Betreff: HV am 22.09.2020 Tagesordnung

Datum: Montag, 7. September 2020

Von: Gunter Heiche

An: Riedel, Alexander

  1. Czaja, Peter

Sehr geehrter Vorstand der kap AG,

aufgrund der Anzahl der sMmmberechMgten AkMen der Familie Heiche, die den zwanzigsten Teil des Grundkapitals überschreiten (>5%) und daher als AkMonärsgemeinschaV handeln und von mir vertreten werden (die entsprechenden Eigentumsnachweise liegen Ihnen bereits vor), beantragen wir hiermit für die kommende Hauptversammlung der kap AG am 22.09.2020folgende Ergänzungs- und Änderungsvorschläge zur Tagesordnung und Beschlussfassungen:

Ad Verlauf der Hauptversammlung, insbesondere

  • 9. Fragemöglichkeit der AkMonäre
  • 10. Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll
  • 11. Rechten der AkMonäre

Wir beantragen, dass AkMonäre auf elektronischem Wege via Email auch während der HV Fragen stellen können und diese während der HV vom Vorstand und Aufsichtsrat beantwortet werden. Begründung: seit März 2020 hat die GesellschaV außerhalb des GeschäVsberichtes nicht über den Verlauf und die Strategie der GesellschaV berichtet. Die Angaben im Konzernabschluß, insbesondere zu den zukünVigen Plänen innerhalb der Segmente, reichen nicht aus. Da der Bericht der Vorstandes bislang nicht veröffentlicht wurde, muss zur Wahrung der AuskunVsrechte gem. §131 AktG eine Möglichkeit von Fragen während der HV geschaffen werden, da erst zu diesem Zeitpunkt der Bericht durch Vortrag bekannt gemacht wird. Über den beauVragten Dienstleister und durch vorhandene Ressourcen der GesellschaV, die von einer Präsenz-HV nicht anders sind, ist dies ohne Weiteres darstellbar. Die Entscheidung des Vorstandes dies explizit nicht zuzulassen beschneidet die AkMonärsrechte, insbesondere das AuskunVsrecht erheblich, sodass dies nicht gerechgerMgt und insbesondere auch nicht pflichtgemäß ist.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gemäß der vorliegenden Tagesordnung hat der Vorstand beschlossen, Gegenanträge und Wahlvorschläge nicht zu behandeln und nicht zur Wahl zur Stellen. Aus dem gleichen Grunde wie oben beantragen wir Gegenanträge vor und während der HV zuzulassen, zu behandeln und entsprechend zur Wahl zu stellen.

Ad Tagesordnung

Wir beantragen hiermit folgende Änderung der Tagesordnung

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  1. Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die HV auch elektronisch übertragen werden kann, da es auch nicht mobilen AkMonären erlaubt, die HV zu verfolgen. Allerdings sollte klargestellt werden, dass
    eine reinelektronische HV ohne Präsenz nur im äußersten Nogall zulässig sein soll, und zwar genau dann, wenn die Gesundheit der AkMonäre unvertretbar gefährdet ist. Daher beantragen wir die Beschlussfassung wie folgt zu ändern:

"§14a Bild- und Tonübertragung

  1. Der Vorstand ist ermächMgt, die vollständige oder teilweise Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung zuzulassen. Ein vollständiger Ersatz der Präsenz-HV (rein elektronische oder virtuelle HV) soll nur zulässig sein, wenn durch eine Präsenz-HV die Gesundheit der AkMonäre in unvertretbarer Weise gefährdet ist. Sollten gesetzliche Versammlungsbeschränkungen bestehen, sollen entsprechende

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Vorkehrungen durch den Vorstand ergriffen werden, um eine Präsenz-HV grundsätzlich zu ermöglichen."

Darüber hinaus sollen Mitglieder des Aufsichtsrates bei einer Präsenz-HV stets persönlich anwesend sein, um ihre Aufgabe als Aufsichtsrat pflichtgemäß wahrzunehmen. Eine Teilnahme über Bild- oder Tonübertragung soll nur bei Krankheit oder bei gesetzlichen Beschränkungen erlaubt sein und nicht aufgrund des Dienst- oder Wohnsitzes im Ausland. Daher beantragen wir folgende Änderung der Beschlussfassung:

"(2) Mitgliedern des Aufsichtsrats ist in AbsMmmung mit dem Versammlungsleiter die Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung ausnahmsweise in den Fällen gesta>et, in denen ihnen aufgrund gesetzlicher Einschränkungen die persönliche Teilnahme nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich ist."

b) § 15 Teilnahme- und SMmmrecht

Der Ausschluss des Fragerechtes während der HV, insbesondere bei einer elektronischen/virtuellen HV steht nicht im Einklang mit §131 AktG. Die Zulassung von Fragen während der virtuellen HV ist ohne Weiteres vertret- und darstellbar. Daher beantragen wir folgende Beschlussänderung:

"(4) Der Vorstand ist ermächMgt vorzusehen, dass AkMonäre ihre SMmmen, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriVlich oder im Wege elektronischer KommunikaMon abgeben dürfen (Briefwahl). Fragen und SMmmabgaben dürfen auch während der Hauptversammlung gestellt werden, die der Vorstand zu beantworten hat. Ein Ausschluss des AuskunVsrechtes der AkMonäre gem. § 1 Abs. 2 Satz 2 COVMG ist explizit ausgeschlossen."

Mit freundlichen Grüßen

Gunter Heiche

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KAP AG published this content on 15 September 2020 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 15 September 2020 16:39:03 UTC