Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Körperschaftsteuer-Änderungsbescheide für
die Jahre 2008 und 2009 erhalten

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DGAP-Ad-hoc: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Rechtssache
Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Körperschaftsteuer-Änderungsbescheide
für
die Jahre 2008 und 2009 erhalten

17.11.2021 / 17:20 CET/CEST
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Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft hat heute, parallel zur heute
durchgeführten Hauptversammlung, geänderte Körperschaftsteuerbescheide des
Finanzamtes Düsseldorf-Mitte für die Veranlagungszeiträume 2008 und 2009
erhalten, welche namentlich der Kapitalertragsteueranrechnung aus einer
Reihe von Geschäften der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft in den genannten
Veranlagungszeiträumen die steuerliche Anerkennung versagen. Auf dieser
Grundlage macht das Finanzamt Düsseldorf-Mitte die Erstattung von
angerechneter Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in einem
Gesamtbetrag von EUR 9,6 Mio. zuzüglich Zinsen in Höhe von EUR 4,4 Mio.
(insgesamt EUR 14,0 Mio.) geltend. Den Erlass dieser Bescheide hatte das
Finanzamt Düsseldorf-Mitte bereits durch Übersendung eines Zwischenberichts
des Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Düsseldorf
betreffend die steuerliche Prüfung der Kapitalertragsteueranrechnung der
Lang & Schwarz Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2008 bis 2009 am
23. August 2021 vorbereitet. Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft hatte
hierauf in substanziellem Umfang Rückstellungen gebildet und dies sowie den
Zwischenbericht zum Gegenstand einer Ad-hoc-Mitteilung vom 24. August 2021
gemacht. Zu dem Zwischenbericht hat die Gesellschaft gegenüber dem Finanzamt
Düsseldorf-Mitte Stellung genommen. Die nunmehr geforderte Nachzahlung von
Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag (einschließlich Zinsen) ist
durch die Rückstellungsbildung vollständig gedeckt.

Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft wird der in den Änderungsbescheiden
enthaltenen Zahlungsaufforderung von insgesamt EUR 14,0 Mio. umgehend
nachkommen, schon um der weiteren Entstehung von Zinsen auf die geltend
gemachten Beträge vorzubeugen. Die Zahlung wird die notwendige laufende
Liquidität der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft für ihre geschäftlichen
Aktivitäten nicht wesentlich beeinträchtigen.

Inhaltlich hält der Vorstand der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft die
Änderungsbescheide für unzutreffend. Die Gesellschaft wird daher gegen die
Bescheide Einspruch einlegen und im Fall der Nichtabhilfe Klage zum
zuständigen Finanzgericht Düsseldorf erheben. Eine etwaige vollständige oder
teilweise Rückerstattung der Nachzahlung hängt vom Ausgang des Einspruchs-
oder Klageverfahrens ab.

Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft sieht im Übrigen mit Blick auf den
Verfahrensstatus und die steuerliche Einordnung der Angelegenheit von einer
weiteren inhaltlichen Kommentierung dieses Sachverhaltes ab.


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