DGAP-News: KRONES Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
KRONES Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2021 in Online in den 
Geschäftsräumen der Krones AG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
2021-04-01 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
=---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
KRONES Aktiengesellschaft Neutraubling WKN: 633500 
ISIN: DE0006335003 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
(virtuelle Hauptversammlung) 
Wir laden unsere Aktionäre zur 41. ordentlichen Hauptversammlung ein, die am 
Montag, den 17. Mai 2021, 14.00 Uhr (MESZ) 
 
ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit 
Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) stattfindet. Ort der Hauptversammlung im Sinne des 
Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der KRONES Aktiengesellschaft, Böhmerwaldstraße 5, 93073 Neutraubling. Die 
Hauptversammlung wird für unsere angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten in dem Online-Service der 
Gesellschaft unter der Internetadresse 
www.krones.com/hauptversammlung2021 
 
live in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt 
ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie nachstehend unter Abschnitt IV. 
I.             Tagesordnung 
              Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 und des gebilligten Konzernabschlusses 
              zum 31. Dezember 2020 mit den Lageberichten der KRONES Aktiengesellschaft und des Konzerns für das 
              Geschäftsjahr 2020, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des Berichts des 
              Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben 
              nach §§ 289a, 315a HGB 
              Die genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung sowie auch während der Hauptversammlung 
              auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
              www.krones.com/hauptversammlung2021 
1. 

zugänglich. Ferner werden sie auch in der Hauptversammlung näher erläutert werden.

Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen

nicht vorgesehen und nicht möglich, weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits

gebilligt hat und der Jahresabschluss damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist. Über den Vorschlag des

Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns stimmen die Aktionäre unter Tagesordnungspunkt 2 ab. Für

die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt 1 genannt werden, sieht das Gesetz generell

lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme, aber keine

Beschlussfassung durch die Hauptversammlung, vor.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von Euro

132.649.435,06 wie folgt zu verwenden:


                                                                                                      Euro 
2.            Ausschüttung einer Mindestdividende von Euro 0,06 je dividendenberechtigter Stückaktie: 1.895.584,32 
              Vortrag auf neue Rechnung:                                                              130.753.850,74 
              Bilanzgewinn:                                                                           132.649.435,06 

Gemäß § 58 Abs. 4 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am 20. Mai 2021 fällig.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des

Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 4. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des

Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das

Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die Ernst &

Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart zum Abschlussprüfer und zum

Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen. 5.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch

Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der

Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über

spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur

Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission ('EU-Abschlussprüfungsverordnung') auferlegt wurde.

Beschlussfassung über eine Nachwahl zum Aufsichtsrat

Das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Norman Kronseder hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum

Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 17. Mai 2021 niedergelegt und wird damit aus dem Aufsichtsrat

ausscheiden. Ein Ersatzmitglied im Sinne des § 8 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist nicht bestellt.

Aus diesem Grund ist von der Hauptversammlung ein Aufsichtsratsmitglied als Nachfolger zu wählen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie §§ 1 Abs.

1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Mitbestimmungsgesetz 1976 (MitbestG) und gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der

Gesellschaft aus 16 Mitgliedern zusammen. Davon werden acht Mitglieder von den Aktionären nach dem

Aktiengesetz und acht Mitglieder nach dem Mitbestimmungsgesetz von den Arbeitnehmern gewählt. Die

Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG in Verbindung mit §

1 Abs. 1 MitbestG muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus

Männern zusammensetzen. Die Vertreter der Arbeitnehmer und der Anteilseigner im Aufsichtsrat der

Gesellschaft haben übereinstimmend entschieden, die Geschlechterquote jeweils getrennt zu erfüllen. Der

Aufsichtsrat der Gesellschaft ist daher sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der

Arbeitnehmer jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen, um das

Mindestanteilsgebot gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 96 Abs. 2 Satz 4 AktG zu erfüllen.

Im Falle der Wahl des vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen neuen Mitglieds würden dem Aufsichtsrat auf Seite

der Anteilseigner drei Frauen und fünf Männer angehören; das Mindestanteilsgebot gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1

AktG in Verbindung mit § 96 Abs. 2 Satz 4 AktG wäre dadurch erfüllt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Frau Nora Diepold (geb. Kronseder), wohnhaft in Regensburg, Geschäftsführerin der NK

Immobilienverwaltungs GmbH, mit Sitz in Regensburg,

mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 17. Mai 2021 und gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung der

Gesellschaft in Verbindung mit § 102 Abs. 2 AktG als Nachfolgerin für Herrn Norman Kronseder für die Zeit

bis zum Ablauf der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds des Aufsichtsrats, d.h. zur Beendigung der

Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 6. beschließt, als Vertreterin der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.

Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele

und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an.

Frau Nora Diepold (geb. Kronseder) ist weder in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten noch in

vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien Mitglied.

Frau Nora Diepold (geb. Kronseder) ist die Tochter des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds Norman

Kronseder. Sie ist zudem Gesellschafterin des Familie Kronseder Familienkonsortiums und Partei eines

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 01, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)