Kia Motors : EuGH gegen besseren Zugriff auf Autodaten durch Werkstätten
Am 19. September 2019 um 10:33 Uhr
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Brüssel (Reuters) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) lehnt ein Ausweitung des Zugriffs auf elektronische Ersatzteilinformationen von Autoherstellern durch freie Werkstätten ab.
Automobilkonzerne seien nicht dazu verpflichtet, unabhängigen Werkstätten Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge in elektronisch weiterzuverarbeitender Form zu gewähren, teilte das höchste europäische Gericht am Donnerstag in Luxemburg mit. Eine entsprechende EU-Verordnung sei dahingehend auszulegen. Der Fall geht auf eine Klage des Gesamtverbands Autoteile-Handel in Deutschland gegen den koreanischen Autokonzern Kia zurück. Der Verband machte geltend, seine Mitglieder könnten die Autodaten nur auslesen, aber nicht verändern oder weiter verarbeiten. Der Bundesgerichtshof wandte sich mit der Frage der Auslegung der EU-Verordnung an den EuGH.
Kia Corp, ehemals Kia Motors Corp, ist ein in Korea ansässiges Unternehmen, das sich hauptsächlich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Automobilen beschäftigt. Zu den Produkten des Unternehmens gehören Personenkraftwagen, Wohnmobile, Taxis, Busse, Nutzfahrzeuge sowie Hybridfahrzeuge unter den Markennamen K3, K5, K7, K9, Soul, Sedona, Sorento, Sportage und andere. Darüber hinaus ist das Unternehmen auch in der Herstellung von Automobilkomponenten sowie in der Bereitstellung von Miet- und Wartungsdiensten tätig. Das Unternehmen verkauft seine Produkte auf dem heimischen Markt und in Übersee wie Nordamerika, Europa und anderen asiatischen Ländern.