Kontron AG: Kontron AG: Kontron AG beschließt neues Rückkaufprogramm I 2023 zum Erwerb eigener Aktien
Am 03. Februar 2023 um 18:29 Uhr
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IRW-PRESS: Kontron AG: Kontron AG: Kontron AG beschließt neues Rückkaufprogramm I
2023 zum Erwerb eigener Aktien
Linz (03.02.2023)
Der Vorstand der Kontron AG (www.kontron.com, ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, KTN) hat am 3.2.2023
beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom
6.5.2022, welcher am 6.5.2022 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem
veröffentlicht wurde, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein neues Rückkaufprogramm
für eigene Aktien ("Aktienrückkaufprogramm I 2023") durchzuführen.
Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms I 2023 erfolgen für die Kontron AG,
welche ein Kreditinstitut mit der Durchführung des Aktienrückkaufprogramms I 2023
beauftragt hat. Das Volumen beläuft sich auf bis zu 636.305 Stück Aktien, der
Rückkauf unter dem Aktienrückkaufprogramm I 2023 startet voraussichtlich am Montag,
6.2.2023 (zu den Bedingungen siehe unten).
Die Details zum Aktienrückkaufprogramm I 2023 werden auf der Internetseite des Unternehmens
veröffentlicht.
https://ir.kontron.com/Aktienrueckkaufprogramm_I_2023.de.html
Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms I 2023:
Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG:
6.5.2022 (Beschluss am 6.5.2022 veröffentlicht)
Beginn und voraussichtliche Dauer: Voraussichtlich 6.2.2023 bis längstens 6.8.2023
Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000A0E9W5)
Beabsichtigtes Volumen: bis zu 636.305 Stück Aktien, entsprechen 1% des derzeitigen
Grundkapitals der Kontron AG
Maximaler Gesamtbetrag, der von Kontron AG für das Aktienrückkaufprogramm I 2023
aufgewendet wird: EUR 10.000.000
Preisobergrenzen je Aktie (höchster Gegenwert) und Preisuntergrenze je Aktie (niedrigster
Gegenwert): Entsprechend des Ermächtigungsbeschlusses darf der Gegenwert nicht mehr als 10%
unter bzw. über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5 Börsentage vor Erwerb
der Aktien liegen. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der durchschnittliche Schlusskurs
für Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems
tretenden Nachfolgesystems) an der Frankfurter Wertpapierbörse.
- Preisobergrenze (kumulativ):
(i) nicht mehr als 10% über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5
Börsentage im XETRA Handel (gemäß Ermächtigungsbeschluss);
(ii) (ii) EUR 20,00.
- Preisuntergrenze (kumulativ):
(i) nicht mehr als 10 % unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5
Börsentage im XETRA Handel (gemäß Ermächtigungsbeschluss);
(ii) (ii) mindestens EUR 1,00 pro Aktie (anteiliger Betrag am Grundkapital).
Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse
Zweck des Rückerwerbs: Einsatz der eigenen Aktien für gesetzlich vorgesehene Zwecke und
Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom
6.5.2022
Allfällige Auswirkungen des Aktienrückkaufprogramms auf die Börsenzulassung der
Aktien: Keine.
Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den
Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen
gemäß Artikel 3 DelVO Rückkaufprogramme (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der
Kommission vom 8.3.2016) einzuhalten hat.
Hinweis: Die Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen des
Aktienrückkaufprogramms I 2023 sowie allfällige Änderungen des
Aktienrückkaufprogramms I 2023 werden auf der Internetseite der Kontron AG veröffentlicht:
https://ir.kontron.com/Aktienrueckkaufprogramm_I_2023.de.html
Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Kontron AG-Aktien
und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften,
Angebote zum Rückerwerb von Kontron AG-Aktien anzunehmen.
(Ende)
Aussender:
Kontron AG
Industriezeile 35
4020 Linz
Österreich
Ansprechpartner: Nicole Nagy, Investor Relations
Tel.: +43 (1) 801911196
E-Mail: nicole.nagy@kontron.com
Website: www.kontron.com
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt
ISIN(s): AT0000A0E9W5 (Aktie)
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