanxess.de 

Fragerecht nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 Covid-19-Gesetz

Aktionäre haben während der virtuellen Hauptversammlung kein Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG.

Aktionäre, die angemeldet sind und den Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe Abschnitt II.2) erbracht

haben, oder ihre Bevollmächtigten haben jedoch das Recht, der Gesellschaft vorab Fragen bis spätestens

einen Tag vor der virtuellen Hauptversammlung, d.h. spätestens bis Montag, 17. Mai 2021, 24:00 Uhr

(MESZ), im Wege elektronischer Kommunikation in deutscher Sprache einzureichen. Hierfür steht unter


              hv.lanxess.de 10.              das InvestorPortal zur Verfügung. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen. Danach 

und während dieser Hauptversammlung können keine Fragen eingereicht oder gestellt werden.

Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er eingereichte Fragen beantwortet

(§ 1 Absatz 2 Satz 2 Covid-19-Gesetz). Die Beantwortung erfolgt gemäß den inhaltlichen Vorgaben des § 131

AktG. Fragen und deren Beantwortung sollen, soweit möglich, thematisch zusammengefasst werden. Im Rahmen

der Fragenbeantwortung behält sich der Vorstand vor, den Namen des Aktionärs bzw. des Aktionärsvertreters

anzugeben, sofern der Aktionär bzw. der Aktionärsvertreter eingewilligt hat.

Weitergehende Erläuterungen finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter


              hv.lanxess.de 

Widerspruch nach § 245 Nr. 1 AktG, § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 Covid-19-Gesetz

Aktionäre, die angemeldet sind und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben (siehe Abschnitt 11. II.2), können vom Beginn bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung über das InvestorPortal der

Gesellschaft (hv.lanxess.de) auf elektronischem Weg Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu

Protokoll des amtierenden Notars erklären. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können keine

Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des amtierenden Notars erklären.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 12. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind insgesamt 87.447.852 Stückaktien ausgegeben.

Jede ausgegebene Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 1.101.549

eigene Aktien. Aus diesen eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Stimmrechte zu.

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft und Datenschutz

Gemäß § 124a AktG sind diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu

machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung den Aktionären

auf der Internetseite der Gesellschaft unter


              hv.lanxess.de 13. 

zugänglich. Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse auf der Internetseite der

Gesellschaft unter


              hv.lanxess.de 

veröffentlicht. Informationen zum Datenschutz für Aktionäre finden sich in der Anlage zu dieser

Einberufung (siehe Abschnitt III.). Köln, im April 2021 LANXESS Aktiengesellschaft Der Vorstand


III.          Information zum Datenschutz für Aktionäre 

Die LANXESS Aktiengesellschaft, Kennedyplatz 1, 50569 Köln verarbeitet als Verantwortlicher personenbezogene Daten der Aktionäre (z.B. Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Anmeldebestätigung) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten der Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären und Aktionärsvertretern ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der virtuellen Hauptversammlung, für die Stimmrechtsausübung der Aktionäre sowie für die Verfolgung im Wege elektronischer Zuschaltung rechtlich zwingend erforderlich.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) DS-GVO i.V.m. §§ 118 ff. AktG sowie i.V.m. § 1 Covid-19-Gesetz. Darüber hinaus können Datenverarbeitungen, die für die Organisation der virtuellen Hauptversammlung erforderlich sind, auf Grundlage überwiegender berechtigter Interessen erfolgen (Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO). Die LANXESS Aktiengesellschaft erhält die personenbezogenen Daten der Aktionäre in der Regel über die Anmeldestelle von dem Kreditinstitut, das die Aktionäre mit der Verwahrung ihrer Aktien beauftragt haben (sog. Depotbank).

Die von der LANXESS Aktiengesellschaft für die Zwecke der Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung beauftragten Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter ausschließlich nach Weisung der LANXESS Aktiengesellschaft und nur soweit dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der LANXESS Aktiengesellschaft und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Aktionärsvertretern, die ihr Stimmrecht ausüben, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis, § 129 AktG) anderen Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für Fragen, die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter gegebenenfalls vorab eingereicht haben (§ 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 Covid-19-Gesetz). Im Rahmen der Fragenbeantwortung behält sich der Vorstand vor, den Namen des Aktionärs bzw. des Aktionärsvertreters anzugeben, sofern der Aktionär bzw. der Aktionärsvertreter eingewilligt hat. Personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Aktionärsvertretern werden ferner bei Anträgen auf Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträgen, Wahlvorschlägen oder eingereichten Widersprüchen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unter bestimmten Voraussetzungen veröffentlicht oder anderen Aktionären und Aktionärsvertretern zugänglich gemacht oder zur Verfügung gestellt.

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April 06, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)