DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: LANXESS Aktiengesellschaft / Bekanntmachung gem. Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 / Schlussmeldung zu der 1. Tranche des am 11. März 2020 bekannt gemachten Aktienrückkaufprogramms
LANXESS Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

11.03.2021 / 07:03
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LANXESS Aktiengesellschaft
Köln


- ISIN DE0005470405 -
- WKN 547040 -

Bekanntmachung gem. Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014
und Art. 2 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Schlussmeldung zu der 1. Tranche des am 11. März 2020 bekannt gemachten Aktienrückkaufprogramms


Die 1. Tranche des am 11. März 2020 gemäß Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 ("Rückkauf-VO") bekannt gemachten Aktienrückkaufprogramms der LANXESS AG endete formal am 10. März 2021. Das bis zum 12. März 2022 befristete Aktienrückkaufprogramm mit einem Gesamtvolumen von bis zu 500 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten), verteilt auf zwei Tranchen von je 250 Mio. EUR, war aufgrund der Coronavirus-Krise am 6. April 2020 auf unbestimmte Zeit ausgesetzt worden.

Im Rahmen der 1. Tranche des Aktienrückkaufprogramms wurden in der Zeit vom 12. März bis zum 6. April 2020 insgesamt 1.101.549 Aktien (1,26 % des Grundkapitals) für insgesamt 36,7 Mio. Euro zurückerworben. Seit der Aussetzung am 6. April 2020 wurden keine weiteren Aktien mehr zurückerworben. Der Rückkauf der Aktien erfolgte durch eine von der LANXESS AG beauftragte Bank ausschließlich über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse.

Vor dem Hintergrund der aktuellen strategischen Neuausrichtung der LANXESS AG soll gegenwärtig die Liquidität des Unternehmens geschont werden und das Aktienrückkaufprogramm, dessen 2. Tranche noch aussteht, bis auf Weiteres ausgesetzt bleiben. Da die ursprünglich für die 1. Tranche vorgesehenen 250 Mio. EUR nicht vollumfänglich zum Rückkauf verwandt wurden, soll die 2. Tranche entsprechend auf 463,3 Mio. EUR erhöht werden. Über eine Wiederaufnahme des Aktienrückkaufprogramms und einer etwaigen Verlängerung soll in Abhängigkeit von dem weiteren Verlauf der strategischen Neuausrichtung zu gegebener Zeit entschieden werden. Entsprechendes gilt für eine Entscheidung über eine Einziehung der unter der 1. Tranche zurückerworbenen Aktien.

Informationen zu den einzelnen Transaktionen des Aktienrückkaufprogramms sind gemäß Art. 2 Abs. 3 Rückkauf-VO auch auf der Internetseite der LANXESS AG unter www.lanxess.com im Bereich "Investoren" veröffentlicht.

Köln, 11. März 2021

Der Vorstand



11.03.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: LANXESS Aktiengesellschaft
Kennedyplatz 1
50569 Köln
Deutschland
Internet: www.lanxess.com

 
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