Kapitalmarktinformation

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: LANXESS Aktiengesellschaft /            
Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 
2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052                             
LANXESS Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation     
                                                                               
15.09.2021 / 11:34                                                             
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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LANXESS Aktiengesellschaft Köln                                                
                                                                               
- ISIN DE0005470405 -                                                          
- WKN 547040 -                                                                 
                                                                               
Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 
2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052                             
                                                                               
Die LANXESS AG wird ab dem 16. September 2021 bis zu 100.000 eigene Aktien     
gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 2 AktG erwerben. Der Erwerb der Aktien dient           
ausschließlich dem Zweck, Verpflichtungen aus einem Belegschaftsaktienprogramm 
zu erfüllen i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. c der Verordnung (EU) 596/2014 vom 16.   
April 2014 über Marktmissbrauch ("Marktmissbrauchsverordnung"). Der Erwerb der 
eigenen Aktien soll spätestens am 30. September 2021 abgeschlossen sein.       
                                                                               
Der Aktienrückkauf ist auf einen für den Erwerb der Aktien aufzuwendenden      
Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 6 Mio. begrenzt. Der Erwerb 
der Aktien wird ausschließlich im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse 
erfolgen. Er erfolgt unter Führung eines Kreditinstituts im Einklang mit der   
Marktmissbrauchsverordnung und Art. 2 bis 4 der delegierten Verordnung (EU)    
2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische            
Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und                        
Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen.                              
                                                                               
Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs  
von Aktien der LANXESS AG unabhängig und unbeeinflusst von der LANXESS AG. Die 
LANXESS AG wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des            
Kreditinstituts nehmen.                                                        
                                                                               
Der jeweilige Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) für die zurück zu erwerbenden
Aktien darf den durch die Eröffnungsauktion am Handelstag ermittelten Kurs der 
Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren      
Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 %     
über- oder unterschreiten. Darüber hinaus darf der Kaufpreis den Kurs des      
letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder, sollte dieser höher sein, den  
des derzeit höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an der der jeweilige  
Kauf erfolgt, nicht überschreiten. Es erfolgt keine Auftragserteilung während  
einer Auktionsphase und die vor Beginn einer Auktionsphase erteilten Aufträge  
werden während dieser Phase nicht geändert. Das Kreditinstitut darf ferner an  
einem Tag zusammen nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen        
Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der  
durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des           
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens in den 20 Börsentagen vor dem     
Kauftermin.                                                                    
                                                                               
Über die Fortschritte des Erwerbs der eigenen Aktien wird die LANXESS AG       
regelmäßig auf ihrer Internetseite unter www.lanxess.com informieren.          
                                                                               
Köln, im September 2021                                                        
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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15.09.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                   

Unternehmen: LANXESS Aktiengesellschaft

             Kennedyplatz 1            

             50569 Köln                

             Deutschland               

Internet:    www.lanxess.com           







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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