Lang & Schwarz Aktiengesellschaft verschiebt Hauptversammlung und bildet
Steuerrückstellung

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DGAP-Ad-hoc: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft / Schlagwort(e):
Gewinnwarnung/Hauptversammlung
Lang & Schwarz Aktiengesellschaft verschiebt Hauptversammlung und bildet
Steuerrückstellung

24.08.2021 / 19:49 CET/CEST
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Der Vorstand der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft hat heute beschlossen,
die für den 26. August 2021 anberaumte ordentliche Hauptversammlung
abzusagen. Zur Hauptversammlung wird neu eingeladen unter neuer
Tagesordnung, über die neu abzustimmen sein wird.

Grund für die Absage ist ein Zwischenbericht im Zuge einer Steuerprüfung,
die insbesondere für die Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2020, über die vorgeschlagene
Satzungsänderung betreffend einen Aktiensplit und über die Entlastung des
Vorstandes sowie des Aufsichtsrats (Tagesordnungspunkte 2, 3, 4 und 8 der
Einladung vom 16. Juli 2021) erheblich sein kann, die jedoch denjenigen
Aktionären, die bereits die Stimmrechtsvertreterin mit der Ausübung ihres
Stimmrechts beauftragt und ihr Stimmrecht damit faktisch schon ausgeübt
haben, dabei unbekannt war.

Gegenstand der steuerlichen Prüfung ist eine Untersuchung der Geschäfte der
Lang & Schwarz Aktiengesellschaft der Geschäftsjahre 2007 bis 2011 im
Zusammenhang mit steuerstrafrechtlichen Ermittlungen, in denen die Lang &
Schwarz Aktiengesellschaft Adressatin eines Auskunfts- und
Herausgabeersuchens ist, gegen verantwortliche Personen der Lang & Schwarz
Aktiengesellschaft wegen des Verdachts unrechtmäßiger Anrechnung bzw.
Erstattung nicht gezahlter Kapitalertragsteuern und Solidaritätszuschläge
bei Aktiengeschäften um den Dividendenstichtag.

Auslöser der kurzfristigen Verschiebung der Hauptversammlung ist ein am
Abend des 23. August 2021 eingegangener Zwischenbericht des Finanzamts für
Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Düsseldorf betreffend die steuerliche
Prüfung der Kapitalertragsteueranrechnung der Lang & Schwarz
Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2008 bis 2009. Die Prüfung ist
bislang nicht abgeschlossen. Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft erhält
insoweit Gelegenheit zur Stellungnahme. Für die Geschäftsjahre 2007, 2010
und 2011 liegen bislang keine vergleichbaren Zwischenberichte vor.

Nach Auffassung des Vorstandes sind die Prüfungsgegenstände der Zeiträume
2007, 2008 bis 2009 sowie 2010 bis 2011 tatsächlich und rechtlich
wesensverschieden und daher wesentlich unterschiedlich zu behandeln. Im
Einklang mit einer 2015 beanstandungsfrei abgeschlossenen
Konzernbetriebsprüfung für die Jahre 2008 bis 2010 hält der Vorstand eine
Beanstandung der Geschäfte für alle betreffenden Jahre insgesamt für
unbegründet.

Diese Beurteilung gründet zunächst auf Stellung und Funktion eines
Wertpapierhandelsunternehmens, das in einem regulierten und überwachten
Markt unter Marktgerechtigkeit, im Einklang mit der Marktübung, von
Handelsüberwachungsstelle, Börsenaufsicht und Finanzaufsicht insofern stets
unbeanstandet Wertpapierdienstleistungen erbracht hat, ohne Identität und
Umstände seiner Gegenpartei zu kennen.

Die Beurteilung gründet ferner darauf, dass nach aktuellem Kenntnisstand
keine Gesellschaft des Lang & Schwarz-Konzerns wissentlich eine
Mehrfacherstattung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag
beantragt oder erhalten hat und dass nach Prüfung einer hinzugezogenen
Steuerkanzlei keine Absprachen mit einer Marktgegenpartei oder Depotbank
über Mehrfacherstattungen identifiziert wurden.

Gleichwohl ist möglich, dass die jeweiligen Sachverhalte und darin das
Verhalten der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft und deren Verantwortlichen
nachträglich steuerlich anders beurteilt werden. So ist nach vorläufiger
Auswertung des Zwischenberichtes zu den Jahren 2008 bis 2009 mit dem Erlass
von Änderungsbescheiden zu rechnen, die auch bei etwaiger teilweiser
Zahlungsverjährung zu einer hohen Ergebnisbelastung wegen aller betreffenden
Jahre (2007 bis 2011) in Höhe von bis zu Euro 61 Mio. für die Lang & Schwarz
Aktiengesellschaft führen würden.

Der Vorstand hat deshalb, nach steuerlicher Beratung, im Rahmen seines
Einschätzungsspielraumes, unter Beachtung des Vorsichtsprinzips und in
Anwendung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften beschlossen, dass wegen
etwaiger steuerlicher Änderungs-, Zahlungs- oder Haftungsbescheide eine
Rückstellung in Höhe von Euro 45 Mio. gebildet werden soll. Die Rückstellung
kann aus dem laufenden Konzerngewinn des ersten Halbjahres 2021 gebildet
werden, hat aber Auswirkungen auf die geplante Dividendenzahlung für das
Geschäftsjahr 2021 (insoweit wird auf die Veröffentlichung von
Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom
21. Juli 2021 verwiesen). Der Aufsichtsrat ist informiert.

Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft und ihre Gremien arbeiten auf eine
schnelle Klärung hin. Einzelheiten sind wegen des Steuergeheimnisses und aus
Rücksicht auf das Ermittlungsverfahren und auf betroffene Dritte nicht
offenzulegen. Der Vorstand wird zeitnah über wesentliche Entwicklungen
berichten.


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