DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: KWS SAAT SE / Aktienrückkauf
KWS SAAT SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

07.02.2019 / 12:31
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KWS SAAT SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

KWS SAAT SE / Aktienrückkaufprogramm / Vorstand beschließt Verlängerung des laufenden Aktienrückkaufprogramms

Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052


Einbeck, 7. Februar 2019. Der Vorstand der KWS SAAT SE (ISIN DE0007074007) hat am 16. Oktober 2018 beschlossen, gem. § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG eigene Aktien für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm zu erwerben. Der Erwerb der Aktien dient ausschließlich dem Zweck, Verpflichtungen aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm im Sinne von Art. 5 Abs. 2 lit. c) der Verordnung (EU) 596/2014 zu erfüllen. Der Aktienrückkauf sollte in einem Zeitraum vom 9. Januar 2019 bis zum 8. Februar 2019 durchgeführt werden, wobei die Zeichnungsfrist für die Mitarbeiter bereits am 23. Januar 2019 endete.

Der Vorstand der KWS SAAT SE hat am 6. Februar 2019 beschlossen, den bis 8. Februar 2019 befristeten Zeitraum für den Aktienrückkauf um drei Wochen bis spätestens 1. März 2019 zu verlängern, damit sämtliche von den Mitarbeitern gezeichneten Aktien gekauft werden können.

Im Übrigen gelten die inhaltlichen Vorgaben des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms, wie diese der Vorstand ursprünglich am 16. Oktober 2018 beschlossen hat, fort. Das Rückkaufprogramm wird weiterhin von einer Bank durchgeführt werden, die im Rahmen des genannten Zeitraums ihre Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von dieser treffen wird. Der Rückkauf wird weiterhin ausschließlich kursschonend über die Börse erfolgen. Der maximale Kaufpreis je erworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktie der KWS SAAT SE im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 5 % überschreiten und um nicht mehr als 5 % unterschreiten. Darüber hinaus wird entsprechend den Handelsbedingungen des Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des zuletzt an der Börse, an der der Kauf stattfindet, unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an der der Kauf stattfindet, liegt, was auch dann gilt, wenn die Aktien auf unterschiedlichen Handelsplätzen gehandelt werden; maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission wird an einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben; der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin. Der Aktienrückkauf kann weiterhin im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wiederaufgenommen werden.

Die KWS SAAT SE wird die Fortentwicklung des Aktienrückkaufprogramms weiterhin wöchentlich angemessen bekannt geben. Aktuell hält die Gesellschaft 6.322 eigene Aktien. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von ca. 0,1 %.

Einbeck, den 7. Februar 2019

KWS SAAT SE

Der Vorstand



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: KWS SAAT SE
Grimsehlstraße 31
37555 Einbeck
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Internet: www.kws.de

 
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