Kapitalmarktinformation
DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: LANXESS Aktiengesellschaft /
Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art.
2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
LANXESS Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
15.09.2021 / 11:34
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
------------------------------------------------------------
LANXESS Aktiengesellschaft Köln
- ISIN DE0005470405 -
- WKN 547040 -
Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art.
2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Die LANXESS AG wird ab dem 16. September 2021 bis zu 100.000 eigene Aktien
gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 2 AktG erwerben. Der Erwerb der Aktien dient
ausschließlich dem Zweck, Verpflichtungen aus einem Belegschaftsaktienprogramm
zu erfüllen i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. c der Verordnung (EU) 596/2014 vom 16.
April 2014 über Marktmissbrauch ("Marktmissbrauchsverordnung"). Der Erwerb der
eigenen Aktien soll spätestens am 30. September 2021 abgeschlossen sein.
Der Aktienrückkauf ist auf einen für den Erwerb der Aktien aufzuwendenden
Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 6 Mio. begrenzt. Der Erwerb
der Aktien wird ausschließlich im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse
erfolgen. Er erfolgt unter Führung eines Kreditinstituts im Einklang mit der
Marktmissbrauchsverordnung und Art. 2 bis 4 der delegierten Verordnung (EU)
2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische
Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und
Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen.
Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs
von Aktien der LANXESS AG unabhängig und unbeeinflusst von der LANXESS AG. Die
LANXESS AG wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des
Kreditinstituts nehmen.
Der jeweilige Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) für die zurück zu erwerbenden
Aktien darf den durch die Eröffnungsauktion am Handelstag ermittelten Kurs der
Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 %
über- oder unterschreiten. Darüber hinaus darf der Kaufpreis den Kurs des
letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder, sollte dieser höher sein, den
des derzeit höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an der der jeweilige
Kauf erfolgt, nicht überschreiten. Es erfolgt keine Auftragserteilung während
einer Auktionsphase und die vor Beginn einer Auktionsphase erteilten Aufträge
werden während dieser Phase nicht geändert. Das Kreditinstitut darf ferner an
einem Tag zusammen nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen
Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der
durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens in den 20 Börsentagen vor dem
Kauftermin.
Über die Fortschritte des Erwerbs der eigenen Aktien wird die LANXESS AG
regelmäßig auf ihrer Internetseite unter www.lanxess.com informieren.
Köln, im September 2021
Der Vorstand
------------------------------------------------------------
15.09.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: LANXESS Aktiengesellschaft
Kennedyplatz 1
50569 Köln
Deutschland
Internet: www.lanxess.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
------------------------------------------------------------
1233547 15.09.2021