II.           Weitere Informationen zur Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung 
              Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung 
              Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft nach Maßgabe des 
              Covid-19-Gesetzes als sog. virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
              Bevollmächtigten abgehalten. 
              Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die 
1.            Möglichkeit, die gesamte Hauptversammlung mittels elektronischer Zuschaltung in Bild und Ton live zu 
              verfolgen. Die Stimmrechtsausübung der angemeldeten Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der 
              Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. 
              Den angemeldeten Aktionären oder ihren Bevollmächtigten wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen 
              Kommunikation eingeräumt. Den angemeldeten Aktionären oder ihren Bevollmächtigten wird die Möglichkeit 
              eingeräumt, auf elektronischem Wege Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu erklären. 
              Die weiteren Einzelheiten hierzu werden im Folgenden dargestellt. 
              Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
              Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung (d.h. Verfolgung der Hauptversammlung im Wege 
              elektronischer Zuschaltung in Bild und Ton) und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre - 
              persönlich oder durch einen Bevollmächtigten - berechtigt, die 
                            sich in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft angemeldet 
              *             haben, und 
                            ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
                            nachgewiesen haben, entweder per Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär 
              *             in Textform in deutscher oder englischer Sprache oder per Nachweis ihres Anteilsbesitzes 
                            durch den Letztintermediär in Textform gemäß den Anforderungen des § 67c Absatz 3 AktG in 
                            Verbindung mit Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212. 

Letztintermediär im vorgenannten Sinne ist, wer als Intermediär für einen Aktionär Aktien einer

Gesellschaft verwahrt. Intermediär ist eine Person, die Dienstleistungen der Verwahrung oder der

Verwaltung von Wertpapieren oder der Führung von Depotkonten für Aktionäre oder andere Personen erbringt,

wenn die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien von Gesellschaften stehen, die ihren Sitz in einem

Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den

Europäischen Wirtschaftsraum haben.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also

Mittwoch, 28. April 2021, 00:00 Uhr (MESZ), beziehen (Nachweisstichtag).

Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am Mittwoch, den 12. Mai

2021, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), unter folgender Adresse zugehen: 2.


              LANXESS Aktiengesellschaft 
              c/o Deutsche Bank AG 
              Securities Production 
              General Meetings 
              Postfach 20 01 07 
              60605 Frankfurt am Main 
              E-Mail: wp.hv@db-is.com 
              Telefax: + 49 (0)69 12012-86045 

Der Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und die Ausübung und den Umfang des Stimmrechts in der

Hauptversammlung maßgebend. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung

und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes zum

Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für das

Teilnahmerecht und den Umfang des Stimmrechts keine Bedeutung. Personen, die zum Nachweisstichtag noch

keine Aktien besessen und ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, sind somit weder

teilnahme- noch stimmberechtigt, soweit sie sich nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung

ermächtigen lassen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den besonderen Nachweis des

Anteilsbesitzes erbracht haben, bleiben auch dann teilnahmeberechtigt und im Umfang des nachgewiesenen

Anteilsbesitzes stimmberechtigt, wenn sie ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag ganz oder teilweise

veräußern. Für die Dividendenberechtigung hat der Nachweisstichtag keine Bedeutung.

Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten

Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten die Anmeldebestätigungen für die virtuelle Hauptversammlung

übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des

Anteilsbesitzes über ihr depotführendes Institut Sorge zu tragen, um die Organisation der

Hauptversammlung zu erleichtern.

Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung

Die gesamte Hauptversammlung wird am Mittwoch, den 19. Mai 2021 ab 10:00 Uhr (MESZ) für die

angemeldeten Aktionäre der Gesellschaft oder ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton im InvestorPortal

auf der Internetseite der Gesellschaft unter


              hv.lanxess.de 3. 

übertragen. Die dafür erforderlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre mit der Anmeldebestätigung.

Die Rede des Vorstandsvorsitzenden kann auch von sonstigen Interessenten live im Internet unter


              hv.lanxess.de 

verfolgt werden.

Stimmrechtsausübung durch Briefwahl

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht durch Briefwahl ausüben. Zur Ausübung des

Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind eine Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe

Abschnitt II. 2) erforderlich.

Briefwahlstimmen können schriftlich sowie in Textform (per Telefax oder per E-Mail) bis spätestens

Dienstag, 18. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), bei der Gesellschaft über folgende

Kontaktdaten


              LANXESS Aktiengesellschaft 
              c/o Computershare Operations Center 
              80249 München 
              Telefax: +49 (0)89 309037-4675 
              E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 

abgegeben werden. Das Briefwahlformular, von dem bei der Briefwahl Gebrauch gemacht werden kann, ist

auf der Anmeldebestätigung abgedruckt und ist auch im Internet unter


              hv.lanxess.de 

abrufbar.

Briefwahlstimmen können ferner elektronisch im InvestorPortal der Gesellschaft, zu erreichen über die

Internetseite der Gesellschaft unter


              hv.lanxess.de 

abgegeben werden. Die Stimmabgabe durch Briefwahl über das InvestorPortal ist auch noch während der

Hauptversammlung möglich, muss jedoch spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der

Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt erfolgt sein.

Für Widerruf oder Änderung der abgegebenen Briefwahlstimmen sowie das Verhältnis zwischen abgegebenen

Briefwahlstimmen und der Vollmachtserteilung (mit Weisungen) an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

gelten die Regelungen in Abschnitt II.7. Weitere Einzelheiten zur Briefwahl können die Aktionäre den

Erläuterungen im Briefwahl- und Vollmachtsformular bzw. der Internetseite


              hv.lanxess.de 

entnehmen.

Stimmrechtsausübung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, für die Ausübung des Stimmrechts von der

Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch im Fall der Bevollmächtigung von

Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft sind eine Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe

Abschnitt II.2) erforderlich.

Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Falle ihrer Bevollmächtigung nur weisungsgebunden aus.

Den Stimmrechtsvertretern müssen eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem

zur Abstimmung stehenden Tagesordnungspunkt erteilt werden. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige

Weisung fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Die Ausübung bestimmter

Teilnahmerechte (wie beispielsweise das Stellen von Fragen oder Anträgen, die Abgabe von Erklärungen

sowie die Erklärung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse) durch die Stimmrechtsvertreter

ist nicht möglich.

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April 06, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)