II. Weitere Informationen zur Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft nach Maßgabe des Covid-19-Gesetzes als sog. virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die 1. Möglichkeit, die gesamte Hauptversammlung mittels elektronischer Zuschaltung in Bild und Ton live zu verfolgen. Die Stimmrechtsausübung der angemeldeten Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Den angemeldeten Aktionären oder ihren Bevollmächtigten wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Den angemeldeten Aktionären oder ihren Bevollmächtigten wird die Möglichkeit eingeräumt, auf elektronischem Wege Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu erklären. Die weiteren Einzelheiten hierzu werden im Folgenden dargestellt. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung (d.h. Verfolgung der Hauptversammlung im Wege elektronischer Zuschaltung in Bild und Ton) und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch einen Bevollmächtigten - berechtigt, die sich in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft angemeldet * haben, und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben, entweder per Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär * in Textform in deutscher oder englischer Sprache oder per Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär in Textform gemäß den Anforderungen des § 67c Absatz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212.
Letztintermediär im vorgenannten Sinne ist, wer als Intermediär für einen Aktionär Aktien einer
Gesellschaft verwahrt. Intermediär ist eine Person, die Dienstleistungen der Verwahrung oder der
Verwaltung von Wertpapieren oder der Führung von Depotkonten für Aktionäre oder andere Personen erbringt,
wenn die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien von Gesellschaften stehen, die ihren Sitz in einem
Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum haben.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also
Mittwoch, 28. April 2021, 00:00 Uhr (MESZ), beziehen (Nachweisstichtag).
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am Mittwoch, den 12. Mai
2021, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), unter folgender Adresse zugehen: 2.
LANXESS Aktiengesellschaft c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main E-Mail: wp.hv@db-is.com Telefax: + 49 (0)69 12012-86045
Der Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und die Ausübung und den Umfang des Stimmrechts in der
Hauptversammlung maßgebend. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes zum
Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für das
Teilnahmerecht und den Umfang des Stimmrechts keine Bedeutung. Personen, die zum Nachweisstichtag noch
keine Aktien besessen und ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, sind somit weder
teilnahme- noch stimmberechtigt, soweit sie sich nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den besonderen Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht haben, bleiben auch dann teilnahmeberechtigt und im Umfang des nachgewiesenen
Anteilsbesitzes stimmberechtigt, wenn sie ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag ganz oder teilweise
veräußern. Für die Dividendenberechtigung hat der Nachweisstichtag keine Bedeutung.
Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten
Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten die Anmeldebestätigungen für die virtuelle Hauptversammlung
übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des
Anteilsbesitzes über ihr depotführendes Institut Sorge zu tragen, um die Organisation der
Hauptversammlung zu erleichtern.
Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung
Die gesamte Hauptversammlung wird am Mittwoch, den 19. Mai 2021 ab 10:00 Uhr (MESZ) für die
angemeldeten Aktionäre der Gesellschaft oder ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton im InvestorPortal
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
hv.lanxess.de 3.
übertragen. Die dafür erforderlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre mit der Anmeldebestätigung.
Die Rede des Vorstandsvorsitzenden kann auch von sonstigen Interessenten live im Internet unter
hv.lanxess.de
verfolgt werden.
Stimmrechtsausübung durch Briefwahl
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht durch Briefwahl ausüben. Zur Ausübung des
Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind eine Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe
Abschnitt II. 2) erforderlich.
Briefwahlstimmen können schriftlich sowie in Textform (per Telefax oder per E-Mail) bis spätestens
Dienstag, 18. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), bei der Gesellschaft über folgende
Kontaktdaten
LANXESS Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 (0)89 309037-4675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
abgegeben werden. Das Briefwahlformular, von dem bei der Briefwahl Gebrauch gemacht werden kann, ist
auf der Anmeldebestätigung abgedruckt und ist auch im Internet unter
hv.lanxess.de
abrufbar.
Briefwahlstimmen können ferner elektronisch im InvestorPortal der Gesellschaft, zu erreichen über die
Internetseite der Gesellschaft unter
hv.lanxess.de
abgegeben werden. Die Stimmabgabe durch Briefwahl über das InvestorPortal ist auch noch während der
Hauptversammlung möglich, muss jedoch spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der
Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt erfolgt sein.
Für Widerruf oder Änderung der abgegebenen Briefwahlstimmen sowie das Verhältnis zwischen abgegebenen
Briefwahlstimmen und der Vollmachtserteilung (mit Weisungen) an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
gelten die Regelungen in Abschnitt II.7. Weitere Einzelheiten zur Briefwahl können die Aktionäre den
Erläuterungen im Briefwahl- und Vollmachtsformular bzw. der Internetseite
hv.lanxess.de
entnehmen.
Stimmrechtsausübung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, für die Ausübung des Stimmrechts von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch im Fall der Bevollmächtigung von
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft sind eine Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe
Abschnitt II.2) erforderlich.
Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Falle ihrer Bevollmächtigung nur weisungsgebunden aus.
Den Stimmrechtsvertretern müssen eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem
zur Abstimmung stehenden Tagesordnungspunkt erteilt werden. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige
Weisung fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Die Ausübung bestimmter
Teilnahmerechte (wie beispielsweise das Stellen von Fragen oder Anträgen, die Abgabe von Erklärungen
sowie die Erklärung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse) durch die Stimmrechtsvertreter
ist nicht möglich.
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April 06, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)